Friede sei mit dir, Gast!

Der Geistliche Stuhl von dol2day begleitet die Aktivität von dol2day mit einem moralischen Interesse und wird von den Kardinälen unter der Leitung des DolPapstes getragen.


Geistlicher Stuhl von dol2day

Aktueller DolPapst:

Die bisherigen DolPäpste:

  1. DolPapst Julius I.
  2. DolPapst Pius I.
  3. DolPapst Johannes I.
  4. DolPapst Julius II.
  5. DolPapst Franziskus I.
  6. DolPapst Irenäus I.
  7. DolPapst Urban I.
  8. DolPapst Urban II.
  9. DolPapst Martin I.
  10. DolPapst Leo I.
  11. DolPapst Thomas I.
  12. DolPapst Innozenz I.
  13. DolPapst Cyriakus I.

Verfassung der dol-Initiative "Papst"

    §1 Papst
  1. Der dol-Papst ist der Gegenpol zum Internetkanzler und stellt eine moralische Instanz bei dol2day dar.
  2. a Die Amtszeit (AZ) des dol-Papstes dauert 4 Monate.

    b Vertrauens-Votum: Der dol-Papst kann spätestens 10 Tage vor Ablauf seiner Amtszeit ein 3-tägiges Vertrauens-Votum (VV) stellen.

    --> Erhält der Papst mehr als 50% der Stimmen, bleibt er weitere 2 Monate im Amt und das Verfahren wiederholt sich bei Ablauf dieser erneuten Amtszeit. Ein Papst kann so oft wiedergewählt werden, wie ihm die Mehrheit der Kardinäle vertraut.

    --> Erhält der Papst genau 50% oder weniger der Stimmen, bleibt der Papst noch bis zum regulären Ende seiner AZ in seiner Position. Nach einer 1-wöchigen Trauerzeit startet ein neues Konklave unter Leitung des alten Papstes.

    Stellt der Papst die Vertrauensfrage nicht, gilt das Vorgehen eines negativ ausgefallen VV.

  3. Gesonderte Kardinäle (GKs): Der Papst kann GKs bestimmen. Aufgabengebiete, Titel und Anzahl bestimmt der jeweilige Papst. Ein GK muss Kardinal sein.
  4. Aberkennung des Kardinalstitels: Der Papst hat das Recht die Kardinalswürde nicht tragbaren Personen abzuerkennen. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen anzuwenden und sollte von der Mehrheit des Kardinals-Kollegiums unterstützt werden.
  5. Ende der Amtszeit: Eine Amtszeit kann nur durch Rücktritt des Papstes oder durch ein negatives VV erfolgen. Der Beendigung der AZ folgt eine 1-wöchige Trauerphase mit anschließendem Konklave unter der Leitung des ehemaligen Papstes. Nach dem Ausscheiden aus dem höchsten Amt verbleibt der Papst als Kardinal, soweit er das wünscht. Bis zu einer erneuten Berufung zum Papst, müssen mindestens 3 AZ vergehen.
  6. Der Papst ist immer Administrator beider Initiativen (Papst + Kardinal). Dies beinhaltet auch das Aufnahmerecht.
    §2 Kardinäle
  1. Kardinal sind die 20 ersten Mitglieder der Initiative "Papst".
  2. Jeder Papst kann zusätzlich maximal 5 Kardinäle ernennen.
  3. Ein Kardinal muss Mitglied der Kardinals-Initiative sein.
    §3 Wahl / Konklave
  1. Wahlberechtigt ist, wer Kardinal ist.
  2. Gewählt werden kann jeder, der Kardinal ist.
  3. Die Wahlgänge werden vom Wahlleiter gestartet.
  4. Die Wahlgänge dauern jeweils einen Tag und sind geheim. Jedoch muss man, so man abgestimmt hat, dies in einem gesonderten Thread bekannt geben.
  5. In den ersten fünf Wahlgängen muss ein Kandidat mindestens 2/3 der Stimmen auf sich vereinigen. Dann ist er zum dol-Papst gewählt.
  6. Erlangt kein Kandidat die notwendige 2/3-Mehrheit in den ersten fünf Wahlgängen, braucht ein Kandidat in den darauf folgenden Wahlgängen mehr als 50,0% der Stimmen, damit er als gewählt gilt. Die Regeln aus Punkt 4.) bleiben bestehen.
  7. Hat nach 10 Wahlgängen kein Kandidat die notwendige Mehrheit erhalten, gilt der Kandidat als gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen kann.
  8. Bei Stimmengleichheit finden so lange Stichwahlen zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen statt, bis ein Kandidat die meisten Stimmen erhält.
    §4 Änderungen
  1. Ausschließlich eine 2/3-Mehrheit der Papst-Initiative kann diese Verfassung ändern.
  2. Diese 2/3-Mehrheit ist NICHT auf die Anzahl der Wähler, sondern auf die Anzahl der Mitglieder der Initiative "Papst" zu beziehen.

    §5 Allein durch den Papst änderbares
  1. Der dol-Papst kann jederzeit zurücktreten.
  2. Wird der dol-Papst von der Redaktion gesperrt, ist seine Amtszeit automatisch beendet.
  3. Eine Inaktivierung gleicht einem Rücktritt.
  4. Der dol-Papst darf nicht Mitglied einer dol-Regierung sein. Seine Amtszeit endet an dem Tag, an dem seine Mitgliedschaft in einer Regierung beginnt.
  5. Der dol-Papst darf nicht Mitglied des Gremiums sein. Seine Amtszeit endet an dem Tag, an dem seine Mitgliedschaft im Gremium beginnt.
  6. Kann der dolPapst aus persönlichen (RL-) Gründen die Amtsgeschäfte nicht mehr führen, ist er befugt, einen Nachfolger zu ernennen, der entweder das Amt des DolPapstes einen Monat lang ausübt oder sofort ein neues Konklave startet.

Papst Franziskus II. ist online.

0 online: Keiner online

Zur Präsenz des Kardinalcollegiums