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Fragenübersicht Können Beleidigungen per Dolmail vor dem SG zur Anzeige gebracht werden?
Anfang-205 - 24 / 24 Meinungen
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26.03.2020 10:53 Uhr
Zitat:
Ich bin ja in der SOKO und kann das dennoch nicht beantworten.

Tendieren würde ich zu "Nein", da Dolmails nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Gab es einen solchen Fall schon mal?


Und jetzt weißt Du vllt auch, warum ich beim letzten Doliszit gesagt habe, dass dieses Doliszit die Pöbler begünstigt. Damals wollte keiner hören.
26.03.2020 10:54 Uhr
Zitat:
Damit würden sie publiziert werden.


Es kann ja nun nicht sein, dass "herbert" hier den nächsten Freibrief für seine Pöbelfeldzüge bekommt. Er scheint heute Nacht ja ziemlich fleißig seine "Sicht der Dinge" per Mail verbreitet zu haben.
26.03.2020 10:58 Uhr
Wir könnten ja durchaus dieses Doliszit wieder rückabwickeln. Das wäre eine Frage von wenigen Tagen. Ich werde mich mal mit dem Kanzler beraten, wie er das sieht.
26.03.2020 11:09 Uhr
Zitat:
Zitat:
Damit würden sie publiziert werden.


Es kann ja nun nicht sein, dass "herbert" hier den nächsten Freibrief für seine Pöbelfeldzüge bekommt. Er scheint heute Nacht ja ziemlich fleißig seine "Sicht der Dinge" per Mail verbreitet zu haben.


Du kannst den doch für Deine Mailbox auch blockieren.
Dann springt er zwar wieder rumpelstilzchenlike per Umfrage im Quadrat - muss seine Beleidigungen dann aber unterlassen oder öffentlich äußern.

Aber da der hier ohnehin Narrenfreiheit hat ...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2020 11:26 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.03.2020 11:12 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich bin ja in der SOKO und kann das dennoch nicht beantworten.

Tendieren würde ich zu "Nein", da Dolmails nicht öffentlich gemacht werden dürfen.

Gab es einen solchen Fall schon mal?


Und jetzt weißt Du vllt auch, warum ich beim letzten Doliszit gesagt habe, dass dieses Doliszit die Pöbler begünstigt. Damals wollte keiner hören.


na das ist doch für dich perfekt

kannst ja nix anderes als in einer tour leute zu beleidigen
26.03.2020 11:17 Uhr
rKA hat eindeutig im dortigen Doliszit folgendes geschrieben. Damit lautet die Antwort leider "Nein".

@rKA Findest du das wirklich in Ordnung, dass man sich per Dolmail ohne Sanktionen beschimpfen lassen muss?


Von: rKa 19.08.2019 17:20 Uhr

Die Frage ist doch was schwerer wiegt:
Der Schutz vor eventuellen Pöblern oder der Schutz von Informationen die evtl gutgläubig als Mail weitergegeben und dann mißbraucht werden.
Und da gilt ganz klar der Vorrang dem Letzten.
26.03.2020 11:20 Uhr
Ich habe damals am 19.8.2019 um 12:26 folgendes geschrieben:

Zitat:
Damit kann Dir jetzt jeder alles schreiben, was er sich denkt und er kann Dir mitteilen was ihm einfällt. Beleidigungen und Drohungen. Eine Publizierung solcher Mail war auch ein Selbstschutz vor überbordernden Niederträchtigkeiten.

Es gibt einen solchen Schutz im realen Leben nicht. Das Postgeheimnis deckt nur den Schutz bei der Ãœbermittlung.

Wenn Du jemanden schreibst: Er wäre der größte Bastard zwischen hier und Nebraska, dann kann das die Person sehr wohl publizieren.

Die Post darf es nicht.

Das ist ein Freibrief für Pöbler und kein Schutz der Persönlichkeitsrechte.
26.03.2020 11:21 Uhr
eine lösung des problems ist ja nicht sooooooo schwer

erstens wird die anzeige erstmal nur bei der soko publik

die soko ist in der lage eine abwägung zu machen was angeht: persönlichkeitsrecht und bestrafungsinteresse

und zweitens wenn ich so gucke wie z.b. autriche hier unterwegs ist der ständig nur leute in einer tour durchbeleidigt weil sie ihm nicht die füße küssen oder merken dass vieles von dem scheinschlauen gerede eher unfug ist

hier ist doch quasi nix verboten oder bestraft oder so

da soll dann also das jetzt hier ein problem sein oder was

lächerlich

26.03.2020 11:21 Uhr
wenn man jetzta uch sieht wie dieser autriche hier vorgeht - er versucht einfach was zu kippen was er damals schon scheiße fand - ziemliche egonummer
26.03.2020 11:41 Uhr
Zitat:
Wenn z.B. ein Doler einen anderen Doler per Mail aufs übelste beleidigt.


aufs übelste beleidigt werden---

mach halt im RL eine Anzeige, lege die mails vor und schau mal ob die kalle anschreiben
so schwer ist es nicht
26.03.2020 11:49 Uhr
Zitat:

die soko ist in der lage eine abwägung zu machen was angeht: persönlichkeitsrecht und bestrafungsinteresse


Das ist durchaus eine Möglichkeit.

Allerdings wird es dann schwierig, wenn es zur Abstimmung kommt. Da liest man schon heute häufig als Begründung, wenn es um Postings geht, die von den Mods gelöscht wurden "kann ich nicht sehen, kann ich nicht bewerten, daher Freispruch" und damit ist dann nichts gewonnen.
26.03.2020 11:56 Uhr
Ich persönlich hab jetzt auch wenig Schmerzen damit, wenn diese Mails den Mods zugänglich gemacht werden (man müsste halt definieren, wie das erfolgen muss) und die Mods dann die Sanktion verhängen.
26.03.2020 11:56 Uhr
Problem ist die Stringenz. Wer nachvollziehbar fordert, dass gelöschte Meinungen nicht zur Sanktion herangezogen werden dürfen, der darf jetzt nicht Mails, die mit einem gewissen Grad der Vertraulichkeit und des Persönlichkeitsrechts-Schutzes einhergehen einfach zur Sanktionierung heranziehen. Mail-Absender, die potentiell Beleidigungen gegen den Empfänger absenden schlicht blocken ist hier die bessere Lösung. Und wenn sich potentielle Beleidiger über Sperrungen in Gästebüchern und Mail beschweren - hilft immer noch der virtuelle Stinkefinger - folgerichtig und logisch.
26.03.2020 11:58 Uhr
Anders gelagert wäre der Fall, falls ein Account meint eine mit Unterstellungen, Falschbehauptungen und Beleidigungen gespickte Rundmail zu verfassen und eine gewisse Streuung erzeugt. Hier halte ich den Schutz des so verletzten Mitspielers für höher zu bewerten, als den Schutz der Vertraulichkeit beim Absender. Zudem ist die dol-kriminelle Energie hier weitaus höher, als bei einer vielleicht emotional geprägen Kurzschluss-Email, die als Einmalfall zu bewerten wäre.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2020 11:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.03.2020 12:13 Uhr
Letztlich diskutieren wir das ganze nur, weil die Sanktion durch eine Jury verhängt wird und in der Jury hat jeder seine persönliche Befindlichkeit.

Wenn man die Sanktionierung die Hand der Redax + ein paar von ihr benannten Leute legt, dann kann man Mails problemlos sanktionieren und man hat eine gewisse Stringenz in den Entscheidungen (gleiches Vergehen wird auch gleich sanktioniert und nicht nach Nase).
26.03.2020 13:28 Uhr
Zitat:

Wenn man die Sanktionierung die Hand der Redax + ein paar von ihr benannten Leute legt, dann kann man Mails problemlos sanktionieren und man hat eine gewisse Stringenz in den Entscheidungen (gleiches Vergehen wird auch gleich sanktioniert und nicht nach Nase).


Das hatten wir mal. Das nannte man Gremium.
26.03.2020 13:29 Uhr
Zitat:
Das hatten wir mal. Das nannte man Gremium.


Zum Beispiel.

Aber man könnte es auch verschlanken, indem man den Selbstdarstellern ihre Bühne mit Anwalt und dem ganzen Gedöns nimmt.
26.03.2020 13:41 Uhr
Nein, können sie nicht, da dadurch der Mailverkehr öffentlich gemacht würde.
Es ist aber jederzeit möglich Mails, oder interne Foreneinträge durch die Redax sanktionieren zu lassen.

Allerdings muss das dann schon ein "dicker Hund" sein.
Androhung körperlicher Gewalt, Drohungen in das RL oder ähnliche Klopfer.

Das übliche Seniorengehacke kann man ganz leicht abstellen: Mails solcher Accounts einfach blocken.
26.03.2020 14:27 Uhr
Zitat:
Das übliche Seniorengehacke kann man ganz leicht abstellen: Mails solcher Accounts einfach blocken.


Genau. Sagte ich ja oben (11:09 Uhr) schon. Dann kommen eben die Heulumfragen. :o)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 26.03.2020 14:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
26.03.2020 16:04 Uhr
Zitat:
...
Aber man könnte es auch verschlanken, indem man den Selbstdarstellern ihre Bühne mit Anwalt und dem ganzen Gedöns nimmt.


Genau! Virtuelles Standgericht!

Gut gelernt bei den Herren Dzierżyński & Co.
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