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Fragenübersicht Sollte das Wahlrecht erst am Ende eines gelungenen Integrationsweges stehen?
Anfang-2041 - 51 / 51 Meinungen
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19.08.2022 12:04 Uhr
Zitat:
"Aber ich glaube, dass Demokratie am besten innerhalb von Nationalstaaten funktioniert."

Wie uns die Geschichte lehrt funktioniert bei Nationalstaatsn vorallem das Ausloesen von Kriegen.
Nazionalismus sucks.


Nationalismus kann natürlich zu Kriegen führen, wie die Geschichte in der Tat zeigt.
Ein Festhalten am Konzept des Nationalstaates muss aber ganz und gar nicht nicht mit Nationalismus einhergehen.
19.08.2022 12:05 Uhr
Zitat:
Ich bin jetzt auch kein fanatischer Freund von Grenzen. Aber ich glaube, dass Demokratie am besten innerhalb von Nationalstaaten funktioniert. Das ist meine ganz pragmatische Sicht auf dieses Thema. Und deshalb bin ich der Meinung, dass wir an diesem Konzept festhalten sollten.


Ich glaube, dass jemand aus Schleswig-Holstein weit mehr mit Dänen anfangen kann als mit Bayern.
19.08.2022 12:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich bin jetzt auch kein fanatischer Freund von Grenzen. Aber ich glaube, dass Demokratie am besten innerhalb von Nationalstaaten funktioniert. Das ist meine ganz pragmatische Sicht auf dieses Thema. Und deshalb bin ich der Meinung, dass wir an diesem Konzept festhalten sollten.


Ich glaube, dass jemand aus Schleswig-Holstein weit mehr mit Dänen anfangen kann als mit Bayern.


Nun, eine Verschiebung dieser Grenzen ist nichts, was man für immer ausschließen muss - wenn die Bevölkerung sich etwas anderes wünscht. Wichtig ist, dass es ein überschaubares Gebilde mit Identifikationskraft bleibt.
19.08.2022 12:20 Uhr
Mal zur Erläuterung meiner Position: Ich empfinde keinen Nationalstolz und bezeichne mich noch nicht mal als patriotisch. Darum geht es mir nicht.

Ich bin aber der Überzeugung, dass Demokratie am besten in kleineren Zusammenschlüssen funktioniert, wo die Menschen ein vergleichbares Wertefundament haben. Das bedeutet absolut nicht, dass man deshalb Menschen außerhalb dieses Zusammenschlusses (oder andere Nationen) für minderwertig hält oder bekämpfen möchte - zumindest sollte es das nicht bedeuten.
19.08.2022 12:32 Uhr
"Ich bin aber der Überzeugung, dass Demokratie am besten in kleineren Zusammenschlüssen funktioniert, wo die Menschen ein vergleichbares Wertefundament haben."
Jetzt einmal abgeshen davon, dass Trump ja dieses Wertefundament in den USA nachhaltig zerstoert hat - in den USA hat das ueber Jahrhunderte ganz gut funktioniert. Es kommt drauf an, was man als "Wertefundament" definiert. Wenn das Menschenrechte. Liberalismus. demokratische Werte usw waeren sehe ich da eigentlich kein Problem.
19.08.2022 12:45 Uhr
Zitat:
Von: buccaneer60

Zitat:
"Ich bin aber der Überzeugung, dass Demokratie am besten in kleineren Zusammenschlüssen funktioniert, wo die Menschen ein vergleichbares Wertefundament haben."


Jetzt einmal abgesehen davon, dass Trump ja dieses Wertefundament in den USA nachhaltig zerstoert hat - in den USA hat das ueber Jahrhunderte ganz gut funktioniert. Es kommt drauf an, was man als "Wertefundament" definiert. Wenn das Menschenrechte. Liberalismus. demokratische Werte usw waeren sehe ich da eigentlich kein Problem.


Ein gemeinsames Wertefundament ist eine gute Sache. Das bedeutet auch gewisse kulturelle Übereinstimmungen, was im RL allerdings von Manchen abgeleugnet wird. Die Leute müssen sich schon auch emotional gut vertragen, damit Demokratie konstruktiv funktioniert.
19.08.2022 13:06 Uhr
Zitat:

Es kommt drauf an, was man als "Wertefundament" definiert. Wenn das Menschenrechte. Liberalismus. demokratische Werte usw waeren sehe ich da eigentlich kein Problem.


Das ist aus meiner Sicht ein wesentlicher Teil des gemeinsamen Wertefundamentes, aber das was *PogoHeil* geschrieben hat gehört auch dazu.
19.08.2022 17:56 Uhr
Meine erste Wortmeldung, die hier nun schon mehrfach dem Versuch ausgesetzt war, sie in der jeweils gewünschten Weise zu interpretieren, bezog sich ausschließlich auf Ausländer, die nach Deutschland kommen, um hier einen dauernden Aufenthaltsstatus zu erreichen. Diese Personen unterliegen den Anforderungen an eine Integration in die deutsche Gesellschaft, bevor sie die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommen und damit auch das Wahlrecht für Bundestagswahlen.
Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, bekommt nach deutschem Recht nicht dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit; sie kann aber ab einem bestimmten Alter ohne besonderen Aufwand beansprucht werden. Im Regelfall ist damit dann allerdings die Aufgabe der von den Eltern erworbenen Staatsbürgerschaft erforderlich. Das ist mein Kenntnisstand.
19.08.2022 18:11 Uhr
@ Inspecteur
Ganz stimmt das wohl nicht, was du da schreibst...

"Besitzt bei einer Geburt im Inland kein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit, wird die deutsche Staatsangehörigkeit neben der ausländischen im Rahmen des Optionsverfahrens zunächst nur „auf Zeit“ erworben.

…können in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neben der Staatsangehörigkeit der Eltern auch mit Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Zwischen dem 18. und dem 23. Lebensjahr muss der Betroffene erklären, ob er die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten möchte. Grundsätzlich geht dann eine der beiden Staatsangehörigkeiten verloren."
19.08.2022 18:38 Uhr
Nochmal zur Integration:

Welchen Vedienst hat jemand, der aufgrund der Abstammung die deutsche Staatsbürgerschaft hat, Staat und Gesellschaft aber zutiefst ablehnt und bekämpft gegenüber jemandem, der irgendwann hier hergekommen ist und ein ganz normales Leben führt?
19.08.2022 18:49 Uhr
Zitat:
Von: Inspecteur

Meine erste Wortmeldung, die hier nun schon mehrfach dem Versuch ausgesetzt war, sie in der jeweils gewünschten Weise zu interpretieren, bezog sich ausschließlich auf Ausländer, die nach Deutschland kommen, um hier einen dauernden Aufenthaltsstatus zu erreichen. Diese Personen unterliegen den Anforderungen an eine Integration in die deutsche Gesellschaft, bevor sie die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen bekommen und damit auch das Wahlrecht für Bundestagswahlen.
Wer in Deutschland als Kind ausländischer Eltern geboren wird, bekommt nach deutschem Recht nicht dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit; sie kann aber ab einem bestimmten Alter ohne besonderen Aufwand beansprucht werden. Im Regelfall ist damit dann allerdings die Aufgabe der von den Eltern erworbenen Staatsbürgerschaft erforderlich. Das ist mein Kenntnisstand.


Ein guter Beitrag, allerdings hab ich mich leider verklickt
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