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| | 11 - 20 / 40 Abstimmungen | | |
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Von: @Info | 18.09.2020 22:24 Uhr |
Stimmst du dem Doliszit zur Neugestaltung des Regelabschnitts "Schiedsgericht" im dol-Gesetzbuch zu? |
Der Abschnitt „Schiedsgericht“ im dol-Gesetzbuch wird wie folgt neu gefasst:
Titel: Schiedsgericht und SOKO
1 Ãœber das Schiedsgericht und die SOKO
Schiedsgericht und SOKO sind die Organe der Konfliktbeilegung bei dol2day. Beide Institutionen verfolgen das Ziel, dass die dolerschaft möglichst autonom darüber entscheidet, welches Verhalten sie bei dol2day für zulässig oder sanktionswürdig erachten. Als Organ der dolerschaft wird setzt sich das Schiedsgericht aus mehreren dolerinnen und dolern zusammen, die darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das angezeigte Verhalten sanktioniert werden soll. Der SOKO obliegt die Vorkontrolle eingegangener Anzeigen, ihre Zusammensetzung wird von der Redaktion bestimmt.
2 Die Anzeige: Form und zulässiger Inhalt
a.) Jede dolerin und jeder doler, der ein Verhalten bei dol2day als Verstoß gegen die doliquette, die Gesamtheit der dol-Regeln oder deutsches Recht erachtet, hat das Recht, höchstens fünf Mal monatlich Anzeige beim Schiedsgericht zu stellen. Hierzu ist das Formular auf der Schiedsgerichtsseite auszufüllen. Hierbei ist der Gegenstand des beanstandeten Verhaltens so genau wie möglich und unter Zuhilfenahme von geeigneten Beweismitteln zu beschreiben. Der Name der dolerin oder des dolers, deren Verhalten zur Anzeige gebracht wird, ist anzugeben.
b.) Die Anzeige ist nur zulässig, sofern schon bei oberflächlicher Prüfung die Möglichkeit besteht, dass das beanstandete Verhalten gegen die doliquette verstoßen hat.
c.) Das Schiedsgericht entscheidet nicht über Beschwerden bezüglich des Bestehens von Doppelaccounts, über die Entscheidungen der Moderatorinnen und Moderatoren und über Entscheidungen der SOKO und des Schiedsgerichts.
3 Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung der SOKO
a.) Die SOKO handelt überparteilich und unabhängig. Sie überprüft die Anzeige auf die Einhaltung auf die Formvorschriften und kontrolliert, ob die Möglichkeit einer Regel-Verletzung besteht. Sie soll sich hierbei an ihren bisherigen Entscheidungen zur Zulassung von Anzeigen orientieren. Anzeigen, bei denen eine Verletzung der doliquette von vornherein unmöglich erscheint, die den Formvorschriften nicht entsprechen, die doppelt gestellt sind oder einen offensichtlichen Missbrauch des Schiedsgerichts darstellen, werden von der SOKO nicht zum Verfahren zugelassen. Die SOKO überprüft, ob das Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
b.) Die SOKO trifft ihre Entscheidungen mehrheitlich.
c.) Die SOKO setzt sich aus einer ungeraden Anzahl an Mitgliedern zusammen. Die Besetzungsentscheidung obliegt der Redaktion.
4 Aufgaben, Befugnisse und Zusammensetzung des Schiedsgerichts
a.) Das Schiedsgericht entscheidet über von der SOKO zugelassene Anzeigen. Die zur Entscheidung berufenen Mitglieder sind an die Regeln und Wertungen der doliquette gebunden; in diesem Rahmen entscheiden sie frei und unabhängig.
b.) Das Schiedsgericht setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen, die von Schiedsgerichtstool automatisch ausgewählt und über die Bestimmung zur Schiedsrichterin bzw. zum Schiedsrichter per Mail informiert werden. Die Zusammensetzung des Schiedsgerichts wird nicht veröffentlicht, Voten werden nicht namentlich zugeordnet.
c.) Nach Eingang der Stellungnahme des Beschuldigten oder Ablauf der Frist zur Stellungnahme entscheidet das Schiedsgericht innerhalb von 48 Stunden über die Anzeige. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu begründen und wählen aus folgenden Entscheidungsmöglichkeiten aus:
- Freispruch
- Ermahnung
- Verwarnung
- Zeitsperre zwischen einer bis vier Wochen
- permanente Sperre
d.) Das Schiedsgericht entscheidet grundsätzlich mehrheitlich. Um Manipulationen vorzubeugen, werden die genauen Kriterien des Abstimmungsalgorithmus nicht bekannt gegeben.
5 Stellungnahme Beschuldigter
Beschuldigte haben binnen 48 Stunden nach Zulassung der Anzeige durch die SOKO das Recht, sich zum Vorwurf zu äußern. Sollten sich Beschuldigte bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingeloggt haben, verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des Tages am ersten Login nach Zulassung der Anzeige.
6 Verfall und Summierung von Strafen
a.) Jede Verwarnung und Ermahnung verjährt nach sechs Monaten.
b.) Jede Zeitsperre geht mit einer Verwarnung einher.
c.) Wird eine dolerin oder ein doler zu einer Zeitsperre verurteilt und ist bereits verwarnt, führt jede Verwarnung zu einer Verlängerung der Sperre um jeweils eine Woche.
d.) Wird eine dolerin oder ein doler laufend drei Mal verwarnt, führt dies zur permanenten Sperre.
e.) Wird eine dolerin oder ein doler laufend drei Mal ermahnt, werden diese Ermahnungen zu einer Verwarnung umgewandelt.
7 Abschluss des Verfahrens
Nach Abschluss der Abstimmung überprüft die SOKO, ob das Verfahren technisch ordnungsgemäß abgelaufen ist. Mit Bestätigung des Urteils wird dieses rechtskräftig.
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Die vorgesehene Diskussion hat hier stattgefunden:
http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=296548&position=2221&ini_id=4242 |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 69,6% | (16) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 30,4% | (7) | | | | |
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Von: @Info | 28.08.2020 22:08 Uhr |
Stimmst du dem Doliszit zur Neugestaltung der Umfragekategorien zu? |
I BESCHLUSSTEXT:
Dol2day hat als soziales Netzwerk und politisches Diskussionsforum eine langjährige Tradition wie sonst kaum ein Forum in Deutschland. In den Hochphasen dieser Plattform bewegte sich eine so große Zahl von Nutzern mit so enormer Aktivität auf den Seiten von dol2day, dass eine feingliedrige Ausgestaltung der Umfragekategorien nötig erschien, um bei der Menge an Umfragen die Übersichtlichkeit zu bewahren.
Inzwischen zeigt sich jedoch deutlich, dass fast vorwiegend Hauptkategorien zur Umfragestellung verwendet werden. Zudem ist die Anzahl gestellter Umfragen in den letzten Jahren stark zurückgegangen.
Die umfangreiche Kategoriengestaltung kehrt sich damit ins Gegenteil um und begünstigt Unübersichtlichkeit.
Nach einem Diskussionsprozess im Kanzleramtsforum stellt die 64. Internetregierung daher eine umfangreiche Kategorienreform vor, die im Kern davon ausgeht, dass alle bisherigen Unterkategorien gestrichen und die verbleibenden Hauptkategorien neu gestaltet werden.
Mit diesem Doliszit wird die Redaktion dazu aufgefordert, alle bisherigen Unterkategorien zu streichen und die bisherigen Hauptkategorien durch die folgenden zu ersetzen:
Doliszite
Dol-Interna
Politik & Gesellschaft
Wirtschaft & Arbeit
Kultur & Medien
Philosophie & Religion
Geschichte & Zukunft
Wissenschaft & Technik
Sport & Vergnügen
Spaß & Vermischtes
II LINK ZUR DOLISZIT-DISKUSSION
https://bit.ly/2EOoiLl |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 87,0% | (20) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 13,0% | (3) | | | | |
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Von: @Info | 25.07.2020 10:59 Uhr |
Stimmst du dem unten aufgeführten Doliszitvorschlag zur Einführung einer täglichen Umfragebeschränkung zu? |
1.) Beschlusstext:
Die Community von dol2day beschließt, dass jede dolerin und jeder doler zukünftig maximal fünf Umfragen innerhalb eines Kalendertages stellen darf. Die Redaktion wird darum gebeten, diese Änderung technisch umzusetzen.
2.) Begründung:
Eine vorwiegend auf politische Diskussionen konzentrierte Community zeichnet sich nicht nur durch eine hinreichend große Menge offener Diskussionsthemen aus, sondern auch dadurch, dass diese Diskussionen auf hohem qualitativem Niveau geführt werden. Seit einigen Jahren ist zunehmend zu beobachten, dass die Anzahl an täglich gestellten Umfragen im Vergleich zu insgesamt verfassten Meinungen überproportional hoch ist. Dies führt dazu, dass teils eine Vielzahl von Umfragen direkt hintereinander gestellt wird, zu denen sich jedoch keine oder nur eine unzureichende Diskussion entwickelt. Dies liegt unter anderem daran, dass durch eine Vielzahl von Umfragen eine schnelle Verdrängung der Umfragenteaser auf der Startseite stattfindet und der Zulauf zu den entsprechenden Diskussionen dadurch behindert wird. Die Einführung einer Begrenzung von maximal fünf Umfragen pro Nutzer und Kalendertag soll diese Entwicklung eindämmen. Die Begrenzung auf eine Anzahl von fünf täglichen Umfragen führt dazu, dass sg. „Umfragespam“ wirksam von vornherein vereitelt wird, während das quantitative Diskussionsangebot weiterhin bestehen bleibt: Bei voller Ausreizung der Höchstgrenze käme es bei fünf fragestellenden dolern zu 25 Umfragen am Tag, bei zehn fragestellenden dolern bereits zu 50 Umfragen am Tag. Die Begrenzung leistet auf diesem Wege einen Beitrag zur Sicherstellung der Diskussionsqualität und greift gleichzeitig nicht in die Vielfalt der Diskussionsthemen ein. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 35,3% | (12) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 64,7% | (22) | | | | |
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Von: @Info | 02.04.2020 09:27 Uhr |
Stimmst Du dem unten abgedruckten Doliszitvorschlag zur Änderung des Punktes B) des Leitfadens zu Wahlen zu? |
B) Wahlablauf
1) Anmeldung einer Kandidatur
Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
Kanzlerkandidat
Vizekanzlerkandidat
Wahlinitiative
2) Rücktritt von Kandidatur oder Amt
Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert oder gelöscht, so scheidet er aus.
Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.
Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, übernimmt der Vizerkanzler das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode. [Alt und gestrichen]Scheidet auch dieser vor Ende der Legislaturperiode aus, so ist das Kanzleramt bis zum nächsten Wahltermin vakant.[Alt und gestrichen] Ist kein Vizekanzler benannt worden [Neu] oder er darf nicht zum Kanzler aufrücken [/Neu]- das Amt vakant, so bleibt das Amt unbesetzt und es sind innerhalb von 6 Wochen Neuwahlen durchzuführen.
[Alt und gestrichen]Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, übernimmt der Vizekanzler das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode.[/Alt und gestrichen]
[Neu] Der zum Kanzler aufgerückte Vizekanzler erhält das Recht einen Vizekanzler nachzubenennen. Sollte der Vizekanzler ausscheiden, so erhält der Kanzler das Recht einen neuen Vizekanzler nachzunominieren. Die Aufrückung vom Vizekanzler zum Kanzler ist insgesamt zweimal in der Legislaturperiode möglich.
[/Neu]
Dieses Gesetz tritt mit Antritt des 64. Dolkanzlers in Kraft.
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| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 37,5% | (9) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 62,5% | (15) | | | | |
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Von: @Info | 19.08.2019 11:00 Uhr |
Stimmst du dem unten abgedruckten Doliszitvorschlag zur Änderung der Doliquette zu? |
Doliszit zur weiteren Stärkung des Persönlichkeitsrechts bei dol
Wie auf allen anderen digitalen Plattformen obliegt es den Nutzerinnen und Nutzern selbst, welche persönlichen Daten sie über ihre digitale Identität hinaus anderen Nutzern oder der Öffentlichkeit gegenüber preisgeben. Sowohl geschlossene Foren als auch die Funktion, Privatnachrichten zu versenden, sollen innerhalb der Community eine Möglichkeit schaffen, vertraulich miteinander zu kommunizieren. Auch wenn es der freien Entscheidung von dolerinnen und dolern obliegt, ob und welche Daten sie auf diesem Wege der geschützten Kommunikation preisgeben, ergibt sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit dennoch ein gesteigertes Risiko, dass entsprechende Informationen gegen den Willen des Versendenden bzw. Entäußernden veröffentlicht werden. Die 61. Internetregierung hält ein derartiges Veröffentlichungsverhalten für schädlich, da es die ungestörte Kommunikation zwischen dolerinnen und dolern stört. Die Veröffentlichung von persönlichen Daten, Privatnachrichten oder Inhalten aus geschlossenen Foren gegen den Willen des Entäußernden widerspricht der Idee, dass es in einer Community einen geschützten Kommunikationsraum geben muss. Auch wenn im Rahmen des grundrechtlichen Brief- und Fernmeldegeheimnisses nur der Übermittlungsvorgang geschützt ist, kann auch die ungenehmigte Veröffentlichung geschützter Inhalte etwa aus Mails oder Briefen einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen. Die bisherigen Regelungen in der Doliquette den Persönlichkeitsschutz von dolerinnen und dolern betreffend enthalten „Soll“-Regelungen und werden daher teilweise als Handlungsempfehlungen, nicht aber als verbindliche Regeln interpretiert. Die 61. Internetregierung schlägt daher vor, Nr. 8 der Doliquette wie folgt zu ändern (Änderungen gefettet; bisherige Regelung untenstehend):
"Bitte respektiere die Persönlichkeitsrechte deiner Mitspieler. Insbesondere ist es nicht erlaubt, Informationen über die wahre Identität deiner Mitspieler ohne deren Einwilligung zu posten, auch nicht in internen Foren. Persönliche Nachrichten dürfen ohne Zustimmung des Absenders nicht in öffentlichen Foren verbreitet werden, dabei spielt es keine Rolle, ob diese zuvor vom Absender oder Empfänger in internen Foren zugänglich gemacht wurden."
Nr. 8 der Doliquette sieht in derzeitiger Fassung folgendes vor:
"Bitte respektiere die Persönlichkeitsrechte Deiner Mitspieler. Insbesondere solltest Du keine Informationen über die wahre Identität Deiner Mitspieler posten, auch nicht in internen Foren. Persönliche Nachrichten sollten ohne Zustimmung des Absenders nicht in öffentlichen Foren verbreitet werden, dabei spielt es keine Rolle, ob diese zuvor vom Absender oder Empfänger in internen Foren zugänglich gemacht wurden."
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| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu. | 81,8% | (27) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab. | 18,2% | (6) | | | | |
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Von: @Info | 22.06.2018 15:40 Uhr |
Stimmst du folgender Änderung der Gesetzbuchseiten "Wahlen" und "Regierung" zu, um das Amt des Vizekanzlers wieder einzuführen? |
Und hier nun nochmal die Änderungen im Detail. Die geänderten Textpassagen sind mit ** markiert.
Leitfaden Wahlen
B) Wahlablauf
1) Anmeldung einer Kandidatur
Bei der Anmeldung muss angegeben werden:
• Kanzlerkandidat
** • Vizekanzlerkandidat **
• Wahlinitiative
2) Rücktritt von Kandidatur oder Amt
Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert oder gelöscht, so scheidet er aus.
Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.
Scheidet ein amtierender Kanzler durch Rücktritt oder Inaktivierung oder Löschung aus, ** übernimmt der Vizerkanzler das Amt bis zum Ende der Legislaturperiode. Scheidet auch dieser vor Ende der Legislaturperiode aus, ** so ist das Kanzleramt bis zum nächsten Wahltermin vakant.
Die Abschnitte 3) und 4) bleiben unverändert.
Leitfaden Regierung
B) Wie der Kanzler sein Amt verliert
Der Kanzler kann sein Amt auf dreierlei Arten verlieren:
1) Ende der Legislaturperiode
Normalerweise verliert er sein Amt, wenn seine Legislaturperiode endet und er entweder nicht mehr antritt oder bei der dann anstehenden Wahl geschlagen wird.
2) Rücktritt
** Regelungen zum Rücktritt - siehe Leitfaden Wahlen **
Der Abschnitt 3) bleibt unverändert.
Die vorgeschriebene Diskussion fand im KAF statt:
http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=295906&position=2221&ini_id=4242 |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 86,7% | (26) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 13,3% | (4) | | | | |
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Von: rKa | 26.05.2018 22:26 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur Steuerreform zu? |
Aufgrund der gut gefüllten Staatskasse [@Info] und aus dem Gedanken heraus, dass auch bei einer virtuellen Währung in einer Internetsimulation die Staatsquote niedrig gehalten werden sollte, erlauben wir uns folgendes Basisdoliszit zu stellen:
TEXT NEU:
B) Steuerrichtlinie
2. Einkommensteuer
1. Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das dem Einkommen gemäß Abschnitt 1) entspricht.
2. Beträgt die Besteuerungsgrundlage gemäß Punkt a) 0 (null) B$ oder ist sie negativ, so fällt keine Steuer an.
3. Ein fixer Steuertarif von 25 Prozent wird angewandt.
4. 6 Monate nach Annahme dieses Doliszit soll eine Senkung auf 20 % geprüft werden.
TEXT ALT:
B) Steuerrichtlinie
2. Einkommensteuer
1. Besteuerungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das dem Einkommen gemäß Abschnitt 1) abzüglich eines Steuerfreibetrages von 1000 B$ entspricht.
2. Beträgt die Besteuerungsgrundlage gemäß Punkt a) 0 (null) B$ oder ist sie negativ, so fällt keine Steuer an.
3. Ein progressiver Steuertarif wird angewandt.
4. Der Eingangssteuersatz, der auf die 1. Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt, beträgt 5%.
5. Der Spitzensteuersatz, der auf die 9000. sowie jede folgende Einheit der Besteuerungsgrundlage anfällt,
beträgt 45%.
Die vorgeschriebene Diskussion fand hier statt:
http://www.dol2day.com/index.php3?thread_id=295885&position=2221&ini_id=4242#
Die Ini zum Doliszit:
http://dol2day.com/index.php3?position=14000&ini_id=4378 |
| Ja | 42,9% | (9) | | Nein | 57,1% | (12) | | | | |
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Von: rKa | 29.04.2018 00:03 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur vorzuziehenden Kanzlerwahl zu? |
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 23. bis 28. April unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=295833&position=2221&referrer=2220&koalition_id=&ini_id=4242
Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 06.Mai 2018
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Mit diesem Doliszit erhält die Community die Möglichkeit, aufgrund der Vakanz des Kanzleramtes über eine vorgezogene Neuwahl zu entscheiden. Gemäß Abschnitt B Absatz 3 des Leitfadens Wahlen wird die Wahl um einen Monat von Juli auf Juni vorgezogen, sofern dieses Doliszit mehrheitlich angenommen wird und spätestens am 10. Mai 2018 beendet ist. |
| Ja, ich stimme zu | 70,6% | (24) | | Nein, ich stimme nicht zu | 29,4% | (10) | | | | |
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Von: rKa | 24.04.2018 18:36 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur Änderung der Farbbalkenansicht zu? |
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 18. bis 23. April unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:
http://dol2day.com/index.php3?thread_id=295823&position=2221&ini_id=4242
Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 01.Mai 2018
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Eine bei DOL zugelassene Partei hat das Recht auf einen Farbbalken, der das politische Spektrum, dem sich die Partei zugehörig fühlt, symbolisiert. Der Zustand vor Entzug der Farbbalken für kleine Parteien ist wieder herzustellen. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 73,7% | (28) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 26,3% | (10) | | | | |
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Von: @Info | 09.04.2018 17:25 Uhr |
[Doliszit] Stimmst du dem Doliszit zur Neufassung des Moderatorengesetzes zu? |
Die Diskussion über den nachstehenden Doliszittext fand vom 3. bis 8. April unter folgendem Link im Kanzleramtsforum statt:
http://dol2day.com/index.php3?position=2221&ini_id=4242&thread_id=295803
Diese Doliszitabstimmung läuft 7 Tage bis zum 16. April 2018.
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Die Gesetzbuchseite Moderatoren und Initiativen wird wie folgt gefasst:
A) Moderatoren
1) Allgemeines
Die Moderatoren unterstützen und entlasten die Redaktion in administrativen Aufgaben. Sie erscheinen in der Online-Anzeige gemeinsam mit den Redakteuren ganz oben und sind an einem „M“-Symbol vor dem Benutzernamen erkennbar.
2) Kompetenzen
Die Moderatoren übernehmen für die Redaktion insbesondere die folgenden Aufgaben:
1. Gründung von Initiativen
2. Einrichtung der Zugänge für Chat-Events
3. Eintragung von RL-Terminen
4. Löschung von Umfragen, Beiträgen in Umfragediskussionen sowie Einträgen in Tage- und Gästebüchern *
5. Vorübergehende Sperrung von Mitgliedern **
* Gelöschte Inhalte können nur von Redakteuren, Moderatoren und Mitgliedern der SOKO eingesehen werden. Die Löschung einer Umfrage oder eines Beitrags in einer Umfragediskussion wird gegenüber dem Urheber des jeweiligen Inhalts unmittelbar begründet.
** Bei einer vorübergehenden Sperrung wird einem Mitglied für eine bestimmte Zeit die Möglichkeit entzogen, Umfragen zu stellen und Beiträge in Umfragediskussionen sowie in Tage- und Gästebüchern zu schreiben. Derart gesperrte Mitglieder können jedoch weiterhin Meinungen bewerten und Beiträge in internen Foren von Initiativen und Parteien verfassen. Sofern im jeweiligen Fall nicht eine vorherige Absprache mit der Redaktion erfolgt ist, können Moderatoren ausschließlich Sperren mit einer Dauer von maximal 3 Tagen verhängen.
Moderatoren haben (anders als die Redaktion) keine Einsicht in Parteien oder Initiativen, in denen sie nicht Mitglied sind.
3) Zusammensetzung
Die Auswahl der Moderatoren erfolgt gemäß den nachstehenden Bestimmungen durch Ernennung sowie durch Wahl.
a) Ernennung
Die Redaktion ernennt bis zu vier Moderatoren nach eigenem Ermessen.
b) Kanzler
Der Kanzler ist für die Dauer seiner Amtszeit vorbehaltlich Abschnitt A Absatz 2 Satz 2 des Leitfadens Regierung mit Moderationsrechten ausgestattet und stellt somit einen gewählten Moderator dar.
c) Moderatorenwahl
Zwei weitere Moderatoren werden von der Community direkt gewählt. Die Amtszeit eines derart gewählten Moderators beträgt acht Monate. Die Wahlordnung gemäß Abschnitt C des Leitfadens Wahlen kommt sinngemäß zur Anwendung.
Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. desselben Monats um 20.00 Uhr. Die Frist zur Anmeldung von Kandidaturen endet mit Ablauf des 20. des jeweiligen Vormonats.
Für das aktive Wahlrecht gelten die Bestimmungen von Abschnitt A Absatz 1 des Leitfadens Wahlen.
Das passive Wahlrecht besitzt, wer über das aktive Wahlrecht verfügt und darüber hinaus die folgenden Bedingungen erfüllt:
- 10 Umfragen und 250 Meinungen
- sechs Monate Mitgliedschaft
- keine aktiven Ermahnungen oder Verwarnungen
- keine Sperrung in den zurückliegenden sechs Monaten
Die Redaktion kann zudem entscheiden, eine Kandidatur aus anderen Gründen nicht zur Wahl zuzulassen. Ein derartiger Beschluss erfolgt vor Veröffentlichung der Bewerberliste. Die Gründe werden dem jeweiligen Kandidaten mitgeteilt.
Scheidet ein in diesem Rahmen gewählter Moderator aus, so rückt der in der Wahl nächstplatzierte Kandidat nach.
B) Initiativen
Initiativen sind virtuelle Gruppen mit einem oder mehreren Administratoren.
Um selbst eine Initiative zu gründen, wende dich am besten an einen Moderator. Deine Nachricht muss folgende Angaben enthalten:
- Name der neuen Initiative
- Kürzel der neuen Initiative
- Kategorie
Die verfügbaren Kategorien lauten:
- Politik
- dol2day
- Sport
- Spaß
- Lokales
- Studium
- Schule
- Unterhaltung
- Institutionen
- Kultur
- Sonstige
Bitte beachte vor einem Gründungsantrag die folgenden Hinweise:
- Initiativen, die gegen die Doliquette verstoßen, werden nicht gegründet.
- Bitte prüfe zuvor, ob bereits eine ähnliche Initiative existiert. Falls ja, werde am besten dort Mitglied und versuche, deine Idee umzusetzen.
- Bei Gründung einer Initiative kann eine Bimbesgebühr anfallen. Einzelheiten findest du im Leitfaden Bimbesökonomie. |
| Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu | 61,5% | (16) | | Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab | 38,5% | (10) | | | | |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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| | 11 - 20 / 40 Abstimmungen | | |
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dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 1.54
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
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