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Fragenübersicht BVerfG bestätigt Streikverbot für Beamte! Kannst du das Verbot nachvollziehen?
1 - 19 / 19 Meinungen
12.06.2018 18:52 Uhr
Ich kann das Verbot nachvollziehen. Beamte stehen in einem besonderen Verhältnis zu ihrem Arbeitgeber, die Kommunen, den Ländern, dem Bund. Wenn sie nicht im Amt straffällig werden, sind sie praktisch unkündbar und müssen deshalb Einschränkungen der Art des Streikverbots hinnehmen.
12.06.2018 19:01 Uhr
Nachvollziehen kann ich das Verbot, doch mögen muss ich es nicht, oder?
12.06.2018 19:03 Uhr
Ja, ich kann das Verbot nach Studium der Argumentation des Gerichtes nachvollziehen. Trotzdem bleibt ein Geschmäckle, dass man den Beamten hier eine Art von Grundrecht entzieht. Ob dieser Verkauf des Rechtes mit den Vorteilen eines Beamtes auch adäquat kompensiert ist, wäre eine Betrachtung wert.
12.06.2018 19:48 Uhr
Ja. Man kann nunmal nicht alle Rosinen haben.
12.06.2018 19:56 Uhr
Ich finde es ok.
Schon aus Gleichbehandlungsgründen - so absurd das auf den ersten Blick auch klingt.

Wenn ein Lehrer streiken dürfte, hätte ein Polizist das gleiche Recht.
Will man das wirklich?
Hoheitliche Aufgaben sind - im gegenwärtigen System - unabdingbarer Bestandteil des Staatswesens.

Wenn man das Beamtentum nicht mehr will, ok.
Aber das ist dann eine andere Debatte, die nicht über das Streikrecht ausgetragen werden kann.
12.06.2018 20:23 Uhr
Ein Beamter bzw auch Vertragsbediensteter, wie es in Österreich heißt, seit dem das Beamtentum zurückgeschraubt wird, wird doch wohl bei auch angelobt, also auf die Verfassung und den Staat vereidigt.

Zitat:
„Ich gelobe, daß ich die Gesetze der Republik Österreich befolgen und alle mit meinem Amte verbundenen Pflichten treu und gewissenhaft erfüllen werde.“


https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR12098833

Wer so so oder so eine ähnliche Formel schwört, der hat seinen Staat zu dienen und hat seine Pflicht zu erfüllen. Wer glaubt hoheitliche Aufgaben durch Streiks sabotieren zu müssen, der ist ein Lump und ebenso zu behandeln.
12.06.2018 20:26 Uhr
Zitat:
der ist ein Lump und ebenso zu behandeln.


Ähm - Irgendwie schießt Du immer ein paar Meter über das Ziel hinaus, Alpenkänguru. Geht es etwas weniger theatral?
12.06.2018 22:00 Uhr
Ja, alles andere wäre ein Widerspruch zum Konzept des Beamtentums. Der Beamte hat einen Versorgungsanspruch gegenüber seinem Dienstherrn und steht dafür in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis. Wer das nicht will, soll kein Beamter werden, bei Lehrern eh fragwürdig, gerade wenn man selbst als Argument anführt, dass Lehrer keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen.
12.06.2018 22:11 Uhr
@Anteros

Zitat:
Ob dieser Verkauf des Rechtes mit den Vorteilen eines Beamtes auch adäquat kompensiert ist, wäre eine Betrachtung wert.


Mehr als adäquat! Siehe Art. 33 GG als grundrechtsgleiche Rechte.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 12.06.2018 22:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
13.06.2018 00:11 Uhr
Ich kann da nur sagen: Augen auf bei der Berufswahl! Natürlich hat jemand, der in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat steht- nichts anderes tun Beamte- nicht das Recht, denselben zu bestreiken. Lehrer die streiken wollen, sollen sich anstellen lassen. Aber dann würden sie als nächstes gegen die Sozialversicherungsbeiträge klagen.
13.06.2018 08:40 Uhr
das ist eine konsequente Rechtsprechung.

Erst lässt das Gericht zu, dass Beamte von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden und nun verbietet es, dagegen zu kämpfen.

Die Prekarisierung des Beamtentums ist in vollem Gange.
13.06.2018 08:46 Uhr
@Solid

Zitat:
Erst lässt das Gericht zu, dass Beamte von der allgemeinen Lohnentwicklung abgekoppelt werden und nun verbietet es, dagegen zu kämpfen.


Ist das so? Wäre mir neu.


Zitat:
Die Prekarisierung des Beamtentums ist in vollem Gange.


13.06.2018 12:37 Uhr
Zitat:
BVerfG bestätigt Streikverbot für Beamte! Kannst du das Verbot nachvollziehen?


Ja.
13.06.2018 13:00 Uhr
@Tochigi
Wie erklärst du dir, dass Tarifabschlüsse von Angestellten nicht (oder nur teilweise oder nur verspätet) mehr für Beamte übernommen werden?

Das ist definitiv eine Abkopplung von der sonstigen Lohnentwicklung und der Staat verletzt damit massiv seine Fürsorgepflicht.

Denn schließlich haben Beamte keine Möglichkeit, sich für ein höheres Gehalt einzusetzen.
13.06.2018 13:03 Uhr
Zitat:
Denn schließlich haben Beamte keine Möglichkeit, sich für ein höheres Gehalt einzusetzen


Stimmt auch nicht. Die Personalräte und der DBB sind Interessenvertreter der Beamtenschaft.
13.06.2018 13:16 Uhr
Zitat:
Die Personalräte und der DBB sind Interessenvertreter der Beamtenschaft.


Die sind reine Dekoration.

Erst das Druckmittel des Streiks erzeugt Verhandlungsspielraum.
13.06.2018 13:20 Uhr
Zitat:
Zitat:
Die Personalräte und der DBB sind Interessenvertreter der Beamtenschaft.


Die sind reine Dekoration.

Erst das Druckmittel des Streiks erzeugt Verhandlungsspielraum.


Das ist dummes Zeug und das weißt du auch.
Aber ok, fahr meinetwegen deine Schiene weiter, dein Gelaber ist nur langweilig.
14.06.2018 08:20 Uhr
Zitat:
Das ist dummes Zeug und das weißt du auch.


Die Personalräte sind reien Laberrunden ebenso wie der DBB. Wenn der DBB von heute auf morgen komplett verschwinden würde, würde man das überhaupt nicht bemerken.

Als ob der Finanzminister in Ehrfucht erstarren und seine Kasse ausschütten würde, nur weil der DBB irgendwas daherlabert ohne irgendwas dagegen tun zu können, wenn die Kassen zu bleiben...
18.06.2018 08:57 Uhr
@Solid

Die Tarifabschlüsse werden, meist später, aber rückwirkend, für Beamte übernommen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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