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Fragenübersicht EU-Richter erlauben Klage gegen homophoben Arbeitgeber! - Richtig so?
1 - 15 / 15 Meinungen
24.04.2020 11:11 Uhr
Will jemand wirklich bei jemanden arbeiten, der ihm als Person wegen seiner Neigungen nicht schätzt?

Da beißt sich der Hund in den Schwanz.

24.04.2020 11:19 Uhr
Zitat:
Will jemand wirklich bei jemanden arbeiten, der ihm als Person wegen seiner Neigungen nicht schätzt?

Da beißt sich der Hund in den Schwanz.



Darum geht es nicht!

Stell dir vor, Du hast ein Vorstellungsgespräch...
Der Arbeitgeber bzw. Personalchef sagt dir, Österreicher stellt er grundsätzlich nicht ein bzw. Verbindungsbrüder will er nicht in seiner Firma haben.

Dann wärest Du doch sicher sofort mit einer Klage gegen ihn dabei, oder?
24.04.2020 11:22 Uhr
Irgendwie werde ich daraus nicht so recht schlau. Wer will ihn denn nun mit welchem Ziel verklagen, wenn es gar keine Stellenausschreibung gab?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2020 11:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.04.2020 11:22 Uhr
@Kreuzeiche

Nein, weil ich einfach bei Leuten, welche sich von Ablehnungen leiten lassen, nicht arbeiten möchte.

Von daher wäre ich dann wohl eher dankbar, wenn ich das direkt höre.

Der kann von mir auch aus ein Schild draußen aufhängen

- CV,MKVer
- ÖVP-Mitglieder

dürfen hier nicht rein.

Ich sehe das als seine Freiheit an, jeden und auch mich zu diskriminieren.

Und wie gesagt, ich weiß woran ich bin.
24.04.2020 12:18 Uhr
Da bin ich hin- und hergerissen.

Einerseits finde ich schon, daß man soetwas äußern dürfen sollte und bin generell nicht völlig von diesen Antidiskriminierungsgesetzen überzeugt.

Andererseits geht es natürlich nicht an, daß ein Jurist öffentlich verkündet, er wolle Rechtsbruch begehen. Genau das täte er aber, wenn er Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung nicht einstellen würde.
24.04.2020 14:01 Uhr
Vielleicht können die Juristen unter den Dolern mal erklären, was hier genau gemeint ist.

Es heißt, er könne auf Schadenersatz verklagt werden. Dazu muss ja jemandem ein Schaden entstanden sein. Es heißt aber ausdrücklich, es gehe um einen Fall unabhängig von einer Stellenausschreibung. Die Aussage ist auch nicht gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet.

Wer wurde da inwiefern geschädigt, wie quantifiziert man so einen Schaden, und wer wäre dann klageberechtigt?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.04.2020 14:03 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.04.2020 14:14 Uhr
Zitat:
Vielleicht können die Juristen unter den Dolern mal erklären, was hier genau gemeint ist.

Es heißt, er könne auf Schadenersatz verklagt werden. Dazu muss ja jemandem ein Schaden entstanden sein. Es heißt aber ausdrücklich, es gehe um einen Fall unabhängig von einer Stellenausschreibung. Die Aussage ist auch nicht gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet.

Wer wurde da inwiefern geschädigt, wie quantifiziert man so einen Schaden, und wer wäre dann klageberechtigt?


Ich habe mir mal die Pressemitteilung des EuGH durchgelesen. Dort heißt es, die Klage sei auch dann möglich, wenn kein konkretes Einstellungsvorhaben besteht. So weit, so gut, das sagt der Artikel auch. Die PM geht aber noch weiter, der EuGH verlangt, dass die Verbindung diskriminierender Aussagen mit den Bedingungen für den Zugang zum Beruf „nicht hypothetisch“ sein dürfen. D.h. nicht jeder wird gegen jede diskriminierende Äußerung vorgehen.
24.04.2020 15:54 Uhr
Das ist genau die Frage. Wenn der Anwalt das sagt, fällt es unter Meinungsfreiheit. Macht er es wirklich, muß man ihm das im Fall einer Ablehnung nachweisen. Das war schon länger so. Was will jetzt das Gericht erlauben? Klage gegen eine geäußerte Meinung? Und wer hat dann was davon?
24.04.2020 20:32 Uhr
Nein. Diese EU-Richter müssen entlassen werden und sich eine richtige Arbeit suchen.

Darum: EU zerdingsen!
25.04.2020 00:24 Uhr
Wenn der so dumm ist, das im Radio zum Besten zu geben: ja.

Und die Frage sei erlaubt: 1. was ist das eigentlich für ein beschissener Arbeitgeber? und 2. welche anderen "Kriterien", die noch interessant zu wissen wären, wendet er an? Überstehen Frauen, die er nicht ins Bett bekommt, die Probezeit nicht? Nur mal als Beispiel.

Der hat sich glaub ich so diskreditiert, dass er gar keine Stelle mehr ausschreiben muss. Wer will bei jemandem mit so einem "Personalauswahlverfahren" ernsthaft arbeiten?
25.04.2020 00:27 Uhr
Zitat:
Vielleicht können die Juristen unter den Dolern mal erklären, was hier genau gemeint ist.

Es heißt, er könne auf Schadenersatz verklagt werden. Dazu muss ja jemandem ein Schaden entstanden sein. Es heißt aber ausdrücklich, es gehe um einen Fall unabhängig von einer Stellenausschreibung. Die Aussage ist auch nicht gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet.

Wer wurde da inwiefern geschädigt, wie quantifiziert man so einen Schaden, und wer wäre dann klageberechtigt?


Vielleicht Bewerber für vergangene Stellen? Die hätten sich gar nicht Zeit frei schaufeln müssen, wenn sie dieses "Einstellungskriterium" gekannt hätten?

Außerdem: wie will er das rausfinden? In die Bewerbung wirds niemand schreiben. Im Vorstellungsgespröch danach fragen ist nicht gestattet und selbst wenn die Frage käme, glaube ich nicht, dass sie wahrheitsgemäß beantwortet werden muss.
27.04.2020 21:21 Uhr
Richtig so, nennt sich Antidiskriminierung.
27.04.2020 21:29 Uhr
Zitat:
- CV,MKVer
- ÖVP-Mitglieder


Was ist Ersteres?

Ich gehe aber davon aus, dass es ähnlich wie eine ÖVP-Mitgliedschaft, etwas ist, dass du dir selbst aussuchen kannst. Deine Sexualität jedoch nicht. Etwas gegen Eigenschaften eines Menschen zu haben, die ihm innewohnen und die er nicht ändern kann, wird als Menschenfeindlichkeit definiert.
27.04.2020 21:32 Uhr
Zitat:
Vielleicht können die Juristen unter den Dolern mal erklären, was hier genau gemeint ist.

Es heißt, er könne auf Schadenersatz verklagt werden. Dazu muss ja jemandem ein Schaden entstanden sein. Es heißt aber ausdrücklich, es gehe um einen Fall unabhängig von einer Stellenausschreibung. Die Aussage ist auch nicht gezielt gegen eine bestimmte Person gerichtet.

Wer wurde da inwiefern geschädigt, wie quantifiziert man so einen Schaden, und wer wäre dann klageberechtigt?


Hier ist in erster Linie ein immaterieller Schaden gemeint. Immaterielle Schäden entstehen durch Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Im deutschen Arbeitsrecht (geprägt durch die einschlägige EU-Norm) führt das dazu, dass auch potentielle Bewerber, die durch so eine Äußerung abgeschreckt werden plausibel darlegen könnten, dass sie sich nur deswegen nicht bewerben, weil die diskriminierende Ausschluss-Äußerung besteht. Das führt regelmäßig zu Verurteilungen der Arbeitgeber aus §15 Abs.2 AGG. Eine solche Entschädigung ist aber limitiert, sofern ein potentieller Bewerber auch bei benachteiligungsfreiem Zugang zur Stelle nach Darlegung des potentiellen Arbeitgebers, der eine diskriminierende Generalaussage trifft - nicht eingestellt worden wäre (weil er stellenrelevante Merkmale diskriminierungsfrei nicht erfüllt). In diesem Fall beschränkt sich der Schadenersatz für die erlittene Persönlichkeitsrechtsverletzung auf drei Monatsgehälter - ansonsten werden die Ansprüche vom Gericht nach Ermessen festgesetzt.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.04.2020 21:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.04.2020 21:41 Uhr
Zur Ergänzung:

Das deutsche Arbeitsrecht geht etwas weiter als die EU-Norm und spezifiziert schon in der Ausschreibung die Diskriminierungsfreiheit:

§11 i.V.m. §7 AGG - mit der Rechtsfolge des §15 AGG (Schadenersatz) - wenn gemäß eines spezifizierten Grundes (§1 AGG) diskriminiert wurde - im vorliegenden Fall wäre das die sexuelle Identität.

Im Übrigen gilt ein Bewerber für eine Stelle (im Fall auch der potentielle - der die Absicht nur glaubhaft machen muss) - als Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.04.2020 21:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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