Satzung der LPP

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LPP-Satzung

§ 1 Geltungsbereich der Satzung

Die Satzung interpretiert die Regeln von Dol2day und wendet sie im Sinne der LPP an. Für alle Fragen, die nicht in dieser Satzung geregelt werden, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.


§ 2 Selbstverständnis der LPP

Die LPP ist eine Gemeinschaft von Dol2day-Mitgliedern innerhalb der Politiksimulation Dol2day. Bezugsrahmen bildet dabei das derzeitige Parteienkonzept von Dol2day. Ziel der LPP ist die Teilnahme an einer ganzheitlichen (u.a. kulturellen, politischen, philosophischen, emanzipatorischen) Willensbildung in der Gemeinschaft von Dol2day.


§ 3 Organe der LPP

Organe der Partei sind die Mitgliederversammlung (das Forum der Partei LPP) und der Parteivorstand. Ein Mitglied des Vorstandes ist der gewählte Parteivorsitzende.


§ 4 LPP-Mitgliedschaft

§ 4.1 Partei-Mitgliedschaft und Initiativen-Mitgliedschaft Neben der Partei-Mitgliedschaft in der Partei LPP gibt es auch noch die Möglichkeit der Sympathiemitgliedschaft in der Initiative LPP.

a) Die Partei-Mitgliedschaft, als Parteimitglied, mit Zugang zur Mitgliederversammlung, Rundmail-Funktionen von Partei (bei Missbrauch für eine begrenzte Zeit durch den Vorstand sperrbar), aktivem und passivem Wahlrecht und Parteibuch im Profil.

b) Die Inimitgliedschaft, als Inimitglied, mit Zugang zum Ini-Forum, Rundmail-Funktion (bei Missbrauch für eine begrenzte Zeit durch die Mitgliederbetreuer der Partei LPP sperrbar) und LPP-Ini-Logo im Profil. Mit einer Mitgliedschaft in der Initiative LPP sind keine Rechte oder Pflichten mit der Partei-LPP verbunden.


§ 4.2 Aufnahme in die LPP

Mitglied der LPP kann jedes Mitglied von Dol2day werden, das sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch das Programm der LPP anerkennt.

§ 4.2.1 Aufnahmeverfahren für Parteimitglieder.

a) Über die Aufnahme entscheiden die Parteimitglieder.

b) Bei Stellung eines Aufnahmeantrags sollte der/die Antragsteller/in mindestens 15 Meinungen in Diskussionen in Dol2day geschrieben haben.

c) Nach Stellung des Aufnahmeantrages bekommt der/die Antragsteller/in einen Fragebogen zugesandt, der ausgefüllt an den/die Mitgliederbetreuer/in oder den Vorstandsaccount (Nuit) zurück geschickt wird.

d) Nach Eingang des ausgefüllten Fragebogens wird der Aufnahmeantrag in einem eigenen Thread bekannt gegeben. Dabei wird der ausgefüllte Fragebogen den Parteimitgliedern vorgestellt.

e) Innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen haben die Parteimitglieder die Möglichkeit, über den Aufnahmeantrag mit Pro (dafür) oder mit Contra (dagegen) zu entscheiden.

f) Votieren mindestens 10% der Mitglieder gegen den Antrag oder übersteigt die Anzahl der abgegeben Pro die der Contra nicht, so findet eine Abstimmung über den Antrag statt. Über die Aufnahme muss ebenfalls abgestimmt werden, wenn mindestens ein Vorstandsmitglied ein Contra einlegt. Die Stimme eines Mitglieds, das beim Ende des Votums nicht Mitglied der LPP ist, zählt nicht mit.

g) Eine Abstimmung zu einer Aufnahme in die LPP läuft über vier Tage. Wahlberechtigt sind alle Parteimitglieder. Eine 2/3 Mehrheit der abstimmenden Parteimitglieder entscheidet über die Aufnahme. Nach Ablauf der Abstimmung ist ihrem Ergebnis nach zu verfahren.

h) In Fällen, in denen eine Aufnahme erst nach einer Abstimmung erfolgt ist, wird die Parteimitgliedschaft für einen Monat zur Probe ausgeschrieben. Ein Probemitglied verfügt nicht über das Abstimmungs- und Rundmailrecht. Während der Dauer der Probemitgliedschaft kann jedes Parteimitglied jederzeit via Parteiforum beim Parteivorstand einen begründeten Antrag auf Ausschluss des Probemitglieds stellen. Der Vorstand hat daraufhin unverzüglich eine Abstimmung über den Ausschluss zu starten. Entscheidet sich die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden für den Ausschluss, ist das Mitglied sofort auszuschließen, andernfalls läuft die Monatsfrist weiter.

i) Ein abgelehnter Antrag kann nach einer Frist von zwei Monaten erneut gestellt werden. Eine Ablehnung ist nicht auf den Account beschränkt, sondern bezieht sich auf den Halter des Accounts.

§ 4.2.2 Aufnahmeverfahren für Inimitglieder

a) Bei Stellung eines Aufnahmeantrags sollte der/die Antragsteller/in mindestens 15 Meinungen in Diskussionen in Dol2day geschrieben haben, um eine erweiterte Grundlage für eine Bewertung des Antrags zu ermöglichen.

b) Über die Aufnahme als Inimitglied entscheiden die Mitgliederbetreuer der Partei LPP.


§ 5 Wahlen/Abstimmungen

a) Personenwahlen (die Wahlen des Vorstands, Partei-Repräsentanten in Gremien...) sind geheim. Anderweitige Abstimmungen sind offen, sofern nicht mindestens drei Parteimitglieder auf eine geheime Wahl bestehen.

b) Eine Wahl ist mindestens eine Woche vor Wahlbeginn durch ein Mitglied des Parteivorstandes mit einer Rundmail anzukündigen, um die Sammlung von Kandidaturen in einem speziellen Thread zu ermöglichen. Die Wahl selbst ist am Tag des Wahlbeginns mit einer Rundmail anzukündigen.

c) Jedes Parteimitglied hat bei einer Wahl so viele Stimmen wie es Ämter zu besetzen gibt. Gewählt sind die Kandidat/innen, die die meisten Stimmen erhalten. Personenwahlen dauern vier Tage.

d) Tritt ein/e Amtsinhaber/in aus der Partei aus, verliert er/sie sein/ihr Amt. Handelt es sich dabei um ein Vorstandsmitglied, soll spätestens 14 Tage nach dem Entstehen der Vakanz eine Neuwahl gestartet werden, um dieses Amts neu zu besetzen. Diese Regelungen treten auch in Kraft, wenn ein/e Amtsinhaber/in von ihrem Amt zurücktritt.

e) Einen Antrag auf Abstimmung über die Amtsenthebung eines/einer Amtsinhabers/in kann von jedem Parteimitglied gestellt werden. Eine Abstimmung über die Absetzung wird durchgeführt, wenn sich 20 % der aktiven Parteimitglieder innerhalb von 3 Tagen dafür aussprechen. Die Abstimmung läuft über 3 Tage. Die Amtsenthebung erfolgt, wenn sich eine 2/3 Mehrheit der Abstimmenden für die Amtsenthebung ausspricht. Nach einer erfolgreichen Absetzung muss eine Neuwahl/Neubesetzung wie unter d) erfolgen.

f) Der Vorstand mitsamt dem/der Parteivorsitzenden wird immer innerhalb von zwei Wochen nach dem Abschluss einer Dol2day-Kanzlerwahl gewählt. Die Vorsitzenden-Wahl findet zuerst statt. Der restliche Parteivorstand wird nach erfolgter Vorsitzenden-Wahl gleichzeitig gewählt. Parteirepräsentanten werden je nach zeitlichem Erfordernis gewählt. Amtszeiten erstrecken sich über eine Dol-Legislaturperiode. Dies gilt, solange es Kanzlerwahlen bei Dol2day gibt.

g) Sollten Fristen für Neuwahlen nicht eingehalten werden, bleiben die gewählten Vertreter im Amt, die Wahlen werden umgehend, nach Feststellung des Fristversäumnisses, eingeleitet. Die Legislaturperiode verkürzt sich in diesem Fall entsprechend des Fristversäumnisses. Eine Fortsetzung des Fristversäumnisses führt automatisch zu einer Amtsenthebung des Vorstandes.


§ 6 Befugnisse des Parteivorstandes und des/der Parteivorsitzenden

a) Ein Mitglied des Parteivorstandes gilt als prima bzw. primus inter pares. Die LPP hat drei Vorstandsmitglieder, von denen eines das Amt der/des Parteivorsitzenden innehat und zwei Mitgliederbetreuer sind, die zugleich die Stellvertretung der/des Parteivorsitzenden ausüben. Sie alle haben die Admin- und die Abstimmungsrechte.

b) Sie fungieren als Ansprechpartner der Partei von außen und gegenüber der Redaktion. Sie übernehmen, soweit nicht anders geregelt, repräsentative Aufgaben der Partei. Dies gilt im besonderen Maße für die/den Parteivorsitzende/n.

c) Sie fungieren parteiintern als Diskussionsleiter/innen und setzen Anträge der Mitglieder um.

d) Sie haben die Admin- und die Abstimmungsrechte der Initiative LPP.

e) Sie starten Abstimmungen.

f) Sie berufen mit einfacher Mehrheit einen Webmaster zur Gestaltung der Parteiseite.

g) Der Parteivorstand kann einzelne Mitglieder mit bestimmten Aufgaben betreuen (kooptieren). Diese sind dem Parteivorstand Rechenschaft schuldig und können von ihm auch jederzeit von dem delegierten Aufgabenfeld abgezogen werden. Für ihr Handeln ist der Parteivorstand gegenüber der Partei verantwortlich.

h) Der Parteivorstand ist im Zweifelsfall für alle nicht durch diese Satzung gedeckten Belange der Partei direkt verantwortlich.


§ 7 Mitgliederversammlung und Mitgliederrechte

a) Jedes Mitglied hat Vorschlagsrecht für Diskussionen.

b) Jedes Parteimitglied hat Antragsrecht, d. h. es kann eine Partei-Erklärung, einen Programmpunkt, eine Amtsenthebung zur Abstimmung stellen. Ein Antrag gilt als gestellt, wenn er spätestens fünf Tage nach seiner Veröffentlichung im Forum von mindestens 10% der aktiven Parteimitglieder unterstützt wird. Unterstützerlisten werden in einem reservierten Thread gesammelt.

c) Jedes Mitglied erhält die Rundmailfunktion, um alle anderen Mitglieder auf interne Diskussionen aufmerksam zu machen. Diese Rundmail muss mit dem Betreff "LPP-Mitglieds-RM" gekennzeichnet werden.


§ 8 Parteiausschlussverfahren

a) Ein Parteiausschlussverfahren (PAV) kann von jedem Parteimitglied der LPP beantragt werden und gilt als gestellt, wenn das PAV weitere 20% der aktiven Parteimitglieder innerhalb von 3 Tagen unterstützen.

b) Kann nach einer Frist von weiteren 7 Tagen keine Einigung erzielt werden, muss vom Vorstand eine Abstimmung über den Parteiausschluss gestartet werden. Diese ist geheim und läuft über 4 Tage. Entscheidet sich die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden für den Ausschluss, ist das Mitglied sofort auszuschließen. Das ausgeschlossene Mitglied kann erst nach einer Frist von zwei Monaten erneut einen Aufnahmeantrag stellen.


§ 9 Auflösung der Partei

Die Partei kann aufgelöst werden, wenn die absolute Mehrheit der Parteimitglieder und die Mehrheit des Parteivorstandes dies so beschließt. Bei dieser Abstimmung müssen mindestens 50% der aktiven Parteimitglieder teilnehmen, damit sie rechtsgültig ist.


§ 10 Notverordnung

a) Sollten die Parteiforen durch Scriptmanipulationen von externen Dol-Mitgliedern manipuliert werden (durch die Aneignung von administrativen Rechten oder regelwidrige Parteibeitritte), so ruht jegliche Parteiaktivität. Es ist mit der Redaktion vorab zu verabreden, dass die gewählten Mitglieder des Partei-Vorstandes für diesen Fall als einzige, autorisierte Kontaktpersonen gegenüber der Redaktion gelten. Die Herstellung der gewählten Ordnung und die verabredete Verteilung der administrativen Rechte liegt in der Verantwortung der/des Parteivorsitzenden.

b) Sollte aufgrund der nicht mehr vorhandenen Beschlussfähigkeit (aufgrund der Inaktivität ihrer Mitglieder) eine Auflösung der Partei nach § 9 nicht mehr zustande kommen, dürfen die gewählten Mitglieder des Parteivorstandes die Partei einstimmig auflösen.


§ 11 Änderung der Satzung und des Parteiprogramms

Satzung und Parteiprogramm können jederzeit mit einer 2/3-Mehrheit der abstimmenden Parteimitglieder und gleichzeitiger einfacher Mehrheit im Parteivorstand geändert werden.


Die Satzung wurde am 10.09.2002 einstimmig beschlossen. Die Satzung wurde zuletzt am 21.06.2013 mit einer 2/3-Mehrheit der abstimmenden Parteimitglieder und gleichzeitiger einfacher Mehrheit im Parteivorstand geändert.