Parteiwahlen nach testero

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Von: testero

Parteienwahlordnung (Version 2.0) Stand 20. August 2004

Änderungen zum bisherigen Modell sind kursiv gesetzt.

Überblick der Änderungen

  • Parteiwahlen sollen gleichzeitig mit den K@nzlerwahlen stattfinden, um die Kritik zu entschärfen, alle 2 Monate Wahlkampf wären zuviel für DOL.
  • Die politischen Diskussionen sind in der Themenwahl freigestellt, damit keine Partei mokieren kann, sie sei zu für sie irrelevanten Aussagen gezwungen worden sein.
  • Die Zahl der Statusparteien wurde entsprechend er meistgenannten und wohl auch von der Redax gewünschten Zahl auf 15 festgelegt, ihre Rechte wurden geringfügig verstärkt.
  • Es wurde ein Wahlsystem eingefügt, da es ein berechtigter Kritikpunkt am ersten Doliszit war, dass dieses fehlt. Das STV-PWS ist ein Vorschlag von sol 1. Klingt sehr kompliziert, ist aber im Wahlvorgang sehr ähnlich zum K@nzler-PWS und damit einfach durchzuführen. Nähere Infos folgen.
  • Insgesamt wurde etwas verkürzt und vereinfacht. Damit haben wir eine modifizierte und definitiv neue Version, die zur Abstimmung kommen kann. Kritikpunkte wurden berücksichtigt, das Procedere vereinfacht. Parteigründungsrichtlinien und –bestandsrichtlinien fielen weg, die Regel wäre also eine Vereinfachung für DOL.

Entwurf

§ 1

Parallel zu den regulären Wahlen zum Internet-Kanzler werden Parteienwahlen durchgeführt.


§ 2

Aktives Wahlrecht der Mitglieder dol2days gilt entsprechend des Wahlrechtes der Internet-Kanzlerwahlen, passives Wahlrecht erhalten alle Parteien dol2days. Rest gestrichen


§ 3

Die Wahl wird geheim durchgeführt und dauert 7 Tage, der genau Termin des Wahlbeginnes entspricht dem K@nzlerwahltermin.


===§ 4=== Ziel der Wahl ist es eine Rangfolge der Parteien dol2days festzulegen, die bis zur nähsten Parteienwahl verbindlich bleibt, zwischen 2 Wahlen neu gegründete Parteien werden in der Reihenfolge ihrer Gründung an die Rangfolge angefügt.


§ 5 Politische Diskussion zur Wahl

Den Parteiwahlen vorgeschaltet werden politische Diskussionen, bei denen die Parteien die Möglichkeit haben, mit Erklärungen zu selbstgewählten Themen um Stimmen zu werben. Die Statements der Parteien werden in der Kategorie "DOL-Aktionen" DOL veröffentlicht und können dort bimbeswirksam diskutiert werden. Ein unverbindliches Vorschlagsrecht für die zu diskutierenden Themen hat die jeweils amtierende DOL-Regierung.


§ 6 Differenzierung gewählter und sonstiger Parteien

(1) Als "gewählt" im Sinne dieser Parteienwahlordnung gelten alle Parteien, die bei der Wahl unter die Top 15 mit den meisten Stimmen fallen.

(2) Alle anderen Parteien gelten im Sinne dieser Parteinwahlordnung als "sonstige Parteien".


§ 7 Rechte der Gewinner der Parteienwahl

Alle gewählten Parteien gemäß § 6 erhalten das Recht,

  • (a) bei den nächsten Wahlen zum Internetkanzler einen Kanzlerkandidaten zu nominieren. Dieser Kanzlerkandidat muss nicht Mitglied der Partei sein.
  • (b) Doliszite zu stellen und zwar 1 Doliszit pro Partei und PW Legislatur.
  • (c) mit einem Direktlink auf der DOL Startseite aufgeführt zu werden.
  • (d) einen Vertreter in den wöchentlichen PV Chat zu entsenden.


§ 8 Parteiengrundrechte

Neben den in § 7 aufgezählten Rechte die nur für Parteien oberhalb der in § 6 definierten Grenze liegen gelten gibt es für ALLE Parteien gewisse Parteiengrundrechte.

Alle Parteien haben das Recht,

  • (a)auf eine eigene Partei Homepage. Diese wird bei nicht gewählten Parteien auf der Seite "Sonstige Parteien" direkt verlinkt, welche wiederum über die DOL Startseite zu erreichen ist.
  • (b) Koalitionen zu bilden und einen Kanzlerkandidaten der Top 15 zu unterstützen.
  • (c) gestrichen
  • (d) bei den Parteiwahlen anzutreten.
  • (e) durch Parteilogos in den Profilen und Meinungen der jeweiligen Parteimitglieder vertreten zu sein.
  • (f) bei Wahlen Wahlbanner zu schalten.
  • (g) gestrichen


§ 9 Wahlverfahren

  • (1) Die Parteien dol2days werden entsprechend der Ergebnisse der letzten vorangegangenen Parteiwahlen auf dem Stimmzettel aufgelistet.
  • (2) Nach Abschluss der Wahl wird für jede Partei ausgezählt, wie viele Stimmen sie erhalten hat. Die gewählten Parteien gemäß § 6 kommen in den Genuß der in § 7 aufgezählten Privilegien. Den anderen Parteien bleiben die in § 8 aufgezählten Parteingrundrechte.
  • (3) Die Privilegien bleiben den Parteien bis zum Beginn der nächsten Parteienwahl erhalten, erlöschen aber falls die Partei selbst entscheidet sich aufzulösen.
  • (4) Als Wahlverfahren kommt das "STV-PWS" zum Einsatz. Bei diesem Wahlverfahren besteht die Möglichkeit, für jede antretende Partei eine Präferenz zu vergeben. Die Anzahl der Präferenzen ist freigestellt. Näheres siehe unter xxx (Platzhalter).


§ 10 Ersatz von Parteirichtlinien

  • (1) Diese Parteiwahlordnung ersetzt alle vormals geltenden Bestands- und Gründungsrichtlinienrichtlinien für Parteien bei DOL.
  • (2) Fällt eine Partei unter die Mindestgrenze von 1 % der Teilnehmer der letzten Wahl, wird sie zur Initiative zurückgestuft. Diese Regel findet erst zwei Wochen nach Beendigung der jeweils letzten Wahl Anwendung und gilt bis zwei Wochen vor der nächsten Parteienwahl
  • (3) gestrichen


  • (3) Um eine neue Partei zu gründen, müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
(a)Der Gründer muss mindestens drei Monate Mitglied bei dol2day sein, mindestens 100.000 Bimbes vorweisen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Gremium haben.
(b)Die Parteiinitiative muss ein ausformuliertes politisches Parteiprogramm haben, das grundgesetzkonform ist und keine deutliche Ähnlichkeit zu dem Programm einer existierenden dol2day-Partei aufweist.
(c)Damit diese Parteiinitiative an den Parteiwahlen teilnehmen darf, müssen 4 Wochen vor den Wahlen 1% der Teilnehmerzahl der letzten Wahl (mit aktivem Wahlrecht) beigetreten sein.

§ 11 Evaluierung

  • gestrichen, weil eine Selbstverständlichkeit


Siehe auch