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Ex-RAF-Terroristin Verena Becker wegen Beihilfe zum "Buback-Mord" zu vier Jahren Haft verurteilt. Deine Meinung? |
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06.07.2012 17:04 Uhr |
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Wer Beihilfe zu einem Mord leistet, muss mit einer entsprechenden Verurteilung rechnen. Und das Gericht hat sie für schuldig befunden und entsprechend ein Urteil gefällt. Sollte es ihr nicht passen, kann sie ja in Berufung gehen oder Revision einlegen.
Aber ich glaub das irgendwie nicht, ich denke, sie ist mit der milden Strafe ganz zufrieden. Und es kann ihr jetzt nichts Schlimmeres passieren: Ne bis in idem! |
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06.07.2012 17:10 Uhr |
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Ich wundere mich, daß Beihilfe zum Mord nur 4 Jahre bringt. Hätte es nicht wieder lebenslang geben müssen? |
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06.07.2012 17:32 Uhr |
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Das ist ein absolut richtiges Urteil, weil Mord nicht verjährt! |
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06.07.2012 17:35 Uhr |
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Das Urteil mag juristisch klar gehen. Insgesamt zeigt sich aber, dass Staat und Gesellschaft immer noch nicht mit der RAF umgehen können.
Die Akten der Aussagen von Becker beim Verfassungsschutz und selbst der Inhalt des Gandenerlasses sind auch bei diesem Prozess geheim geblieben und niemand konnte mit Beugehaft zum Reden gebracht werden.
Wenn man wrklich wissen will, wer was getan hat, dann muss man bedingungslos Amnestie gegen Aussage anbieten. Wenn man verurteilen will, dann muss man damit leben, dass Beweise und Aussagen fehlen. Über solche daher höchstens halben Urteile wird man keine Wahrheit finden können.
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06.07.2012 18:09 Uhr |
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denk einfach über dieses von dir gebrachte wort nach, Schoschone*.
in wahrheit wars millionenfach was du jetzt mit der RAF gleichzustellen versuchst und was ich dir ankreide.
hier ist kein vergleich möglich. |
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06.07.2012 18:13 Uhr |
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@Cascadeur
Moment, da hast Du mich falsch verstanden. Dutzendfach wurde in den genannten Prozessen die Anklage erhoben, es ging nicht um dutzendfache Taten. |
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06.07.2012 18:24 Uhr |
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Wenn das Urteil dazu beitragen würde das Kapitel des Wirkens und der Untaten der RAF aufzuarbeiten würde ich es sogar ohne Wenn und Aber begrüßen.Doch in dieser Beziehung sehe ich mich auch zukünftig wohl eher enttäuscht. |
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06.07.2012 20:31 Uhr |
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Ich schließe mich der Position von Prof. Michael Buback an, dem Sohn des Opfers: Es spricht sehr vieles dafür, daß sie geschossen hat. Und man hätte das auch nachweisen können, wenn man genauer ermittelt hätte. |
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07.07.2012 00:15 Uhr |
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Die Formulierung "sie hat eine lebenslange Haftstrafe bereits abgesessen" bei einer lebenden Person find ich irgendwie komisch. |
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07.07.2012 08:16 Uhr |
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Ist richtig so.
Sie wusste was sie tat und wird nun dafür zur Rechenschaft gezogen. |
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07.07.2012 12:31 Uhr |
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Ich halte ja das Konstrukt der "psychischen Beihilfe" für irgendwie seltsam. Bin ich da der einzige? |
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07.07.2012 18:31 Uhr |
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Skandalös an dem Prozeß ist vor allem, daß die befragten RAF-Terroristen beharrlich schwiegen und eine der ihren damit ins Messer laufen ließen.
Zudem war das Gericht dadurch genötigt, sich auf die Aussagen des notorisch der Lüge verdächtigten ehemaligen RAF-Mitgliedes Peter-Jürgen Book zu stützen.
Ihm wird nicht nur von ehemaligen Mitgliedern ein taktisches Verhältnis zur Wahrheit nachgesagt.
Das Gericht selbst stand vor dem Dilemma, den berechtigten Interessen der Angehörigen nach Aufklärung einerseits und dem Anrecht von Verena Becker auf unzweideutige rechtstaaliche Behandlung andererseits grecht werden zu müssen.
Eine direkte Tatbeteiligung konnte nicht nachgewiesen werden. Deshalb lehnte das Gericht auch folgerichtig eine entsprechende Verurteilung ab. Blieb die "Krücke" der Mittäterschaft.
Insgesamt kann das Urteil niemanden zufriedenstellen.
Das machte der Richter auch unmißverständlich deutlich.
Dafür gebührt ihm uneingeschränkter Respekt. |
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