Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Sollte das Wahlrecht erst am Ende eines gelungenen Integrationsweges stehen? |
|
19.08.2022 09:40 Uhr |
|
|
| |
Auf diese Weise würden manche Einheimische nie das Wahlrecht bekommen... |
|
|
|
19.08.2022 09:46 Uhr |
|
|
| |
Ja. Nur Staatsbürger des jeweiligen Landes sollten wählen dürfen. Sonst kann man gleich die ganze Welt zur Urne bitten. |
|
|
|
19.08.2022 09:50 Uhr |
|
|
| |
Die österreichische Judikatur hat doch vor Jahren in einem Urteil festgestellt, dass das Ausländerwahlrecht gegen die Verfassung verstößt, weil dieses dem Bundesvolk vorbehalten ist.
Es gibt ein Homogenitätsprinzip der Bundesverfassung und es gibt einen
Inländervorbehalt gemäß Staatsgrundgesetz, wo öffentliche Ämter von der Staatsbürgerschaft abhängig sind. |
|
|
|
19.08.2022 09:53 Uhr |
|
|
| |
Das Wahlrecht ist üblicherweise an die Staatsbürgerschaft gekoppelt, die einem Ausländer erst nach erfolgter Integration verliehen wird. |
|
|
|
19.08.2022 10:00 Uhr |
|
|
| |
Übrigens ist es in einem Punkt durch den EU-Vertrag aufgeweicht und das genügt dann auch schon wieder im Rahmen des europäischen Prozesses. Es gibt ein EU-Bürgerwahlrecht auf Kommunalebene.
Und hier gibt es Funktionen, die nicht bekleidet werden dürfen. Ein Stadtrat/Bezirksvorsteher ist laut österreichischer Judikatur nicht möglich. |
|
|
|
19.08.2022 10:04 Uhr |
|
|
| |
Wenn es nach mir geht, sollte das Wahlrecht an den Hauptwohnsitz gekoppelt sein.
Wer hier seinen Wohnsitz hat, darf auch wählen. So einfach könnte es sein. |
|
|
|
19.08.2022 10:17 Uhr |
|
|
| |
Anubis, auch du musst hier nicht Tatsachen ablehnen, nur weil sie dir nicht gefallen. |
|
|
|
19.08.2022 11:06 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:
Nein, das stimmt nicht.
Es gibt Länder, in denen es für die Staatsbürgerschaft ausreicht, dass man im Land geboren ist, unabhängig davon, woher die Eltern stammen und was sie im Land machen.
Hat Inspecteur etwas anderes behauptet? Hängt davon ab ob man jemanden der hier geboren ist als "Ausländer" bezeichnet. Seine Eltern ja, aber ihn auch?
Wenn er ausländischer Staatsbürger ist, dann gehört er zur Bevölkerung, aber nicht zum Bundesvolk, wie das bei uns heißt. Ganz einfach. |
|
|
|
19.08.2022 11:13 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Zitat:warum sollte er dann wählen dürfen? Weil er hier lebt und weil es ihn hier betrifft, was auf politischer Ebene entschieden wird.
Er will aber offenbar nicht dazugehören, sonst würde er sich ja um die deutsche Staatsbürgerschaft bemühen.
Ein bisschen Identifikation mit dem Gebilde in dem man mitentscheiden möchte sollte aus meiner Sicht schon vorhanden sein.
Ein Verein lässt auch keine Nicht-Mitglieder mitentscheiden, die sich auf dem Vereinsgelände aufhalten. |
|
|
|
19.08.2022 11:19 Uhr |
|
|
| |
Jeder EU-Buerger hat in jenem EU-Land, in dem er lebt, das volle aktive und passive Wahlrecht zu haben.
Jedes Kind, dass in einem bestimmten Land geboren wurde hat automatisch die Staatsbuergerschaft dieses Landes zu erhalten.
Alles andere ist demokratiepolitischer Unsinn und Ideologie des 19. Jahrhunderts. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 2 Teilnehmer (30 min.): 1 Posts/Std. (24 Std.): 1.88
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.05.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.06.2024 20:00 - 08.06.2024 20:00 Wahl zum/zur 76. Internet-Kanzler/-in
|