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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Mandalorian  26.01.2020 11:21 Uhr
Sollte der Anklagesteller zu einem Schiedsgerichtsverfahren in Zukunft immer öffentlich gemacht werden?
Eine Vorumfrage in dieser Kategorie lässt die Vermutung aufkommen, dass es eine Interessenlage gibt, die eine Veröffentlichung des Anklägers als Wunschvorstellung hat.

Ich selbst bin mit der Anonymität von Anzeigen eigentlich sehr zufrieden. Dennoch zeigt die rege Diskussion in der Parallelumfrage, dass es hier in dol2day wohl Mitspieler/innen gibt, die ein gesteigertes Interesse an der Veröffentlichung des jeweiligen Anklägers haben - aus welchen Beweggründen auch immer...
 Nein - auf keinen Fall38,5%  (5)
 Nein - eher nicht7,7%  (1)
 Ich bin da gespalten7,7%  (1)
 Ja - eher schon0,0%  (0)
 Ja - auf jeden Fall15,4%  (2)
 Ich möchte das noch einmal eingehend diskutieren0,0%  (0)
 Mir ist das völlig egal (Bimbes)30,8%  (4)
 
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Von:  Harzhexe  23.01.2020 22:18 Uhr
Wer brachte Deiner Meinung nach das aktuelle Verfahren gegen Ratio legis zur Anzeige?
Er wies darauf hin zu lesen als das Schiedsgericht noch leer war und nun.....
 Diskussion?4,3%  (1)
 Das weiß ich nicht.17,4%  (4)
 Das interessiert mich nicht.34,8%  (8)
 Ich schweige bei laufenden Verfahren grundsätzlich!4,3%  (1)
 Neugierig wäre ich aber jetzt!13,0%  (3)
 Bimbes für wen eigentlich?26,1%  (6)
 
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Von:  Autriche  04.01.2020 23:32 Uhr
Sind die kaum auftretenden Verfahren und eine kaum wahrnehmbare Moderation nicht auch Zeichen für einen Tiefschlaf dol2days?
Man kann es positiv sehen, wenn die Ordnungsorgane einem nicht auffallen und nicht in Erscheinung treten. Aber es heißt wohl auch, dass hier kaum diskutiert wird, es nicht emotional wird und somit auch kaum Spänne fallen, weil nicht gehobelt wird. Somit eine Ruhe eintritt, die ihrerseits dann wohl nichts mit einem Diskussionsforum zu tun haben.
 Ja0,0%  (0)
 Kann man in Teilen so sehen.33,3%  (5)
 Nein46,7%  (7)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes20,0%  (3)
 
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Von:  AstraZeneca  04.12.2019 11:15 Uhr
Wünschst du dir manchmal noch das alte Gremium zurück?
Vorgänger des Schiedsgerichtes war ja das Gremium mit seinen legendären Gremiumsverfahren. Der Angeklagte wurde von einem Ankläger angeklagt, er konnte sich aus der Anwaltsini einen Verteidiger bestellen und die Verfahren wurden verbal ausgetragen. Nicht so wie heute per anonymem Klick, sondern mit einem Haufen Tamtam.
 Ja, das war schön.25,0%  (3)
 Um Himmels Willen! Nein.41,7%  (5)
 Ich kenne das Gremium nicht mehr.0,0%  (0)
 Diskussion.8,3%  (1)
 Bimbes.25,0%  (3)
 
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Von:  Mandalorian  04.12.2019 10:22 Uhr
Wusstest Du, dass eine Anklage vor dem Schiedsgericht so lange nicht freigeschaltet wird, wie ein Angeklagter offline bleibt?
Die Flucht vor dem Schiedsgericht treten viele dadurch an, dass sie sich schlicht nicht mehr einloggen.

 Ja, das weiß ich28,6%  (4)
 Ich hörte da mal was...14,3%  (2)
 Nein, ist mir neu28,6%  (4)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes28,6%  (4)
 
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