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Sollte Schavan sofort zurücktreten? |
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07.02.2013 00:00 Uhr |
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Zitat:http://zettelsraum.blogspot.de/2013/02/annette-schavan-wurde-der-doktorgrad.html
Bizarres Gefasel eines Psychopathen, der zum grünen Wahlsieg in Baden-Württemberg schrieb:
Zitat:...[eine politische Hoffnung] habe ich nicht mehr, seit es diese kollektive Besoffenheit in Deutschland gibt, nur weil in einem japanischen Reaktor ein Störfall eingetreten ist. Ich habe sie nicht mehr seit dem Wahlergebnis vom Sonntag.
Ich glaube, daß wir Deutschen so dumm, so ideologisch, so gefährdet sind wie damals, als wir den Nazis und den Kommunisten nachgelaufen sind. Ich sehe folglich keine Zukunft für dieses Land.
http://zettelsraum.blogspot.de/2011/03/liebe-leser_29.html
Natürlich hat er sich eins von den weniger aussagekräftigen Beispielen aus Schavanplag herausgepickt anstatt eins von den wirklich dreisten Täuschungsmanövern:
http://schavanplag.wordpress.com/2012/08/05/seite-307/ |
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07.02.2013 00:09 Uhr |
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Ich wünsche mir Zeiten zurück, in denen nicht irgendwelche halbgaren Vorwürfe gereicht haben, um einen Promi in der Öffentlichkeit zu demontieren.
Das waren keine "halbgaren Vorwürfe", sondern eine gründliche Demontage einer schwer fehlerhaften Arbeit.
Das Internet hat hinsichtlich der wissenschaftlichen Redlichkeit sogar Fortschritte gebracht - Margarita Mathiopoulos konnte Anfang der 1990er Jahren noch einen Entzug ihres Doktorgrads verhindern, und nur das kollektiv zusammengetragene Material führte dazu, daß die damalige Entscheidung korrigiert wurde.
Es gibt noch keine rechtsgültige Entscheidung in dieser Sache.
Es gibt aber offenbar bislang keinen Fall, indem bei einer ähnlichen Sachlage ein Doktorgrad eingeklagt werden konnte - Koch-Mehrin etwa ist kläglich gescheitert.
Und die Uni scheint ihren Teil der Verantwortung ziemlich fahrlässig gehandhabt zu haben.
Deichgraf macht das, was Bürgerliche schon immer gut konnten - Dolchstoßlegenden stricken.
Hier ein Blog, in dem die Causa Schavan ausgezeichnet aufgearbeitet wurde:
http://erbloggtes.wordpress.com/ |
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07.02.2013 00:23 Uhr |
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Ich frage mich, wo man Nachlesen kann, was Frau Schavan genau getan hat. In der Tagesschau heisst es, dass Sie Sekundärliteratur-Interpretationen übernommen hat, ohne diese zu kennzeichnen.
Das kann m.E. schon zur Aberkennung des Doktortitels führen. Problematisch wäre aber, von "leitender Täuschungsabsicht" zu sprechen, weil es möglich wäre, dass dies damals eben nicht so gesehen wurde, ganz egal was in den Regeln stand.
Insofern besteht meiner Ansicht nach keinerlei Grund, vom Ministeramt zurückzutreten, zumal über 30 Jahre Berufspraxis ausreichen sollten, den Faux-Pas falscher Zitate wettzumachen.
/rMS |
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07.02.2013 00:45 Uhr |
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@ rMS
Ich frage mich, wo man Nachlesen kann, was Frau Schavan genau getan hat.
http://schavanplag.wordpress.com
Problematisch wäre aber, von "leitender Täuschungsabsicht" zu sprechen, weil es möglich wäre, dass dies damals eben nicht so gesehen wurde, ganz egal was in den Regeln stand.
Mit der Begründung könnte auch Lance Armstrong seine Tour-de-France-Siege wieder einfordern.
Insofern besteht meiner Ansicht nach keinerlei Grund, vom Ministeramt zurückzutreten, zumal über 30 Jahre Berufspraxis ausreichen sollten, den Faux-Pas falscher Zitate wettzumachen.
Das verstehe ich nicht. Wenn heruaskommt, daß jemand seine Führerscheinprüfung nicht abgelegt hat, weil er einen Ersatzmann hineingeschickt hat, dann ist der Lappen weg.
Natürlich ist der Doktorgrad selbst nicht für die Ausübung des Ministeramts erforderlich - erforderlich ist allerdings ein Aspekt, für den er steht:
Zitat:Wissenschaft strebt nach Wissen. Wahrhaftigkeit ist eine notwendige Bedingung von Wissen. Denn um etwas zu wissen, muss man zuerst davon überzeugt sein. Zusätzlich wird zum Wissen noch benötigt, dass man gute Gründe für diese Überzeugung hat. Und schließlich ist Bedigung für Wissen, dass die betreffende Überzeugung wahr ist. Die Wahrheit hat man als Wissenschaftler nicht in der Hand – deshalb werden Doktortitel auch nicht entzogen, wenn sich Ergebnisse als falsch herausstellen. Der Entzug folgt aber notwendig, wenn sie sich als gefälscht erweisen. Denn die Wahrhaftigkeit, die liegt vollständig in der Hand des Wissenschaftlers. Anders gesagt: Solange man sich für Wahrhaftigkeit entscheidet, solange kann man sich Wissenschaftler nennen.
Der Entzug des Doktortitels ist der Ausschluss aus der Wissenschaftlergemeinschaft wegen fehlender Wahrhaftigkeit, in Deutschland durchgeführt durch die promoviertende Hochschule und auf Grundlage des Rechtsstaats. Die offizielle Feststellung fehlender Wahrhaftigkeit entzieht Politikerinnen und Politikern in Deutschland zugleich eine Ressource, ohne die sie nicht glaubwürdig als Repräsentanten agieren können.
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/02/05/dr-weg-schavan-muss-gehen/ |
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07.02.2013 01:38 Uhr |
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Der bislang beste Kommentar, den ich in der Presse gefunden habe:
http://www.tagesspiegel.de/meinung/bildungsministerin-verliert-doktortitel-warum-schavan-gehen-muss/7740362.html
Warum die Klage aussichtslos ist:
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2013-02/schavan-klage-anwaelte-argumente |
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07.02.2013 14:13 Uhr |
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Zitat:Was in einem Plagiatsverfahren unter "Täuschung" verstanden wird, wird hier von einem Juraprofessor ...
Klar handelt es sich um eine "Täuschung", wenn Ihr der Titel wegen Plagiieren entzogen wird.
Der Unterschied, den ich mache, ist folgender: Hat sie tatsächlich ABSICHTLICH versucht, die Fachwelt zu täuschen, in dem sie die Sekundärquellen nicht genannt hat. Dies aus dem Abstand von 30 Jahren zu beurteilen, erscheint mir unmöglich.
Und Dein Artikel gibt mir insofern recht, dass es eben eine "bedingte Täuschung" sein könnte, die aber dennoch laut Promotionsordnung den Entzug des Titels zur Folge hat. Der Artikel sagt zwar, dass ABSICHTLICHE TÄUSCHUNG ein möglicher, über die bedingte Täuschung hinausgehender Tatbestand ist, aber das bedeutet nicht, dass die ABSICHTLICHE TÄUSCHUNG nicht ungerechterweise über das hinausgeht, was tatsächlich passiert ist.
Ich würde Frau Schavan empfehlen, gerichtlich eine Feststellung zu erzwingen, dass es sich nicht um ABSICHT gehandelt hat, sondern lediglich um eine bedingte Täuschung, und den Entzug des Doktortitels anerkennen.
/rMS |
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07.02.2013 16:06 Uhr |
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@ rMS
Hat sie tatsächlich ABSICHTLICH versucht, die Fachwelt zu täuschen, in dem sie die Sekundärquellen nicht genannt hat. Dies aus dem Abstand von 30 Jahren zu beurteilen, erscheint mir unmöglich.
Ja und?
Auch wenn die Fußnoten deshalb fehlen, weil Schavans Hund den Zettelkasten gefressen hatte, ist der Doktorgrad zu recht weg.
Guttenberg beteuert ja auch noch immer, daß er keinen Betrug begangen habe, sondern durcheinandergekommen sei, weil er seine Arbeit auf 80 Datenträgern abgespeichert habe.
Ich würde Frau Schavan empfehlen, gerichtlich eine Feststellung zu erzwingen, dass es sich nicht um ABSICHT gehandelt hat, sondern lediglich um eine bedingte Täuschung, und den Entzug des Doktortitels anerkennen.
Das wäre witzlos, weil eben genau das, was die Uni als Täuschung wertet, für das Gericht einen bedingten Vorsatz darstellt und den Entzug des Doktorgrads rechtfertigt.
Die Klage ist reine Zeitschinderei, um sich womöglich noch bis nach der Bundestagswahl im Amt zu halten.
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08.02.2013 14:42 Uhr |
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Nein, ganz ehrlich. Ich hab nicht soviel Ahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und Leute die da richtig drin sind steigen mir wahrscheinlich aufs Dach, wenn ich das sage, aber...
Wir alle haben abgeschrieben. In der Schule, in der Uni und ueberhaupt.
Diese ganze Debatte erscheint mir aeusserst scheinheilig. |
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10.02.2013 11:54 Uhr |
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Das Thema ist durch. Frau Schavan ist bereits zurückgetreten.
Die Nachfolge wurde im gleichen Atemuzug geregelt. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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