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Fragenübersicht Was sagst Du dazu, dass von neun Vergewaltigern, die ein 15-jähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark vergewaltigt haben, nur einer ins Gefängnis muss ? Welche Wirkung in die Gesellschaft hat das ?
Anfang-2054 - 73 / 73 Meinungen
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04.12.2023 12:16 Uhr
Es scheint mir an der Zeit zu sein, daß der Gesetzgeber und die Justiz berücksichtigen, wie viele Tatverdächtige und Täter heutzutage nicht in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat aufgewachsen sind.

Damit meine ich nicht, daß Vergewaltigung aus Sicht des Vergewaltigers zu sehen ist, weil es angeblich in seiner Heimat üblich sei, Frauen zu vergewaltigen. (Seltsam, in etlichen dieser Heimatländer stehen darauf schwere Strafen bis hin zur Todesstrafe.)

Damit meine ich, daß viele Einwohner unseres Landes inzwischen aus Gegenden stammen, in denen sie es gewöhnt waren, von Polizei, Justiz und anderen Behörden sehr viel härter, unfreundlicher, ja brutaler behandelt zu werden. Für diese könnte unser an brave Deutsche gewöhntes Strafrecht u.U. tatsächlich wie eine Belohnung für Straftaten und unsere Gefängnisse wie Erholungsheime wirken.

Dummerweise weiß ich nicht, was wie geändert werden könnte und sollte. Doch mir scheint, so manches Alt-Bewährte funktioniert unter diesen "neuen" Umständen nicht mehr so gut.
04.12.2023 12:25 Uhr
Zitat:
Es scheint mir an der Zeit zu sein, daß der Gesetzgeber und die Justiz berücksichtigen, wie viele Tatverdächtige und Täter heutzutage nicht in unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat aufgewachsen sind.


Das ist schon der Fall, der "ethno-kulturelle Hintergrund" wird teilweise strafmildernd bewertet.
04.12.2023 12:26 Uhr
Zitat:
Tja, ich würde behaupten, dass einige Opfer kein Problem damit hätten, wenn ihr Schänder mal etwas länger im Gefängnis über seine Taten sinnieren könnte.

Da widerspreche ich Dir nicht.

Doch wieviele Kinder hätten sehr wohl ein Problem damit? "So, Fünfjähriges Mädchen, Dein Papa kommt jetzt für zehn Jahre ins Gefängnis und wird dort wahrscheinlich umgebracht oder mindestens brutal mißhandelt, weil er Dich sexuell mißbraucht hat." Kind versteht nur: Papa ist meinetwegen weg.

Und dann ist da noch der Rest der Familie, deren bisheriger Ernährer jetzt etliche Jahre ausfällt und viele andere Konstellationen.

Aber natürlich ist das ein generelles Problem mit Straftätern, daß nicht nur ihre Taten, sondern oft auch ihre Bestrafung Auswirkungen auf ihre Opfer und ihre Familien hat. Irgendwo muss man ansetzen und wer sich an Kindern vergreift, gehört ins Gefängnis.

Allerdings hatte sich mein Beitrag vor allem an die Todesstrafe-Forderer gerichtet.
04.12.2023 12:29 Uhr
Zitat:
"Der Fall, der für die Polizei nach mehr als einem Jahr Ermittlungen als abgeschlossen galt, nachdem zwölf Tatverdächtige ermittelt wurden... zehn der Verdächtigen haben einen Migrationshintergrund"

Zitat:
Von den zehn Angeklagten haben nach Angaben eines Gerichtssprechers fünf die deutsche Staatsangehörigkeit, unter den übrigen sind ein Syrer, ein Montenegriner, ein Kuwaiter, ein Afghane und ein Armenier.

Ich sehe da keinen Widerspruch ... höchstens etwas Nachbesserungsbedarf bei unserem Staatsangehörigkeitsrecht.
04.12.2023 12:30 Uhr
Zitat:
Irgendwo muss man ansetzen und wer sich an Kindern vergreift, gehört ins Gefängnis.


Bei diesem Punkt sind wir uns völlig einig.
04.12.2023 12:33 Uhr
Zitat:
Allerdings hatte sich mein Beitrag vor allem an die Todesstrafe-Forderer gerichtet.

Aber ich hatte ihn mit einem Zitat von Dir eingeleitet, der Du nicht die Todesstrafe gefordert hattest? Dann bitte ich um Entschuldigung, das konntest Du fast nur mißverstehen. Mein Fehler, tut mir leid.
04.12.2023 12:37 Uhr
Zitat:
Das ist schon der Fall, der "ethno-kulturelle Hintergrund" wird teilweise strafmildernd bewertet.

Du böser Zyniker,

fängst Du wieder damit an, meine Sätze aus dem Zusammenhang zu reißen?
04.12.2023 13:40 Uhr
Ich denke die Frage ob das Urteil angemessen oder unangemessen ist sollte unabhängig davon diskutiert werden ob die Täter nun Migratonshintergrund haben oder nicht. Mir ging es beim Stellen der Umfrage darum ob die "Strafe" der Tat angemessen ist und wie das in die Gesellschaft wirkt. Die Frage ob bestimmte Bevölkerungsgruppen bei bestimmten Straftaten überrepräsentiert sind ist eine andere die in einer eigenen Umfrage separat diskutiert werden könnte, wenn jemand diese Umfrage stellen möchte.

Zurück zum Thema : Das Urteil ist meines Erachtens bei der Schwere der Tat unangemessen milde. Es sindet das Signal aus, dass selbst wenn man erwischt wird mit einem sehr milden Urteil rechnen kann, selbst dann wenn es 40 Zeugen gibt und man vor Gericht keine Reue zeigt. Das ist m.E. fatal.
04.12.2023 13:50 Uhr
Zitat:
Zitat:
Verarschen kannst Du gerne jemand anderen.


Ok, bleiben wir mal bei dem Fall und versuchen uns in einer Rekonstruktion der Ereignisse.

Eine 15jährige betrinkt sich und schwankt über die Wiese auf eine Gruppe junger Männer zu, die dies als Aufforderung verstehen, sich an ihr zu vergehen, als Bonus klaut man noch ihr Handy und ihre Geldbörse.

Dies wiederholt sich im Laufe des Abends noch mehrfach, so dass sich am Ende neun verschiedene Spermaspuren an dem Opfer befunden haben.

Wir haben es also mit einem Klientel zu tun, das diplomatisch ausgedrückt, ein sehr fragwürdiges moralisches Wertegefüge zu haben scheint.


Reue oder ähnliche Gefühlregungen zeigte keiner der Angeklagten und jetzt führe mal aus, wie erzieherisch dieses Urteil auf solche Täter wirken kann.


Das wirkt etwas als wenn Alkohol oder Drogen eine Rechtfertigung wären Vergewaltigungen zu begehen. Ich glaube auch nicht an eine Resozialisierung, erst Recht nicht unter Haftbedingungen. Da ist man meist unter seinesgleichen. Soziale Arbeit als Strafe wäre m. E. viel näher an der Praxis.
Vielleicht hab ich dich aber auch falsch verstanden.
04.12.2023 14:04 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Verarschen kannst Du gerne jemand anderen.


Ok, bleiben wir mal bei dem Fall und versuchen uns in einer Rekonstruktion der Ereignisse.

Eine 15jährige betrinkt sich und schwankt über die Wiese auf eine Gruppe junger Männer zu, die dies als Aufforderung verstehen, sich an ihr zu vergehen, als Bonus klaut man noch ihr Handy und ihre Geldbörse.

Dies wiederholt sich im Laufe des Abends noch mehrfach, so dass sich am Ende neun verschiedene Spermaspuren an dem Opfer befunden haben.

Wir haben es also mit einem Klientel zu tun, das diplomatisch ausgedrückt, ein sehr fragwürdiges moralisches Wertegefüge zu haben scheint.

Reue oder ähnliche Gefühlregungen zeigte keiner der Angeklagten und jetzt führe mal aus, wie erzieherisch dieses Urteil auf solche Täter wirken kann.


Das wirkt etwas als wenn Alkohol oder Drogen eine Rechtfertigung wären Vergewaltigungen zu begehen. Ich glaube auch nicht an eine Resozialisierung, erst Recht nicht unter Haftbedingungen. Da ist man meist unter seinesgleichen. Soziale Arbeit als Strafe wäre m. E. viel näher an der Praxis.
Vielleicht hab ich dich aber auch falsch verstanden.


Ja eben. Eine wehrlose, stark alkoholisierte oder sonst beeinträchtigte Person, beispielsweise auch eine Diabetikerin mit entgleisendem Zuckerspiegel oder eine Epilleptikerin ist nach unserer Rechtsauffassung besonders schutzbedürftig.

Nun hat aber mindestens einer der Angeklagten sogar per Handy weitere Vergewaltiger dazu gerufen bzw. aufgefordert. An der Stelle ist vollkommen klar, dass es eine fortgesetzte Gruppenvergewaltigung war, die nicht zu entschuldigen ist.

Ob ein weitgehender Verzicht auf Haftstrafen die richtige Ansage ist? Eher nicht. Sonst kommt das Haltesignal bei den Tätern nicht an.

Die Täter brauchen in jedem Fall ein ganzes Maßnahmenpaket, damit sie so etwas nicht wieder tun.

04.12.2023 14:11 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Verarschen kannst Du gerne jemand anderen.


Ok, bleiben wir mal bei dem Fall und versuchen uns in einer Rekonstruktion der Ereignisse.

Eine 15jährige betrinkt sich und schwankt über die Wiese auf eine Gruppe junger Männer zu, die dies als Aufforderung verstehen, sich an ihr zu vergehen, als Bonus klaut man noch ihr Handy und ihre Geldbörse.

Dies wiederholt sich im Laufe des Abends noch mehrfach, so dass sich am Ende neun verschiedene Spermaspuren an dem Opfer befunden haben.

Wir haben es also mit einem Klientel zu tun, das diplomatisch ausgedrückt, ein sehr fragwürdiges moralisches Wertegefüge zu haben scheint.

Reue oder ähnliche Gefühlregungen zeigte keiner der Angeklagten und jetzt führe mal aus, wie erzieherisch dieses Urteil auf solche Täter wirken kann.


Das wirkt etwas als wenn Alkohol oder Drogen eine Rechtfertigung wären Vergewaltigungen zu begehen. Ich glaube auch nicht an eine Resozialisierung, erst Recht nicht unter Haftbedingungen. Da ist man meist unter seinesgleichen. Soziale Arbeit als Strafe wäre m. E. viel näher an der Praxis.
Vielleicht hab ich dich aber auch falsch verstanden.


Ja eben. Eine wehrlose, stark alkoholisierte oder sonst beeinträchtigte Person, beispielsweise auch eine Diabetikerin mit entgleisendem Zuckerspiegel oder eine Epilleptikerin ist nach unserer Rechtsauffassung besonders schutzbedürftig.

Nun hat aber mindestens einer der Angeklagten sogar per Handy weitere Vergewaltiger dazu gerufen bzw. aufgefordert. An der Stelle ist vollkommen klar, dass es eine fortgesetzte Gruppenvergewaltigung war, die nicht zu entschuldigen ist.

Ob ein weitgehender Verzicht auf Haftstrafen die richtige Ansage ist? Eher nicht. Sonst kommt das Haltesignal bei den Tätern nicht an.

Die Täter brauchen in jedem Fall ein ganzes Maßnahmenpaket, damit sie so etwas nicht wieder tun.



Man braucht nicht unbedingt eine juristische Expertise, das würde auch jede Diskussion ohne Fachleute überflüssig machen, aber man müsste wissen wie die Beurteilung des Gerichts war, um die Anklagepunkte und Beweisführung nachvollziehen zu können.
04.12.2023 14:14 Uhr
Zitat:
Zitat:
Vielleicht ist es aber auch eine ausgeprägte Empathie mit dem Opfer und nicht für die Täter, wer weiß das schon.

Ja, das würde dem inzwischen 16jährigen Opfer den Rest ihres Lebens sicherlich ungemein helfen, wenn sie wüsste, daß ihretwegen zehn junge Männer hingerichtet wurden.

Klar, es waren Arschlöcher, weil Vergewaltiger, und sie sind selber Schuld an ihrem Schicksal, aber wenn alle Schuldgefühle so leicht wegzudiskutieren wären, bräuchten wir deutlich weniger Psychotherapeuten.

Das gefällt mir immer besonders bei den "Todesstrafe für Kinderschänder"-Schreiern. Wieviele Kinder sind wohl froh, wenn ihr Vater, Bruder, Onkel, Opa hingerichtet wird, statistisch gesehen die wahrscheinlichsten Täter?


Na gut, formulieren wir es zynisch: Dann ist Vater, Bruder, Onkel, Opa oder Goldhamster eben tot. Der schlimme Herr Himmler beispielsweise war an der Stelle sehr freigiebig. Da wurde auch ein KZ-Kommandant schon mal per Hinrichtung belehrt. Viele Vergewaltiger wurden schneller erschossen, als sie irgendwelche dummen Entschuldigungen vortragen konnten.

Ja, das wäre das andere Extrem, nimmt man die verstrahlte Richterin als Ausgangspunkt. Und nein, dieses andere Extrem wollen wir natürlich nicht.

Es muss doch eine sinnvolle und angemessene Haltung geben. Ich plädiere für ein engagiertes Maßnahmenpaket als Upgrade zu deutlichen Haftstrafen.
04.12.2023 14:22 Uhr
Zitat:
...

Man braucht nicht unbedingt eine juristische Expertise, das würde auch jede Diskussion ohne Fachleute überflüssig machen, aber man müsste wissen wie die Beurteilung des Gerichts war, um die Anklagepunkte und Beweisführung nachvollziehen zu können.


Hm ja... Das Urteil ist alleine schon von der öffentlichen Wirkung her so ein Desaster, das man es im Grunde nicht mehr "schön erklären" kann. Die Wirkung auf das speziell verwirrte Klientel, alkoholisierte oder sogar allgemein schutzbedürftige Menschen wären eine Art Freiwild, ist noch viel schlimmer. Die Richterin hat die religiös-ideologisch verdorbenen Leute in ihren falschen Auffassungen auch noch bestärkt.
04.12.2023 14:34 Uhr
Zitat:
Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber macht ihr mal schön weiter ;)


Wie jetzt: Das Opfer war 15 Jahre alt und damit ist fast alles entschuldigt?
04.12.2023 14:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
...

Man braucht nicht unbedingt eine juristische Expertise, das würde auch jede Diskussion ohne Fachleute überflüssig machen, aber man müsste wissen wie die Beurteilung des Gerichts war, um die Anklagepunkte und Beweisführung nachvollziehen zu können.


Hm ja... Das Urteil ist alleine schon von der öffentlichen Wirkung her so ein Desaster, das man es im Grunde nicht mehr "schön erklären" kann. Die Wirkung auf das speziell verwirrte Klientel, alkoholisierte oder sogar allgemein schutzbedürftige Menschen wären eine Art Freiwild, ist noch viel schlimmer. Die Richterin hat die religiös-ideologisch verdorbenen Leute in ihren falschen Auffassungen auch noch bestärkt.


Ich hätte zumindest ausgelotet ob ein Befangenheitsantrag Sinn macht.
04.12.2023 14:42 Uhr
Zitat:
Ich empfehle die Diskussion denen zu überlassen, die sich durch juristische Praxis und ein entsprechendes Studium die nötige Expertise erworben haben.


Wenn man sich die verpeilte Richterin anschaut, dann besser nicht.

Ansonsten wußte schon Ludwig Thoma:

Zitat:
Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.


Weltfremde Juristinnen müssen eben mit Kritik leben.

Zitat:
Weder haben die hier lautstark auftretenden Maximalstrafen-Forderer eine solche Ausbildung, noch haben sie Einsicht in die Aktenklage, was zwingend notwendig wäre.


Und das Beste: Du hast die Ausbildung auch nicht.
04.12.2023 17:35 Uhr
Zitat:
Viele Vergewaltiger wurden schneller erschossen, als sie irgendwelche dummen Entschuldigungen vortragen konnten.

Andere Vergewaltiger und Kinderschänder ließ Herr Himmler eine Sondereinheit seiner elitären Waffen-SS aufbauen und führen, die er mit weiteren Elitesoldaten ähnlichen Kalibers auffüllte.

Was soll uns Dein Exkurs ins III. Reich sagen?
04.12.2023 19:33 Uhr
Zitat:
Zitat:
Viele Vergewaltiger wurden schneller erschossen, als sie irgendwelche dummen Entschuldigungen vortragen konnten.

Andere Vergewaltiger und Kinderschänder ließ Herr Himmler eine Sondereinheit seiner elitären Waffen-SS aufbauen und führen, die er mit weiteren Elitesoldaten ähnlichen Kalibers auffüllte.


Sicher, die muslimischen SS-Divisionen.

Und die Dirlewanger.

Die SS-Kampfgruppe Trittin dagegen nicht.

Und jetzt?

Zitat:
Was soll uns Dein Exkurs ins III. Reich sagen?


Na, eine ironische Antwort auf deinen abstrusen Satz:

Zitat:
Das gefällt mir immer besonders bei den Todesstrafe für Kinderschänder-Schreiern. Wieviele Kinder sind wohl froh, wenn ihr Vater, Bruder, Onkel, Opa hingerichtet wird, statistisch gesehen die wahrscheinlichsten Täter?


Pardon, aber: Ist es an der Stelle nicht ein bißchen kindisch, damit zu argumentieren, wer alles tot ist, wenn es die Todesstrafe gibt? Die Befürworter wollen ja gerade, dass die Täter hinterher tot sind.

Deshalb die Ãœberleitung:

Zitat:
Na gut, formulieren wir es zynisch: Dann ist Vater, Bruder, Onkel, Opa oder Goldhamster eben tot.


Die konsequente Anwendung der Todesstrafe für bestimmte sexuelle Verbrechen gab es nun einmal zuletzt in Himmlers Machtbereich. Das "Original" für die Befürworter der Todesstrafe ist damit, egal ob sie es zugeben wollen, oder nicht, natürlich der mörderisch-exzentrische Herr Chef-Esoteriker der NSDAP. Er ist schlicht der extremste Pol im gewachsenen historischen Spektrum für Mitteleuropa.


Nebenbei, ohne die Todesstrafe befürworten zu wollen:
Ob ein sexuell mißbrauchtes und schwer mißhandeltes Kind den Tod des gewalttätigen Täters wirklich so schrecklich findet, wenn man es ihm vernünftig erklärt, ist eine offene Frage.



______________________________________________________________________
PS: Die Bezeichnung "III. Reich" bzw. "3. Reich" ist vollkommen ahistorisch.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.12.2023 19:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.12.2023 20:29 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich empfehle die Diskussion denen zu überlassen, die sich durch juristische Praxis und ein entsprechendes Studium die nötige Expertise erworben haben.


Wenn man sich die verpeilte Richterin anschaut, dann besser nicht.

Ansonsten wußte schon Ludwig Thoma:

Zitat:
Landgerichtsrat Alois Eschenberger war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.


Weltfremde Juristinnen müssen eben mit Kritik leben.

Zitat:
Weder haben die hier lautstark auftretenden Maximalstrafen-Forderer eine solche Ausbildung, noch haben sie Einsicht in die Aktenklage, was zwingend notwendig wäre.


Und das Beste: Du hast die Ausbildung auch nicht.


@Pogo Heil

Du hast mehrere Möglichkeiten. Du kannst Dich aufgrund Deines wenig sachkundigen Eintretens für eine Sache, von der Du nicht den Funken einer Ahnung hast weiter lächerlich machen, oder Du musst damit leben, dass man Dich zu den Scharfmachern zählt, an denen Deutschland nicht erst seit dem Erstarken der AfD krankt. Mit anderen Worten: Leute wie Du gehören eigentlich zurechtgewiesen, denn sie gefährden die Demokratie, die Gewaltenteilung und sind auch ansonsten eher irrationale Anhänger von Theorien, die zu nichts führen.

Solltest Du aber ein fundiertes Interesse an einer Änderung der Rechtslage haben, dann äußere dich an anderer Stelle mittels einer Petition oder engagiere Dich in einer Partei, die dann Einfluss auf die Gesetzeslage nehmen kann. In welcher Partei tust du das derzeit?
04.12.2023 20:32 Uhr
Zitat:
Und das Beste: Du hast die Ausbildung auch nicht.


Im Gegensatz zu Dir maße ich mir auch nicht an Richterinnen zu Idiotinnen zu stempeln oder die Rechtsprechung insgesamt zu verdammen.

Du hast ansonsten überhaupt keine Ahnung, welche Bildung ich im Hinblick auf die juristische Beurteilung der Sache besitze, also halte Dich bedeckt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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