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Was sagst Du dazu, dass von neun Vergewaltigern, die ein 15-jähriges Mädchen im Hamburger Stadtpark vergewaltigt haben, nur einer ins Gefängnis muss ? Welche Wirkung in die Gesellschaft hat das ? |
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04.12.2023 00:26 Uhr |
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Eine Gesellschaft ist nur so gut wie die Gesetze, die sie sich schafft. |
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04.12.2023 00:29 Uhr |
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Boah.. Da weiß man nicht wem man zuerst in die Fresse hauen will, den Tätern oder dem Verteidiger. |
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04.12.2023 00:31 Uhr |
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Zitat:Zitat:Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.
Nur ist es eben auch da so, dass Justizirrtümer niemals ausgeschlossen werden können. Schon damit hat es sich erledigt.
Zitat:Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.
Man muss nicht wegen jedem Spinner gleich die Todesstrafe fordern. |
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04.12.2023 00:40 Uhr |
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Zitat:Was ist das für ne Frage natürlich ist Bewährung bei schwerem Sexualdelikten nicht akzeptabel ob der Täter jetzt 16 , 17, 19 oder 40 ist..ich neige dazu dies nicht als strafmildernd anzusehen Vergewaltigung ist auch "kein jugendtypsches Delikt"
Ich kenne die genauen Umstände nicht aber eine Strafe von 2 Jahren + x ohne Bewährung wäre angemessen, die Forderungen nach Todesstrafe sind natürlich total hirnrissig über so einen Stumpfsinn lohnt es nicht zu diskutieren.
Zitat:Zitat:Mal Zeit, dass wir mal wieder über die Todesstrafe diskutieren.
Trottel.
Differenzierter hätte ich es nicht ausdrücken können.  |
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04.12.2023 07:55 Uhr |
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Ich empfehle die Diskussion denen zu überlassen, die sich durch juristische Praxis und ein entsprechendes Studium die nötige Expertise erworben haben.
Weder haben die hier lautstark auftretenden Maximalstrafen-Forderer eine solche Ausbildung, noch haben sie Einsicht in die Aktenklage, was zwingend notwendig wäre. |
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04.12.2023 08:37 Uhr |
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Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber macht ihr mal schön weiter ;) |
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04.12.2023 08:43 Uhr |
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@ Botsaris:
Das Jugendgerichtsgesetz hat gerade sein 100-jähriges Jubiläum gefeiert und setzt darauf, dass man auf jugendliche Straftäter mit erzieherischen Mitteln einwirken kann und sollte, nicht mit Vergeltung oder Abschreckung.
Dass dieser Gedanke heute nicht mehr überall in der Bevölkerung verankert ist, wie die teilweise erschreckenden Reaktionen auf das Hamburger Urteil in sozialen Netzwerken zeigen, kann nur bedeuten, dass Justiz und Rechtspolitik die Idee der Resozialisierung wieder mehr und vor allem klarer kommunizieren müssen, der Bevölkerung also reinen Wein einschenken. |
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04.12.2023 08:46 Uhr |
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@TheSmiths:
Eigentlich weiß das doch jeder. Spätestens wenn der eigene Nachwuchs namens Kevin Hochbegabt und Hypersensibel betroffen wäre, würden die, die jetzt Todesstrafe fordern auf das Jugendstrafrecht pochen. |
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04.12.2023 08:51 Uhr |
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Wenn die Täter südländisch aussehen, ist die Todesstrafe oder alternativ das Rücksenden der Person in ein imaginäres Mutterland die Lösung. (Kennzeichnung als zynischer Beitrag) |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.12.2023 11:04 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.12.2023 10:30 Uhr |
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Versehentliche Zustimmung zu SBF_.
Sarkasmus zu erkennen ist nicht jedem gegeben (so wie mir auch nicht um 10:18 Ihr). |
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04.12.2023 11:02 Uhr |
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Zitat:Zitat:Wenn die Täter südländisch aussehen, ist die Todesstrafe oder alternativ das Rücksenden der Person in ein imaginäres Mutterland die Lösung.
Bitte?
Das passt nun gar nicht zu Deinem vorherigen Einlassungen. 
Schon mal was von Zynismus gehört? |
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04.12.2023 11:03 Uhr |
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Zitat:Zitat:Stichwort: Jugendstrafrecht. Aber macht ihr mal schön weiter ;)
Richtig, bei diesem Sonderstrafrecht wird der Fokus auf die Befindlichkeiten des Täters gelegt, ob dies noch zeitgemäß und immer angebracht ist, bleibt fraglich.
Du tust so, als würde da überhaupt nicht begutachtet oder begleitet. Hast Du vom Jugendstrafrecht auch nur die Spur einer Ahnung, oder ist Dein Halb-(Nicht-)wissen gottgegeben? |
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