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Fragenübersicht Das Landgericht Erfurt verbietet der AfD, Journalisten für ihre Wahlparty auszuschließen - richtig so?
1 - 9 / 9 Meinungen
23.08.2024 16:53 Uhr
Sieht wohl erst einmal danach aus.
23.08.2024 16:55 Uhr
"Gemäß des Gerichtsentscheids müssen Journalistinnen und Journalisten, die die AfD von ihrer Wahlparty nach der Landtagswahl ausschließen wollte, zugelassen werden. Das Landgericht Erfurt hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren den klagenden Medienhäusern recht gegeben."


Wenn mich laufend Jemand mit Dreck bewirft, würde er auch meiner Party fernbleiben müssen.
23.08.2024 17:51 Uhr
Pressefreiheit ist für die AfD also nur dann wichtig, wenn sie gut über sie schreibt. Na gut.
23.08.2024 18:33 Uhr
Zitat:
Wenn mich laufend Jemand mit Dreck bewirft, würde er auch meiner Party fernbleiben müssen.
Seltsames Argument. Dann müssten Höcke und einige andere Funktionäre dieser sog. Partei sich in Neuschwabenland internieren.
23.08.2024 19:43 Uhr
Wenn ich zu einer Feier einlade und dabei ausdrücklich den Publizisten Dr. Joseph G. davon ausschließe, dann fällt das normalerweise unter mein Hausrecht als Veranstalter dieser Feier.

Denn es geht doch darum, bestimmte Journalisten ausschließen zu wollen, nicht pauschal alle Journalisten?

Hat die AfD die Ausschlüsse fehlerhaft formuliert oder hat sie kein Hausrecht, weil sie pöhse ist?
23.08.2024 21:38 Uhr
" Seltsames Argument. Dann müssten Höcke und einige andere Funktionäre dieser sog. Partei sich in Neuschwabenland internieren."

Sie haben nur gelernt, es gibt genügend Beispiele für die Nutzung das Hausrechtes um die AfD "auszuladen"
23.08.2024 22:00 Uhr
Ach so.

Falls ich den ZEIT-Artikel richtig verstehe, wurden bestimmte Journalisten bzw. Medien ein-, nicht andere Journalisten ausgeladen.

Tja, da dürfte die AfD schlechte Karten haben, wenn sie damit alle möglichen Journalisten und Medien pauschal von der Wahlparty ausschließen will, und das völlig zu Recht.

Dann ist die Umfrage aber etwas irreführend.
24.08.2024 16:23 Uhr
Es besteht ein öffentliches Interesse an den Wahlveranstaltungen der Parteien. Wo kämen wir hin, wenn nicht genehmes Personal dann ständig mit Hausverboten belegt würde - wohlgemerkt, ohne dass die sich außer kritischen Äußerungen im Rahmen ihres professionellen Engagements - etwas hätten zu Schulden kommen lassen.

Das Urteil des Gerichts ist daher sachlich völlig in Ordnung.
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