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Fragenübersicht Ist es für dich in Ordnung, wenn sich gesunde Menschen krankschreiben lassen, um das Kurzarbeitergeld zu umgehen?
1 - 14 / 14 Meinungen
21.05.2020 15:10 Uhr
Nein, aber die Machthaber der brd fördern das Krankfeiern bekanntlich. Insbesondere beim öffentlichen Dienst hat sich das Faulenzen mit Krankenschein etabliert und wird in den meisten Fällen hingenommen. Dazu kommt die Vergesellschaftung der Einkommen, die latente Aufblähung der Bürokratie und die fortgesetzte Beschneidung freiheitlicher Grundrechte.
Es ist Sozialismus in Reinform, den uns die CDU hier beschert.
21.05.2020 15:20 Uhr
Zitat:


Machthaber der brd



Wo ist der Gähnsmiley?

1820 waren die Doitschen noch harrt. Harrt wie Kruppstahl!
21.05.2020 15:28 Uhr
Zitat:
Zitat:


Machthaber der brd



Wo ist der Gähnsmiley?

1820 waren die Doitschen noch harrt. Harrt wie Kruppstahl!


Ist nett, dass du von Deutschen schreibst, da muss man ihm nicht die Illusion nehmen und erklären, dass Deutschland ein durch etliche Konstrukte zusammengewürfeltes Ding ist und nicht die eine große Nation. Diese Erkenntnis tut vielen weh
21.05.2020 16:57 Uhr
Der Focus hat in diesem Fall keine Ahnung. Die reißerische Überschrift: Wer krank feiert bekommt mehr, als wenn er arbeitet ist so nicht korrekt. Man arbeitet ja auch weniger (deswegen heißt es ja Kurzarbeit) und bekommt in Relation die Gegenleistung für die Stunden der Tätigkeit.

Es besteht allerdings auch kein Grund anzunehmen in Deutschland würde nun eine Welle von Simulanten auf die Lohnfortzahlung schielen - denn es gilt:

1) Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) vor Beginn der Kurzarbeit eingetreten
:
- Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber besteht noch (die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind also noch nicht abgelaufen)
Es wird noch gearbeitet:
Entgelt­fortzahlung für die verkürzte Arbeitszeit + Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden

Es wird nicht mehr gearbeitet (Kurzarbeit Null):
- Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden

Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber mehr :

Es wird noch gearbeitet:
- Der Arbeitnehmer hat für die weitere
Zeit der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich einen Anspruch auf Krankengeld.

Es wird nicht mehr gearbeitet (Kurzarbeit Null):
- Der Arbeitnehmer hat für die weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich einen Anspruch auf Krankengeld.

2) Erkrankung (Arbeitsunfähigkeit) während der Kurzarbeit eingetreten

Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber besteht noch (die 6 Wochen Lohnfortzahlung sind also noch nicht abgelaufen)
Es wird noch gearbeitet:
- Entgelt­fortzahlung für die verkürzte Arbeitszeit + Kurzarbeitergeld für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden

Es wird nicht mehr gearbeitet(Kurzarbeit Null):
- Kurzarbeitergeld für die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden

Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber mehr
Es wird noch gearbeitet: Der Arbeitnehmer hat für die weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich einen Anspruch auf Krankengeld.

Es wird nicht mehr gearbeitet (Kurzarbeit Null): Der Arbeitnehmer hat für die weitere Zeit der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich einen Anspruch auf Krankengeld.
21.05.2020 16:57 Uhr
Das gilt doch für alle Staaten.
21.05.2020 16:59 Uhr
Zitat:
Das gilt doch für alle Staaten.


Nein, Kurzarbeitergeld und entsprechende Lohnfortzahlungsregeln ggf. sogar mit den oben genannten Differenzierungen gibt es nicht in jedem Staat. - Nicht mal in jedem der EU.
21.05.2020 17:20 Uhr
Meine Meinung bezog sich auf Ratio legis. Die zeitgleiche von Anteros ist dann reingerutscht.
21.05.2020 17:41 Uhr
Zitat:
Meine Meinung bezog sich auf Ratio legis. Die zeitgleiche von Anteros ist dann reingerutscht.


Was es unlogisch macht, dass Du meine sachlich richtige Einlassung ablehnst.

Mir fällt immer wieder auf, dass bei unseren lieben Mitdolern aus dem Volk gerne der Ablehnungsfinger sehr locker sitzt. Ein bisschen Sorgfalt beim Klicken wäre ab und an angebracht. Ich mache das fairerweise nämlich auch.
21.05.2020 18:43 Uhr
Abgesehen davon, daß die Unterstellung der Umfrage so nicht stimmt, wie Anteros dankenswerterweise oben aufgeschlüsselt hat, hätte ich in der aktuellen Lage ein gelindes Verständnis dafür, wenn Lohnabhängige zu dieser etwas anrüchigen Form der Notwehr greifen würden.

Schließlich laufen die Kosten weiter, auch wenn im Betrieb nicht gearbeitet werden darf.

Edit: War offensichtlich mißverständlich geschrieben.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.05.2020 18:56 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.05.2020 18:46 Uhr
@Zantafio

Natürlich habe ich recht:

Fällt in dem Betrieb während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers Kurzarbeit an und würde diese auch den erkrankten Arbeitnehmer erfassen, so ist nach § 4 Abs. 3 EFZG bei der Ermittlung der Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts die durch Kurzarbeit verkürzte Arbeitszeit für die Dauer der Kurzarbeit zugrunde zu legen. Wenn die Kurzarbeit für den erkrankten Arbeitnehmer nicht vom ersten Krankheitstag an anfiele oder aber vor Ende der Arbeitsunfähigkeit beendet worden wäre, dann hat der Arbeitnehmer für die restliche Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung unter Zugrundelegung seiner Normalarbeitszeit.
21.05.2020 18:48 Uhr
Nur in der schematischen "Aufdröselung" wird es meiner Meinung nach klarer, als es der Gesetzestext ausdrückt.
21.05.2020 18:57 Uhr
Zitat:
Natürlich habe ich recht:

Das wollte ich auch nicht bestreiten. Dank Deiner Auschlüsselung wissen wir das. Habe mich blöd ausgedrückt, sorry.
21.05.2020 19:15 Uhr
Zitat:
Das wollte ich auch nicht bestreiten. Dank Deiner Auschlüsselung wissen wir das. Habe mich blöd ausgedrückt, sorry.


Ups - ich habe es nochmal sorgfältig gelesen und muss Abbitte leisten. Es war tatsächlich nur etwas umständlich geschrieben, was zu meinem Missverständnis führte - sorry Zantafio...
22.05.2020 00:51 Uhr
Hmm, es würde sich nur dann "lohnen", wenn ein Betrieb aufgrund der krankheitsbedingten Ausfälle soweit verkürzt wird, so dass das Unternehmen dann kein Kurzarbeitergeld beantragen musss.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
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