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Fragenübersicht Sollte Schavan sofort zurücktreten?
Anfang-2022 - 41 / 41 Meinungen
21
06.02.2013 23:52 Uhr
@ Gordon Bleu

Zitat:
dass schavan nicht sofort von selbst auf diese idee kommt belegt nur, dass sie als persönlichkeit in einem amt auf dieser höhe nichts verloren hat.

das ergebnis irgendeiner anfechtung des urteils hat damit nichts zu tun. eine letztendlich auch schavan unterstehende einrichtung hat ihr die qualifikation entzogen - dies nicht anzuerkennen bedeutet auch den wissenschaftsstandort deutschland zur bananenrepublik zu erklären - wofür sie wiederum zurücktreten musss.

egal aus welcher perspektive: sie MUSS zurücktreten. dass sie es nicht kapiert ist ein erbärmliches armutszeugnis. ihre schadenfrohen aussagen zu guttenbergs fall setzen dem ganzen natürlich die krone auf.


Ich gebe dir da voll und ganz recht.

Schavan hat nicht nur den richtigen Zeitpunkt zum Rücktritt längst verpaßt, mit ihrer Klage ruiniert sie sich ihren Ruf endgültig.

Wie würde wohl die Öffentlichkeit über Margot Käßmann denken, wenn sie, anstatt zurückzutreten, gegen ihren Führerscheinentzug prozessiert hätte?
07.02.2013 00:00 Uhr
Zitat:
http://zettelsraum.blogspot.de/2013/02/annette-schavan-wurde-der-doktorgrad.html


Bizarres Gefasel eines Psychopathen, der zum grünen Wahlsieg in Baden-Württemberg schrieb:

Zitat:
...[eine politische Hoffnung] habe ich nicht mehr, seit es diese kollektive Besoffenheit in Deutschland gibt, nur weil in einem japanischen Reaktor ein Störfall eingetreten ist. Ich habe sie nicht mehr seit dem Wahlergebnis vom Sonntag.

Ich glaube, daß wir Deutschen so dumm, so ideologisch, so gefährdet sind wie damals, als wir den Nazis und den Kommunisten nachgelaufen sind. Ich sehe folglich keine Zukunft für dieses Land.


http://zettelsraum.blogspot.de/2011/03/liebe-leser_29.html

Natürlich hat er sich eins von den weniger aussagekräftigen Beispielen aus Schavanplag herausgepickt anstatt eins von den wirklich dreisten Täuschungsmanövern:

http://schavanplag.wordpress.com/2012/08/05/seite-307/
07.02.2013 00:09 Uhr
Ich wünsche mir Zeiten zurück, in denen nicht irgendwelche halbgaren Vorwürfe gereicht haben, um einen Promi in der Öffentlichkeit zu demontieren.

Das waren keine "halbgaren Vorwürfe", sondern eine gründliche Demontage einer schwer fehlerhaften Arbeit.

Das Internet hat hinsichtlich der wissenschaftlichen Redlichkeit sogar Fortschritte gebracht - Margarita Mathiopoulos konnte Anfang der 1990er Jahren noch einen Entzug ihres Doktorgrads verhindern, und nur das kollektiv zusammengetragene Material führte dazu, daß die damalige Entscheidung korrigiert wurde.

Es gibt noch keine rechtsgültige Entscheidung in dieser Sache.

Es gibt aber offenbar bislang keinen Fall, indem bei einer ähnlichen Sachlage ein Doktorgrad eingeklagt werden konnte - Koch-Mehrin etwa ist kläglich gescheitert.

Und die Uni scheint ihren Teil der Verantwortung ziemlich fahrlässig gehandhabt zu haben.

Deichgraf macht das, was Bürgerliche schon immer gut konnten - Dolchstoßlegenden stricken.

Hier ein Blog, in dem die Causa Schavan ausgezeichnet aufgearbeitet wurde:

http://erbloggtes.wordpress.com/
07.02.2013 00:18 Uhr
@ Orang Hijau

Schavans Doktorvater ist aber gar nicht gehört worden.

Der Mann ist offenbar senil:

Zitat:
Dass Schavan vorsätzlich getäuscht habe, kann sich der 88-jährige Erziehungswissenschaftler nicht vorstellen. "Wie kann man eine Arbeit über das Gewissen schreiben und dabei täuschen?", fragt er. Er habe Schavan als "ehrlichen Menschen" kennengelernt.


http://www.presseportal.de/print/2344117-rheinische-post-schavans-doktorvater-haelt-dissertation-fuer-sehr-beachtlich.html

Desweiteren halte ich es für sehr schwierig, wenn ein Fachfremder (Judaistik-Professor) ohne offensichtliche Fachunterstützung ein solches Verfahren leitet.

Quatsch!

Innnerhalb der philosophischen Fakultät sind die Zitiervorschriften praktisch dieselben.

Ich sehe keinen Grund dafür, dem Gutachter Stefan_Rohrbacher die Kompetenz abzusprechen:

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/schavan-gutachter-stefan-rohrbacher-unauffaellig-und-akribisch-a-861544.html

Das ganze Gerede von "Zweitgutachten" stammt von Schavans Hofschranzen, die noch im Fall Koch-Mehrin ganz andere Maßstäbe angelegt haben:

http://causaschavan.wordpress.com/2013/01/20/allianz-versichert-schavan-koch-mehrin-beide-erklarungen-sind-echt/

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 01:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.02.2013 00:23 Uhr
Ich frage mich, wo man Nachlesen kann, was Frau Schavan genau getan hat. In der Tagesschau heisst es, dass Sie Sekundärliteratur-Interpretationen übernommen hat, ohne diese zu kennzeichnen.

Das kann m.E. schon zur Aberkennung des Doktortitels führen. Problematisch wäre aber, von "leitender Täuschungsabsicht" zu sprechen, weil es möglich wäre, dass dies damals eben nicht so gesehen wurde, ganz egal was in den Regeln stand.

Insofern besteht meiner Ansicht nach keinerlei Grund, vom Ministeramt zurückzutreten, zumal über 30 Jahre Berufspraxis ausreichen sollten, den Faux-Pas falscher Zitate wettzumachen.

/rMS
07.02.2013 00:45 Uhr
@ rMS

Ich frage mich, wo man Nachlesen kann, was Frau Schavan genau getan hat.

http://schavanplag.wordpress.com

Problematisch wäre aber, von "leitender Täuschungsabsicht" zu sprechen, weil es möglich wäre, dass dies damals eben nicht so gesehen wurde, ganz egal was in den Regeln stand.

Mit der Begründung könnte auch Lance Armstrong seine Tour-de-France-Siege wieder einfordern.

Insofern besteht meiner Ansicht nach keinerlei Grund, vom Ministeramt zurückzutreten, zumal über 30 Jahre Berufspraxis ausreichen sollten, den Faux-Pas falscher Zitate wettzumachen.

Das verstehe ich nicht. Wenn heruaskommt, daß jemand seine Führerscheinprüfung nicht abgelegt hat, weil er einen Ersatzmann hineingeschickt hat, dann ist der Lappen weg.

Natürlich ist der Doktorgrad selbst nicht für die Ausübung des Ministeramts erforderlich - erforderlich ist allerdings ein Aspekt, für den er steht:

Zitat:
Wissenschaft strebt nach Wissen. Wahrhaftigkeit ist eine notwendige Bedingung von Wissen. Denn um etwas zu wissen, muss man zuerst davon überzeugt sein. Zusätzlich wird zum Wissen noch benötigt, dass man gute Gründe für diese Überzeugung hat. Und schließlich ist Bedigung für Wissen, dass die betreffende Überzeugung wahr ist. Die Wahrheit hat man als Wissenschaftler nicht in der Hand – deshalb werden Doktortitel auch nicht entzogen, wenn sich Ergebnisse als falsch herausstellen. Der Entzug folgt aber notwendig, wenn sie sich als gefälscht erweisen. Denn die Wahrhaftigkeit, die liegt vollständig in der Hand des Wissenschaftlers. Anders gesagt: Solange man sich für Wahrhaftigkeit entscheidet, solange kann man sich Wissenschaftler nennen.

Der Entzug des Doktortitels ist der Ausschluss aus der Wissenschaftlergemeinschaft wegen fehlender Wahrhaftigkeit, in Deutschland durchgeführt durch die promoviertende Hochschule und auf Grundlage des Rechtsstaats. Die offizielle Feststellung fehlender Wahrhaftigkeit entzieht Politikerinnen und Politikern in Deutschland zugleich eine Ressource, ohne die sie nicht glaubwürdig als Repräsentanten agieren können.


http://erbloggtes.wordpress.com/2013/02/05/dr-weg-schavan-muss-gehen/
07.02.2013 01:38 Uhr
Der bislang beste Kommentar, den ich in der Presse gefunden habe:

http://www.tagesspiegel.de/meinung/bildungsministerin-verliert-doktortitel-warum-schavan-gehen-muss/7740362.html

Warum die Klage aussichtslos ist:

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2013-02/schavan-klage-anwaelte-argumente
07.02.2013 10:06 Uhr
@sol1

Zitat:
Mit der Begründung könnte auch Lance Armstrong seine Tour-de-France-Siege wieder einfordern.


Hier liegt ein Missverständnis vor. Ich meinte nicht, dass Frau Schavan Ihren Doktortitel zurückfordern sollte. Im Gegenteil, der wurde offensichtlich zurecht entzogen.

Ich wandte mich dagegen, von "leitender Täuschungsabsicht" zu sprechen.

Nachtrag: Nach dem, was Frau Schavan im Fall Guttenberg gesagt hat, sollte sie auch vom Ministeramt zurücktreten. Das lässt ihren Umgang mit der eigenen Leistung tatsächlich in einem anderen Licht erscheinen.

/rMS

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 07.02.2013 11:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen
07.02.2013 10:48 Uhr
@ rMS

Zitat:
Hier liegt ein Missverständnis vor. Ich meinte nicht, dass Frau Schavan Ihren Doktortitel zurückfordern sollte. Im Gegenteil, der wurde offensichtlich zurecht entzogen.

Ich wandte mich dagegen, von "leitender Täuschungsabsicht" zu sprechen.


Was in einem Plagiatsverfahren unter "Täuschung" verstanden wird, wird hier von einem Juraprofessor sehr gut erklärt:

http://www.tagesspiegel.de/wissen/begriffsklaerung-im-fall-schavan-plagiieren-taeuschen-schludern-was-ist-darunter-zu-verstehen-/7728162.html
07.02.2013 14:13 Uhr
Zitat:
Was in einem Plagiatsverfahren unter "Täuschung" verstanden wird, wird hier von einem Juraprofessor ...


Klar handelt es sich um eine "Täuschung", wenn Ihr der Titel wegen Plagiieren entzogen wird.

Der Unterschied, den ich mache, ist folgender: Hat sie tatsächlich ABSICHTLICH versucht, die Fachwelt zu täuschen, in dem sie die Sekundärquellen nicht genannt hat. Dies aus dem Abstand von 30 Jahren zu beurteilen, erscheint mir unmöglich.

Und Dein Artikel gibt mir insofern recht, dass es eben eine "bedingte Täuschung" sein könnte, die aber dennoch laut Promotionsordnung den Entzug des Titels zur Folge hat. Der Artikel sagt zwar, dass ABSICHTLICHE TÄUSCHUNG ein möglicher, über die bedingte Täuschung hinausgehender Tatbestand ist, aber das bedeutet nicht, dass die ABSICHTLICHE TÄUSCHUNG nicht ungerechterweise über das hinausgeht, was tatsächlich passiert ist.

Ich würde Frau Schavan empfehlen, gerichtlich eine Feststellung zu erzwingen, dass es sich nicht um ABSICHT gehandelt hat, sondern lediglich um eine bedingte Täuschung, und den Entzug des Doktortitels anerkennen.

/rMS
07.02.2013 14:30 Uhr
Zitat:
Aber ich finde es fragwürdig ihre Kompetenzen, die sie sich erarbeitet hat in Frage zu stellen.

Welche Kompetenzen?
07.02.2013 14:37 Uhr
Zitat:
Ich würde Frau Schavan empfehlen, gerichtlich eine Feststellung zu erzwingen, dass es sich nicht um ABSICHT gehandelt hat, sondern lediglich um eine bedingte Täuschung, und den Entzug des Doktortitels anerkennen.

Sie sollte zurücktreten,einfach mal leise sein (s.Käsmann) und ihren Doktor noch x machen.
07.02.2013 15:03 Uhr
Zitat:
Welche Kompetenzen?

Ich meinte die Frage schon ernst.
07.02.2013 15:08 Uhr
Zitat:
Sie sollte zurücktreten,einfach mal leise sein (s.Käsmann) und ihren Doktor noch x machen.


Das wäre aber auch dann logisch, wenn man Ihr keine absichtliche Täuschung unterstellt, alleine wegen der Ignoranz gegenüber der Möglichkeit einer eigenen wissenschaftlichen Fehlleistung.

/rMS
07.02.2013 16:06 Uhr
@ rMS

Hat sie tatsächlich ABSICHTLICH versucht, die Fachwelt zu täuschen, in dem sie die Sekundärquellen nicht genannt hat. Dies aus dem Abstand von 30 Jahren zu beurteilen, erscheint mir unmöglich.

Ja und?

Auch wenn die Fußnoten deshalb fehlen, weil Schavans Hund den Zettelkasten gefressen hatte, ist der Doktorgrad zu recht weg.

Guttenberg beteuert ja auch noch immer, daß er keinen Betrug begangen habe, sondern durcheinandergekommen sei, weil er seine Arbeit auf 80 Datenträgern abgespeichert habe.

Ich würde Frau Schavan empfehlen, gerichtlich eine Feststellung zu erzwingen, dass es sich nicht um ABSICHT gehandelt hat, sondern lediglich um eine bedingte Täuschung, und den Entzug des Doktortitels anerkennen.

Das wäre witzlos, weil eben genau das, was die Uni als Täuschung wertet, für das Gericht einen bedingten Vorsatz darstellt und den Entzug des Doktorgrads rechtfertigt.

Die Klage ist reine Zeitschinderei, um sich womöglich noch bis nach der Bundestagswahl im Amt zu halten.
07.02.2013 16:25 Uhr
@sol1

Zitat:
Auch wenn die Fußnoten deshalb fehlen, weil Schavans Hund den Zettelkasten gefressen hatte, ist der Doktorgrad zu recht weg.


Ich glaube nicht, dass es so gelaufen ist. Ich nehme an, dass sie sich mehrere andere Arbeiten als Vorbild genommen hat, ohne dass es einem Betreuer aufgefallen ist und ohne dass Ihr jemals jemand gesagt hat, dass sie inkorrekt arbeitet.

Das wirft ein schlechtes Licht auf ihren Doktorvater und auf Ihre eigene wissenschaftliche Qualifikation, die man nunmehr getrost als nicht-existent annehmen kann, aber es ist kein Grund, sie jetzt wegen dieser Verfehlung in der Luft zu zerreissen.

/rMS
07.02.2013 18:57 Uhr
@ rMS

Ich nehme an, dass sie sich mehrere andere Arbeiten als Vorbild genommen hat, ohne dass es einem Betreuer aufgefallen ist und ohne dass Ihr jemals jemand gesagt hat, dass sie inkorrekt arbeitet.

Dagegen spricht die Existenz dieses Leitfadens ihrer Fakultät:

http://www.citavi.com/service/de/docs/WKramp_Hinweise_1978.pdf

Die SZ schreibt dazu:

Zitat:
"Hinweise zur Anfertigung von Seminararbeiten" heißt das Werk, geschrieben hat es der Düsseldorfer Pädagogik-Professor Wolfgang Kramp, einer der Herausgeber ist Gerhard Wehle, der Doktorvater von Annette Schavan. Im Jahre 1978 ging es bereits in die 8. Auflage.

(...)

Dass Schavan die Regeln nicht kannte, ist schwer vorstellbar. Sie war zwei Semester lang sogar studentische Hilfskraft bei Professor Wehle.


http://www.sueddeutsche.de/bildung/plagiatsvorwurf-gegen-ministerin-schavan-belastendes-buechlein-1.1589530
08.02.2013 14:42 Uhr
Nein, ganz ehrlich. Ich hab nicht soviel Ahnung von wissenschaftlichem Arbeiten und Leute die da richtig drin sind steigen mir wahrscheinlich aufs Dach, wenn ich das sage, aber...
Wir alle haben abgeschrieben. In der Schule, in der Uni und ueberhaupt.
Diese ganze Debatte erscheint mir aeusserst scheinheilig.
08.02.2013 20:24 Uhr
Zitat:
Dagegen spricht die Existenz dieses Leitfadens ihrer Fakultät:

http://www.citavi.com/service/de/docs/WKramp_Hinweise_1978.pdf


Das ist tatsächlich belastend, zumindest falls Frau Schavan Seite 19 (mitte) gelesen hat

/rMS
10.02.2013 11:54 Uhr
Das Thema ist durch. Frau Schavan ist bereits zurückgetreten.

Die Nachfolge wurde im gleichen Atemuzug geregelt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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