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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Egil  22.09.2013 09:02 Uhr
Soll der Abzug von Bimbes als Strafe beim Schiedsgericht eingeführt werden?
siehe Diskussion im KAF:

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=294269&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242

http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=294269&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
 Ja30,8%  (4)
 Nein15,4%  (2)
 Weiß nicht30,8%  (4)
 alternative Antwort0,0%  (0)
 Enthaltung23,1%  (3)
 
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Von:  sol1  19.06.2013 00:38 Uhr
Wird das Schiedsgericht diese Anzeige zulassen?
Beschwerde gegen @soko wegen Verleumdung.

In folgender Anzeige wird mir Verharmlosung des Holocausts für ein Posting vorgeworfen, das sich eindeutig auf ironische Weise *gegen* ein holocaustverharmlosendes Posting richtet.

///Der Doler bezeichnet Konzentrationslager als Luxuscamps. Dies verstößt gegen Punkt 3 der Doliquette: "Achte auf die gesetzlichen Regelungen, denn auch dol unterliegt natürlich den deutschen Gesetzen. Also gilt auch hier beispielsweise, dass das Leugnen oder das Verharmlosen des Holocausts und das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen zu Strafanzeigen führen können."

Meinung:

Von: sol1 16.06.2013 20:30 Uhr

...noch ist es in Ordnung, den Begriff "Holocaustopfer" auf Nicht-KZ-Insassen, also letztlich auf quasi jedermann zu erweitern, der in der Zeit von 1933 bis 1945 irgendwann einmal im Machtbereich der Achsenmächte gelebt hat.

Zitat:
Ab 1. Januar 2014 sollen auch Juden Rentenzahlungen erhalten, die während der Nazi-Herrschaft in sogenannten offenen Ghettos in Osteuropa leben mussten. Diese Ghettos, wie etwa im rumänischen Czernowitz, waren nicht von Zäunen oder Mauern umgeben. Dennoch herrschte dort eine Ausgangssperre, die Bewohner mussten einen gelben Davidstern tragen, wurden streng bewacht und drangsaliert. Zwischen zwei- und dreitausend Holocaust-Überlebende sollen von dieser Ausweitung profitieren. Auf den deutschen Staat kommen dadurch Mehrkosten von sieben bis elf Millionen Euro zu.


Echt skandalös! Da entschädigt der deutsche Staat die Insassen dieser Luxuscamps mit der schwindelerregenden Summe von 0,1 % dessen, was er für einen überflüssigen Provinzbahnhof ausgibt.

Und der Opa von RufusRockII sieht mit seinem gebrochenen Bein, das er sich damals beim Sturz vom KZ-Wachturm zuzog, weiterhin in die Röhre...

http://www.dol2day.com/index.php3?position=700&frage_id=361573&meinung_id=6903673#mid6903673///

Diese Anzeige richtet sich

1. gegen denjenigen, der die Anzeige erstattet hat

2. gegen die Mitglieder der SOKO, die sie zur Anklage zugelassen haben.
 Natürlich! Die Anzeige ist nicht nur lächerlich, sondern auch verleumderisch.23,3%  (7)
 Die ursprüngliche Anzeige ist zwar Unsinn, aber ein Grund für eine Gegenanzeige liegt nicht vor.16,7%  (5)
 Die ursprüngliche Anzeige ist berechtigt, was ich in der Diskussion begründen werde.6,7%  (2)
 Bimbes gegen das Schiedsgericht.53,3%  (16)
 
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Von:  Herbert  11.06.2013 07:20 Uhr
Sollten die bei einer Urteilsfindung ausgewählten Doler auch Einblick in gelöschte Umfragen und Meinungen erhalten?
Bisher stand sich nur Anklage und Aussage gegenüber, der Gesamteinblick fehlte.So wurde öfters auch nach Gefühl entschieden.
 dagegen0,0%  (0)
 dafür38,9%  (7)
 keine Meinung5,6%  (1)
 letzte Wort hat doch immer die Redaktion5,6%  (1)
 wäre gerechter11,1%  (2)
 unnütze Verbreitung gelöschter Meinungen5,6%  (1)
 der Ankläger muß vor Verfolgung geschützt werden33,3%  (6)
 
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Von:  Wiolant  29.03.2013 20:11 Uhr
Würdest du einer solchen Änderung der Regeln zum Schiedsgericht zustimmen?
Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?

Jeder kann eine Anzeige stellen über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite. Dort trägt er den Namen desjenigen ein, gegen den sich die Anzeige richtet sowie ein Zitat des beanstandeten Verhaltens und eine Erklärung, was an diesem Verhalten nicht in Ordnung ist aus seiner Sicht, ggf. noch Links zu den entsprechenden Seiten.

Nun ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, währenddessen haben die SG-Kontrolleure und die Redaktion die Möglichkeit die eingegangenen Anzeigen durchzusehen und ggf. doppelte Anzeigen oder Unsinnsanzeigen aus dem Pool zu nehmen, wobei der Anzeigende darüber informiert wird.

Nach Ablauf der Frist bekommt der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Anzeigentext und hat nun 48 Stunden Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben (mit Zeichenlimit). Falls er während dieser Zeit nicht online geht wartet das Verfahren noch bis Mitternacht nach seinem ersten Login.

Nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der Frist werden nun 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen.

Sie haben nun 48 Stunden Zeit, die Äußerung nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten.
Sie können eine Nachfrage an den Angeklagten richten. Wenn eine Nachfrage eingeht, wird das Verfahren maximal einmalig um 48 Stunden verlängert. In dieser Zeit kann der Angeklagte auf jede Nachfrage antworten.

Die Juroren können während des Verfahrens ihr Urteil jederzeit auswählen. Bei einer Nachfrage, können sie ihr Urteil nachträglich ändern. Die Juroren können ihr Urteil begründen (mit Zeichenlimit). Als Auswahlmöglichkeiten gibt es Freispruch, Verwarnung, 1-4 Wochen Zeitsperre und permanente Sperre. Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die Gremiumskontrolleure prüfen können ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit nach dem bisherigen Modus. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem drüber nach Zustimmung durch die Redaktion.


http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=14
 Ja26,7%  (4)
 Nein33,3%  (5)
 Enthaltung40,0%  (6)
 
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Von:  chepri  28.03.2013 15:48 Uhr
Welches Verfahren (siehe Umfragen weiter unten) hat die besser gefallen und wieso?
Verfahren 1: Derzeit übliches Schiedsgerichtsverfahren Begründung.

Verfahren 2: Alternatives Schiedsgerichtsverfahren mit Bestrafung nach Dol-Gesetzbuch.
 Verfahren 1, weil...0,0%  (0)
 Verfahren 2, weil...23,5%  (4)
 Andere Meinung.23,5%  (4)
 Danke für den Fisch.52,9%  (9)
 
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