Schlichterstelle
Hallo und herzlich willkommen bei der SCHLICHTERSTELLE!


Diese Schlichterstelle ist ein reines Serviceangebot an die Community!!

1. Jeder kann als Schlichter arbeiten und somit die Aufnahme in die Ini beantragen. Bedingung: Keine Verurteilung vom Gremium und das Bekenntnis zur Doliquette.

2. Jeder, der "Streit/Ärger" mit einem anderen Doler hat, kann sich an die Schlichterstelle wenden. Allerdings nur direkt Betroffene, Anzeigen Dritter sind unzulässig.

3. Die Kontrahenten können sich die Schlichter selber aussuchen.

4. Bis zu einer anderen technischen Lösung, können sich Betroffene via dol-Mail an die Admins der Ini wenden und ihre Beschwerde einreichen. Diese leiten sie dann sofort weiter.




Geschäftsordnung für die Schlichterstelle


1. Zweck der Schlichterstelle
Viele Streitigkeiten zwischen Doler basieren auf persönlichen Auseinandersetzungen. Die Schlichter wollen in solchen Fällen helfen zwischen den Streitenden zu vermitteln. Damit kann zum einem das Gremium entlastet und zum anderen das Diskussionsklima in Dol verbessert werden.

2. Mitgliedschaft bei den Schlichtern
Die Zahl der Schlichter wird nicht begrenzt. Grundsätzlich kann sich jeder als Schlichter melden.

2.a) Voraussetzungen zur Aufnahme
Nach Eingang eines Aufnahmeantrages, senden die Admins der Schlichter dem Antragsteller eine Doliquette zu, welche unterzeichnet an die Admins zurückgeschickt werden muss.
Die Admins überprüfen, ob gegen den Antragsteller keine Vorstrafe vom Gremium vorliegt.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, wird der Name des Antragsstellers im Forum der Schlichter veröffentlicht. Wenn innerhalb von 7 Tagen kein Einwand gegen die Aufnahme geäußert wird, ist der Antragsteller aufgenommen.

2.b)Verweigerung der Aufnahme
Äußerst ein Schlichter Bedenken gegen die Aufnahme eines Mitgliedes, bitten die Admins den Antragsteller um eine Begründung zu seiner Aufnahme, die in das Forum der Schlichter gestellt wird. Äußern insgesamt vier Schlichter ihre Bedenken gegen die Aufnahme des Antragsstellers, starten die Admins der Schlichter eine Mitgliederbefragung. Der Antragsteller ist aufgenommen wenn sich eine einfache Mehrheit der Schlichter dafür ausspricht.

2.c) Ende der Mitgliedschaft bei den Schlichtern
Die Mitgliedschaft bei den Schlichtern ist beendet, wenn
  • I. der Schlichter austritt,
  • II. der Schlichter vom Gremium verurteilt wurde oder
  • III. vier Schlichter im Forum einen Mißtrauensantrag gegen einen Schlichter unterstützen und die Ini-Mitglieder sich bei der anschliessenden, von den Admins gestarteten, Mitgliederbefragung mit einfacher Mehrheit der Schlichter dafür aussprechen.

3. Verfahren der Schlichtung
Eine Schlichtung ist grundsätzlich freiwillig und damit ein Serviceangebot an die Community. Wer eine Schlichtung wünscht, kann sich direkt an die Schlichter wenden. Die Schlichter können von den Betroffenen ausgewählt werden. Pro Schlichtung können je nach Wahl der Betroffenen ein bis zwei Schlichter aktiv sein.
Die Schlichter sprechen den Kontrahenten an, und klären ab, ob auch er mit einer Schlichtung einverstanden ist. Ist der Kontrahent damit nicht einverstanden, gilt das Verfahren als gescheitert.
Ist der Kontrahent einverstanden, versuchen die ausgewählten Schlichter zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Oberster Grundsatz ist dabei die Neutralität für den Schlichter.
Auf welche Art und Weise die Schlichtung erfolgt (Mail-Wechsel/Chat) bleibt den Beteiligten überlassen.
Am Ende einer Schlichtung, wird das Ergebnis (erfolgreich/gescheitert/Waffenstillstand) zur Kenntnis der anderen Schlichter in das Forum gepostet.

3.a Auswahl der Schlichter für eine Schlichtung
Die Betroffenen können sich für ein Verfahren einen bis zwei Schlichter selber aussuchen. Geschieht dies nicht, stellen die Admins die Anfrage der Betroffenen ins Forum. Erklären sich mehr als zwei Schlichter bereit, diesen Fall zu übernehmen, dann wird nach alphabetischer Reihenfolge vorgegangen.(Anfangsbuchstabe des Nicks aller Schlichter)

3b. Verschwiegenheit der Schlichter
Die Schlichter dürfen keine Details der Schlichtung bekannt geben: Weder innerhalb der Schlichter noch sonstwo in der Community.
Sollte es trotz der Schlichtung zu einem Gremiumsverfahren gegen einen der Beteiligten kommen, sollten die Schlichter, welcher an dieser Schlichtung beteiligt waren, vor dem Gremium von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet aber NICHT dass jeder Schlichter von einem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen kann, sondern dass bezieht sich ausschließlich auf Fälle, in denen er geschlichtet hat.

4. Admins der Schlichter
Drei Admins werden aus der Mitte der Schlichter gewählt und zwar immer zeitgleich zu den Kanzlerwahlen.

4a. Aufgaben der Admins
Die Admins vertreten die Schlichter nach außen hin, als gleichberechtigte Sprecher. Die Admins bearbeiten die Aufnahmeanträge der Schlichter, wie oben beschrieben. Weiterhin sind sie für die Schlichtungssuchenden zentrale Ansprechpartner.

5. Änderungen dieser Geschäftsordnung bedürfen einer Abstimmung der Schlichter.
Dabei muss eine 3/4 Mehrheit der Abstimmenden den Vorschlägen zustimmen.