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Anfang-1026 - 35 / 36 Abstimmungen+10Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  @Info  23.10.2013 13:22 Uhr
[Doliszit] Stimmst du der Änderung des Wahlgesetzes zu?
Der Inhalt des Gesetzbuchabschnitts Leitfaden Wahlen wird in Gänze durch folgende Bestimmungen ersetzt:


A) Wahlrecht

1) Aktives Wahlrecht

An den Kanzlerwahlen kann jedes Mitglied teilnehmen, das folgende Bedingungen erfüllt:

• gültige Email-Adresse
• 300 Online-Minuten seit der Anmeldung
• 3 Umfragen und 50 Meinungen

2) Passives Wahlrecht

Als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat kann jedes Mitglied aufgestellt werden, das das aktive Wahlrecht besitzt und zusätzlich folgende Bedingungen erfüllt:

• zwei Monate seit Anmeldung *
• gültige RL-Daten im Profil (insbesondere Telefonnummer)

* Anmerkung: Diese Bedingung erstreckt sich auch auf Vorgängeraccounts derselben Person, sofern die Redaktion diese verifizieren kann.


B) Ablauf

1) Kandidatur

Eine Kandidatur besteht immer aus einem Kanzler- und einem Vizekanzlerkandidaten. Beide müssen die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllen.

Die Kanzlerkandidatur eines Parteimitglieds muss mindestens durch die eigene Partei unterstützt werden.

Die Kanzlerkandidatur eines parteilosen Kandidaten muss durch mindestens eine Partei unterstützt werden.

Jede Partei kann nur eine Kandidatur (Kanzler und Vize) unterstützen.

Jeder Doler kann in maximal einem Team als Kanzler- oder Vizekanzlerkandidat antreten.

2) Anmeldung der Kandidatur

Der Stichtag für die Anmeldung von Kanzlerkandidaturen ist der 20. des Vormonats der betreffenden Wahl. An diesem Tag überprüft die Redaktion, ob die Kandidaturen allen Regeln entsprechen.

Bei der Anmeldung muss angegeben werden:

• Kanzlerkandidat
• Vizekanzlerkandat
• unterstützende Partei(en)
• Name und Initiative des Wahlbündnisses

3) Rücktritt von der Kandidatur und Nachnominierungen

Tritt ein Kandidat von seiner Kandidatur zurück oder wird sein Account inaktiviert/gelöscht, so scheidet er aus.

Scheidet ein Kanzlerkandidat vor der Wahl aus, so verfällt die Kandidatur. Die Nachnominierung eines Kanzlerkandidaten ist ausgeschlossen. Scheidet er während der laufenden Wahl aus, so werden alle Stimmen regulär ausgezählt. Gewinnt ein bereits ausgeschiedener Kanzlerkandidat die Wahl, oder scheidet der siegreiche Kanzlerkandidat zwischen Ende der Wahl und Amtsübergabe aus, so ist der Nächstplatzierte Wahlsieger.

Scheidet ein Vizekanzlerkandidat aus, so kann das nominierende Bündnis bis spätestens 48 Stunden vor der Wahl einen neuen Vizekanzlerkandidaten nachnominieren, der die Bedingungen des passiven Wahlrechts erfüllt. Erfolgt dies nicht oder scheidet ein Vizekanzlerkandidat nach Ablauf vorstehender Nachnominierungsfrist aus, so tritt der zugehörige Kanzlerkandidat ohne Vize an. Ist der Vize des siegreichen Kanzlerkandidaten vor Amtsübergabe ausgeschieden, so gelten für die Ernennung eines Vizekanzlers dieselben Regelungen des Leitfadens Regierung wie im Fall eines zurückgetretenen Vizekanzlers.

4) Wahltermin und Fristen

Die Kanzlerwahl findet alle 4 Monate statt.

Die Wahl beginnt am 1. eines Monats um 20.00 Uhr und dauert bis zum 8. des Monats um 20.00 Uhr.

Die Frist zur Nominierung endet am 20. des Vormonats um 23.59 Uhr.

Davon abweichende Termine und Fristen werden durch die Redaktion rechtzeitig bekanntgegeben.

5) Einsprüche und Redaktionsentscheidungen

Einsprüche gegen Kandidaturen müssen der Redaktion bis spätestens 48 Stunden vor Beginn der Wahl angezeigt werden.

Einsprüche gegen das Wahlergebnis müssen der Redaktion binnen 7 Tagen nach Ende der Wahl angezeigt werden.

Entscheidungen der Redaktion nach einem Einspruch über die Annahme von Kandidaturen und die Gültigkeit des Wahlergebnisses sind bindend.


C) Wahlordnung

Auf dem Wahlzettel sind der Name des jeweiligen Kanzler- und des Vizekanzlerkandidaten aufgeführt.

1) Stimmabgabe

Die Kanzlerwahlen erfolgen nach dem Präferenzwahlsystem. Du gibst also keine Stimme, sondern deine Präferenzliste ab. Natürlich musst Du nicht wählen, Du kannst Dich auch enthalten. Dann fließt Deine Stimme zwar nicht in die Kanzlerwahl ein, wird aber dennoch statistisch erfasst. Wenn Du Dich dazu entscheidest, Deine Präferenzen zu verteilen, erstellst Du eine Liste mit Deinen Präferenzen, welche im Minimalfall einen Kandidaten, im Maximalfall alle Kandidaten in der Reihe Deiner Präferenzen umfasst, wobei Du dem Ersten den Vorzug vor dem Zweiten und dem Zweiten vor dem Dritten gibst usw. Oft haben Zweit- und Drittpräferenzen bei Kanzlerwahlen den Ausschlag gegeben.

2) Stimmauswertung

Ziel bei der Wahl ist es, die absolute Mehrheit in einem Wahlgang zu erreichen. Sobald ein Kandidat diese absolute Mehrheit erreicht, hat er die Wahl gewonnen und ist gewählter Internetkanzler. Sollte sich in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten ergeben, scheidet der Kandidat mit den wenigsten Stimmen aus, was bedeutet, dass er alle seine Erst- sowie nachgeordneten Präferenzen verliert. Scheidet Dein Kandidat aus geht Deine Präferenz an Deine "zweite Wahl" über und die Mehrheitsverhältnisse werden neu berechnet. Scheidet dieser Kandidat ebenfalls aus, geht Deine Präferenz an Deine "dritte Wahl" usw. Wenn Deine tiefste Präferenz ausgeschieden ist, ist Deine Stimme verloren.

3) Gleichstand bei Kandidaten

Sollte es bei den schwächsten Kandidaten einen Gleichstand bei den Präferenzen geben, werden alle abgegebenen Stimmen daraufhin untersucht, welcher Kandidat nach der Sortierung bevorzugt ist (Condorcet-Verfahren). Der von der Minderheit bevorzugte Kandidat scheidet aus. Gibt es wiederum einen Gleichstand, entscheidet die Anzahl der Erstpräferenzen. Ist diese Zahl wiederum gleich, entscheidet die Redaktion per virtuellem Münzwurf.

-----------------------

Dieser Doliszittext findet sich zudem im Kanzleramtsforum: http://www.dol2day.com/index.php3?position=2215&typ=ini_id
&typ_id=4242&thread_id=245819&forum_id=8316

Die gemäß Vorschrift stattgefundene Mitgliederbefragung findet sich hier: http://www.dol2day.com/index.php3?position=200&frage_id=364144
&kategorie_id=nb#fid364144

Diese Doliszitabstimmung dauert 7 Tage bis zum 30.10.2013.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu69,8%  (30)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab30,2%  (13)
 
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Von:  rMS  16.08.2013 12:53 Uhr
[Basisdoliszit] Soll die Regierungsverordnung PRL, die von Kanzler Lehmann am 12.8.2013 erlassen wurde, aufgehoben werden?
Regierungsverordnung PRL:

Liebe Doler,

die Regierung hat folgende Verordnung erlassen:
---------------------
Absatz 3.1 der Parteienrichtlinie wird wie folgt abgeändert:
Der Abschnitt:
„Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.“
wird ersetzt durch:
„Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 3,5% der aktiven Doler fallen.“
-----------------
Die Verordnung tritt am 26.8.2013 in Kraft!

Beste Grüße
euer
Lehmann

Text der Gegner der Regierungsvordnung:

Kürzlich wurde von Kanzler Lehmann eine Regierungsverordnung zur erleichterten Rückstufung von Parteien anhand ihrer Mitgliederzahlen verkündet. Dieses Konzept lehnen wir ab, da Parteien so verstärkt nach Quantität bewertet werden. Das könnte innerhalb kürzester Zeit dazu führen, dass unsere Parteienvielfalt, die Dol2Day ausmacht, schwinden wird.

Der Grundgedanke hinter dem Konzept mag die Steigerung der Aktivität der einzelnen Parteien sein. Aus unserer Sicht kann man dies mit anderen Ideen und Konzepten leichter bewerkstelligen – mal abgesehen davon, dass auch Parteien mit weniger als sechs Mitgliedern aktiv sein können, wenn sie die dafür nötigen Aufgaben und Anreize haben.

Gerade durch die jetzige Situation von Dol2Day braucht es jeden Doler, der aktiv an Dol mitarbeitet. Aus diesem Grund ist es kontraproduktiv diese User durch Bedrohung ihrer Parteien eventuell zu verschrecken. Doler, die bei Dol2day bleiben, werden nicht zwangsläufig in andere Parteien gehen, sondern könnten auch im Volk bleiben und dort noch inaktiver werden.

Die Verordnung von Kanzler Lehmann würde also eventuell Nutzer dieser Plattform kosten, aber keinen einzigen neuen Nutzer gewinnen. Aus diesen Gründen erkennen wir kein sinnvolles Gesamtkonzept hinter der Verordnung und halten sie für einen Schnellschuss und blinden Aktionismus.

Link zur Basisdoliszit-Ini

Link zur Diskussion im KAF

Hinweis: Gemäss des Leitfadens Regierung ist eine Mitgliederbefragung bzw. eine Einbindung der Regierung nicht erforderlich, wenn sich ein Basisdoliszit einzig und allein auf die Aufhebung einer Regierungsverordnung bezieht.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.57,8%  (52)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.42,2%  (38)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [60]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  rMS  18.05.2013 00:06 Uhr
[Basisdoliszit] Soll die per Redax-Verordnung eingeführte Regelung des Government Fun Package (GFP) bzgl. Regierungsverordnungen aufgehoben werden?
Hinweise:

1. Die vorgeschriebene Mitgliederbefragung zu diesem Basisdoliszit fand vom 9.5.-16.5.2013 hier statt: http://www.dol2day.com/index.php3?position=200&frage_id=360709&kategorie_id=nb#fid360709

2. Das GFP wurde von der Redax mit der Absicht eingeführt, die Spielsimulation wieder ein wenig zu beleben. Wir bitten daher darum, die vom Basisdoliszit angegriffene Regel im Detail inhaltlich zu prüfen und wirklich nur dann abzulehnen (und das Basisdoliszit zu befürworten), wenn dies aus inhaltlichen Gründen wichtig ist, da eine spätere Einführung per Doliszit unrealistisch ist.

Begründung der Antragsteller für die Aufhebung der Redax-Verordnung:

Die Einführung einer erheblichen Kompetenzerweiterung der dol-Regierung (siehe Anlage) sollte intensiver diskutiert werden und auf eine breite demokratische Zustimmung stoßen. Die schnelle Einführung per Redax-Verordnung kommt diesem Anliegen nicht entgegen. Wir bezweifeln nicht das Recht der Betreiber, Reformen durchzuführen und letztendlich Entscheidungen zu treffen, glauben aber, dass möglichst vielen Dolern in dieser konkreten Frage die Möglichkeit und Zeit gegeben werden sollte, über einen wichtigen Teil von dol2day mitzuentscheiden und ihre Anregungen und ihre Kritik einzubringen.

Das schließt nicht aus, dass bei einer Mehrheit für die Aufhebung der Redax-Verordnung das vorgeschlagene Instrument der Regierungsverordnungen danach durch ein regelkonformes Doliszit eingeführt werden kann.

Anlage:

Die durch Basisdoliszit aufzuhebende Passage aus dem dol2day-Gesetzbuch - Leitfaden Regierung - lautet:

"Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text an den Redaktionsaccount übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfallen der Prüfungsanspruch der Regierung sowie die übliche Mitgliederbefragung, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar."
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.45,3%  (34)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.54,7%  (41)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [101]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  21.04.2013 16:29 Uhr
Stimmst Du dieser Änderung des Schiedsgerichtsverfahrens zu?
Die Regeln zum Schiedsgericht, wie sie im Dol-Gesetzbuch zu finden sind (http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=14), werden wie folgt geändert.
Die Erklärungen auf der Seite des Schiedsgerichts werden entsprechend angepasst.

Die Änderungen umfassen im wesentlichen:
1) Änderung der Verfahrensfristen,
2) optionale Begründung der Juroren,
3) optionale Nachfrage der Juroren an die/den Angeklagte/n,
4) optionale Antwort der/des Angeklagten auf die Nachfrage der Juroren,
5) Änderung des Urteils im Verfahrensverlauf, d.h. Juroren können ihr Urteil noch abändern, solange das Verfahren läuft,
6) Auswahl eines Anklagepunkts durch den Anzeigenden,
7) Reduzierung der Strafalternativen, abhängig vom Anklagepunkt.


Die Änderungen umfassen nur den ersten Abschnitt "Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?", der Abschnitt "Anmerkungen" bleibt unverändert.

---------------

Neuer Passus:

Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?

Jeder kann eine Anzeige stellen über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite. Dort trägt sie/er den Namen desjenigen ein, gegen die/den sich die Anzeige richtet sowie ein Zitat des beanstandeten Verhaltens und eine Erklärung, was an diesem Verhalten nicht in Ordnung ist aus ihrer/seiner Sicht, samt Link(s) zu dem oder den entsprechenden Posting/s.

Bei Erstellung der Anzeige wählt der Anzeigende mittels Radiobuttons einen Anklagepunkt aus.
Die Auswahlmöglichkeiten der Anklagepunkte werden flexibel durch die Redaktion festgesetzt. (z.B.Spam, Beleidigung, Mobbing, Verstoß gegen die Doliquette, Verstoß gegen FDGO usw.)
Je nach Anklagepunkt werden die Strafalternativen eingeschränkt.* Die Festlegung der Strafalternativen für die Anklagepunkte wird flexibel durch die Redaktion festgelegt.

Nun ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, mindestens aber bis mindestens zwei SG-Kontrolleure oder Redakteure sie kontrolliert haben. Währenddessen haben die SG-Kontrolleure und die Redaktion die Möglichkeit die eingegangenen Anzeigen durchzusehen und ggf. doppelte Anzeigen oder Unsinnsanzeigen aus dem Pool zu nehmen, wobei der Anzeigende darüber informiert wird. Zudem korrigieren sie ggf. den Anklagepunkt.

Nach Ablauf der Frist bekommt die/der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Anzeigentext und hat nun 24 Stunden Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben (mit Zeichenlimit). Falls sie/er während dieser Zeit nicht online geht, wartet das Verfahren noch bis Mitternacht nach ihrem/seinem ersten Login.

Nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der Frist werden nun 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen.

Sie haben nun 48 Stunden Zeit, die Äußerung nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten.
Sie können eine Nachfrage an den Angeklagten richten. Der Angeklagte kann auf jede Nachfrage antworten.
Die Juroren können während des Verfahrens ihr Urteil jederzeit auswählen und auch ändern.
Die Juroren können ihr Urteil begründen (mit Zeichenlimit).

Als Auswahlmöglichkeiten gibt es grundsätzlich:
Freispruch,
Verwarnung,
1-4 Wochen Zeitsperre
und permanente Sperre.

Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die SG-Kontrolleure prüfen können ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit nach dem bisherigen Modus. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem darüber nach Zustimmung durch die Redaktion.

-----------

* Beispiel:
Freispruch ist immer möglich, für Spam sind möglich Verwarnung, 1 Woche, 2 Wochen, für Beleidigung ist möglich Verwarnung bis zu 4 Wochen, für Verstöße gegen FDGO ist möglich Verwarnung bis permanente Sperre usw.usf.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.60,5%  (26)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.39,5%  (17)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [13]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  26.11.2012 13:30 Uhr
Stimmst du der Änderung des "Leitfaden Doliszite" zu?
Der „Leitfaden Doliszite“ im Dol-Gesetzbuch (zu finden unter: http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=2 ) wird in Abschnitt C), erste drei Absätze, wie folgt geändert:

bisheriger Wortlaut:
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit der vorgeschriebenen Diskussion. Damit möglichst viele Doler erreicht werden, muss diese mindestens 4 Tage dauern, sie darf aber nicht länger als 14 Tage dauern. Auf diese Diskussion muss mit einer Rundmail hingewiesen werden. Handelt es sich um ein Basisdoliszit, muss die Regierung dem Initiator die Möglichkeit einräumen, in dieser Rundmail für seinen Vorschlag zu werben. In dieser Rundmail befindet sich zusätzlich der komplette Doliszittext und ein Link zur Diskussion im Kanzleramtsforum, sowie die Termine für die Diskussion und das Doliszit.

Sollte der Doliszittext nach der Diskussion geändert werden, so muss es eine neue Rundmail geben. Das Doliszit darf frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe dieses Textes gestartet werden. In diesem Fall darf die zulässige Diskussionszeit verlängert werden. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfals durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.

Auf den eigentlichen Start des Doliszits muss durch eine erneute Rundmail abermals explizit hingewiesen werden. Im Hintergrund der Fragestellung müssen Links auf den vollständigen Text sowie auf die vorher geführte Diskussion stehen.


neuer Wortlaut:
Der eigentliche Ablauf des Doliszits beginnt mit der vorgeschriebenen Mitgliederbefragung, die sieben Tage dauert. Auf diese Mitgliederbefragung muss mit einer Rundmail hingewiesen werden. Handelt es sich um ein Basisdoliszit, muss die Regierung dem Initiator die Möglichkeit einräumen, in dieser Rundmail für seinen Vorschlag zu werben. In dieser Rundmail befindet sich zusätzlich der komplette Doliszittext und ein Link zur Mitgliederbefragung, sowie die Termine für die Diskussion in der Mitgliederbefragung und das Doliszit.

Sollte der Doliszittext nach der Mitgliederbefragung geändert werden, so muss es eine neue Rundmail geben. Das Doliszit darf frühestens zwei Tage nach Bekanntgabe dieses Textes gestartet werden. Basisdoliszittexte können nicht geändert werden. Sie müssen gegebenenfalls durch eine neue Unterstützersammlung neu eingereicht werden.

Auf den eigentlichen Start des Doliszits muss durch eine erneute Rundmail abermals explizit hingewiesen werden. Im Hintergrund der Fragestellung müssen Links auf den vollständigen Text sowie auf die vorher geführte Mitgliederbefragung stehen.



Der Rest des Texts bleibt unverändert.


Die vorgeschriebene Diskussion findet im Kanzleramtsforum statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75828

Dauer der Diskussion: 5 Tage (bis zum 26.11.2012)
Start des Doliszits: 26.11.2012
Dauer des Doliszits: 7 Tage (bis 03.12.2012)
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu73,2%  (30)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab26,8%  (11)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [66]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  24.10.2012 18:55 Uhr
Stimmst du der Änderung des Bimbessystems zu?
Das Einnahme- und Ausgabemöglichkeiten für Bimbes sollen wie folgt geändert werden:

Umfrage +500

Stimmabgabe Umfrage +10 (sowohl für Abstimmenden wie auch für Umfragesteller)

Meinung schreiben +25 (für maximal 20 Meinungen pro Umfrage)

Stimmabgabe Meinung +5 (sowohl für Abstimmenden wie auch -bei einer Zustimmung- für den Diskutanten)

Onlinedauer pro Minute +1

"Schwarze Kasse" -100

Vertrauen/Misstrauen vergeben -25 (Empfänger erhält/verliert nichts)

Premiumsvertrauen/-misstrauen vergeben -100 (Empfänger erhält/verliert nichts)

Weitere Bestimmungen zum Bimbessystem bleiben von der Änderung unberührt.

--------------
Die Diskussion dauerte vier Tage und fand im Kanzleramtsforum der Regierung statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75684

Das Doliszit dauert sieben Tage. Es startet am 24.10.2012 und geht bis zum 31.10.2012.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu65,3%  (47)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab34,7%  (25)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [52]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  24.10.2012 18:54 Uhr
Stimmst du der Erhöhung des Umfragenkontingents auf drei Umfragen pro Tag zu?
Jeder Doler kann bis zu drei Umfragen pro Tag stellen.

----------
Die Diskussion dauerte vier Tage und fand im Kanzleramtsforum der Regierung statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75683

Das Doliszit dauert sieben Tage. Es startet am 24.10.2012 und geht bis zum 31.10.2012.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu72,7%  (56)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab27,3%  (21)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [24]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  24.10.2012 18:52 Uhr
Stimmst du der Änderung des Wahlrechts zu?
Das aktive und passive Wahlrecht soll wie folgt geändert werden:

Aktives Wahlrecht:
-Zwei Wochen Mitgliedschaft
-2.500 Bimbes (entspricht 5 Umfragen oder 100 Meinungen)

Passives Wahlrecht:
-Zwei Monate Mitgliedschaft
-5.000 Bimbes

Der restliche Text des Wahlrechts bleibt von der Änderung unberührt.

Das Wahlrecht in seiner aktuellen Fassung ist im Dol-Gesetzbuch nachzulesen:
http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=16

------------
Die Diskussion dauert vier Tage und fand im Kanzleramtsforum der Regierung statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75685

Das Doliszit dauert sieben Tage. Es startet am 24.10.2012 und geht bis zum 31.10.2012.
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu79,4%  (54)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab20,6%  (14)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [8]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  14.08.2012 18:43 Uhr
Stimmst du dem Dolsizit zur Kategoriereform zu?
Hintergrund:
Doliszittext:

"1) In der Kategorie "Gesellschaft & Kultur" wird eine neue Unterkategorie "Trivia" angelegt.
1.1) Zustimmungen zu Diskussionsbeiträgen sind in der Kategorie "Trivia" bimbesirrelevant.
1.2) Umfragen in der Kategorie "Trivia" erscheinen nicht in der Spalte "Aktuelle Diskussionen" auf der dol-Startseite.

2) Jede bisher im dol-Code festgeschriebene Sonderbehandlung einzelner Umfragen wird aufgehoben.
2.1) Die Spalte "Aktuelle Diskussionen" auf der dol-Startseite zeigt die fünf jeweils aktuellsten Umfragen an.
2.2) Bisherige Umfragen mit dem bimbesfreien "Ich lese nur!"-Button werden in die neue Kategorie "Trivia" verschoben.

3) In der Kategorie "Politik & Wirtschaft" wird eine neue Unterkategorie "Netzpolitik" angelegt.

4) Die in "Gesellschaft & Kultur" > "Sport" befindliche Unterkategorie "Fussball" wird in "Fußball" umbenannt."

Dauer der Diskussion: 7 Tage
Beginn der Abstimmung: 14.08.2012
Dauer des Doliszit: 7 Tage

Zur Begründung:

Lösungsansätze zu einigen aktuellen Missständen sowie Anregungen aus der Community mündeten in diesen Doliszitvorschlag.

Die vorgeschriebene Diskussion fand hier statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75557
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.73,4%  (58)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.26,6%  (21)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [32]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  @Info  14.08.2012 18:43 Uhr
Stimmst du dem Doliszit zu Partei- und Inirundmails zu?
Doliszittext:

"Rundmails von Parteien und Initiativen werden wie bisher in einer gesonderten Übersicht gesammelt, künftig jedoch gleichzeitig auch in das Standardpostfach jedes Empfängers geleitet."


Dauer der Diskussion: 7 Tage
Beginn der Abstimmung: 14.08.2012
Dauer des Doliszit: 7 Tage

Zur Begründung:

Die Regierung hat sich Gedanken gemacht, wie wir die Reichweite von Ini- und Parteirundmails vergrößern können. Wie uns Admins bestätigen, tragen Rundmails bisher kaum zu mehr Aufmerksamkeit oder Aktivität bei und sind somit ein oft wirkungsloses Instrument.

Die Idee: Rundmails sollen im Standardpostfach angezeigt werden, damit Partei- und Ini-Admins ihre Mitglieder besser erreichen, die Parteien/Inis selbst also reger und produktiver arbeiten können. In einer Mitgliederbefragung sprach sich bereits eine deutliche relative Mehrheit für diese Änderung aus.

Die Diskussion zum Doliszit fand hier statt:
http://www.dol2day.com/forum_neu/reg/view_posting.php?posting_id=75556
 Ja, ich stimme dem Doliszitvorschlag zu.80,7%  (67)
 Nein, ich lehne den Doliszitvorschlag ab.19,3%  (16)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [23]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
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Anfang-1026 - 35 / 36 Abstimmungen+10Ende