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Fragenübersicht Was sagst Du dazu, dass von neun Vergewaltigern, die ein 15-jähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark vergewaltigt haben, nur einer ins Gefängnis muss ? Welche Wirkung in die Gesellschaft hat das ?
Anfang-2021 - 40 / 73 Meinungen+20Ende
20
04.12.2023 00:26 Uhr
Eine Gesellschaft ist nur so gut wie die Gesetze, die sie sich schafft.
04.12.2023 00:29 Uhr
Boah.. Da weiß man nicht wem man zuerst in die Fresse hauen will, den Tätern oder dem Verteidiger.
04.12.2023 00:31 Uhr
Zitat:
Zitat:
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.


Nur ist es eben auch da so, dass Justizirrtümer niemals ausgeschlossen werden können. Schon damit hat es sich erledigt.


Zitat:
Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.


Man muss nicht wegen jedem Spinner gleich die Todesstrafe fordern.
04.12.2023 00:32 Uhr
Zitat:
Das Urteil ist Ausdruck des Patriarchats und ich verabscheue es.


An den Ablehnungen siehste mal was heutzutage als rot durchgeht.
04.12.2023 07:55 Uhr
Ich empfehle die Diskussion denen zu überlassen, die sich durch juristische Praxis und ein entsprechendes Studium die nötige Expertise erworben haben.
Weder haben die hier lautstark auftretenden Maximalstrafen-Forderer eine solche Ausbildung, noch haben sie Einsicht in die Aktenklage, was zwingend notwendig wäre.
04.12.2023 08:37 Uhr
Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber macht ihr mal schön weiter ;)
04.12.2023 08:43 Uhr
@ Botsaris:

Das Jugendgerichtsgesetz hat gerade sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert und setzt darauf, dass man auf jugendliche Straftäter mit erzieherischen Mitteln einwirken kann und sollte, nicht mit Vergeltung oder Abschreckung.
Dass dieser Gedanke heute nicht mehr überall in der Bevölkerung verankert ist, wie die teilweise erschreckenden Reaktionen auf das Hamburger Urteil in sozialen Netzwerken zeigen, kann nur bedeuten, dass Justiz und Rechtspolitik die Idee der Resozialisierung wieder mehr und vor allem klarer kommunizieren müssen, der Bevölkerung also reinen Wein einschenken.
04.12.2023 08:46 Uhr
@TheSmiths:

Eigentlich weiß das doch jeder. Spätestens wenn der eigene Nachwuchs namens Kevin Hochbegabt und Hypersensibel betroffen wäre, würden die, die jetzt Todesstrafe fordern auf das Jugendstrafrecht pochen.
04.12.2023 08:50 Uhr
Zitat:
@TheSmiths:

Eigentlich weiß das doch jeder. Spätestens wenn der eigene Nachwuchs namens Kevin Hochbegabt und Hypersensibel betroffen wäre, würden die, die jetzt Todesstrafe fordern auf das Jugendstrafrecht pochen.


Und wenn die eigene Tochter, die sich ins Alkopop-Koma gesoffen und mittels Pillen in die Willenlosigkeit begeben hat, dann Opfer wird, ist die Todesstrafe nach Maßgabe des Volkszorns natürlich wieder diskutabel. Ganz normal und Bildzeitungsniveau.
04.12.2023 08:51 Uhr
Wenn die Täter südländisch aussehen, ist die Todesstrafe oder alternativ das Rücksenden der Person in ein imaginäres Mutterland die Lösung. (Kennzeichnung als zynischer Beitrag)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.12.2023 11:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.12.2023 10:23 Uhr
Zitat:
Und wenn die eigene Tochter, die sich ins Alkopop-Koma gesoffen und mittels Pillen in die Willenlosigkeit begeben hat, dann Opfer wird, ist die Todesstrafe nach Maßgabe des Volkszorns natürlich wieder diskutabel. Ganz normal und Bildzeitungsniveau.


Genau, am Ende ist nämlich das Opfer selbst schuld, ist doch ganz klar.

Dafür braucht der feine Beitragsschreiber gar keinen Artikel in der Bild.
04.12.2023 10:30 Uhr
Versehentliche Zustimmung zu SBF_.
Sarkasmus zu erkennen ist nicht jedem gegeben (so wie mir auch nicht um 10:18 Ihr).
04.12.2023 10:40 Uhr
Zitat:
Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber macht ihr mal schön weiter ;)


Richtig, bei diesem Sonderstrafrecht wird der Fokus auf die Befindlichkeiten des Täters gelegt, ob dies noch zeitgemäß und immer angebracht ist, bleibt fraglich.
04.12.2023 10:50 Uhr
Zitat:
@TheSmiths:

Eigentlich weiß das doch jeder. Spätestens wenn der eigene Nachwuchs namens Kevin Hochbegabt und Hypersensibel betroffen wäre, würden die, die jetzt Todesstrafe fordern auf das Jugendstrafrecht pochen.


Die, die die Todesstrafe fordern sind nicht hypersensibel. Das würde Emphatie erfordern. Die sind nur dämlich. Dämlich und primitiv.
04.12.2023 10:53 Uhr
Zitat:
Das würde Emphatie erfordern.



Vielleicht ist es aber auch eine ausgeprägte Empathie mit dem Opfer und nicht für die Täter, wer weiß das schon.
04.12.2023 11:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber macht ihr mal schön weiter ;)


Richtig, bei diesem Sonderstrafrecht wird der Fokus auf die Befindlichkeiten des Täters gelegt, ob dies noch zeitgemäß und immer angebracht ist, bleibt fraglich.


Du tust so, als würde da überhaupt nicht begutachtet oder begleitet. Hast Du vom Jugendstrafrecht auch nur die Spur einer Ahnung, oder ist Dein Halb-(Nicht-)wissen gottgegeben?
04.12.2023 11:05 Uhr
Zitat:

Du tust so, als würde da überhaupt nicht begutachtet oder begleitet


Wo genau schreibe ich das?


Zitat:
Hast Du vom Jugendstrafrecht auch nur die Spur einer Ahnung, oder ist Dein Halb-(Nicht-)wissen gottgegeben?


Gottgegeben


Wollen wir uns jetzt wieder dem Thema widmen?
04.12.2023 11:06 Uhr
Zitat:
Zitat:
Das würde Emphatie erfordern.



Vielleicht ist es aber auch eine ausgeprägte Empathie mit dem Opfer und nicht für die Täter, wer weiß das schon.


Empathie ist eigentlich immer ganz gut. Empathie bedeutet ja, das sich Einfühlen können in die jeweilige Person. Für die Anwendung des Jugendstrafrechts (oder eben auch nicht), eine grundlegende Eigenschaft des Beurteilenden.
04.12.2023 11:07 Uhr
Zitat:
Wo genau schreibe ich das?


Verarschen kannst Du gerne jemand anderen.
04.12.2023 11:18 Uhr
Zitat:
Verarschen kannst Du gerne jemand anderen.


Ok, bleiben wir mal bei dem Fall und versuchen uns in einer Rekonstruktion der Ereignisse.

Eine 15jährige betrinkt sich und schwankt über die Wiese auf eine Gruppe junger Männer zu, die dies als Aufforderung verstehen, sich an ihr zu vergehen, als Bonus klaut man noch ihr Handy und ihre Geldbörse.

Dies wiederholt sich im Laufe des Abends noch mehrfach, so dass sich am Ende neun verschiedene Spermaspuren an dem Opfer befunden haben.

Wir haben es also mit einem Klientel zu tun, das diplomatisch ausgedrückt, ein sehr fragwürdiges moralisches Wertegefüge zu haben scheint.


Reue oder ähnliche Gefühlregungen zeigte keiner der Angeklagten und jetzt führe mal aus, wie erzieherisch dieses Urteil auf solche Täter wirken kann.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.12.2023 11:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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