Richard B.s Tagebuch
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04.05.2020 13:35 Uhr
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SG-Urteil Mandalorian 04.05.2020 Freispruch

Der Beklagte wurde zu der vermeintlichen Beleidigung herausgefordert. Freispruch.
 
25.04.2020 17:25 Uhr
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SG-Urteil LeoNiceland 25.04.2020 Vier Wochen Sperre

Der Beklagte unternimmt nicht nur den Versuch, Informationen über das RL des Betroffenen zu veröffentlichen, sondern den Bezug von Staatsgeldern - in welcher Form auch immer - als ein Negativum darzustellen.

Wer allerdings staatliche Leistungen bezieht, ist nicht besser oder schlechter als jener, der dies nicht tut (wobei wir alle an irgend einer Stelle staatliche Gelder oder Sachleistungen erhalten). Neben dem Verstoß gegen die Doliquette im Hinblick auf den Versuch, Andeutungen über das RL des Betroffenen zu machen, ist hierin auch eine vollendete Beleidigung sowohl des Betroffenen wie auch aller anderer im Bezug staatlicher Gelder zu sehen.

Beides zusammengenommen rechtfertigt eine längere Dol-Pause.
 
12.03.2016 21:14 Uhr
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SG-Urtiel Flüchtling 12.03.2016 Zwei Wochen Sperre

Ich kann es kurz machen: Die angezeigten Entgleisungen und die zur Schau gestellte Uneinsichtigkeit des Beklagten rechtfertigen eine Sperre von zwei Wochen.
 
21.09.2012 13:53 Uhr
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SG-Urteil Irre 21.09.2012 Eine Woche Sperre

Jemanden als »Gulag-Wärter« zu beschimpfen, und dies auch wiederholt, ist eine Schädigung der Diskussionskultur bei dol2day. Der Beklagte ist dafür bekannt, daß er seine Ausfälle gegen andere durchaus für geistreiche Beiträge hält, gleichsam sollte allerdings hier verdeutlicht werden, daß genau das nicht der Fall ist, sondern eben die Diskussionskultur unter solchen Ausfällen leidet. Dem Beklagten ist eine Woche Zeit zu geben, ein wenig über seinen Stil gegenüber anderen nachzudenken. Als Urteil war somit auf eine Woche Sperre zu erkennen.
 
29.06.2012 16:24 Uhr
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SG-Urteil Europameister 29.06.2012 Verwarnung

Die Verunglimpfung von Parteisymbolen ist auch durch die Statuten unserer Community untersagt und gehört sich auch im Rahmen eines fairen Wahlkampfs nicht. Europameister hat zugesagt, künftig auf solche Provokationen verzichten zu wollen. Das muß zu seinen Gunsten berücksichtigt werden. Weil er aber schon mehrere solcher Banner gemacht hat und die Diskussion um diese Unsäglichkeiten schon länger läuft, geht es nicht ganz ohne Strafe. Daher eine Verwarnung mit der Hoffnung, daß die Einsicht, die er bereits gezeigt hat, vertieft wird.
 
28.12.2011 17:11 Uhr
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SG-Urteil VIVA100%ANTIFA 28.12.2011 Freispruch

Zum fröhlichen Jahresende darf man es sich zumindest bei dieser Anklage leicht machen mit der Begründung: Absurd, abwegig, Freispruch!

Das Ansinnen des Anklägers, VIVA für diese harmlose Äußerung sogleich eine Woche lang sperren zu lassen, ist abwegig, geradezu grotesk. Es war auf Freispruch zu erkennen!
 
26.11.2011 23:44 Uhr
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SG-Urteil Igzorn 19.11.2011 Verwarnung

Konsequenterweise hätte es auch etwas mehr sein dürfen bei dem menschenverachtenden Ausfall von Igzorn als ein Schuß vor den Bug. Wenngleich auch intuitiv eine Zeitsperre angesagt gewesen wäre, muß doch in Rechnung gestellt werden, daß zumindest für mich dies das erste Verfahren gegen Igzorn ist. Vermutlich hält er seine Bemerkung für ironisch, lustig oder sonstetwas. Zu spekulieren ist eigentlich müßig, in Kenntnis des Verhaltens des Beklagten soll es erst mal bei einer Verwarnung bleiben. Steht er in Folge vergleichbarer Äußerungen noch einmal zur Beurteilung, wäre eine Zeitsperre angemessen.
 
09.10.2011 23:28 Uhr
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SG-Urteil Ratatouille 09.10.2011 Ermahnung

Niemand kann ersthaft vermuten, daß Ratatouille in Tat und Wahrheit Djilas das Menschsein absprechen wollte. Bei der Auseinandersetzung, mit der wir uns heute vor dem SG zu befassen haben, handelt es sich einmal mehr um die bei dol leider nicht allzu seltenen Wortgefechte, bei denen aus einer Mischung aus vorhandenen Animositäten und provokanen Sprüchen eine Eskalation resultiert.

Beflügelt von dem vorangegangenen verknoteten Satz komme ich zur Begründung der Ermahnung. Bislang zeichnete ich mich in solchen Fällen ja eher durch Nachsichtigkeit aus. Und, wie schon angedeutet, unterstelle ich dem Beklagten unter keinen Umständen irgendwelche Nähe zu herrenmenschlichen Ideologien. Zuweilen fände ich es aber doch erbaulich, wenn er sein Temerament ein wenig zügelte, zumal wir bei dol schon hinreichend unerfreuliche Diskussionen haben. Es tut mir leid, aber mit einem Freispruch kann ich diesen Vorgang nicht segnen. Daher wurde auf eine Ermahnung erkannt.
 
04.08.2011 21:28 Uhr
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SG-Urteil meurssot 04.08.2011 Freispruch

Die Äußerungen des Beklagten sind zwar unerfreulich, aber noch von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das Ansinnen des Anklägers, eine »enpfindliche Zeitstrafe« zu verhängen, war zurückzuweisen. Freispruch.
 
04.08.2011 21:25 Uhr
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SG-Urteil *Mensch* 04.08.2011 Freispruch

Auch diese Anzeige gegen *Mensch* erscheint mutwillig. Ein tieferer Grund für die Klage ist nicht erkennbar, also lautet das Urteil wie auch schon am 19.03. auf Freispruch.
 
19.03.2011 18:34 Uhr
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SG-Urteil *Mensch* 19.03.2011 Freispruch

Ich kann es in meiner Urteilsbegründung kurz machen: Die Anwürfe an den Beklagten sind absurd, seine Verteidigung schlüssig, also war auf Freispruch zu erkennen.
 
12.01.2011 17:09 Uhr
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Anzufügen wäre noch, daß Prof.Erhards Verteidigung mal wieder völlig frei von Einsicht in die eigene Verfehlung war und die angeklagte Beleidigungsorgie fortsetze. 
12.01.2011 17:03 Uhr
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SG-Urteil Prof.Erhard 12.01.2011 Vier Wochen Sperre

Was auf den ersten Blick als ein verhältnismäßig hartes Urteil klingt, rechtfertigt sich jedoch unmittelbar auf den zweiten Blick: Es handelt sich nicht um einen einmaligen Ausrutscher des Beklagten, sondern dieser ist bei dol2day bekannt dafür, daß er beim politischen Gegner notorisch unter die Gürtellinie schlägt.

Insofern ist vier Wochen Sperre angemessen um dem Beklagten Zeit zum Nachdenken über sein Diskussionverhalten zu geben.
 
10.01.2011 22:13 Uhr
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SG-Urteil Twitternde 10.01.2011 Vier Wochen Sperre

In diesem Fall war ausnahmsweise noch einmal von einer permanenten Sperre abzusehen, gleichwohl ist wegen der Schwere Tat für vier Wochen Sperre zu stimmen gewesen.

Es spielt für das Urteil nur eine untergeordnete Rolle, ob die Beklagte mit ihren Ausführungen die Klägerin meinte oder jemanden anderes. Derartige Ausfälle haben bei dol nichts zu suchen und vergiften das Klima.

Insofern sollte der Beklagten mit einer vierwöchigen Pause die Gelegenheit gegeben werden, über ihr Verhalten im Allgemeinen und über die zu beurteilende Aktion im speziellen nachzudenken. Mein Urteil lautet Vier Wochen Sperre.
 
30.12.2010 12:36 Uhr
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Buchveröffentlichungen:

Spuren im Schnee - 14 Kurzkrimis

jpc.de: http://spurjpc.2-www.de

buecher.de: http://spurbuecher.2-www.de

buch.de: http://spurbuch.2-www.de/

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Der tödliche Unfall

E-Book: http://www.epubli.de/shop/buch/t%C3%B6dliche-Unfall-Richard-Bercanay/5444

Papierbuch: http://www.epubli.de/shop/buch/t%C3%B6dliche-Unfall-Richard-Bercanay/5443
 
08.12.2010 22:17 Uhr
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Heute ist mein erstes Buch veröffentlicht worden:

Spuren im Schnee - 14 Kurzkrimis

http://www.jpc.de/jpcng/books/detail/-/art/Richard-Bercanay-Spuren-im-Schnee/buchnum/147094023

100 Seiten, € 6.99

 
01.12.2010 08:27 Uhr
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SG-Urteil Parzival 01.12.2010 Verwarnung

Der Argumentation der Anklage war weitgehend zu folgen. Weil aber mir persönlich Parzival zum ersten Mal mit einem solchen Ausfall aufgefallen ist war dies beim Strafmaß zu berücksichtigen und auf Verwarnung zu erkennen.
 
12.11.2010 19:20 Uhr
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SG-Urteil Balduin 12.11.2010 Freispruch

Man wundert sich zuweilen, welche Kalamitäten bei den SOKOs zuweilen zur Anklage gelangen. Hier scheint es sich um einen verspäteten Karnevalsscherz zu handeln - Alaaaf!

Der Verteidigung des Beklagten war zu folgen, die Anzeige möchte man als mutwillig im Sinne des einschlägigen juristischen Tatbestands bezeichnen. Der Beklagte war ohne zu zögern freizusprechen.
 
19.08.2010 20:49 Uhr
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SG-Urteil peludo 19.08.2010 Freispruch

Die Zitate, wegen derer der Beklagte vor das SG gestellt wurde, sind allesamt nicht erfreulich, auf der anderen Seite auch wiederum nicht so dramatisch, daß hier eine richterliche Sanktion zu erfolgen hätte. Mildernd kommt hinzu, daß die Partei des Beklagten und damit auch der Beklagte selbst vorher durch eine Umfrage provoziert wurde.

Am Ende bleibt nichts als Schall und Rauch. Der Beklagte war freizusprechen.
 
05.08.2010 22:15 Uhr
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http://www.youtube.com/watch?v=i63YeL7Nyd0 
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