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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  @Anonym  17.07.2025 10:19 Uhr
Ist dol2day, bzw. soziale Netzwerke ein geeignetes Mittel dafür, um psychopathisches Verhalten zu simulieren und sich so in diese Art von Persönlichkeitsstörung hinein zu versetzen?
Der schriftliche Austausch schafft Distanz, die Teilnehmer erscheinen eher abstrakt. Das ist der ideale Ausgangspunkt dafür, hier jegliche Gefühle beiseite zu lassen, und alle übrigen Teilnehmer als bloßes Spielmaterial wahrzunehmen und zu behandeln. Das heißt insbesondere absolut gefühlskalt und instrumentell mit ihnen umzugehen und dabei zu erkunden, wie sich die Welt anfühlt, wenn man als Psychopath unterwegs ist.
 Ja.11,1%  (1)
 Nein.33,3%  (3)
 In Teilen.11,1%  (1)
 Ich weiß nicht.11,1%  (1)
 Diskussion.11,1%  (1)
 Bimbes.22,2%  (2)
 
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Von:  @Anonym  16.07.2025 15:25 Uhr
Kannst Du gleichzeitig Lachen und Denken?
Wenn man Lachen rein wissenschaftlich betrachtet, wird es angeblich ziemlich unlustig. Denn die Wissenschaftler behaupten, dass man nicht gleichzeitig Lachen und Denken kann - kannst Du das bestätigen, oder gehörst Du zu den Wundern der Wissenschaft und behauptest das Gegenteil?
 Ich kann es - ich bin ein Wunder0,0%  (0)
 So ein bisschen Denken geht auch beim Lachen22,2%  (2)
 Ich bin unsicher22,2%  (2)
 Eher nicht11,1%  (1)
 Nein - das klappt nicht0,0%  (0)
 Ich denke, ich weiß was und unterdrücke mein Lachen0,0%  (0)
 Diskussion11,1%  (1)
 Bimbes33,3%  (3)
 
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Von:  @Anonym  15.07.2025 08:01 Uhr
Bundesdatenschutzbeauftragte will DeepSeek aus App Stores nehmen, ist die Maßnahme richtig?
Die Bundesdatenschutzbeauftragte will den chinesischen Chatbot DeepSeek aus deutschen App Stores verbannen lassen. Datenabflüsse nach China seien "äußerst kritisch".

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2025-07/deepseek-app-store-deutschland-verbannung-datenschutzbeauftragte-forderung
 Richtige Maßnahme25,0%  (2)
 Richtige Maßnahme, aber warum hat es so lange gedauert25,0%  (2)
 Richtige Maßnahme, aber nur weil der Chatbot aus China ist, was ist mit den USA12,5%  (1)
 Ja und Nein0,0%  (0)
 Nein0,0%  (0)
 Keine Meinung0,0%  (0)
 Diskussion 25,0%  (2)
 Bimbes12,5%  (1)
 
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Von:  @Anonym  14.07.2025 14:35 Uhr
Ist der "Dreier", ein ursprünglich von Horst Dreier herausgegebener und renommierter Kommentar zum Grundgesetz jetzt nach den politischen Maßgaben von Freitag unbrauchbar, weil er neuerdings von Brosius-Gersdorf herausgegeben wird?
"Kommentare" sind juristische Sammelwerke, in denen einzelne Vorschriften möglichst umfassend eingeordnet, eben kommentiert werden, damit der Rechtsanwender sich über eine Norm einen juristischen Überblick verschaffen kann. Es gibt sg. "Standardkommentare", das sind Kommentare, die zu einem Rechtsgebiet sehr häufig verwendet und ebenso auch sehr häufig zitiert werden. Auf dem Feld des Grundgesetzes gibt es ebenfalls Standardkommentare. "Dürig/Herzog/Scholz" heißt etwa ein besonders umfassender Standardkommentar, während der "Jarras/Pieroth" einen eher knappen Überblick gibt. Auch der "Dreier", herausgegeben ursprünglich von Horst Dreier und mit drei Bänden ein mittelumfangreicher Kommentar, gilt als Standardliteratur im Umfeld des Grundgesetzes. Die Herausgeberschaft hat nun Frau Professorin Brosius-Gersdorf übernommen, die nach Ansicht vieler Abgeordneter des Bundestages eine mindestens für das Amt der Verfassungsrichterin ungeeignete Person ist. Da ihre Kritiker wohl befürchten, dass Frau Brosius-Gersdorf mit harter Hand das BVerfG zu einem politischen Gericht umbaut, müssen die Kritiker doch nun auch befürchten, dass der "Dreier" als Kommentarwerk völlig unbrauchbar wird?
 Ja0,0%  (0)
 In Teilen0,0%  (0)
 Nein25,0%  (2)
 Diskussion12,5%  (1)
 Bimbes62,5%  (5)
 
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Von:  @Anonym  12.07.2025 00:17 Uhr
Denkst Du, dass die Manipulationen dieser Art in sozialen Medien in Wahrheit üblich sind?
Die Pariser Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen das soziale Netzwerk X (ehemals Twitter) und dessen Leitung eingeleitet. Der Verdacht lautet auf Manipulation des Plattform-Algorithmus zum Zweck ausländischer Einflussnahme, wie die Pariser Staatsanwältin am Freitag mitteilte. Die Ermittlungen, die am Mittwoch eingeleitet wurden, richten sich sowohl gegen X als juristische Person als auch gegen die Führung des Unternehmens. Den Namen von CEO Elon Musk nannte die Staatsanwältin dabei nicht ausdrücklich. Ausgangspunkt waren zwei Hinweise vom Jänner. Sie betrafen den mutmaßlichen Einsatz des Algorithmus von X zur gezielten Beeinflussung öffentlicher Debatten in Frankreich.

https://www.diepresse.com/19893250/frankreich-ermittelt-gegen-x-wegen-mutmasslicher-manipulation?ref=home_aktuell
 Ja30,0%  (3)
 Nein10,0%  (1)
 In Teilen20,0%  (2)
 Diskussion10,0%  (1)
 Bimbes30,0%  (3)
 
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