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Verordnung vom 12. August 2013

Liebe Doler,

die Regierung hat folgende Verordnung erlassen:


Absatz 3.1 der Parteienrichtlinie wird wie folgt abgeändert:

Der Abschnitt:

„Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.“

wird ersetzt durch:

„Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 3,5% der aktiven Doler fallen.“


Die Verordnung tritt am 26.8.2013 in Kraft!

Beste Grüße euer Lehmann