Parteienrichtlinie ändern!
Wir packen es an!



Mitgliederonline
zur Zeit sind
0 Mitglieder
der Initiative online

Keiner online
Für eine erleichterte Gründung von Parteien

Die Parteienrichtlinie muss angepasst werden!

Die Parteienrichtlinie stammt aus einer Zeit, als dol2day noch eine wachsende Mitgliederzahl hatte. Seitdem hat sich an den hohen Gründungsanforderungen (21 Unterstützer*innen und 7 beitrittswillige Mitglieder) nichts geändert. Gemessen an den heutigen Verhältnissen müsste eine neuzugründende Partei aus dem Stand die zweitgrößte Partei werden. Das ist nahezu unmöglich und verhindert den demokratischen Prozeß der politischen Willensbildung. Das wollen wir ändern. Mit DIR schaffen wir das Quorum, um die Hürden zu senken.

PaRili

Komm rein und mach mit!

Egal aus welcher Partei du kommst und welche Meinungen du vertrittst: Parteien sind ein wichtiges Element bei dol2day. Die Gründung muss für jederfrau und jedermann möglich sein und darf nicht an unrealistische Hürden gebunden sein. Gemeinsam schaffen wir es!

PaRili - Reform der Parteienrichtlinie
Hallo Gast!
Willkommen in der Initiative zur Reform der Parteienrichtlinie!

Die Initiative zur Reform der Parteienrichtlinie (PaRili) setzt sich für eine Reform der Parteienrichtlinien ein. In erster Linie geht es darum, die hohen Hürden zur Gründung einer neuen Partei bei dol2day abzusenken und den gegenwärtigen Realitäten anzupassen. Da eine Regierungsinitiative dazu bisher wirkungslos verpufft ist, wollen wir es nun gemeinsam durch ein Basisdoliszit schaffen! Dazu benötigen wir DEINE Unterstützung, denn nur gemeinsam können wir etwas ändern!

+++ Die Mitglieder der Initiative haben mit 100 % dem Entwurfstext des Basisdoliszits zugestimmt! +++ Bitte unterstützt das Basisdolisit und stimmt mit JA! +++



Darum geht es

Das wollen wir ändern

Als Basis soll Kreuzeiches Vorschlag vom 15.02.2021 in der FuS-Ini dienen:

I. Dol-Parteien

1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.

2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.

Mindestmitgliederzahl

3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten: - Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der einen aktiven Doler fallen. - Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen 4 Wochen am Stückunter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben. - Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen 3 Monateangemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.

3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht: - Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day, - daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien, - die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.

3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.

II. Gründung von Dol-Parteien

Bedingungen und Kontrollrat

1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.

2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.

2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 60 20 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.

3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden: - Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen. - Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein. - Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.

3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.

Gründungsphase

4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:

Unterstützer und Gründungsmitglieder

4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 21 10 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.

4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mind. 1% der aktiven Doler, mindestens aber 7 3 aktive Doler als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.

4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.

4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.

4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.

Gründer

5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.

5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.

III. Auflösung von bestehenden Parteien

1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen. 2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt. 3. Eine Partei, die binnen 28 Tagen mindestens 14mal 4 Wochen am Stück unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus. 4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.

IV. Ausschlüsse

1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden. 2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.

Die derzeitige Parteienrichtlinie sieht so aus:

Parteienrichtlinie

I. Dol-Parteien

1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.

2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.

Mindestmitgliederzahl

3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:

  • Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.
  • Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben.
  • Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.

3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht:

  • Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day,
  • daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien,
  • die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.

3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.

II. Gründung von Dol-Parteien

Bedingungen und Kontrollrat

1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.

2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.

2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 60 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.

3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden:

  • Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen.
  • Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
  • Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.

3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.

Gründungsphase

4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:

Unterstützer und Gründungsmitglieder

4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 21 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.

4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mind. 1% der aktiven Doler, mindestens aber 7 aktive Doler, als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.

4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.

4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.

4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.

Gründer

5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.

5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.

III. Auflösung von bestehenden Parteien

1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen.

2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt.

3. Eine Partei, die binnen 28 Tagen mindestens 14mal unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus.

4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.

IV. Ausschlüsse

1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.

2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.




© 2021 Roter Stern