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Sollte das Wahlrecht erst am Ende eines gelungenen Integrationsweges stehen? |
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19.08.2022 11:06 Uhr |
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Zitat:Zitat:
Nein, das stimmt nicht.
Es gibt Länder, in denen es für die Staatsbürgerschaft ausreicht, dass man im Land geboren ist, unabhängig davon, woher die Eltern stammen und was sie im Land machen.
Hat Inspecteur etwas anderes behauptet? Hängt davon ab ob man jemanden der hier geboren ist als "Ausländer" bezeichnet. Seine Eltern ja, aber ihn auch?
Wenn er ausländischer Staatsbürger ist, dann gehört er zur Bevölkerung, aber nicht zum Bundesvolk, wie das bei uns heißt. Ganz einfach. |
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19.08.2022 11:13 Uhr |
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Zitat:Zitat:warum sollte er dann wählen dürfen? Weil er hier lebt und weil es ihn hier betrifft, was auf politischer Ebene entschieden wird.
Er will aber offenbar nicht dazugehören, sonst würde er sich ja um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen.
Ein bisschen Identifikation mit dem Gebilde in dem man mitentscheiden möchte sollte aus meiner Sicht schon vorhanden sein.
Ein Verein lässt auch keine Nicht-Mitglieder mitentscheiden, die sich auf dem Vereinsgelände aufhalten. |
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19.08.2022 11:19 Uhr |
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Jeder EU-Buerger hat in jenem EU-Land, in dem er lebt, das volle aktive und passive Wahlrecht zu haben.
Jedes Kind, dass in einem bestimmten Land geboren wurde hat automatisch die Staatsbuergerschaft dieses Landes zu erhalten.
Alles andere ist demokratiepolitischer Unsinn und Ideologie des 19. Jahrhunderts. |
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19.08.2022 11:21 Uhr |
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Zitat:Zitat:Hat Inspecteur etwas anderes behauptet?
ja, das hat er.
Seine Aussage war "...die einem Ausländer erst nach erfolgter Integration verliehen wird.".
Wenn er natürlich gemeint hat, dass die Geburt in einem Land diese erfolgte Integration darstellt, hat er natürlich recht. Aber der eigene Beitrag zur eigenen Geburt ist eher überschaubar ;-)
Er folgt hier wohl prinzipiell der konservativen Denkweise, die eben auf einen Integrationsprozess aufbaut, der eben als Abschluss die Staatsbürgerschaft samt Wahlrecht vorsieht. |
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19.08.2022 11:21 Uhr |
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Ich halte das für eine gute Regelung.
Das bedeutet nicht, dass jeder Einheimische automatisch ein guter Staatsbürger ist. Aber wir haben schon genug Bekloppte und müssen nicht noch eingewanderte Bekloppte zu Stimmvieh machen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.08.2022 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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19.08.2022 11:31 Uhr |
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Zitat:Zitat:Er will aber offenbar nicht dazugehören, sonst würde er sich ja um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen.
Was hat die Staatsangehörigkeit mit der Identifikation des Wohnortes zu tun?
Mein Nachbar z.B. ist Italiener, spricht aber kein Wort italienisch, sondern breites Schwäbisch und ist Mitglied im Heimatverein.
Das würde maximal für ein kommunales Wahlrecht sprechen, mit dem ich mich gerade so noch anfreunden könnte. |
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19.08.2022 11:33 Uhr |
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"Das würde maximal für ein kommunales Wahlrecht sprechen, mit dem ich mich gerade so noch anfreunden könnte."
Das hat er - als EU-Buerger- sowieso schon. Zumindest in Oesterreich. |
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19.08.2022 11:39 Uhr |
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Zitat:Zitat:Er will aber offenbar nicht dazugehören, sonst würde er sich ja um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen.
Das ist deine Interpretation.
Er könnte sich auch denken "mir ist die Staatsbürgerschaft egal, das ist letztlich nur ein Dokument bzw. ein Eintrag in einem Register".
Gerade innerhalb der EU (mit ein paar Ausnahmen bzgl. der osteuropäischen Mitglieder) hat man kaum Nachteile, wenn man "nur" Staatsbürger eines anderen EU-Mitglieds ist aber nicht des Landes in dem man lebt, abgesehen vom Wahlrecht.
Ja, aber darin kann ich nichts Gutes sehen. Wenn die Staatsbürgerschaft generell zu nichts nutze ist, kann man sie auch abschaffen. Vermutlich ist genau das für viele Linke das Ziel. |
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Volk, Sonstige |
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