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Fragenübersicht Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe stärkt Wahlrecht von Auslandsdeutschen - Was sagst Du dazu?
1 - 7 / 7 Meinungen
08.08.2012 07:23 Uhr
Wieviele Deutsche leben den die meiste Zeit im Ausland und möchten dann in Deutschland wählen gehen?
08.08.2012 07:24 Uhr
Das Urteil finde ich absolut richtig und hoffe, dass das jetzt auch bald für die in Deutschland geborenen "Ausländer" entsprechend angewandt wird.
Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der lediglich in Deutschland geboren ist, aber hier nicht lebt das Wahlrecht besitzt, während jemand, der bloß weil er ausländische Eltern hat, aber hier geboren ist, nicht (bzw. nur bei Komunalwahlen) wählen darf.
08.08.2012 07:28 Uhr
Zitat:
Wieviele Deutsche leben den die meiste Zeit im Ausland und möchten dann in Deutschland wählen gehen?
Laut einem Artikel aus der Frankfurter Rundschau (siehe http://www.fr-online.de/politik/wahlrecht-wahlrecht-fuer-auslandsdeutsche-gestaerkt,1472596,16828936.html) leben allein in Europa 1,14 Millionen Auslandsdeutsche. Wieviele es weltweit sind, ist statistisch nicht erhoben worden.
"[..] Zur Bundestagswahl 2009 ließen sich rund 65.700 von ihnen in die Wahllisten eintragen. [..]".
Das erscheint wenig, dürfte aber eben auch daran liegen, dass man sich dafür erstmal eintragen lassen musste.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 08.08.2012 09:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen
08.08.2012 07:37 Uhr
Zitat:
Wieviele Deutsche leben den die meiste Zeit im Ausland und möchten dann in Deutschland wählen gehen?


Sie nutzen das Briefwahlrecht. und es ist unerheblich, ob es einer ist oder Zehntausende.
08.08.2012 07:40 Uhr
Zitat:
während jemand, der bloß weil er ausländische Eltern hat, aber hier geboren ist, nicht (bzw. nur bei Komunalwahlen) wählen darf.

Staatsbürger der EU haben auch bei Europawahlen hier das Wahlrecht

Ausserdem muss jemand der ausländische Eltern hat,aber hier geboren wurde, sich sowieso mit 18 entscheiden, welche Staatsbürgerschaft er haben will. Und damit klärt sich auch das Thema Wahlrecht für ihn
08.08.2012 07:48 Uhr
Ich finde nicht, dass jemand, der in Deutschland nicht lebt, hier unbedingt wählen muss.

Ich kann begründete Ausnahmen verstehen, etwa dienstliche Auslandsaufenthalte bei Diplomaten und Soldatensindmördern.

Wer aber sein Leben frei und dauerhaft woanders verbringt, soll gefälligst dort für seine Integration sorgen.
08.08.2012 11:53 Uhr
Zitat:
Das Urteil finde ich absolut richtig und hoffe, dass das jetzt auch bald für die in Deutschland geborenen "Ausländer" entsprechend angewandt wird.
Es kann ja wohl nicht sein, dass jemand, der lediglich in Deutschland geboren ist, aber hier nicht lebt das Wahlrecht besitzt, während jemand, der bloß weil er ausländische Eltern hat, aber hier geboren ist, nicht (bzw. nur bei Komunalwahlen) wählen darf.
Ich befürworte diese Meinung! 16.7% (1)
Ich lehne diese Meinung ab! 83.3% (5)
Das ist ja wieder mal typisch!
Wenn es darum geht, dass Menschen mit deutschem Pass ihre deutschen Staatsbürgerrechte behalten, dann finden das alle toll, unabhängig davon, ob bei dem Betreffenden NUR der Pass deutsch ist oder nicht.
Geht es jedoch darum Menschen die gleichen Rechte einzuräumen, die hier geboren und durch unsere Gesellschaft geprägt sind, zufällig aber keinen deutschen Pass besitzen, dann wird das abgelehnt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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