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Fragenübersicht Asylbewerber bekommen ab sofort mehr Geld. Wie findest du das?
1 - 20 / 53 Meinungen+20Ende
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18.07.2012 10:07 Uhr
Es ist erstmal gut, DASS dieses Urteil so gefällt wurde, aber bezeichnend, dass das erst das Bundesverfassungsgericht entscheiden musste.

Die jetzt festgesetzte Höhe der Leistungen verstehe ich aber aber nicht wirklich:
Wenn der ALG II-Regelsatz das gesetzlich garantierte Existenzminimum darstellt, da ist doch auch der jetzige Betrag noch immer ein Verstoß gegen unser Grundgesetz, da er ja immer noch unter dem Regelsatz liegt.
18.07.2012 10:11 Uhr
Dieses Urteil war überfällig.

Vielleicht erklärt sich die Differenz zu Hartz IV über Kost und Logis in Asylbewerberheimen?
18.07.2012 10:15 Uhr
Zitat:
Wenn der ALG II-Regelsatz das gesetzlich garantierte Existenzminimum darstellt, da ist doch auch der jetzige Betrag noch immer ein Verstoß gegen unser Grundgesetz, da er ja immer noch unter dem Regelsatz liegt.


Poz hat es schon erklärt: die Asylbewerber müssen sich nicht um Verpflegung und Wohnraum kümmern, beides wird gestellt. Das, was sie zum sonstigen Lebensunterhalt bekommen, ist in der Differenz nicht weniger als der auch für Deutsche gültige Hartz IV-Satz.
18.07.2012 10:15 Uhr
Zitat:
Vielleicht erklärt sich die Differenz zu Hartz IV über Kost und Logis in Asylbewerberheimen?
Kaum, Pozi, denn "Logis" bekommen ALG II-Empfänger ja auch ZUSÄTZLICH zum ALG II-Regelsatz.
Und für "Kost" bekommen sie wie beim ALG II-Satz ebenfalls einen bestimmter Fix-Betrag.
18.07.2012 10:16 Uhr
Zitat:
Kaum, Pozi, denn "Logis" bekommen ALG II-Empfänger ja auch ZUSÄTZLICH zum ALG II-Regelsatz.


Nö, die bekommen einen Mietzuschuss.
18.07.2012 10:18 Uhr
Zitat:
die Asylbewerber müssen sich nicht um Verpflegung und Wohnraum kümmern, beides wird gestellt.
Das ist so nicht richtig, McOnline. Verpflegung in Form von Essenspacketen (über deren Sinnhaftigkeit man ebenfalls trefflich streiten könnte) bekommen Asylbewerber nur noch in einigen wenigen Bundesländern und die Unterkunftspflicht in entsprechenden Asylbewerberheimen ändert ja nichts daran, dass sie dafür bezahlen müssen - und das nicht zu knapp.
18.07.2012 10:18 Uhr
Zitat:
Nö, die bekommen einen Mietzuschuss.
In Höhe von 100%, McOnline. Sie müssen nur die Energiekosten selbst bezahlen.
18.07.2012 10:21 Uhr
Zitat:
In Höhe von 100%, McOnline.


Nö. Das Amt zahlt nur bis zu einer gewissen Größe und bis zu einem gewissen Preis. Alles, was darüber hinaus geht, zahlt der Hartzler selbst.
18.07.2012 10:24 Uhr
champus und kavier für asylbewerber_innen!
18.07.2012 10:25 Uhr
Zitat:
Nö. Das Amt zahlt nur bis zu einer gewissen Größe und bis zu einem gewissen Preis. Alles, was darüber hinaus geht, zahlt der Hartzler selbst.
Dann ist es aber auch keine Sozialwohnung mehr, McOnline. Und ich redete natürlich nur von diesen. In München z.B. geht das bis zu einer Höhe von 449,- Euro Kaltmiete und einer Wphnungsgröße bis 50 qm für eine Einzelperson.
Eine Summe und Wohnungsgröße, von der Asylbewerber natürlich nur träumen können, die sich - noch immer nicht selten - zu viert ein 20 qm-Barackenzimmer teilen und dafür jeder 300 Euro und mehr bezahlen müssen.
18.07.2012 10:28 Uhr
Zitat:
Eine Summe und Wohnungsgröße, von der Asylbewerber natürlich nur träumen können, die sich - noch immer nicht selten - zu viert ein 20 qm-Barackenzimmer teilen und dafür jeder 300 Euro und mehr bezahlen müssen.


Ich dachte, Asylbewerber kommen in staatlichen Heimen kostenlos unter?
18.07.2012 10:28 Uhr
Zitat:
zu viert ein 20 qm-Barackenzimmer teilen und dafür jeder 300 Euro und mehr bezahlen müssen.


Und der Vermieter ist das Land?
18.07.2012 10:29 Uhr
Ich finde das Urteil ist ein Schritt in die richtige Richtung. Natürlich ist die Situation damit noch nicht vorbildlich, aber wie sagt der Engländer: Step by Step...
18.07.2012 10:30 Uhr
Finde ich vollkommen in Ordnung. Allerdings muss man das ganze Asylsystem reformieren - etwas mehr gesunder Menschenverstand sollte auch in die Asyl- und Ausländerpolitik an sich einziehen.
18.07.2012 10:31 Uhr
Zitat:
Natürlich ist die Situation damit noch nicht vorbildlich

Wie wäre die Situation denn vorbildlich? Jeder Asylbewerber mit eigener Wohnung und bedingungslosem Einkommen?
18.07.2012 10:31 Uhr
Zitat:
Und der Vermieter ist das Land?
Oder die Kommune, ja.

@McOnline
Nein, im Gegenteil. Sie sind gezwungen dort zu wohnen, wo sie eingewiesen werden (i.d.R. (Baracken-)Unterkünfte in mehr oder weniger schlechtem Zustand), wohnen dort in Mehrbettzimmern und müssen dafür auch noch kräftig blechen.
Das ist die Realität in diesem Lande.
18.07.2012 10:32 Uhr
Dies ist ein richtiges und seit langem überfälliges Urteil. Von daher geht das Ganze völlig in Ordnung. ;)
18.07.2012 10:33 Uhr
Zitat:
Wie wäre die Situation denn vorbildlich? Jeder Asylbewerber mit eigener Wohnung und bedingungslosem Einkommen?
Siehe oben, McOnline. Auch Asylbewerber sind bekanntlich Menschen - und für die gilt in Deutschland ein grundgesetzlich garantiertes Existenzminimum.
Orang hat mit seiner obigen Bemerkung zum "gesunden Menschenverstand" schon recht.
18.07.2012 10:35 Uhr
Zitat:
wohnen dort in Mehrbettzimmern und müssen dafür auch noch kräftig blechen.


Komisch, das läuft gerade in Bayern komplett anders, als du erklärst:

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/unsere_aufgaben/2/2/17615/index.html
18.07.2012 10:46 Uhr
Für mich ist und bleibt es ein Unterschied, ob jemand hier sozial aufgefangen wird oder kurzzeitig Unterschlupf (Asyl) sucht. Daher finde ich das Urteil nicht richtig!
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