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Fragenübersicht "Argumente statt Verbote" ist die Forderung der Jungen Liberalen in Bayern. Kannst du dich dem anschließen?
Anfang-2014 - 33 / 33 Meinungen
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22.06.2012 06:47 Uhr
Zitat:
Deshalb sollte man den Paragraphen ausweiten auf die Leugnung, Rechtfertigung oder Verharmlosung jeglichen Völkermordes.


So ein Schwachsinn! Und wer definiert etwas als Völkermord?

Prinzipiell halte ich die Forderung für berechtigt.
22.06.2012 07:00 Uhr
Zitat:
So ein Schwachsinn! Und wer definiert etwas als Völkermord?

Prinzipiell halte ich die Forderung für berechtigt.


@ Dijlas.

Einerseits hast du Recht: So wie heutzutage jedes autoritäre Regime die Opposition zu 'Terroristen' deklariert um Publicitypunkte zu kassieren, sehen wir auch eine Inflation des Begriffs 'Völkermord' Jede Gruppe die gegen ihr Regime kämpft versucht bei jeder Kriegshandlung das Etikett 'Völkermord' auf die Sache zu heften.

Das verhindert freilich nicht, dass man Völkermord durchaus treffend definieren könnte.

Zwei Elemente schwebten mir vor. Mord an einer bedeutenden Zahl von Menschen aus ethnischen, rassistischen oder religiösen Motiven.

Das dürfte ziemlich alles ausser 'echten' Völkermorden aussortieren.
22.06.2012 07:07 Uhr
Ich persönlich kann mit dem Gesetz leben, auch als Liberaler. Das Problem mit Argumenten ist in dem Bereich, dass "Volksverhetzung" nicht auf die rationale Ebene zielt, sondern auf ein diffuses Gemisch von irrationalen Ängsten und Vorurteilen. Zudem brauchen Gegenargumente Zeit sich zu entwickeln und Zuhörer/Leser, die sich damit näher beschäftigen wollen. Hierfür ist es zielführend, sich mit Goebbels Ausführungen zur Propaganda zu beschäftigen. Rationale Argumente sind hier in der Defensive gegenüber volksverhetzenden Schlagworten, Phrasen und Propagandasprüchen. Das gehörte mit zum Problem der Demokraten in der Weimarer Republik, v.a. auch der Liberalen, dass sie in der Auseinandersetzung auf rationale Argumentation gesetzt haben. Die Masse will einfache Lösungen und reflektiert Aussagen nicht, erst recht nicht auf einer Metaebene.
22.06.2012 07:25 Uhr
Zitat:
Zwei Elemente schwebten mir vor. Mord an einer bedeutenden Zahl von Menschen aus ethnischen, rassistischen oder religiösen Motiven.

Das dürfte ziemlich alles ausser 'echten' Völkermorden aussortieren.


Prinzipiell gebe ich Dir Recht. Aber ab welcher Größe spricht man von Völkermord? 100, 1000, 10000? Mit welcher Berechtigung?

Und wer kennt schon die Motive von Menschen?
22.06.2012 07:45 Uhr
Ich stimme der Abschaffung zu. Eine gestandene Demokratie muss auch gewisse Spinner aushalten können.
22.06.2012 07:45 Uhr
Die Holocaust-Leugnung m. E. nur in Deutschland, aber nicht in den USA oder in Russland strafbar ist. Daher haben wir hier eine Sippenhaft für das Deutsche Volk, was abgeschafft gehört. Meinungsfreiheit statt Zensurwahn.
22.06.2012 08:21 Uhr

Zitat:
Prinzipiell gebe ich Dir Recht. Aber ab welcher Größe spricht man von Völkermord? 100, 1000, 10000? Mit welcher Berechtigung?

Und wer kennt schon die Motive von Menschen?


Ich persönlich denke, dass zum Beispiel das Massaker von Szrebreniza (ca. 10000 Tote) ein Akt eines Völkermordes war und daher nicht geleugnet oder gerechtfertigt und schon gar nicht bejubelt werden darf.

Das Motiv der 'ethnischen Säuberung' *schauder* und eine bedeutende Zahl toter (Massaker).

22.06.2012 08:39 Uhr
es gibt kein recht menschen straffrei zu verletzten. die psychische und physische integrität von opfern steht für mich um welten über den befindlichkeiten von antisemiten, rassisten, chauvinisten und geschichtsrevisionisten.
22.06.2012 08:51 Uhr
Zitat:
es gibt kein recht menschen straffrei zu verletzten. die psychische und physische integrität von opfern steht für mich um welten über den befindlichkeiten von antisemiten, rassisten, chauvinisten und geschichtsrevisionisten.


Zustimmung.

Darf ich mal böse sein?
Liebe BA - Wie steht es mit Opferschutz vor Täterschutz?
22.06.2012 09:06 Uhr
Ja, dem kann ich mich anschließen. Allerdings nur mit dem Verstand, nicht mit dem Herzen. Tatsache ist nun mal, daß die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB ein rechtstaatlich hanebüchenes Sonderstrafrecht sind. Klar, ich habe kein echtes Mitleid mit verurteilten Holocaustleugnern, das sind ganz überwiegend üble Hetzer, Antisemiten und Menschenhasser. Aber eigentlich gibt es nur zwei Lösungen: die Regelung auf alle Völkermorde ausweiten oder sie abschaffen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2012 11:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
22.06.2012 09:09 Uhr
@ mirko1a
Zitat:
Die Holocaust-Leugnung m. E. nur in Deutschland, aber nicht in den USA oder in Russland strafbar ist. Daher haben wir hier eine Sippenhaft für das Deutsche Volk,

Schadet eine BA-Mitgliedschaft der Intelligenz? Was soll der Unfug mit der "Sippenhaft für das Deutsche Volk"?
22.06.2012 09:13 Uhr
65 Jahre nach dem 2. WK müssen wir uns - wie in Griechenland - noch immer Nazi-Vorwürfen aussetzen. Und das nennst Du nicht Sippenhaft?
22.06.2012 09:26 Uhr
Zitat:
65 Jahre nach dem 2. WK müssen wir uns - wie in Griechenland - noch immer Nazi-Vorwürfen aussetzen. Und das nennst Du nicht Sippenhaft?


Nein. Das nenne ich nicht Sippenhaft.
Eine Sippenhaft ist das Erdulden einer tatsächlichen handfesten Benachteiligung durch ein (staatliches) Kollektiv.

Ein paar Beleidigungen Uzosaufender Deppen kann man schwerlich eine handfeste Benachteiligung nennen.

Und was Uzosaufende Deppen mit §130 StGB zu tun hat, erschliesst sich mir nicht ganz.
Auch mit der Abschaffung dieses Paragraphen werden Uzosaufende Deppen Uzosaufende Deppen bleiben.
22.06.2012 09:28 Uhr
Zitat:

Zustimmung.

Darf ich mal böse sein?
Liebe BA - Wie steht es mit Opferschutz vor Täterschutz?


Deswegen habe ich dem betreffenden Beitrag auch zugestimmt.
22.06.2012 09:31 Uhr
@ mirko1a
Zitat:
65 Jahre nach dem 2. WK müssen wir uns - wie in Griechenland - noch immer Nazi-Vorwürfen aussetzen. Und das nennst Du nicht Sippenhaft?

Was bitteschön haben ein paar durchgeknallte Pressefritzen in Griechenland mit § 130 Abs. 3 und 4 StGB zu tun?
22.06.2012 13:20 Uhr
"Was bitteschön haben ein paar durchgeknallte Pressefritzen in Griechenland mit § 130 Abs. 3 und 4 StGB zu tun?"

der stammtisch fühlt sich nunmal so lange unterdrückt, wie er nicht mit fackel und heugabel jagd machen darf.
22.06.2012 14:53 Uhr
@ Suiremop

Zitat:
Tatsache ist nun mal, daß die Absätze 3 und 4 des § 130 StGB ein rechtstaatlich hanebüchenes Sonderstrafrecht sind.


Sicher sind sie das - aber das hat ja historische Gründe. Deswegen kann die Lösung nicht darin bestehen, das Gesetz auf alle Völkermorde auszudehnen.

Hätten die Jungeln Liberalen etwas mehr über ihre Forderung nachgedacht, hätten sie sich an der Argumentation von Winfried Hassemer orientieren können:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1071864/
28.06.2012 14:37 Uhr
mit volksverhetzern und hololeugnern kann man nicht argumentieren, weil man mit rationalen argumenten in diese verschwörungswelt nicht reinkommt. also bleibt nur eine alternative: verbieten, wenn man nicht will, dass sich dieser unsinn weiter verbreitet.

wichtiger wäre es, als völkermorde zu bezeichnen, was völkermorde u.a. eben auch waren: beispielsweise den völkermord an den hereros und namas...
28.06.2012 14:39 Uhr
Zitat:
Die Holocaust-Leugnung m. E. nur in Deutschland, aber nicht in den USA oder in Russland strafbar ist. Daher haben wir hier eine Sippenhaft für das Deutsche Volk, was abgeschafft gehört. Meinungsfreiheit statt Zensurwahn.


ich glaube ja fast, die deutschen werden den juden niemals verzeihen, was sie ihnen angetan haben... :S
28.06.2012 16:33 Uhr
Die bayerischen JuLis? Das waren doch auch die mit "Frei statt Bayern", oder?
Die so große politische "Talente" wie eine Miriam Gruß - ja, genau die, der die Djilas-Regierung Post schickte *gg* - hervorbrachten.
Jo, dampfplaudern konnten die schon immer gut.
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