Parteiprogramm der AMC

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Parteiprogramm der Aurea Mediocritas


1. Selbstverständnis 2. Bildung 3. Wirtschaft 4. Beschäftigung 5. Energiepolitik 6. Umweltpolitik 7. Migrationspolitik 8. Gleichstellungspolitik 9. Behindertenpolitik 10. Familien 11. Jugendpolitik 12. Tierschutz 13. Rechtspolitik 14. Ostdeutschland 15. Europapolitik 16. Verteidigungspolitik 17. dol2day Regeln


1. Selbstverständnis

Wir definieren uns als undogmatische Partei jenseits althergebrachter politischer Ideologien. Wir streben eine Gesellschaft an, in der sich die menschliche Persönlichkeit frei entfalten kann. Unsere politische Arbeit

zielt darauf ab, eine Gesellschaft ohne Privilegien und Herrschaftsverhältnisse zu schaffen, die demokratisch organisiert ist

und auf den Werten der Gleichheit, der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Miteinander beruht. Entscheidungsgrundlagen für

die Lebensgestaltung jeder und jedes Einzelnen müssen vor allem die Verantwortung gegenüber sich selbst, gegenüber den

Mitmenschen und der Gesellschaft, gegenüber der Umwelt sowie gegenüber den künftigen Generationen sein.


I. Gleichheit: Wir sind davon überzeugt, daß jeder Mensch in seiner Einmaligkeit und Individualität gegenüber allen anderen Menschen

gleichberechtigt und gleichwertig ist. Daher sind alle Menschen in ihrer Unterschiedlichkeit gleich an Rechten und Würde;

deshalb wollen wir für alle Menschen Chancengleichheit durchsetzen - unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft und

ihrem Einkommen, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer Weltanschauung oder ihrem religiösen

Bekenntnis. Zur Chancengleichheit gehören für uns das Recht auf Arbeit und Bildung sowie gleiche politische und soziale

Menschenrechte. Menschen, die schwächer und benachteiligt sind, haben ein Recht auf besondere Unterstützung und Förderung.

II. Freiheit: Wir treten für die Freiheit jedes und jeder Einzelnen im Sinne verantworteter Selbstbestimmung ein. Die Freiheit des bzw. der

Einzelnen ist für uns die Voraussetzung für die Freiheit aller in der Gesellschaft. Freiheit bedeutet nicht nur die Absage an

jegliche Form der Diktatur und autoritärer Systeme, sondern hat auch materielle und soziale Voraussetzungen: Erst durch

Bildung, Information und entsprechende materielle Absicherung können Abhängigkeiten überwunden, Wahlmöglichkeiten geschaffen

und damit Freiheit lebbar gemacht werden. Nur unter solchen Voraussetzungen ist ein Leben in Freiheit und Sicherheit möglich,

und damit die Grundlage für Selbstbestimmung geschaffen.


III. Gerechtigkeit: Wir setzen uns für Gerechtigkeit in allen gesellschaftlichen Bereichen ein. Wir treten daher für eine gerechte Verteilung

aller gesellschaftlichen Chancen ein, insbesondere von Arbeit und Bildung. Unser Ziel ist eine Gesellschaft freier und

gleicher Menschen, die nicht durch eine hierachische Klassenstruktur geprägt wird.

IV. Miteinander: Miteinander im Sinne von Zusammenhalt, Zusammenarbeit, Rücksichtnahme auf den Nächsten und Bereitschaft zu gemeinsamem

Handeln ist die Basis für die politische Verwirklichung unserer Ziele. Dies bedeutet Verantwortung für die Gemeinschaft und

damit die Verpflichtung, sich für andere einzusetzen und gesellschaftliche Aufgaben im Interesse unserer Grundwerte zu

erfüllen. Es ist letztlich die Grundlage des sozialen Zusammenhalts und das wirksamste Instrument zur Durchsetzung

gerechterer Lebensbedingungen.


Die genannten Punkte, Gleichheit, Freiheit, Gerechtigkeit und Miteinander, sind gleichwertig. Nur die Umsetzung aller 4

dieser Punkte kann den Menschen ein Leben in Frieden ermöglichen. Nach oben



2. Bildung

(1) Wir treten für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen gleiche Chancen der Entwicklung finden, und arbeiten daher für

ein Bildungssystem, das Möglichkeiten und Anlagen der Menschen entdeckt und entwickelt sowie Kritikfähigkeit und Solidarität

fördert. Bildung und Ausbildung sind grundlegende Elemente einer Kultur des Zusammenlebens und der Toleranz sowie zugleich

zentraleVoraussetzung, den Lebensstandard auch unter den Bedingungen weltweiten Wettbewerbs zu halten.

(2) Bildung bestimmt auch wesentlich den Grad an Reife, der eine demokratische Gesellschaft auszeichnet. Menschen, die

Bildung als Chance erlebt und gelernt haben, sich selbst Meinungen zu bilden, sind in der Regel besser gerüstet gegen Denken

in Schwarz-Weiß-Mustern, politische Verhetzung und Demagogie. Bildung hat in der sich verändernden Welt bei der Zuweisung von

Lebenschancen eine immer größer werdende Bedeutung. Deshalb wollen wir ein Bildungssystem, das im Zusammenwirken mit

Wirtschafts- und Sozialpolitik dazu beiträgt, soziale Gerechtigkeit, Solidarität und aktive Mitgestaltung von politischen

Prozessen zu fördern.

(3) Bildung ist die Grundlage, um sich in einer Welt der immer rascheren Veränderung selbst und gemeinsam mit anderen

Menschen zurecht zu finden. Wir treten daher für ein Bildungsangebot ein, das neben Fachwissen und Berufsvorbereitung auch

fachübergreifendes Denken, soziale Kompetenz und kulturübergreifende Kooperationsfähigkeit entwickeln hilft. Bildung ist die

Voraussetzung, um Chancen in der Gesellschaft wahrzunehmen, und ist damit der Schlüssel für ein selbstbestimmtes,

selbstgestaltetes Leben.

(4) Wir wollen daher ein Bildungssystem, das Neugier, Lust am Lernen, Eigenständigkeit sowie Interesse an anderen Menschen

und an der Welt fördert, das Ängste abbauen und Mut entwickeln hilft. In diese Richtung gilt es das bestehende Bildungssystem

weiterzuentwickeln. Wir wollen weg vom Disziplinieren, hin zum Wecken von Interesse, weg vom Auswählen besonders

"Geeigneter", hin zum optimalen Fördern aller in den Menschen steckenden Möglichkeiten, weg vom bloßen Beseitigen von

Schwächen, hin zum gezielten Entwickeln von Stärken.

(5) Unsere Perspektive geht weg vom unreflektierten Eingeben und Abrufen von Fakten- und Datenwissen, hin zum Vermitteln der

Fähigkeit, neues Wissen richtig zu verarbeiten und anzuwenden, weg vom reinen Frontalunterricht, hin zu Unterrichtsformen,

durch die Bildungsinhalte aktiv erarbeitet und die Entwicklung der Persönlichkeit sowie die Bereitschaft zur Diskussion und

zur demokratischen Willensbildung gefördert werden. Das Prinzip des gemeinsamen Lernens muß vor dem der individuellen

Leistung stehen.

(6) In diesem Zusammenhang treten wir dafür ein, die Chancen und Potentiale von Mädchen und Jungen jeweils voll zu

entwickeln. Die Erziehung vom Kindergarten bis zu den Universitäten soll unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedlichen

Bedürfnisse gemeinsam sein (geschlechtersensible Koedukation). Chancengleichheit heißt hier auch ausgleichende

Fördermaßnahmen zu entwickeln und regelmäßig zu überprüfen.

(7) Wir sehen Bildung als soziales Grundrecht aller Menschen. Lernende haben ein Recht auf ein Bildungssystem und auf

Bildungsangebote, die ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechen und die der Staat zu sichern und in einer Weise zu

finanzieren hat, die gleiche Chancen aller Menschen gewährleistet. Wir arbeiten daher auch weiterhin an der Herstellung von

Chancengleichheit, wo heute noch ökonomische, soziale, geografische, geschlechtsspezifische, sprachlich-kulturelle oder

andere Hürden oder Vorurteile gleichen Zugang zu den Bildungseinrichtungen und ihre Inanspruchnahme behindern. Das

Bildungsangebot muß Menschen mit besonderen Problemen ebenso berücksichtigen wie besonders Begabte und Leistungsfähige. In

diesem Zusammenhang ist uns vor allem die Integration von Menschen mit Behinderungen in unser Bildungssystem ein zentrales

Ziel.

(8) Vor dem Hintergrund des europäischen Integrationsprozesses treten wir für die Entwicklung gemeinsamer europäischer

Bildungskonzeptionen und -angebote sowie für ein Studienangebot ein, das den Wechsel zwischen den Universitäten der

Mitgliedsländer problemlos erlaubt. Wir setzen uns für den verstärkten internationalen Austausch von Lernenden und

Studierenden ein. In diesem Zusammenhang fordern wir Maßnahmen, die die Fremdsprachenkompetenz erhöhen, wobei sich diese

Maßnahmen nicht nur auf die Sprachen der Länder der Europäischen Union beschränken sollen.

(9) Wir schaffen die notwendigen Rahmenbedingungen rechtlicher Art und sichern die notwendigen Investitionen, um bereits

möglichst früh eine kritische Auseinandersetzung mit und die Beherrschung von neuen Informations- und

Kommunikationstechnologien zu vermitteln, weil die Chancen der Informationsrevolution im Interesse aller genutzt werden

müssen.

(10) Wir treten für intensiven Austausch und verstärkte Zusammenarbeit zwischen Gesellschaft, Wirtschaft und Bildungssystem

ein, um neue gesellschaftliche und wirtschaftliche Anforderungen frühzeitig im Bildungsangebot aufgreifen zu können und damit

Ausbildung anzubieten, die gebraucht wird.

(11) Wir setzen uns im Interesse einer weiteren Demokratisierung für eine weitgehende Autonomie der Schulen bei

gleichzeitiger Einbettung in das regionale Umfeld ein sowie für verstärkte Mitbestimmung der Eltern und der Schülerinnen und

Schüler. Die allgemeine Anerkennung erworbener Berechtigungen muß aber auch beim Ausbau der Autonomie gewahrt bleiben.

(12) Wir treten für eine Weiterentwicklung der Oberstufe ein. Sie muß breite berufsfeldorientierte Grundqualifikationen,

umfassende Allgemeinbildung und Schlüsselqualifikationen vermitteln. Dies bedeutet eine deutliche Rücknahme des

Spezialisierungsgrades und intensivere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Schultypen bis hin zur Schaffung neuer und

auf die Erfordernisse der Region abgestimmter gemeinsamer Schulformen unter Einbeziehung der Berufsschule.

(13) Wir treten für eine Entlastung der Schüler und Studierenden von einem Übermaß an schnell veraltendem Wissensstoff

zugunsten der Entwicklung von Methodensicherheit, Denk- und Arbeitsfähigkeit ein und für die Bereitstellung von Angeboten,

die lebensbegleitend das Erwerben weiteren Wissens und weiterer Bildung sowie das Erwerben von Abschlüssen und Ausbildungen

im zweiten Bildungsweg ohne finanzielle Barrieren möglich machen.

(14) Im Hochschul- und Universitätsbereich geht es um ein System, das Durchlässigkeit sichert, damit die individuellen

Interessen bestmöglich verfolgt und die Möglichkeiten der Studierenden im Interesse der Gesellschaft optimal genützt werden

können. Dies umfaßt auch eine vermehrte Anrechnung nichtuniversitärer Vorstudien und eigene Studienangebote für Berufstätige.

Wir wollen einen ständigen Prozeß der Qualitätskontrolle organisieren, der sicherstellt, daß den Absolventinnen und

Absolventen optimale Chancen ermöglicht werden.

(15) Wir treten für offenen Hochschulzugang, für Autonomie der Universitäten und Hochschulen, aber zugleich für deren

Einbettung in die Gesellschaft ein. Die Kompetenz zu eigenständiger Regelung muß mit größerer Verantwortlichkeit,

Rechenschaftspflicht, Transparenz und demokratischer Kontrolle, vor allem auch im Bereich der finanziellen Gebarung,

einhergehen. Hochschulen und Universitäten sollen auch eine wichtige Funktion als Dienstleistungsunternehmen für die

Entwicklung der Regionen wahrnehmen. In diesem Zusammenhang sollen Mitgestaltungsmöglichkeiten für die Arbeitgeber- und

Arbeitnehmerseite, aber auch für Absolventinnen und Absolventen ausgebaut werden.

(16) Auch im gesamten Hochschulbereich muß die Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung gesichert und erweitert werden.

Darüber hinaus setzen wir uns für besondere Maßnahmen der Entwicklungs- und Karriereförderung von Frauen ein. Wir wollen

einen fairen Anteil von Frauen an allen Positionen im Bereich der Universitäten und Fachhochschulen erreichen.

(17) Um auch die Lehrenden für die neuen Aufgaben zu rüsten, setzen wir uns für verbesserte Ausbildung der Lehrkräfte ein

sowie für ein qualifiziertes Angebot berufsbegleitender Supervision und Fortbildung, das vor allem die Fähigkeit zu

kommunizieren stärkt. Eine Gestaltung der Lernprozesse, die allen gleiche Entwicklungschancen bietet, kann nur dann gelingen,

wenn Lehrende und Lernende solidarisch miteinander arbeiten.

(18) Lebensbegleitende Weiterbildung wird immer wichtiger. Wir sehen es als Aufgabe der öffentlichen Hand, daran mitzuwirken,

daß ein bedarfsgerechtes Weiterbildungsangebot zur Verfügung steht, von dem niemand aus finanziellen Gründen ausgeschlossen

ist. Um die Möglichkeit zur Teilnahme an Weiterbildungsangeboten zu sichern und die Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern,

treten wir dafür ein, daß allen arbeitenden Menschen ein Recht auf bezahlte Bildungszeit eingeräumt wird und daß Arbeitslosen

durch gezielte Bildungsangebote der Einstieg in die Arbeit erleichtert wird. Wir treten für den Ausbau der Erwachsenenbildung

sowie für den Aufbau eines flächendeckenden, kostenlos zugänglichen Systems der Bildungsinformation und -beratung zur

Orientierung im Weiterbildungssystem ein.


3. Wirtschaft

1. allgemeine Wirtschaftspolitik

Wir stehen für die soziale Marktwirtschaft. Dies bedeutet für uns, dass der Staat den größtmöglichen Grad an wirtschaftlicher

Freiheit zu gewährleisten hat. Andererseits sind auch Unternehmensgewinne in angemessenen Umfang zu besteuern und so für die

Finanzierung der Sozialsysteme heranzuziehen. Unsere Grundsätze sind: - Subventionen sind nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig und sinnvoll, da sie stets zu einer Verzerrung des Marktes führen

und meist erhebliche direkte und indirekte Kosten für die Allgemeinheit verursachen. Subventionen für nicht zukunftsfähige

Wirtschaftsbereiche wie Kohle und Stahl sollen auslaufen und das freiwerdende Geld in Bildung und Forschung und somit in die

Zukunft des Innovationsstandortes Deutschland, investiert werden. Keinesfalls dürfen Subventionen direkt oder indirekt die

Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland fördern. - Um eine gerechte Besteuerung aller Unternehmen zu gewährleisten ist es notwendig Steuerschlupflöcher zu schließen und die

Möglichkeiten zur Gewinnverschiebung bei Großkonzernen zu reduzieren. Auch ist insbesondere bei Großunternehmen eine

konsequentere Steuerfahndung nötig. Im Gegenzug erscheint uns eine Senkung der nominalen Unternehmensbesteuerung möglich und

sinnvoll. Dies würde insbesondere den Mittelstand spürbar entlasten. - Wir verteidigen den Flächentarifvertrag der in der Vergangenheit maßgeblichen Anteil an der geringen Belastung der

deutschen Unternehmen durch Arbeitskämpfe hatte und so erhebliche positive Auswirkungen auf die Produktivität hatte. - Wir sehen mit Sorge, dass gerade bei börsennotierten Großunternehmen kurzfristige Ziele Vorrang vor langfristigen

Zukunftsplanungen erhalten. Unserer Überzeugung nach ist es nicht nur unsozial Unternehmenspolitik ausschließlich am

?Shareholder Value? auszurichten ? es ist darüber hinaus auch auf lange Frist schädlich für ein Unternehmen. - Wir sind der Meinung dass die Aktionäre ein Recht haben zu erfahren wie hoch die Gehälter des Vorstands und Aufsichtsrats

des Unternehmens sind an dem sie Anteile halten. - Auch wenn wir den Wunsch der Unternehmen nach flexibleren Regelungen für Kündigungsfristen oder Arbeitszeiten

nachvollziehen können, so wäre es doch kurzsichtig und nicht mit einer sozialen Marktwirtschaft vereinbar Errungenschaften

wie den Kündigungsschutz oder die betriebliche Mitbestimmung einfach zu opfern. Kompromisse sind sicher nötig und möglich.

Wir wenden uns jedoch entschieden gegen ein ?Hire and fire? à la USA.

Nur die Nationen, denen es gelingt, Bedingungen zu schaffen, unter denen Unternehmen den nötigen Freiraum haben und

gleichzeitig Konsumenten wie Arbeitnehmer soziale Standards vorfinden, die ihnen die Sicherheit für eine optimistische

Zukunftsplanung vermitteln, werden künftig im weltweiten Standortwettkampf triumphieren können.


2. EU-Binnenmarkt

Der gemeinsame Markt der EU bietet große Chancen birgt aber auch einige Gefahren. So muss etwa mit aller Kraft verhindert

werden, dass im Zuge der Angleichung der nationalen Wirtschaftssysteme soziale Errungenschaften in großem Umfang abgeschafft

und so die soziale Komponente der deutschen Marktwirtschaft unterlaufen wird. Eine weitere Gefahr birgt das in Teilen praktizierte Herkunftslandprinzip. Unserer Auffassung sollte für Unternehmen und

Dienstleister die Gesetzgebung jenes Landes maßgeblich sein in dem sie arbeiten.


3. Verbraucherschutz

Der Staat steht in der Verantwortung seine Bürger bestmöglich zu schützen Die AMC ist sich dieser Verantwortung des Staates

bewusst, sieht gleichzeitig aber auch die Gefahren, die von ausufernden staatlichen Regulierungen für die Wirtschaft und

insbesondere ihr Herz, den Mittelstand, ausgehen. Unsere Wirtschaftspolitik steht daher unter dem Ziel einer Synthese

zwischen dem berechtigten Schutzbedürfnis des Einzelnen einerseits und dem Wunsch nach größtmöglicher wirtschaftlicher

Freiheit andererseits.

Die AMC geht dabei grundsätzlich von mündigen Bürgern aus die anhand ausreichender Informationen selbst die Entscheidung

treffen können welche Risiken sie eingehen möchten Wir setzten daher auf Transparenz, z.B. bei der Etikettierung von Lebensmitteln, auf Produkthaftung und Garantieleistungen in

vernünftigen Maßen und auf Politik, die benutzerfreundlichen Innovationen eher entgegenkommt, als dass sie deren Ausbleiben

bestraft.


4. Beschäftigung


Das Schaffen von Beschäftigung und damit der Chance auf Einkommen zählt zu den wichtigsten Aufgaben einer Politik, die den

Menschen Chancen für ihre Zukunft eröffnen will. Vollbeschäftigung ist und bleibt das vorrangige Ziel der Wirtschaftspolitik. Dieses Ziel kann aber nicht allein mit der Höherqualifizierung der Arbeitskräfte erreicht werden. Beschäftigungspolitik ist

vielmehr Aufgabe für die gesamte Wirtschafts- und Sozialpolitik und darf sich nicht nur auf Arbeitsmarktpolitik beschränken. Eine aktive an Wachstum und Beschäftigung orientierte Wirtschaftspolitik ist das wichtigste Instrument, um Vollbeschäftigung zu erreichen.

Aktive Arbeitsmarktpolitik: Aktive Arbeitsmarktpolitik nimmt gegenwärtig einen sehr geringen Stellenwert ein. Wir haben hier gegenüber vergleichbaren

Ländern erheblichen Aufholbedarf. Die Verstärkung aktiver Arbeitsmarktprogramme soll den Menschen helfen, ihre Chancen auf

Weiterbildung und damit Beschäftigung zu wahren.

Schwerpunkte sind dabei: ++ Schulungsprogramme für WiedereinsteigerInnen in den Arbeitsprozess ++ Sicherung des Berufszuganges durch Ausbildungsplätze für alle Jugendlichen ++ Integration arbeitsloser bzw, schwer vermittelbarer Menschen in den Arbeitsmarkt (z.B. auch durch den Ausbau sozioökonomischer Betriebe)

Um eine Anhebung der Frauenerwerbsquote zu erzielen, ist erforderlich: ++ Ausbau von Kindergärten, Ganztagsschulen und Horten ++ Anpassung der Arbeitszeiten durch spezielle Arbeitszeitmodelle oder Teilzeit ++ Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ++ Abgabenentlastung im unteren Einkommensbereich, um Anreize zur Aufnahme von Erwerbsarbeit zu geben


Bekämpfung des organisierten Schwarzunternehmertums Neben rigiden Instrumenten (Überwachung, Kontrolle und Bestrafung der Schwarzbeschäftiger) zur Bekämpfung des organisierten

Schwarzunternehmertums sollen auch neue Modelle in "klassischen Schwarzarbeitsbereichen", wie den so genannten

"haushaltsbezogenen Dienstleistungen" Anreize zum Ausstieg aus der Schwarzarbeit bieten.


5. Energiepolitik

Die AMC fordert die konsequente Umgestaltung der jetzigen Energiepolitik, die noch immer zu sehr auf fossilen Brennstoffen

beruht. Sowohl aus ökologischen sondern aber auch aus ökonomischen Erwägungen ist die entschiedene Förderung regenerativer

Energien zwingende Verpflichtung unserer Generation. Der heutigen Politik fehlt zu großen Teilen immer noch eine langfristige

Perspektive, sowohl was unsere Versorgung mit Energie angeht, als auch die Verschmutzung unserer Umwelt. Dieses Thema kann

und darf nicht weiter derartig verdrängt werden, da sich unsere Lage mit jedem Tag verschlechtert und damit die Gesamtkosten

für den Schaden in der Zukunft in die Höhe treibt.

Fossile Brennstoffe Abgebaut werden sollte die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas und Erdöl. Das bei der Verbrennung dieser

Energieträger freiwerdende CO² trägt maßgeblich zum Treibhauseffekt bei, welcher eine globale Bedrohung darstellt. Dieser

Effekt wird weitere, schwerwiegende Naturkatastrophen zur Folge haben, die nicht nur finanzielle Opfer, sondern auch

menschliche fordern. Im Fall der Kohle sind auch die außerordentlichen Folgekosten die der intensive Bergbau nach sich zieht

zu berücksichtigen. Zu nennen sind dabei geologische Verwerfungen die bis zur Niveauabsenkung ganzer Regionen führen und der

enorme Energieaufewand für Pumpen um eine Überflutung von flussnahen Regionen zu verhindern. Zudem werden alle fossilen Brennstoffe langfristig erschöpft sein, so dass eine rechtzeitige Suche nach Alternativen zur

Pflicht für jede verantwortungsvolle Politik wird. Die starke Abhängigkeit unserer Wirtschaft von dem Ölpreis macht Konzerne,

Kurse und Währung und somit unser gesamtes Umfeld zum Spielball der Versorgung und/oder der Politik anderer. Allein aus

diesem Grund ist eine stärkere Unabhängigkeit Deutschlands vom Öl wünschenswert. Auch sicherheitspolitisch ist die

Unabhängigkeit von Öl bedeutend, da bereits jetzt abzusehen ist, dass in Zukunft nicht genug fossile Energie für die ganze

Weltbevölkerung existiert, und Kriege um Rohstoffe provozieren kann.

Atomkraft Die Atomkraft wird von vielen führenden Politikern und Lobbyisten noch als Alternative aus dem Energiedilemma gesehen, doch

auch die Uranvorräte der Erde sind begrenzt und können auf Dauer keine sichere Energievorsorgung absichern. Verschiedene

Berechnungen gehen davon aus, dass die Uranvorräte noch in diesem Jahrhundert zu Neige gehen. Bei einer Ersetzung der

fossilen Brennstoffe durch Uran sind das wenige Jahre. Zudem wird der angefallene Atommüll noch erhebliche Kosten verursachen, zum einen, da kommende Generationen für Lagerung und

Schutz des Mülls vor Terroristen aufkommen müssen, zum anderen da durch die Strahlung Erde und Boden stark konterminiert und

somit für viele Millionen Generationen gefährlich und unnutzbar werden. Müssten sich Kernkraftwerke in einem realen Maße

gegen eventuelle Störfälle versichern, so wäre die Atomkraft auch aus rein ökonomischen Gründen nicht haltbar. Der Ausstieg

der Bundesrepublik aus der Atomkraft ist also im Prinzip zu begrüßen, bleibt jedoch gleichwohl weitgehend ohne greifbaren

Nutzen, solange Atomstrom in anderen europäischen Ländern bzw. in den östlichen Nachbarn der EU produziert und von der BRD

importiert wird. Die Einrichtung eines atomaren Endlagers in Deutschland ist überfällig und sollte endlich geschehen. Das Dilemma um die Suche

nach einem Endlager zeigt, mit welcher Planlosigkeit und mit welcher fehlenden Perspektive die Atompolitik verfährt und das

nach gut 50 Jahren.

Regenerative Energien Während die Potenziale der Wasserkraft in Deutschland weitestgehend ausgeschöpft sind, so bergen Wind-, Solar- und

geothermische Energie sowie Biomasse noch große Chancen. Die konsequente Fortentwicklung dieser Technologien ist notwendig.

Auch die Nutzung von Gasen wie etwa Methan, die in Agrar- und Industriebetrieben als Nebenprodukt entstehen kann einen

Beitrag zur Energiewende liefern. Bei einer verstärkten Nutzung dieser Energiequellen könnte nicht nur der Treibhauseffekt

reduziert werden. Auch die Abhängigkeit von Öl und Erdgas würde sich verringern, die für die Vergangenheit wie wohl auch für

die Zukunft eine Hauptquelle zwischenstaatlicher Konflikte darstellt.

Energieverbrauch drosseln! Klar muss jedoch auch sein, dass selbst jede noch so konsequent betriebene Umstellung auf regenerative Energien unzureichend

bleiben wird, wenn es nicht gelingt den Weltenergieverbrauch maßgeblich zu verringern. Hier haben insbesondere die USA, die

allein etwa 1/4 der Weltenergieressourcen verbrauchen, Nachholbedarf, nichtsdestotrotz müssen wir mit einem guten Beispiel

vorangehen. Das Kyotoprotokoll ist ein wichtiger, erster Schritt in die richtige Richtung ? aber letztlich doch nur ein

einzelner Schritt auf einem langen Weg. Alle Staaten haben die gemeinsame Aufgabe den Energieverbrauch durch geeignete

Gesetze und Vorschriften zu verringern. Dies kann sowohl durch Förderung von energiesparenden Technologien als auch durch

eine stärker an Emissionen orientierte Besteuerung geschehen.


6. Umweltpolitik

Der Umweltschutz ist Teil von jedem Politikbereich

Umweltpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Entwicklung. Damit werden die natürlichen Lebensgrundlagen

langfristig erhalten und Schäden an der Umwelt wenn immer möglich vermieden.

Die Umweltpolitik ist als Staatszweck im GG bzw. in einer europäischen Verfassung zu verankern und muss sich am Grundsatz der

Nachhaltigkeit, also einer Entwicklung, "welche die heutigen Bedürfnisse zu decken vermag, ohne für künftige Generationen die

Möglichkeit zu schmälern, ihre eigenen Bedürfnisse zu decken", orientieren. Im Vordergrund müssen die Zielsetzungen, die natürlichen Lebensgrundlagen wie Boden, Wasser, Wald und Luft zu schützen,

langfristig zu erhalten sowie bestehende Schäden zu beheben, stehen. Um das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung zu erreichen,

muss der Umweltschutz in jeden Politikbereich einfliessen und von Beginn an berücksichtigt werden.


Umweltschutz berücksichtigt die wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit Eine moderne Auffassung von Umweltpolitik, betrachtet diese nicht isoliert, sondern versteht sie als Teil einer umfassenden

Gesellschaftspolitik, in der ökonomische, ökologische und soziale Anliegen den gleichen Stellenwert haben. Der Umweltschutz

berücksichtigt folglich auch die wirtschaftliche und soziale Tragbarkeit. Mit diesem Grundsatz muss sich die Umweltpolitik

nahtlos ins Konzept der nachhaltigen Entwicklung einreihen, wie es 1992 am Erdgipfel in Rio definiert wurde und mittlerweile

zur Richtschnur für eine zukunftsgerichtete Umweltpolitik geworden ist. Um der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit Rechnung zu tragen, weisen Umweltschutzmassnahmen ein möglichst günstiges

Kosten/Nutzen-Verhältnis auf, sind langfristig berechenbar und berücksichtigen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft.

Sozial nachhaltig sind Massnahmen dann, wenn sie die gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung sowie den regionalen

Ausgleich nicht beeinträchtigen, die menschliche Gesundheit vor Naturgefahren und übermässiger Belastung durch Lärm,

Strahlung oder schädliche Organismen schützen.

Transparenz und Partnerschaft bei Zielkonflikten Die Gleichwertigkeit von ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeit in der Umweltpolitik führt jedoch häufig zu

Zielkonflikten. So sind Lenkungsabgaben für den Umweltschutz zwar wirksame Instrumente, doch die Internalisierung externer

Kosten kann zu sozialen Ungerechtigkeiten führen. Wirtschaftlich gesehen wiederum ist z.B ein Flughafen für die eine Region

von Bedeutung; aus ökologischer Sicht müsste die Anzahl der Flugbewegungen jedoch begrenzt werden, um die

Lärmschutz-Verordnung einhalten zu können. Schliesslich gibt es auch Zielkonflikte innerhalb des Umweltschutzes: Der

Landschaftsschutz beispielsweise lässt sich nicht immer mit der Förderung alternativer Energien wie Sonnen- oder

Windenergie-Anlagen vereinbaren.

Die Güterabwägung zwischen den drei Faktoren darf nicht systematisch zu Lasten desselben Anliegens gehen und muss die

rechtlichen Mindestanforderungen und die Belastbarkeit der Biosphäre respektieren. Entscheidend ist, dass die Zielkonflikte

offengelegt und die getroffenen Wertungen begründet werden. Im Interesse von tragfähigen Lösungen bezieht eine moderne

Umweltpolitik daher frühzeitig externe Partner in- und ausserhalb der staatlichen Verwaltungen ein.

Herausforderungen mit globaler Dimension Im Sinne der Nachhaltigkeit hat der Staat konkrete Sachziele für den Umweltschutz definiert. Dazu zählen die Erhaltung und

Förderung der Lebensräume, der Schutz vor Naturgefahren, zivilisatorischen Grossrisiken, Luft, Klima, Lärm, Strahlen sowie

vor gefährlichen Stoffen und Organismen. In einigen Punkten ? etwa der Walderhaltungspolitik oder der Wasserqualität ?

konnten beachtliche Fortschritte erzielt werden. Mit Blick auf die globale Dimension stellen sich aber auch

Herausforderungen, die prioritär behandelt werden müssen, weil sie der Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft Grenzen

setzen. Zum einen ist dies die Klimaerwärmung, die droht, ganze Gebiete unbewohnbar zu machen, und auch den Lebensraum Alpen

gefährdet. Zum anderen ist es die drastische Abnahme der biologischen Vielfalt, die das Gleichgewicht der ökologischen

Systeme gefährdet. Schliesslich sieht sich die Menschheit zunehmend mit Risiken konfrontiert, die von Technologien wie der

Kernkraft oder der Gentechnologie ausgehen. Nach oben


7. Migrationspolitik

Integration Entscheidend für eine erfolgreiche Ausländerpolitik ist die erfolgreiche Integration von Asylbewerbern. Integration hat zwei

Seiten: Zum einen muss die Gesellschaft aktiv gegen Diskriminierung kämpfen und Asylanten faire Angebote (etwa Sprachkurse

und der Förderung von Perspektiven durch Bildungsprogramme oder auch vorschulische Sprach-Förderkurse für Kinder) zur

Integrationsförderung machen. Andererseits kann vom Asylbewerber die grundsätzliche Bereitschaft zur Integration erwartet

werden. Staatlicher Druck (volle Zahlung von Sozialbezügen etwa nur bei Absolvierung eines Deutsch-Kurses) ist daher legitim.

Auch muss der Ghettobildung entgegengewirkt werden, die sich in vielen Großstädten zu einem Integrationshemmnis entwickelt

hat. Letztlich bleibt jedoch festzuhalten: Integration beginnt bei uns selbst. Wir können diesen Prozess aktiv mitgestalten, indem

wir diejenigen sind, die auf andere zugehen. Man kann nicht nur die Politik dafür verantwortlich machen, dass die Integration

gescheitert ist, denn sie gibt nur den Rahmen vor, in dem wir aktiv mitgestalten können. Jeder, auch wir, ist für das

Ergebnis des Prozesses verantwortlich.

Einbürgerung Die Einbürgerung für in Deutschland lebende Ausländer kann zu einer erfolgreichen Integration beitragen und sollte so

unbürokratisch wie möglich geregelt sein. Als Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung müssen jedoch angemessene

Sprachkenntnisse und strafrechtliche Unauffälligkeit der Antragssteller gelten. Einbürgerung durch die doppelte

Staatsbürgerschaft ist abzulehnen, da es nicht vertretbar ist einer Person die Rechte und Pflichten von zwei

Staatsbürgerschaften zu verleihen bzw. aufzuerlegen.

Zuwanderung Einwanderungspolitik sollte sich nach klaren Maßstäben richten. Die bisherigen Möglichkeiten zur Zuwanderung sind zu

bürokratisch (etwa beim Nachzug von Familien). Bedarfsregelungen über Greencards für bestimmte Berufe an denen in Deutschland

Mangel herrscht können ein Teil davon sein. Darüber hinaus ist jedoch die Einführung eines Punktesystems wünschenswert,

welches eine bestimmte Anzahl von (hochqualifizierten) Zuwanderern zulässt. Die entscheidende Frage bei der Zuwanderung

lautet, ob der Zuwanderer Deutschland nutzt.

Asyl Wer auf irgendeine Weise politisch verfolgt wird muss in Deutschland die Möglichkeit haben Schutz und Zuflucht zu finden. Der

einfache Wunsch nach Wohlstand ist kein Grund Asyl zu gewähren. Asylrecht und Zuwanderung sind zwei völlig verschiedene Dinge

und sollten nicht miteinander verrechnet werden. Abgelehnte Asylbewerber müssen konsequent abgeschoben werden. Klar ist

allerdings, dass es keine Abschiebung (bzw. Auslieferung) geben kann, wenn dem Abgeschobenen in seiner Heimat Folter oder die

Todesstrafe droht.


8. Gleichstellungspolitik

(1) Jeder Mensch ist eine einzigartige und unverwechselbare Person. Vor dem Gesetz und in unserer Gesellschaft sind alle Menschen gleich. Daraus ergibt sich die jedem Menschen eigene und unantastbare persönliche Würde.


(2) Jedem Menschen gebührt grundsätzlich Achtung und Respekt vor seiner Persönlichkeit. Niemand hat das Recht, durch Zwang oder Gewalt die körperliche Unversehrtheit und/oder geistige Freiheit des Menschen zu verletzen und dadurch seine Würde anzutasten. Niemand darf nur auf Grund seiner Überzeugungen, Anschauungen und Auffassungen verfolgt werden.


(3) Unsere Weltanschauung sichert jedem Menschen die Entfaltung seiner Persönlichkeit im Rahmen einer offenen, pluralistischen Gesellschaft. Jeder Mensch ist entwicklungsfähig und zu einer von ihm selbst zu bestimmenden Entfaltung begabt. Es ist Aufgabe unserer Politik, dem Menschen zu ermöglichen, sich zu entwickeln und sein Dasein menschenwürdig zu gestalten. Die Achtung und der Respekt vor der Persönlichkeit schließt JEDE Form der Diskriminierung oder gar Pression auf Grund bestimmter Werthaltungen und politischer Einstellungen aus.


(4) Es ist mit der Würde des Menschen unvereinbar, ihn durch Bevormundungen oder andere Eingriffe, insbesondere nach ideologischen und weltanschaulichen Schablonen, gegen seinen Willen zu beeinflussen oder umzuerziehen. Staatliche Umerziehung, Bevormundungen und Gängelungen sind im Grunde gegen die Menschenwürde gerichtet. Die Anerkennung der Verschiedenartigkeit der Menschen rechtfertigt jedoch keine unterschiedliche Bewertung von Menschen nach vorbestimmten Normen und ideologischen Konzepten. Nach oben



9. Behindertenpolitik

Wir setzen uns für das Recht auf Chancengleichheit für behinderte und nichtbehinderte Menschen ein. Wir fordern eine behindertenfreundliche Gesellschaft und Umwelt. Noch immer ist für einen Großteil behinderter Menschen das

Leben in Einrichtungen wie Sonderkindergärten, Sonderschulen, Heimen oder Werkstätten für Behinderte der Normalfall und steht

ihrer Integration in das gesellschaftliche Leben entgegen. Bauliche Barrieren schränken ihre Mobilität ein. Gebäude und

öffentliche Verkehrsmittel sind für sie häufig nicht zugänglich. Intoleranz, Vorurteile und Gleichgültigkeit bilden

zusätzliche gesellschaftliche Schranken.

Unsere Zielsetzungen für die Verwirklichung dieser Chancengleichheit sind daher folgende:

Politik des Nachteilsausgleiches Erschwerte Lebensbedingungen (z.B. aufgrund einer Behinderung) oder schwierige soziale Verhältnisse haben bei vielen Kindern

und Jugendlichen verminderte Perspektiven und Entfaltungschance zur Folge. Abhilfe ist hier mit einer gezielten Politik des

Chancen- und Nachteilsausgleiches zu schaffen. Beim Nachteilsausgleich müssen besonders die Belange von Familien mit

behinderten Kindern berücksichtigt werden.

Familienentlastende Dienste und Maßnahmen Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist besonders für Mütter behinderter Kinder ein großes Problem. Arbeitsmarkt und Familienpolitik müssen diese Gruppe von Müttern durch spezifische

Arbeits- und Kinderbetreuungsmodelle stärker unterstützen. Den Eltern muss es ermöglicht werden, neben der Sorge für ihr

behindertes Kind auch eigene Interessen und Lebensperspektiven zu verwirklichen. Es besteht deshalb ein großer Bedarf an familienentlastenden

Maßnahmen, die geeignet sind, Belastungen im familiären Zusammenleben aufzufangen. Der Aufbau eines bedürfnisorientierten Netzes von familienentlastenden Diensten dar nicht an der Finanzierung scheitern.

Frühförderung ausbauen Früherkennung, Frühbehandlung und Frühförderung sind wichtige Bestandteile eines ganzheitlichen Rehabilitationskonzeptes.

Unverzichtbar ist das aufeinander abgestimmte Zusammenwirken pädagogischer, medizinischer, psychologischer und sozialer

Hilfen. Das Netz der Frühförderstellen, insbesondere der mobilen Frühförderung in der Familie, muss weiter ausgebaut werden. Die

Finanzierung der Frühfördereinrichtungen muss in allen Bundesländern sichergestellt werden.

Integrative Erziehung Alle ? behinderte und nichtbehinderte ? Kinder haben das Recht auf einen Platz in Kindergarten und Schule. Dieses Recht darf

keinem Kind vorenthalten werden. Förder- und Betreuungsmöglichkeiten vor Erreichen des Kindergartenalters sind auszubauen.

Anzustreben ist ein Höchstmaß an Miteinander zwischen behinderten und nichtbehinderten Kindern. Entsprechend dem Grundsatz "so viel Integration

wie möglich, so viel an Sondereinrichtungen wie nötig" sind für eine gemeinsame Erziehung alle Voraussetzungen zu schaffen, die es auch behinderten Kindern und Jugendlichen ermöglichen, die bestehenden

allgemeinen Kindergärten und Schulen zu besuchen. Neben einer barrierefreien baulichen Gestaltung muss der

sonderpädagogischen Förderbedarf ebenso gewährleistet sein wie die therapeutisch pflegerische Betreuung. Eingliederung in Regelkindergärten Kinder gehen vorurteilsfrei aufeinander zu. Die Chancen für eine erfolgreiche Integration im Kindergartenalter sind aus diesem Grund besonders günstig. Behinderte Kinder müssen so weit wie

möglich in die Regelkindergärten integriert werden. Ebenso ist die Bildung von integrativen Gruppen in Sonderkindergärten

weiter auszubauen. Die Gruppenstärken sind so festzulegen, dass auf die Bedürfnisse des einzelnen Kindes angemessen

eingegangen werden kann.

Eine Schule für alle Alle Schulen müssen die Bildung behinderter junger Menschen als gemeinsame Aufgabe verstehen und umsetzen. Der

sonderpädagogische Förderbedarf ist nicht an eine bestimmte Schulform, sondern an den betreffenden Menschen und seine

Behinderung gebunden. Anstelle der Unterteilung der Schulformen in Regelschule und Sonderschule sind in allen Ländern,

Kommunen und Kreisen verstärkt Förderzentren einzuführen. In Gesamtschulen sind unterschiedliche integrative Klassenzusammensetzungen zu fördern. Behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler

sollen im gemeinsamen Unterricht gefördert und gefordert werden. Den Eltern von behinderten Kindern muss hinsichtlich der

Schulform und der sonderpädagogischen Förderung ein eigenständiges Wahlrecht zugestanden werden.

Qualifizierte Berufsausbildung erforderlich Vor dem Hindergrund der Massenarbeitslosigkeit haben Jugendliche ohne Berufsausbildung nur geringe Chancen auf dem

Arbeitsmarkt. Eine qualifizierte Berufsausbildung ist besonders für junge behinderte Menschen notwendig, um den ständig neuen

wachsenden Anforderungen im Arbeitsleben gerecht zu werden und im Wettbewerb mit Nichtbehinderten auf dem Arbeitsmarkt

bestehen zu können.

Betriebliche Ausbildung fördern Das Grundrecht, Beruf, Ausbildungsstätte und Arbeitsplatz frei wählen zu können, darf kein theoretischer Anspruch sein. Die

öffentlichen und privaten Arbeitgeben sind in der Verantwortung, ihrer Ausbildungsplatzverantwortung vor allem auch gegenüber behinderten Jugendlichen nachzukommen. Die gegebenen Möglichkeiten

einer gemeinsamen beruflichen Ausbildung von behinderten und nichtbehinderten Jugendlichen sind voll auszuschöpfen.

Ausbildungsbetriebe sollten noch stärker die Fördermöglichkeiten nach dem Schwerbehindertengesetz zur Schaffung

behindertengerechter Ausbildungs- und Arbeitsplätze nutzen. Alle Berufsschulen sind in die Lage zu versetzen, auf die

spezifischen Bedürfnisse behinderter Menschen einzugehen und den im Einzelfall erforderlichen sonderpädagogischen Förderbedarf sicherzustellen.

Berufsbildungs-/Berufsförderungswerke Sondereinrichtungen der beruflichen Bildung müssen den behinderten Menschen offenstehen, denen wegen Art und Schwere ihrer

Behinderung keine betriebliche Ausbildung möglich ist. Wie bereits im Schulbereich sollten die Sondereinrichtungen der

beruflichen Bildung auch für nichtbehinderte Jugendliche geöffnet werden. Berufsbildungswerke und Berufsförderungswerke müssen für eine zukunftsorientierte und praxisnahe Gestaltung ihrer beruflichen

Bildungsmaßnahmen, z.B. im Ausbildungsverbund mit Betrieben, Sorge tragen. Individuelle Hilfen beim Übergang in die

Beschäftigung müssen angeboten werden.

Beschäftigungspolitik fördern Die andauernde Massenarbeitslosigkeit ist die zentrale soziale Herausforderung für unsere Gesellschaft. Sie kann und muss

durch arbeitsmarktpolitische Einflussnahme, besonders durch eine aktive Beschäftigungspolitik auf allen Ebenen überwunden

werden. Für die berufliche Integraiton behinderter Menschen tragen alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber eine besondere

Verantwortung. Sie müssen ihrer im Schwerbehindertengesetz festgelegten Beschäftigungspflicht endlich in vollem Umfang

nachkommen. Ohne Erfüllung dieser Verpflichtung bleiben alle Maßnahmen der beruflichen und sozialen Integration fragwürdig.

Konzeption der Werkstätten für Behinderte weiterentwickeln Die derzeitige Konzeption der Werkstätten für Behinderte muss mit dem Ziel weiterentwickelt werden, möglichst viele dort

beschäftigte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. Integrationsfirmen und Integrationsfachdienste haben

hier eine sehr wichtige Funktion. Eine Ausweitung der Werkstattplätze ist im Hinblick darauf nicht erforderlich. Unabhängig

davon besteht jedoch die Notwendigkeit, eine Verbeserung der Entgeltsituation, der Mitwirkungsrechte sowie der rechtlichen

Stellung der behinderten Beschäftigten in den Werkstätten voranzutreiben.

Recht auf autonome Lebensführung Ebenso wie nichtbehinderte müssen behinderte junge Erwachsene das Recht und die Möglichkeit haben, sich vom Elternhaus zu

lösen und ein selbständiges Leben zu führen. Das Recht auf autonome Lebensführung muß auch für schwer- und schwerstbehinderte

Menschen gelten. Sie dürfen von der Chance, ihre Lebensform selbst zu wählen, nicht ausgeschlossen werden. Die dafür

erforderlichen Hilfen und begleitenden Dienste müssen zur Verfügung stehen und weiterentwickelt werden.

Barrierefreie Umwelt Wir setzen uns für eine barrierefreie Umwelt ein, die es auch den behinderten Menschenermöglicht, gleichberechtigt und

selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Die barrierfreie Gestaltung der Umwelt ist wesentiche Bedingung der

sozialen Integration und eigenständigen Lebensführung behinderter Menschen.

Soziale Integration unverzichtbar Soziale Integration ist für das individuelle Wohlbefinden unverzichtbar. Behinderte Menschen werden allerdings häufig wegen

ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen ausgegrenzt; sie sehen sich im täglichen Leben mit

vielfältigen Benachteiligungen und Barrieren konfrontiert. Dies führt zu erheblichen Einschränkungen in ihrer

Persönlichkeitsentwicklung. Für die soziale Integration behinderter Menschen und deren aktive Teilnahme am gesellschaftlichen

Leben setzen wir uns daher ein.



10. Familien

Weil wir davon überzeugt sind, dass nur in einem kinderfreundlichen Land eine humane Gesellschaft Bestand haben kann, stellen

wir Kinder ganz bewusst in den Mittelpunkt unserer Politik.

Klassische Familien stehen heute neben unverheirateten Paaren, biologische Elternschaft neben sozialer Elternschaft, Kinder

aus Ein-Eltern-Familien neben Kindern aus Patchwork-Familien von geschiedenen, wieder verheirateten und

gleichgeschlechtlichen Paaren. Das veraltete, konservative Familienbild, wo die Frau nur am Herd steht ist deshalb nicht der

Maßstab unserer Politik. Kernpunkt ist: wo Kinder sind, ist Familie. Die Familie als kleinste Kernzelle sozialen Zusammenlebens geniesst deshalbganz besonders unseren Schutz und unsere

Aufmerksamkeit. Wir wollen, dass Menschen mit Familien nach ihren Vorstellungen leben können. Ihre Interessen müssen auf

allen Ebenen berücksichtigt werden. Sie brauchen finanzielle Unterstützung. Sie brauchen aber auch Rahmenbedingungen, die

ihnen sowohl die Berufstätigkeit ermöglichen als auch die Zeit geben, die sie für sich und ihre Kinder brauchen. Kinder sind

unsere Zukunft. Ein zentraler Punkt ist deshalb für uns, dass Kinder zu haben kein Armutsrisiko bedeuten darf (wie das heute

leider der Fall ist). Desweiteren muss Chancengleichheit in beug auf Bildung für alle Kinder bestehen, die Bildungsmöglichkeiten für Kinder dürfen

nicht abhängig sein vom Geldbeutel der Eltern.

Unsere Forderungen sind daher:

1. Ein Kindererziehungsgeld mit eigenständiger, nicht vom Partner abhängiger sozialversicherungsmäßiger Anrechnung (Pension,

Krankenversicherung) 2. Förderung von rechtzeitigen, weiterbildenden Maßnahmen, die einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen bzw.

erleichtern. 3. Die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch Schaffung von Teilzeitarbeitsplätzen ohne Benachteiligung beim

beruflichen Aufstieg ermöglichen. 4. Ausreichend Betreuungsplätze für Kinder aller Altersgruppen. 5. Verbesserte Bildungschancen für alle Kinder. 6. Unterstützung für allein erziehende Elternteile. 7. Armut von Familien vermeiden, Kinder aus der Sozialhilfe holen.


11. Jugendpolitik

Politik für junge Menschen ist Politik für die Zukunft. Sie darf sich nicht in reiner Jugendpolitik erschöpfen, sondern muss

prinzipiell alle Bereiche der Politik umfassen. Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik, der Arbeitsmarkt- und

Sozialpolitik, der Bildungs- und Technologiepolitik, der Verteidigungs-, Außen- und Innenpolitik wirken sich unmittelbar auf

die Situation junger Menschen aus.

Anforderungen an die Politik Politik muss glaubwürdig sein, denn nur so kann sie junge Menschen für unsere Demokartie und ihre Werte gewinnen. Sie muss

ihren Beitrag dazu leisten, dass junge Menschen ? behinderte wie nichtbehinderte ? befähigt werden, ihr Leben selbstständig

und eigenverantwortlich zu gestalten. Es muss ihnen möglich sein, Rechte wahrzunehmen und Pflichten zu übernehmen in Familie,

Beruf und Gesellschaft. Elternhaus, Schule sowie die öffentlichen und freien Träger der Jugendarbeit leisten hier wertvolle

und verantwortungsvolle Arbeit; sie haben Anspruch auf umfassende Unterstützung und Förderung durch den Staat.

Jugendarbeit Jugendarbeit und Jugendpolitik müssen eine gleichmäßige, kalkulierbare Unterstützung und Förderung durch den Staat erfahren,

um auch in Krisenzeiten auf zusätzliche Anforderungen angemessen reagieren zu können. Haushaltskürzungen und Leistungseinschränkungen auf diesem Gebiet sind mit einer fortschrittlichen Jugendpolitik unvereinbar.

Die politisch Verantwortlichen in den Kommunen und Kreisen/Bezirken, den Landesregierungen und der Bundesregierung sind

aufgefordert, ihren gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, in allen

Förderbereichen gleichrangig nachzukommen.

Arbeit und Umweltschutz Viele Jugendliche sind in ihrer Lebensperspektive verunsichert. Massenarbeitslosigkeit, zunehmende Zerstörung des

ökologischen Systems sowie Vertrauensverluste in die Politik lösen berechtigte Zweifel und Zukunftsängste aus. Demokratische

und soziale Grundwerte verlieren ihre Bindungswirkung. Vor diesem Hintergrund wächst in Teilen der Jugend die Bereitschaft

zur Gewalt. Jugendarbeit und Jugendpolitik können dem bei entsprechender Förderung entgegenwirken. Notwendig ist vor allem

eine soziale Umgestaltung der Gesellschaft, die das Recht auf Arbeit gewährleistet und die Erhaltung des ökologischen

Systems, das die Lebensgrundlagen sichert.

Extremismus Wir verwehren uns vehement gegen Ausländerfeindlichkeit und politischen Extremismus, besonders gegen den zunehmenden

Rechtsextremismus, der leider auch und gerade unter Jugendlichen in den letzten Jahren stärker verbreitet wurde. Eine entscheidende Maßnahme gegen Radikalismus und Gewalt sehen wir in einer Politik sozialer Reformen und sozialer

Gerechtigkeit sowie in einer wertorientierten Erziehung junger Menschen, in deren Mittelpunkt die Achtung der Menschenrechte

und die Solidarität stehen.


12. Tierschutz


Tierschutz

Inhaltsverzeichnis
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Die AMC sieht Tiere nicht nur als Nutzlebewesen sondern vor allem als Mitschöpfungen und Mitlebewesen. Als solche verdienen

sie ebenso Respekt wie der Mensch und sind vor unnötigen Qualen zu schützen. Die Erwähnung des Tierschutzes im deutschen

Grundgesetz ist daher zu begrüßen. Grundsätzlich sollte Tierschutz jedoch auch auf einer globalen Ebene stattfinden und zur

verbindlichen Aufgabe aller Staaten werden.

Massentierhaltung

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Massentierhaltung ist der AMC zuwider. Nicht nur die Qualität der Produkte steigt bei einer artgerechten Haltung, sondern

auch das Leben der Tiere wird lebenswürdiger. Aus eigenem Interesse und der Qualität wegen sollten wir alle bereit sein, in

unser aller Sinne mehr zu bezahlen. Deswegen fordern wir streng kontrollierte Siegel für alle tierischen Produkte, ähnlich

wie es bei Hühnereiern der Fall ist, und ein Umdenken in der Gesellschaft bezüglich des Konsumverhaltens.

Der Verbraucher entscheidet

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Die AMC betont, dass es jedem Verbraucher freisteht eine Änderung des Status quo zu bewirken, indem er sein Kaufverhalten

umstellt. Dies sollte in keinem Fall unterschätzt werden, denn die Wirtschaft reagiert auch auf kleine Unterschiede im Konsum

der Käufer. Jeder hat somit gleichzeitig auch eine Verantwortung der Gesellschaft gegenüber.

Tierversuche

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Tierversuche sollten sinnvoll eingeschränkt werden und nur dann erlaubt sein, wenn sie wirklich notwendig sind. Dazu fordert

die AMC auch regelmäßige und unangekündigte Kontrollen von Tierversuchs-Laboren und anderen Orten an denen Tierversuche

durchgeführt werden. Die Befugnis Tierversuche durchzuführen, sollte nur bestimmten Berufsgruppen zeitlich befristet und

unter strengen Auflagen erteilt werden, um einen möglichst hohen Standard bei unumgänglichen Versuchen zu gewährleisten.

Weiter sollte das Entstehen von informativen Netzwerken, die Versuchsergebnisse effektiv austauschen, gefördert werden, um

Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren, in dem man auf Ergebnisse anderer aufbauen kann. In vielen Fällen kann von Tierversuchen auf andere Methoden umgestellt werden. Testreihen ohne Tierversuche sind vorzuziehen.

Tierhaltung

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In vielen Zoos, Zirkussen oder auch in Privathaushalten werden Tiere oft auf zu engem Terrain gehalten, was zu Spannungen und

Stress bei den Tieren führen kann und so ein gestörtes Verhalten bewirkt. Der AMC ist es wichtig, dass viel in punkto

Artgerechtheit auf Normen geachtet wird, um die Haltung der Tiere auf einem bestimmten Standard zu halten. Das Halten von

gefährdeten Tierarten, sollte Privatpersonen ausnahmslos untersagt werden.

Tiertransporte

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Tiertransporte quer durch Europa lehnt die AMC kategorisch ab. Hausschlachtungen sind oft nicht möglich, aber es ist oft

unnötig und unzumutbar für die Tiere, Stunden lang transportiert zu werden. Eine Begrenzung von 4 Stunden Transport zum

Schlachten darf nicht ohne Sondergenehmigung überschritten werden. Es sollte ein Anliegen aller sein, dass der Weg zum

Schlachthof immer der Kürzestmögliche ist. Bei der Schlachtung darf das Tier keinen unnötigen Qualen ausgesetzt werden.

Deshalb muss auch das islamische Schächten von Tieren unter Betäubung stattfinden. Das gilt auch für konventionelle

Schlachtungen ausgenommen bei Bolzenschussschlachtungen.



13. Rechtspolitik

Ziel unserer Justizpolitik ist eine bürgernahe, überschaubare, sozial engagierte und bestmöglich qualifizierte Justiz in einem demokratischen Rechtsstaat, der die Grund- und Menschrechte umfassend sichert, eine humane Ordnung aufbaut und sichern hilft, dem sozialen Ausgleich dient, den Schutz der Schwächeren gewährleistet und einen wirkungsvollen Beitrag zum Schutz vor Kriminalität leistet. Nur eine moderne, leistungsfähige und bürgernahe Justiz kann den wachsenden und immer komplexer werdenden Aufgaben des sozialen Rechtsstaates gerecht werden und zugleich die Voraussetzungen für den inneren Frieden und die soziale und wirtschaftliche Stabilität garantieren. In diesem Sinn dient die Justiz als dritte Gewalt im Staat nicht nur der Entscheidung in Streitfragen und damit der Lösung von Konflikten bzw. der Erhaltung des Rechtsfriedens, sondern auch dem Schutz der sozial Schwächeren. Der demokratische Rechtsstaat hat daher allen BürgerInnen den gleichen Zugang zum Recht zu garantieren.

Als wichtigste Maximen seinen hierbei die Punkte ++ Gleichheit durch das und vor dem Gesetz und ++ absolute Priorität der Grund- und Menschenrechte genannt.

Unsere Forderungen:

++ Verständlichkeit: hierzu gehören: 1. Bürgernahe Sprache 2. Eine klarere und verständlichere Rechtssprache soll ebenso angestrebt werden ebenso, wie eine deutlich höhere Übersichtlichkeit in der Rechtsordnung. 3. Formale Zusammenhänge von Normen erkennbar machen (z.B. bei Verweisungen) 4. Für die BürgerInnen ist eine deutliche Verbesserung der Rechtsinformation, auch durch adäquate Rechtsberatung notwendig. ++ Nachvollziehbarkeit: 5. Grundlagen und Ziel von Normen müssen erkennbar sein 6. Die erläuternden Bemerkungen zu Gesetzen haben verstärkt das Ziel des Gesetzes darzulegen und sollten mehr als bisher ein echtes Hilfsmittel für die Interpretation sein ++ Zugang zum Recht: Der Zugang zum Recht muss wieder verbessert werden: Dazu gehört zum einen eine umfassende Verbesserung im Bereich der Verfahrenshilfe. Zum anderen soll die Verkürzung der Verfahrensdauer als permanentes Ziel Priorität haben, da gerade die überlange Dauer von Verfahren den sozial Schwächeren den Zugang zum Recht ? das Erhalten des Rechts ? wesentlich erschwert. Zu Erreichung dieses Zieles bedarf es u.a. ausreichender Planstellen für Richter. Zu wenig Richter verschlechtern den Zugang zum Recht. Die RichterInnen sollen sich auf ihre richterliche Arbeit konzentrieren können. Auch deshalb ist ausreichend nicht-richtliches Personal eine ebenso wichtige Zielvorstellung. Eine moderne und bürgernahe Justiz braucht auch erfahrene, engagierte und fachkundige LaienrichterInnen, Eine fundierte Ausbildung von LaienrichterInnen, und eine spezifische Vorbereitung auf diese Funktion ist erforderlich. Von: Thetos Beitrag Löschen 11.12.2005 20:15 Uhr 14. Ostdeutschland

Am 9. November 1989 wurde von der damaligen DDR-Regierung die Grenze nach Westdeutschland, als Folge der friedlichen

Revolution in der DDR, geöffnet.

Nach dem "2+4 Vertrag" wurde die Einheit Deutschlands am 3.Oktober 1990 dann vollzogen! In Würdigung dessen, dass das

deutsche Volk in freier Ausübung des Selbstbestimmungsrechts seinen Willen bekundet hat, die staatliche Einheit Deutschlands

herzustellen, um als gleichberechtigtes und souveränes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, sieht

sich die AMC bekräftig diese Politik zu stärken!

Deutschland als EIN Deutschland zu präsentieren!



15. Europapolitik

Allgemeines Europa ist mehr als ein geographischer Begriff. Es gründet in der christlich-abendländischen Wertegemeinschaft. Die durch

gemeinsame Schicksale verbundenen Völker und ihr kulturelles Erbe bilden und tragen Europa. Der Begriff Europa kann weder auf

seine geographische Bedeutung noch auf eine Organisation, wie sie die Europäische Union darstellt, reduziert werden. Europa

stellt die Vielfalt von Völkern und Volksgruppen, Regionen und Staaten und staatlichen Zusammenschlüssen auf der Basis einer

historisch gewachsenen Wertegemeinschaft dar. Der Reichtum Europas liegt in der Vielfalt seiner Völker und Volksgruppen. Die

christlich-abendländische Wertegemeinschaft räumt der Freiheit des Einzelnen und der Freiheit der Völker einen besonders

hohen Stellenwert ein.

Zielrichtung Europas Die künftige Bestimmung Europas ist in enger Zusammenarbeit seiner Völker zu gestalten. Das politisch gestaltete Europa wird

zu einem grossen Teil durch die Europäische Union repräsentiert. Die Vielfalt Europas verlangt nach Formen der politischen

Zusammenarbeit, die in vielen Bereichen eine enge Zusammenarbeit der Einzelstaaten vorsieht. Die Eigenständigkeit der Staaten

soll dabei nur in dem für die Erreichung der jeweiligen Zielsetzung unbedingt erforderlichen Ausmaß eingeschränkt werden. Als

eines der wesentlichsten Ziele ist eine gemeinsame, europäischen Aussenpolitik anzusehen. Die Europäische Union ist Teil der europäischen Wirklichkeit. Sie soll sich aber nicht zu einem europäischen Bundesstaat,

sondern zu einem Staatenbund entwickeln. Grundlage dieses Staatenbundes muss die Gleichberechtigung der Einzelstaaten sein.

Eine Vormachtstellung von Einzelstaaten oder von Staatengruppen steht einem Zusammenwachsen Europas entgegen.

Bürgernahe Demokratie Ein bürgernahes und demokratisches Europa kann nur über möglichst föderalistische Zuständigkeiten und in unmittelbarer

Zusammenarbeit zwischen den historisch gewachsenen Regionen gestaltet werden. Die Weiterentwicklung Europas muß von einem

Ausbau von Demokratie und Bürgerrechten geprägt sein. Mehr Gemeinsamkeit in Europa darf niemals weniger Freiheit für seine

Bürger bedeuten. Freiheit und Bürgernähe können erfahrungsgemäß am besten über föderalistisch gestaltete Zuständigkeiten und

vermehrte Anwendung direktdemokratischer Mittel erreicht werden.

Volksgruppen Der innere Friede Europas ist über ein Volksgruppenrecht zu sichern. Es hat von der Tatsache auszugehen, daß die

Siedlungsgrenzen der Völker zumeist nicht mit den Staatsgrenzen zusammenfallen, und daher zahlreiche Staaten Europas

angestammte ethnische Minderheiten aufweisen. Jede dieser Volksgruppen hat das Grundrecht auf Weiterbestand, auf Schutz vor

Assimilierungszwang, auf Wahrung und Entfaltung ihrer kulturellen und politischen Eigenständigkeit sowie auf umfassende

Zusammenarbeit über innereuropäische Staatsgrenzen hinweg. Ein europäisches Volksgruppenrecht soll den Schutz ethnischer Minderheiten und die Lösung von Minderheitenfragen auf der

Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes gewährleisten.

Sicherheit und Verteidigung Eine gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitk ist Grundlage für das weitere zusammenwachsen Europas. Dies beinhaltet

die engere Zusammenarbeit der nationalen Sicherheitsbehörden bei der Verbrechensbekämpfung wie auch die Bildung europäischer

Sicherheitsdienststellen. Als Garant für den inneren und äusseren Frieden sehen wir auch die Zusammenführung der einzelnen

nationalen Streitkräfte in eine europäische Verteidigungsstreitmacht an.


16. Verteidigungspolitik

Die von uns vertretene Verteidigungspolitik steht im direkten Zusammenhang mit unseren Überlegungen zu einem gemeinsamen

Europa.

Wir sehen die Zusammenführung der einzelnen nationalen Armeen zu einer gesamteuropäischen Verteidigungsstreitmacht als Garant

für den inneren und äusseren Frieden der EU. Um eine wirksame Verteidigung zu ermöglichen, muß diese Aufgabe von bestmöglich ausgebildeten Spezialisten ausgeführt werden.

Wir sind der Ansicht, daß dies durch die bisher existierenden Volksarmeen nicht möglich ist und befürworten daher die

Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht zugunsten eines zwar kleineren aber qualitativ höherwertigeren Berufsheeres. Die finanzielle und personelle Ausstattung dieser Streitkräfte muss daraufhin ausgelegt sein, sowohl das Territorium als auch

die Interessen der EU schützen zu können. Diese europäischen Streitkräfte sollen auch für friedensichernde Einsätze im Rahmen der UNO ausgerüstet sein. Nach oben


17. dol2day Regeln

Die AMC verlangt die konsequente Verfolgung des Ziels, Dol2day auch im RL bekannter zu machen. Wir fordern daher die

verstärkte Konzentration auf Projekte, die Dol2day in die Medien bringen können. Daher müssen dringend neue Möglichkeiten

ausgearbeitet werden, um Dol2day auch gesellschaftlich nutzbar zu machen, z.B. im Politikunterricht an Schulen, um nur eine

Möglichkeit zu nennen.

Die AMC fordert ein klar transparenteres dol2day, welches es auch Usern mit begrenzten Möglichkeiten zur

Informationsbeschaffung innerhalb Dol2days ermöglicht, sich schnell über die derzeitige Sachlage in der Dol-Interna-Politik

zu informieren.

Konkret verfolgt die AMC die Erstellung eines Informationsdienstes, eines schwarzen Brettes, auf der Startseite von dol2day.

Auf diesem Brett soll die jeweilig amtierende Regierung Termine und Daten ihrer Regierung, wie Wahltermine und geplante

Doliszite, sowie derzeit zur Diskussion stehende Dokumente, welche die Zukunft dieser Simulation bestimmen werden, posten.

Dieses schwarze Brett soll die einzige seriöse Quelle für Fakten über dol2day werden, soll somit Schluß machen mit der

breiten Zerstreuung einfachsten Wissen über ganz dol2day, und soll natürlich auch den Einstieg zu dol2day für Neulinge

erleichtern. Zur weiteren Übersichtlichkeit fordert die AMC, das auf dem schwarzen Brett parallel zu den zur Verfügung gestellten

Informationen auch Verknüpfungen zu den jeweiligen ersten Diskussionssträngen im Kanzleramtsforum eingerichtet werden, um dem

gemeinen dol2day User die Möglichkeit zu geben, sich zu den Themen zu äußern, ohne das seine Meinung allzusehr im Wirrwarr

des Kanzleramtsforums untergeht.

Die AMC setzt sich weiterhin dafür ein, das der Einstieg bei dol2day für Neu-User erleichtert wird. Insbesondere muß

sichergestellt werden, das trotz der Parteienvielfalt bei dol2day die Entscheidung eines Neu-Users für eine der Parteien

möglichst von politischen Inhalten beeinflußt wird. Konkret verfolgt die AMC daher die Erstellung eines weiteren Informationsdienstes, eines weiteren schwarzen Brettes, in

welchem Parteien sich in kurzer Form repräsentieren könnten. Zum einen soll den Parteien hier die Möglichkeit gegeben werden, eine kurze Selbsteinschätzung zu geben, vor allem aber

sollen die Parteien hier die Möglichkeit finden, Stellungnahmen zu tagesaktuellen Themen aller Sorten geben zu können,

wodurch es auch dem oben genannten dol2day-User mit limitierter Zeit für dol2day möglich wäre, sich schnell ein Bild zu

machen über die derzeitigen Positionen der Parteien in der politischen Landschaft. Das betrifft insbesondere Verlautbarungen

der Parteien über ihre Kandidaten, ihre Koalitionen, sowie die Unterscheidung der Parteien zwischen Regierung, Regierungsnah, und Opposition.