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Fragenübersicht Ein Eilverfahren gegen den sog. Berliner Mietendeckel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Glaubst Du, dass das ein Indiz dafür ist, dass auch die anstehenden Hauptverfahren beim Landes- und beim Bundesverfassungsgericht scheitern werden?
1 - 13 / 13 Meinungen
30.10.2020 07:49 Uhr
Denke schon. Ich stecke hier aber zuwenig in der Materie um dazu eine schlüssige Meinung abgeben zu können. Die von den Linken angestrebten Enteignungen von Wohnraum gehen aber mal gar nicht.
30.10.2020 08:04 Uhr
Das kann ich als Laie schlecht abschätzen. Wie man das juristisch formulieren würde, weiß ich nicht, aber als Gericht würde ich irgendwie zum Ausdruck bringen, dass ich für die Verteidigung von Gewinnmaximierung privater Vermieter nicht zuständig sei. Vielleicht monieren die die Dauer des Mietendeckels, aber das Instrument als solches? M.m.n. kann der Staat sowohl Mindest-, als auch Höchstpreise vorgeben in einer sog. "sozialen Marktwirtschaft".

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.10.2020 08:07 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.10.2020 08:26 Uhr
Ich vermute, dass das Gesetz erstmal kassiert werden wird, jedoch nicht um des Inhaltes willen sondern aus formalen Gründen.
30.10.2020 08:51 Uhr
Was Enteignungen betrifft, setzen auch Linke gewisse Eckpfeiler, die mit dem Grundsatz: "Eigentum verpflichtet" verknüpft sind. Wer völlig asozial Wohnraum dahingehend missbraucht, das er ebenselben brachliegen lässt oder lediglich bei B&B gewinnmaximierend verhökert, obwohl in der betreffenden Stadt die Wohnungsnot grassiert, der geht eben mit dem Eigentum nicht im Sinne der Gesellschaft um. Und bevor es zur Enteignung kommt greifen ja - ganz im Sinne des auch bei Linken nicht unbekannten "ultima-ratio-Prinzips" auch noch viele Mechanismen, die vorgeschaltet sind. Die Mär vom plötzlichen Vergemeinschaftungsanschlags auf Privatbesitz ist blödester Populismus.
30.10.2020 11:20 Uhr
Zitat:
Was Enteignungen betrifft, setzen auch Linke gewisse Eckpfeiler, die mit dem Grundsatz: "Eigentum verpflichtet" verknüpft sind.


Genau. Leider führt der allmächtige Neoliberalsiismus diesen Verfassungs(!)-Grundsatz inzwischen ad absurdum. Schön, wenn daran hin und wieder mal jemand erinnert.
30.10.2020 11:43 Uhr
Ich bin mal als junger Mann in einen solchen Mietendeckel reingefahren, nach dem jemand in der Nacht der Meinung war, es sei witzig, ihn zu anzuheben. War eine teure Sache.
30.10.2020 11:50 Uhr
Entscheidungen in Eilverfahren sind materiell-rechtlich kein ganz verlässlicher Indikator für die Hauptsacheentscheidung. Es wird erstmal einfach nur abgewogen welcher Rechtsposition in welchem Umfang geschadet wird wenn dem Eilantrag NICHT stattgegeben wird und das Gesetz im Hauptsacheverfahren DOCH gekippt wird. Die Richter sind also erstmal nur zu Entscheidung gekommen dass die etwaige Verkürzung der Rechtsposition in Kauf genommen werden kann. Freilich wird im Hintergrund auch geprüft, ob ein Gesetz EVIDENT verfassungswidrig sein könnte. Denn dann wäre der Schaden am Rechtsgut durch Zuwarten auf Hauptsacheentscheid nicht hinzunehmen.

Eigentlich sagt der Beschluss damit erstmal nur folgendes aus: Die Behauptung einiger, dieses Gesetz sei EVIDENT und auf den ERSTEN BLICK für jedermann erkennbar verfasungswidrig stimmt nicht. Oder noch einfacher: Es ist kompliziert.
30.10.2020 11:51 Uhr
Zitat:
Ich bin mal als junger Mann in einen solchen Mietendeckel reingefahren, nach dem jemand in der Nacht der Meinung war, es sei witzig, ihn zu anzuheben. War eine teure Sache.


Hach, wat isser wieder witzich. Wie Mario Barth :o)
30.10.2020 12:09 Uhr
Noch kann man die Schmarotzer per Eigenbedarf aus der Wohnung kegeln.

30.10.2020 12:13 Uhr
Zitat:
Noch kann man die Schmarotzer per Eigenbedarf aus der Wohnung kegeln.



Mein Gott, nun sei doch nicht schon wieder so liberal!
30.10.2020 12:28 Uhr
Zitat:
Noch kann man die Schmarotzer per Eigenbedarf aus der Wohnung kegeln.



Ach, den Eigenbedarf musst Du erst einmal so sauber nachweisen dass er vor Gericht Bestand hat.

Mit einem guten Anwalt des Mieters kann das eine sehr teure und sehr lange Angelegenheit werden. Mit einer 50-50 Chance
30.10.2020 13:30 Uhr
Zitat:

Ach, den Eigenbedarf musst Du erst einmal so sauber nachweisen dass er vor Gericht Bestand hat.


Das weiß ich. Erst 2013 mit Anwalt durchgezogen und gewonnen, bevor die 10 jährige Sperrfrist wirksam war. Bei mir war die Chance schon wesentlich höher.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.10.2020 13:34 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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