Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Fernab des staatlichen Verhaltens, siehst du die Religionsfreiheit der Mutter verletzt?
1 - 7 / 7 Meinungen
19.12.2019 21:57 Uhr
Ich habe die Umfrage nicht durchgelassen, weil die Fragestellung nicht nachvollziehbar ist.

Es geht um einen Fall staatlichen Handelns, der vom EGMR beurteilt wurde. Welches konkrete Verhalten gab es darüber hinaus fernab vom staatlichen Verhalten?
19.12.2019 22:12 Uhr
Ist schon so, sehe ich wie das EMGR, da wurde die Religionsfreiheit der Mutter verletzt.

Es gab übrigens einen ähnlichen Fall mit einer russischen Familie, da würden (auch in Norwegen) die Kinder in eine muslimische Pflegefamilie gegeben, und zwar weil die Mutter an Schizophrenie litt. Der Vater hat die Kinder dann an sich genommen und ist über Polen nach Russland geflüchtet, ging in Polen durch die Presse. Der hat's wohl nicht weiter gerichtlich verfolgt (zumindest weiß ich nichts davon). Das blöde ist, die sehen ihre Mutter wahrscheinlich nicht wieder.
19.12.2019 22:35 Uhr
Das Urteil ist Schrott.

Es wurde festgestellt, dass die biologische Mutter "überfordert" war. Sie ist also gar nicht in der Lage, beurteilen zu können, was gut für ihre Kinder ist oder nicht.

Zum Mohammedaner erzogen zu werden ist generell nicht so unumstritten gut für ein Kindeswohl, als dass man dies unabhängig von den sonstigen Handicaps der biologischen Mutter als Argument anerkennen müsste.
20.12.2019 07:42 Uhr
Zitat:
Ich habe die Umfrage nicht durchgelassen, weil die Fragestellung nicht nachvollziehbar ist.

Es geht um einen Fall staatlichen Handelns, der vom EGMR beurteilt wurde. Welches konkrete Verhalten gab es darüber hinaus fernab vom staatlichen Verhalten?


Nur wegen dieses Wortlautes lehnst du die ganze Umfrage ab?

Zum einen gab es keine Verletzung der Religionsfreiheit (welche?), da Kinder mit ihrer Geburt nicht Eigentum einer Religion sind, eigene staatliche Rechte besitzen, ein Persönlichkeitsrecht, sich in dem Alter jedoch noch nicht gegen den Zwang zu einer Religion wehren können. Demnach kann das Kind nicht zu einer falschen Religion gezwungen worden sein.

Davon mal ab das der Staat bzw. deren Behörden das Kind angeblich wegnahmen, nicht weil Gewalt in der Familie vorlag, sondern weil sie angeblich nicht für ihr Kind sorgen könne. Keine Begründung. Auch auf die Bedürfnisse der Mutter, die ganz zufällig eine Geflüchtete ist, die nicht grundlos oft Behörden als ihre Gegner betrachten, wurde nicht eingegangen. Die Frage bleibt ob die Darstellung der Behörden überhaupt korrekt ist.
20.12.2019 08:31 Uhr
Ich kann mich irren aber wer die Flucht von Somalia nach Norwegen geschafft hat, kann mit einem Kind eher nicht überfordert sein.

Die Frage ob es gegen die Religionsfreiheit verstößt, finde ich schwierig und nicht mal eben zu beantworten.
20.12.2019 09:03 Uhr
Zitat:
Nur wegen dieses Wortlautes lehnst du die ganze Umfrage ab?


Die Fragestellung der Umfrage war sinnentstellt.
20.12.2019 10:24 Uhr
Nein, die Religionsfreiheit der Mutter wurde nicht verletzt. Sie kann ihre Religion weiterhin ungehindert ausüben. Sie wurde nur daran gehindert, ihr Kind ohne seine Einwilligung zum Moslem zu erziehen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 7 / 7 Meinungen