Satzung der A-tuk-wa

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A²KWA – SATZUNG

§ 1 Organe der Partei

(1) Alle Macht geht von der Basis aus! Jedes Mitglied ist aufgerufen, die A²KWA aktiv mitzugestalten, Vorschläge einzubringen und die A²KWA nach innen und außen zu vertreten.

(2) Zur Durchführung administrativer Aufgaben können A²KWA-Beauftragte gewählt/ernannt oder auch wieder abgewählt werden, wenn dies gewünscht oder erforderlich ist. Entsprechende Funktionen und Aufgaben können eingerichtet oder abgeschafft werden und sollen durch Handlungsrichtlinien im Dolex beschrieben werden.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft in der A²KWA steht grundsätzlich jedem Mitglied der DOL-Community offen, sofern eine reale Person dahinter steht und diese Person keine sogenannten Doppelaccounts führt.

(2) Für eine Mitgliedschaft muss ein begründeter Aufnahmeantrag gestellt werden. Mitglied kann werden, wer folgende Bedingungen erfüllt: - mindestens 10 verfasste politische Meinungen - ein aussagekräftiges Profil sowie ein politisches Statement

(3) Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet die Mitgliederversammlung:

- Verlangen wenigstens drei Mitglieder die Nichtaufnahme, so wird eine offizielle Abstimmung über die Aufnahme gestartet. Die Mitgliedschaft wird vergeben, wenn es mehr Ja- als Nein-Stimmen gibt; Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt.

- Während der ersten 14 Tage einer Mitgliedschaft kann ein Mitglied durch eine einfache offene Abstimmung mit dreitägiger Dauer ausgeschlossen werden. Hierbei sind nur Mitglieder mit wenigstens 14 Tagen Mitgliedschaft stimmberechtigt.

- Für den Zeitraum vom 18.-25.01.2010 können Mitglieder zur Teilnahme an der Transformation zur Initiative ohne Prüfungen aufgenommen werden. Wird kein reguläres Aufnahmeverfahren gewünscht oder endet dieses negativ, so wird der Account am 25.01.2010 aus der A²KWA entfernt. Offizielle Handlungen wie Abstimmungen oder Teilnahme am Aufnahmegesuche-Forum sind Kurzzeitmitgliedern nicht möglich. Bei Missbrauch der A²KWA-Mitgliedschaft kann ein Account nach interner Abstimmung kurzfristig entfernt werden.

(4) Ausschluss von Mitgliedern:

- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, sobald ein entsprechender Antrag im Forum drei Unterstützer findet. In diesem Fall wird eine offizielle offene Abstimmung gestartet. Das Mitglied wird ausgeschlossen, falls der Ausschluss von wenigstens 3/5 der abgegebenen Stimmen befürwortet wird; Enthaltungen werden dabei nicht berücksichtigt. Hierbei sind nur Mitglieder mit wenigstens 14 Tagen Mitgliedschaft stimmberechtigt.

§ 3 Entscheidungen

(1) Nicht für jede Entscheidung ist eine Abstimmung notwendig, es reicht, wenn bei Diskussionen im Forum innerhalb von drei Tagen kein Widerspruch kommt. Dann kann von einer Zustimmung der Mitgliederversammlung ausgegangen werden.

(2) Bei offiziellen Abstimmungen müssen alle Mitglieder per Rundmail benachrichtigt werden. Die Abstimmungsdauer beginnt erst nach Versand der Benachrichtigungen.

§ 4 Meinungsäußerungen

(1) Es gibt keine generelle A²KWA-Meinung zu bestimmten Themen. Jeder Vertritt seine eigenen Meinungen, darf diese Meinung jedoch nicht als A²KWA-Meinung ausgeben, es sei denn die Basis stimmt dem mehrheitlich zu.

(2) Jeder kann in eigenem Namen Texte veröffentlichen, auch wenn die Basis sich gegen die Verwendung als A²KWA-Text ausgesprochen hat.

§ 5 Übergangsbestimmung; Änderung der Satzung

(1) Diese Satzung gilt ab dem Zeitpunkt, da Sie durch die Mitgliederversammlung angenommen wurde. Sie hat bis zwei Monate nach Annahme durch die Mitgliederversammlung einen offenen Charakter. Jedes Mitglied kann während dieser Zeit, Vorschläge für Änderungen und Ergänzungen einbringen. Bei Streitigkeiten entscheidet eine einfache Abstimmung über die Änderung.

(2) Nach Ablauf der Zwei-Monats-Frist bedarf es für eine Ergänzung oder Abänderung einer 2/3 Mehrheit in der Abstimmung.

A²KWA - Handlungsrichtlinie Mitgliederaufnahme

(1) Die Aufnahme von Mitgliedern wird durch einen oder mehrere A²KWA-Beauftragte/n (Mitgliederbeauftragte) unterstützt.

(2) Die Mitgliederbeauftragten schreiben die Bewerber an, weisen auf die Aufnahmeregeln hin und bitten ggfs. um die Begründung. Die Antworten werden in einem speziellen Thread veröffentlicht, in dem sich die Basis dazu äußern kann.

(3) Die Mitglieder äußern sich mit PRO, CONTRA, ENTHALTUNG oder PROBE. Der Mitgliederbeauftragte stellt die satzungsgemäße Aufnehme von Mitgliedern und Probemitgliedern, den Start entsprechender offizielle Abstimmungen sowie die fristgerechte Umwandlung von Probemitgliedschaften sicher.

(4) Gegebenenfalls kann der Mitgliederbeauftragte auch einen Chat mit dem Bewerber organisieren, um offene Fragen zu klären