Bildung AKWA
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Bildungpolitik
I. Bildung und Gerechtigkeit
Sicher, die Wirtschaft fragt zunehmend höher qualifizierte Arbeitskräfte nach. Sie interessiert sich aber nicht für alle, die einen Arbeitsplatz suchen. Der Markt, die Gesellschaft insgesamt verabschieden sich vom Vollbeschäftigung- sversprechen. Erwerbsarbeit, die Integration in den Arbeitsmarkt hält die Gesellschaft nicht länger zusammen. Andere Tätigkeiten kämpfen um kulturelle Anerkennung und um gerechtere Verteilung des gesellschaftlichen Reichtums.
1. Die "Passung" zwischen Bildungs- einrichtungen und Leben, zwischen Lernen und dadurch erworbenen Berechtigungen stimmt nicht mehr. Bildung erhöht durch Qualifikation die Chancen der Selbstvermarktung, d.h. die Beschäftigungsfähigkeit. Die kulturelle Prämierung der Erwerbsarbeit, die in dieser Ausrichtung zum Ausdruck kommt, wird aber anderen Ansprüchen auf Anerkennung - Würdigung der Arbeit außerhalb von Marktbeziehungen, Anerkennung sozialen, politischen und kulturellen Engagements, Bildung als Lebenserfüllung - nicht mehr gerecht.
2. Die Wissensgesellschaft ist nur als Kulturgesellschaft realisierbar. Das wird nur gelingen, wenn über die Zuwächse gesellschaftlichen Reichtums nicht allein privat, sondern zunehmend wieder öffentlich entschieden wird: im Interesse der öffentlichen Förderung und Anerkennung individualisierter Lebenswege und Kulturen.
3. Die Bildungseinrichtungen der Wissensgesellschaft müssen Orte der Integration unterschiedlicher Menschen, unterschiedlicher Kulturen und Bildungsvoraussetzungen werden, die sie darin unterstützen, mündige Bürger und Bürgerinnen zu werden, die gelingendes Leben in Erwerbsarbeit und/oder Eigenarbeit und/oder strukturell marktfremden Tätigkeiten des Erziehens, der Selbstbildung, der Pflege, der Kultur suchen und sich darin wechselseitig anerkennen. deshalb muß Bildung allen im gleichen Maße zugänglich sein.
II. Wissen und Nicht-Wissen
4. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Gibt es ein Recht auf Nicht-Wissen? Wie geht die Wissensgesellschaft mit ihrem Anderen, wie mit Ignoranz um? Kann eine Gesellschaft, in der Bildung eine immer wichtigere Integrationsfunktion wahrnimmt, die Verweigerung von Bildung akzeptieren?
5. Es gibt ein sanktionsfreies Recht auf Nicht-Wissen. Wer es ausübt, muss die Folgen selbst tragen. Er/sie wird deshalb aber nicht diskriminiert und bleibt als Bürger/in anerkannt und durch ein Grundeinkommen vor dem Zwang zu Arbeit oder Weiterqualifikation gesichert.
6. Keine Rechte ohne Pflichten. Die Akzeptanz der Verweigerung von Bildung endet dort, wo sie den allgemeinen gesellschaftlichen Zusammenhang gefährdet, weil sie allen anderen einen übermäßigenBeitrag für das gesellschaftliche Ganze aufbürdet. Das gilt nicht für Menschen, die aufgrund ihrer psychischen und/oder physischen Konstitution nicht in der Lage sind, sich Lernanforderungen zu stellen, und deshalb besonderer Unterstützung bedürfen.
III. Das Recht auf Wissen und Bildung
7. Das Recht auf Wissen, das Recht auf Bildung, die Freiheit der Information sind elementare Menschenrechte.
8. Wo das Recht auf Bildung beschränkt ist, soll niemand von Wissensgesellschaft reden. In dem Maße, wie die Vielfalt öffentlicher Bildungsinstitutionen und Bildungswege uns zugleich als gleichgestellte und besondere Personen anerkennt, zeigt sich der Fortschritt zu einer demokratischen Kulturgesellschaft.
IV. Lernen für das Leben
9. Lernen in der Wissensgesellschaft ist subjektorientiert. Gleichwohl liegen dieser Subjektzentrierung objektive Interessen zugrunde: Interessen der Gesellschaft an kollektiver Zukunftssicherung. Gebildete, befriedete und gemeinschaftsfähige Subjekte liegen im objektiven Interesse der Gesellschaft.
10. Jenseits der "Passung von Schule und Leben" bereitet die Schule auf das Leben vor, indem sie sich an zukunftsfesten Zielen orientiert: an der Fähigkeit, die Welt zu verstehen; an der Fähigkeit, mit freier Zeit produktiv umzugehen; an der Fähigkeit zur Teilhabe an der sozialen Welt in den beruflichen sowie den außer-, neben- und nachberuflichen Lebensphasen.
11. Indem sie auf den Umgang mit Unsicherheit und Risiko vorbereitet, hilft die Schule auch auf die Verwissenschaftlichung unserer Welt vorzubereiten: Soziale Orientierungsmuster, die sich über eine Welt transparenter Technik (die einfach "da" ist und genutzt wird) gelegt haben, werden durch neue Muster objektorientierten und problematisierenden Wissens ersetzt.
12. Ziel des Lernens ist Gestaltungskompetenz - Bildung für Nachhaltigkeit als Fähigkeit, Fertigkeit und Wissen für die Gestaltung der Zukunft unseres Gemeinwesens.
13. Das Allgemeinwissen hat Vorrang vor dem Fachwissen, das sich immer rascher wandelt. Das Allgemeinwissen hat eine Einstiegsfunktion für das Fachwissen, es hat eine Bewertungsfunktion, wo es der Orientierung in der Informationsflut dient, und es hat eine Kontrollfunktion, wo es zu Entscheidungen über den Gebrauch von Wissen befähigt.
14. Wir brauchen Erziehung, die informelles Wissen durch Erfahrungen und Verkehr mit anderen vermittelt: Sprechen, die Umwelt und ihre Gegenstände deuten und handhaben, die Metasprache der Gesichtsausdrücke und Gesten verstehen. All das wird nicht absichtlich gelernt und kann nicht gelehrt werden. Informelles soziales Wissen ist Sache von Erziehung, die um so besser ist, je mehr sie sich von Dressur und Unterricht unterscheidet, je mehr sie den Lernenden hilft, ein eigenes Verhältnis zur Umwelt zu leben, statt die Umwelt als gelerntes Wissen zu kennen.
15. Neben die Professionalisierung der öffentlich angebotenen Bildung tritt das Erfordernis, in Familien und Kindertagesstätten Erziehung als eine der wichtigsten "unbezahlbaren" gesellschaftlichen Aufgaben zu ermöglichen: das beziehungsintensive Verhältnis liebender Zuwendung als eines der Erfahrungsmuster, auf die Menschen in den sich ausdehnenden biographischen Phasen der Nicht-Arbeit und Freizeit ein nicht kommerzialisiertes selbstbestimmtes Verhalten gründen können.
16. Das Kriterium der kapitalistischen Ökonomie ist Gewinn. Das Kriterium für Bildung ist das gute Leben. Bildung fragt nach Sinn und Maß. Sie stellt den Menschen in den Mittelpunkt. Bildung produziert mehr als Humankapital: Sie produziert Menschen als Subjekte ihrer Welt.
V. Das Bildungswesen gehört allen
17. Die Orte, an denen gelernt werden kann, sind öffentliche Räume. Die ästhetische Gestaltungdieses Raums wird so wichtig wie der Unterrichtsstoff. Der Raum ist der dritte Pädagoge.
18. Eine freie Gesellschaft überläßt die Schulen und Hochschulen denen, die dort lernen und arbeiten, zur freien Verfügung. Jede Generation von Lernenden und Lehrenden hat das Recht, die Orte der Bildung und des Wissens nach ihren Maßstäben zu gestalten.
19. Eine jede Generation hat das Recht darauf, dass die Älteren ihr die Bildungseinrichtungen wohlbehalten übergeben und unterhalten. Genauso hat jede Generation die Pflicht, den Jüngeren die Bildungsinstitutionen zu übertragen.
VI. Wie wir lernen wollen
20. Vom Sollen zum Wollen. Das Bildungssystem ist kein Raum mehr, in dem Gewissheiten tradiert werden, sondern ein Raum der gesellschaftlichen und der eigenen Selbstaufklärung. Die autoritäre Veranstaltung, in der die, die es besser wissen wollen, sagen, was gewusst werden soll, wird abgelöst durch neue, verständnisintensive Lernarrangements. Die memorierende Lerndisziplin wird ersetzt durch intrinsische Qualität des Lernens.
21. Für das neue Lernen muss ein vollkommen neues Curriculum erfunden werden, das nicht länger die an den Hochschulen studierten Fächer mit den schulischen Unterrichtsgegenständen gleichsetzt.
22. Je flexibler die Berufswelt, desto freier sollten Bildung, Ausbildung und Studium sein. Je flexibler die Welt draußen wird, desto befreiter sollten sich Schulen und Hochschulen von der Praxis fühlen. Sie bilden am besten für den "Markt" aus, wenn sie ihn scheinbar ignorieren, wenn sie sich auf das besinnen, was ihr Angebot einzigartig macht: die Ausbildung zum Denken.
23. Das Tempo der Ökonomie mag wachsen. Niemand wird deshalb schneller erwachsen. Das Tempoder Ökonomie und die Tempi des Lernens sind verschieden. Wir behaupten unser Recht auf unsere eigene Lerngeschwindigkeit. Das Tempo der Ökonomie liefert kein Modell für das Tempo in den Bildungsinstitutionen.
VII. Autonome Bildungsinstitutionen - Institutionen der freie Gesellschaft
25. Autonome Bildungsinstitutionen können am besten auf den rapiden gesellschaftlichen Wandel und die vielfältigen Anforderungen aus der Gesellschaft reagieren. Autonome Bildungsinstitutionen sind der Ort, an dem das allgemeine gesellschaftliche Interesse an allseitiger individueller Entwicklung und besondere Interessen gesellschaftlicher Gruppen am besten ausbalanciert werden können.
26. Am besten kann gelernt werden, wenn die Verantwortung dafür den einzelnen Bildungseinrichtungen anvertraut wird. Wir wollen Bildungsinstitutionen als autonome Selbstverwaltungskörperschaften, die in gesellschaftlicher Verantwortung handeln und miteinander um die besten Lösungen wettstreiten.
27. Gegen staatlichen Dirigismus setzen wir Global- haushalte, Verträge zwischen den Bildungsinstitutionen und dem Staat. Autonome Bildungsinstitutionen haben Personalhoheit, sie sind Dienstherren und bestimmen ihre Aufsichtsgremien selbst. Ihnen werden die Grundstücke und Gebäude, die sie nutzen zum Eigentum übertragen. Sie verwalten ihr Vermögen selbständig.
VIII. Wettbewerb der Bildungsinstitutionen
28. Schule und Hochschulen sollen sich im Wettbewerb um die besten Lösungen selbst umgestalten. Sie sollen mittels öffentlich anerkannter Qualität ihrer Lehre, mittels des Nachweises arbeitsmarktfähiger Qualifizierung, mittels Ansehens ihrer Lehrer konkurrieren. Der Anreiz, etwas besonderes oder gar ein Spitzenstandort zu sein, wird den Wettbewerb zusätzlich beflügeln.
29. Im Wettbewerb können nicht alle oben stehen. Es wird Gewinner und Verlierer geben. Ein transparenter Wettbewerb führt dazu, dass sich Top-Standorte und weniger gute Bildungsstätten herausbilden. Schlechte Schulen kann man schließen - oder besser machen.
IX. Die Finanzierung der Bildung
30. Das Recht auf Bildung ist in der Wissensgesellschaft zuallererst ein Recht auf Selbstentwicklung. Es wird durch den Bürgerstatus verbürgt und durch ein diskriminierungs- festes Grundeinkommen gesichert. Als Zwischenschritt dahin kann ein Bildungsgeld dienen, wie es bereits in Schweden der Fall ist.
31. Die Finanzierung von Bildung hat in der Wissensgesellschaft Vorrang von anderen Bereichen. Zur Zeit ist Bildung unterfinanziert. Nachhaltig wird Bildungsfinanzierung aber dadurch, dass sie vor allem dort ansetzt, wo fürs ganze Leben und zugleich im objektiven Interesse der Gesellschaft erzogen und gelernt wird: in der frühkindlichen Erziehung sowie in Grundschule und Sekundarstufe I.
32. Da Bildung allen im gleichen Maße zugänglich sein muß, darf Bildung nicht an geld gebunden werden. Zusätzlich müssen mittels Stipendien die finanziellen Unterschiede der Schüler ausgeglichen werden, damit eine homogene Lernatmosphäre entstehen kann und die einzelnen nicht durch materielle Konflikte abgelenkt werden.
33. Wenn die öffentlichen Mittel für die Bildungsinstitutionen in unserem Interesse verwandt werdensollen, dann können wir sie auch selbst verteilen. Dennoch müssen die Bildungsinstitutionen größtenteils staatlich finanziert bleiben, da ansonsten eine Chancenungleichheit für die Nutzer dieser Eintrichtungen entstehen würde.
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