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Fragenübersicht Hast du schon mal Sachspenden oder Leistungen für eine Partei steuerlich geltend gemacht?
1 - 20 / 21 Meinungen+20Ende
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11.09.2012 08:17 Uhr
Weder bin ich in einer Partei, noch habe ich jemals Parteispenden getätigt.
11.09.2012 08:19 Uhr
Nein.
11.09.2012 08:19 Uhr
Nein, als Parteiloser habe ich solche Leistungen noch nicht getätigt.
11.09.2012 08:25 Uhr
Nein, der Einfachheit halber habe ich entweder auf Leistungshonorare verzichtet oder aber die Partei Sachmittel selbst kaufen lassen und dann entsprechend einen Betrag Geld gespendet.
11.09.2012 09:18 Uhr
Ich bin auch im RL nicht parteilich gebunden.

Von dieser Art Spendenquittung war mir bisher aber auch nichts bekannt...sind sicher auch parteiinterne Infformationen.
11.09.2012 09:28 Uhr
Nein, habe ich nicht.

Meine Parteimitgliedschaften liegen sehr lange zurück, die meiste Zeit davon war ich Schüler oder Student und hätte ohnehin nichts absetzen können.

In den letzten 20 Jahren habe ich gelegentlich einer Partei Geld gespendet, Sachspenden an eine Partei wären in meiner Branche eher ungewöhnlich.

@Umfragesteller

Üblicherweise dürften Sachspenden - jedenfalls auf kommunaler Ebene - ja auch anders ablaufen: ein Selbständiger stellt der Partei Büromaterial etc. zur Verfügung, lässt dies aber als Betriebsausgaben durch seine Buchführung laufen. Bequem, unbürokratisch aber (wenn ich mich nicht sehr täuschen sollte) nicht legal.

Wie man "Leistungsspenden" absetzen sollte, verstehe ich nicht ganz. Nehmen wir einmal einen selbständigen Werbefuzzi. Der arbeitet normalerweise 200 h im Monat und verdient damit 15000 Euro, die er versteuert (nehmen wir der Einfachheit halber an, er habe keine Betriebsausgaben).

Als begeistertes Parteimitglied stellt er für ein Vierteljahr die Hälfte seiner Arbeitszeit der Partei zur Verfügung, entwirft für sie Plakate etc. Dies entspräche (bei seinem durchschnittlichen Honorar) einem Wert von 22500 Euro. Schön für die Partei.

Der Werbefuzzi hat in der der Partei gewidmeten Zeit natürlich kein Geld verdienen können, sondern er hat 22500 Euro weniger verdient als sonst. Dadurch muss er auch entsprechend weniger Steuern bezahlen.

Kann er jetzt zusätzlich zu den weniger gezahlten Steuern auch noch etwas absetzen?

Kann ich mir schwer vorstellen. Er hätte es ja auch anders handhaben können: Er arbeitet zwar für die Partei, stellt ihr eine Rechnung über 22500 Euro, bekommt die auch bezahlt, und spendet sie dann wieder der Partei.

Resultat: Die 22500 Euro tauchen in seiner Steuererklärung zunächst als Einkommen auf, er kann sie dann als Sonderausgaben aber wieder abziehen (okay, kann er nicht, weil da schon irgendwie eine Obergrenze erreicht ist, dann nehmen wir eben etwas weniger). Im Ergebnis also praktisch das Gleiche.

Okay: bis zu (weiß nicht genau welchem) einem bestimmten Betrag kann man ja die Kohle nicht vom zu versteuernden Einkommen, sondern sogar zu 50 % von der Steuerschuld abziehen. Geht es also nur um diese Differenz zwischen 50 % und dem individuellen Grenzsteuersatz?

11.09.2012 09:41 Uhr
Nein - obwohl ich es kannte.

11.09.2012 09:47 Uhr
Nein, weil ich bisher überhaupt erst zweimal Parteien etwas gespendet habe. Aber das war ganz klassisch einfach nur Geld.
11.09.2012 12:04 Uhr
Nein, bisher nicht, weil ich denen kein Geld in den Rachen werfe.
11.09.2012 13:59 Uhr
Zitat:
Kann ich mir schwer vorstellen. Er hätte es ja auch anders handhaben können: Er arbeitet zwar für die Partei, stellt ihr eine Rechnung über 22500 Euro, bekommt die auch bezahlt, und spendet sie dann wieder der Partei.


Schlechtes Geschäft für den Werbefuzzi. Denk mal an die MwST
11.09.2012 14:03 Uhr
Leistungs- und Sachspenden können an alle gemeinnützige Vereine gegen Spendenbescheinigung geleistet werden
11.09.2012 14:11 Uhr
Ich leiste ohne Entgelt (Plakate kleben etc.) schon genug für die Partei, da stelle ich sonstige Leistungen lieber zu einem kleinen Preis in Rechnung - den reduzierten Betrag dann auch noch über diesen Umweg als Spende absetzen ist mir zu umständlich und würde wahrscheinlich auch bei meinem Steuerberater auf Kopfschütteln stoßen...
11.09.2012 14:54 Uhr
Zitat:
Kann ich mir schwer vorstellen. Er hätte es ja auch anders handhaben können: Er arbeitet zwar für die Partei, stellt ihr eine Rechnung über 22500 Euro, bekommt die auch bezahlt, und spendet sie dann wieder der Partei.


Schlechtes Geschäft für den Werbefuzzi. Denk mal an die MwST


Okay, aber mir ist gerade keine MWSt-freie Tätigkeit eingefallen. Und bei (MWSt-befreiten) Ärzten fiele mir nicht ein, was diese denn in größerem Umfang für eine Partei tun könnten.

Wie dem auch sei: Der Werbefuzzi erspart sich also - wenn er die Leistung einfach so in seiner Freizeit erbringt - nicht nur einigen Aufwand (Rechnung schreiben, Parteispendenquittung dem Steuerberater geben), er spart sogar noch Geld, weil bei einer für Gotteslohn erbrachten Leistung auch keine Mehrwertsteuer anfiele.

Was soll und was kann ihm also zusätzlich noch eine Leistungsspendenquittung bringen?

Mir fällt höchstens eines ein: Falls das Finanzamt ihn fragen sollte, weshalb er denn im betreffenden Jahr erheblich weniger umgesetzt hat als sonst, ohne dass er länger krank oder verreist gewesen war, dann könnte er mit einer derartigen Quittung ggf. nachweisen, dass er in der Zeit eben nicht schwarz gearbeitet hat. Andererseits hätte er in dieser Zeit natürlich auch einfach nur in der Sonne liegen, länger ausschlafen oder apathisch an die Wand starren können, ohne dass er dies im Einzelnen belegen müsste.

Es bleibt die Frage: Was macht man mit einer Leistungsspendenquittung und was für Folgen hat sie?

11.09.2012 15:03 Uhr
@Herr Bert
Zitat:
Leistungs- und Sachspenden können an alle gemeinnützige Vereine gegen Spendenbescheinigung geleistet werden


Da frage ich einmal ganz eigennützig als jemand, der häufiger einmal für einen gemeinnützigen Verein tätig ist, das aber bislang als Freizeitbeschäftigung ohne finanzielle Hintergedanken tat: Was könnte ich denn mit einer derartigen Quittung anfangen?

Da stünde dann: Herr Soundso hat für unseren Verein 50 Stunden Arbeit im Werte von [wieviel auch immer] geleistet. Und nun? Das kann ich doch wohl kaum vom zu versteuernden Einkommen absetzen, dann müsste ich ja nur genauso viele gemeinnützige Stunden wie Arbeitsstunden haben und würde gar keine Steuern mehr bezahlen.

Ich meine damit: ich kann doch so nicht besser gestelt werden, als wenn ich mir die Tätigkeit hätte bezahlen lassen, und den Betrag dann wieder gespendet. Dann hätte sich mein Einkommen zunächst einmal um den Betrag X vermehrt, dann aber wieder um X (lassen wir die MWSt, ggf. Sozialabgaben etc. einmal weg) wieder vermindert. Resultat: plus/minus Null.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.09.2012 17:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
11.09.2012 15:19 Uhr
Zitat:
Das kann ich doch wohl kaum vom zu versteuernden Einkommen absetzen


Zuwendungen an Parteien werden bis zu einem Grenzbetrag (mit Ehepartner doppelt) nicht vom zu versteuernden Einkommen sondern direkt mit 50 Cent je Euro von der zu zahlenden Steuer abgezogen.
11.09.2012 16:26 Uhr
Ja, habe ich schon gemacht.
11.09.2012 16:37 Uhr
@Scarabaeus

Wir haben ehrenamtliche Übungsleiter, die Anspruch auf eine gewisse Vergütung haben. Diese verzichten schriftlich auf die Auszahlung und erhalten eine entsprechende Spendenbescheinigung. Ohne diese Regelungen müssten viele Sportvereine ihren Betrieb einstellen.

Dann gibt es auch Leute, die uns Sachspenden (Fussbälle,Badmintonbälle,usw usw) zur Verfügung stellen.
Hier wird dann der marktübliche Preis auf der Spendenquittung, die ausdrücklich auf sachspende lautet, gesetzt

11.09.2012 19:08 Uhr
@Herr Bert

Ich habe versucht, mich ein bisschen kundig zu machen. Zunächst einmal gibt es die (abzugsfähige) Leistungsspende eigentlich nicht:

§ 10b EStG
...
(3) Als Zuwendung im Sinne dieser Vorschrift gilt auch die Zuwendung von Wirtschaftsgütern mit Ausnahme von Nutzungen und Leistungen. ...


Wie es aber dann doch geht, ist z. B. hier
http://www.iww.de/fileserver/iww/files/515.pdf
nachzulesen.

Kurz: Der Verein muss von vorneherein grundsätzlich dem Leistungserbringer für die Leistung eine Bezahlung schulden. Wenn der Erbringer dann auf diesen ihm zustehenden Betrag freiwillig verzichtet, kann ihm dafür eine Spendenquittung ausgestellt werden.

Grundsätzlich müsste er allerdings dann auch die Einnahme also solche verbuchen, so dass sich dies neutralisiereb würde. Allerdings gibt es ja z. B. Freibeträge für Einkünfte als Übungsleiter u. ä., so dass sich die Quittung doch steuerlich lohnen kann.
11.09.2012 19:35 Uhr
Zitat:
Kurz: Der Verein muss von vorneherein grundsätzlich dem Leistungserbringer für die Leistung eine Bezahlung schulden. Wenn der Erbringer dann auf diesen ihm zustehenden Betrag freiwillig verzichtet, kann ihm dafür eine Spendenquittung ausgestellt werden.


Habe ich doch gesagt:
Zitat:
Wir haben ehrenamtliche Übungsleiter, die Anspruch auf eine gewisse Vergütung haben. Diese verzichten schriftlich auf die Auszahlung und erhalten eine entsprechende Spendenbescheinigung.
11.09.2012 19:41 Uhr
Folgendes ist auch möglich:

...
Die Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der Vorstand kann aber bei Bedarf im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten eine angemessene Vergütung nach der Maßgabe einer Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen......
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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