Innenpolitik AKWA
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1. Polizei
Die Polizei verdient unseren Rückhalt. Die fachliche organisatorische und soziale Kompetenz der Polizeibeamten ist zu erhöhen. Ausrüstung und Ausbildung der Polizei müssen sich an der "Gegenseite" orientieren und technisch dem neuesten Stand entsprechen. Der Polizei sind die Daten zur Verfügung zu stellen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit notwendig sind. Datenschutz darf nicht Täterschutz sein.
2. Justiz
Im Zentrum der strafrechtlichen Beurteilung hat der Schutz der Gesellschaft Vorrang vor schutzwürdigen Belangen des Täters. Opfer von Kapitalverbrechen werden häufig mit den gesundheitlichen und materiellen Folgen alleingelassen. Hier muss der Staat die Fürsorgepflicht übernehmen. Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Da das Grundgesetz nur Vermögen aus legalem Erwerb schützt., muss der Täter die legale Herkunft seines Vermögens beweisen können.
Die unüberschaubare Zahl an Gesetzen muss überprüft und ausgedünnt werden, was Polizei und Justiz gleichermaßen dient, unter anderem, um die Gerichte zu entlasten und einem Delikt in angemessener Zeit eine entsprechende Bestrafung folgen zu lassen.
3. Strafvollzug
Das System der Vollzugslockerungen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung hin auszurichten. Bei der Gewährung von Vollzugslockerungen sind mögliche Vorstrafen und die Schwere der Tat vorrangige Bezugsgrößen. Jeder Täter, der bereit ist, an einer Wiedergutmachung oder Teilwiedergutmachung aktiv und glaubwürdig mitzuwirken, soll die Chance zur Resozialisierung erhalten.
4. Ausländerkriminalität
Rechtskräftig verurteilte Straftäter nicht deutscher Staatsangehörigkeit sind in der Regel bei einer Strafzumessung ab 1 Jahr auszuweisen. Ausländische Staatsangehörige, die ihre innerstaatlichen Konflikte in Deutschland auf gewaltsame Weise austragen, haben ihr Gastrecht verwirkt und sind deshalb bei einem Straftatbestand des einfachen Landfriedensbruchs nach rechtskräftiger Verurteilung auszuweisen. Verurteilte ausländische Straftäter sollen ihre Strafe in Gefängnissen ihres Heimatlandes verbüßen. Hierfür sind bilaterale Abkommen mit den Heimatländern abzuschließen.
5. Sexualstraftaten
Bei der Mehrzahl aller aufgeklärten Straftaten dieser Art stellt sich heraus, dass die Täter oftmals Wiederholungstäter sind. AKWA fordert eine lebenslange Sicherheitsverwahrung von Sexualmördern.
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