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Fragenübersicht Findest Du es richtig, dass ein spanisches Gericht befand, dass man seinem Partner eine bisexuelle Neigung nicht verheimlichen darf?
1 - 20 / 42 Meinungen+20Ende
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21.10.2020 10:31 Uhr
M.E ist das ein schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber der Ehefrau, zudem sie wohl nie ganz ausräumen kann, dass er nicht auch während der Ehe seinen Neigungen, die er wohl nicht unterdrücken kann, auch nachgegangen ist.

Von daher kann ich die Empörung nicht vollziehen, die hier einige Kreise haben.
21.10.2020 10:36 Uhr
Zitat:


dass er nicht auch während der Ehe seinen Neigungen, die er wohl nicht unterdrücken kann, auch nachgegangen ist.



Welchen Unterschied macht es, ob er während der Ehe mit einer anderen Frau oder einem Mann fremdgeht?
21.10.2020 10:39 Uhr
Es ist sein gutes Recht, seiner Frau seine sexuelle Orientierung zu verschweigen.
Außerdem darf niemand wegen seiner sexuellen Orientierung benachteilgt werden.

Ich gehe davon aus, dass dieser Spruch in der nächsten Instanz einkassiert wird.
21.10.2020 10:49 Uhr
Maximal ist das ein Grund eine Ehe aufzulösen, aber dafür eine Geldstrafe festzusetzen finde ich höchst unpassend.
21.10.2020 10:50 Uhr
Zitat:
dass er nicht auch während der Ehe seinen Neigungen, die er wohl nicht unterdrücken kann, auch nachgegangen ist.


Das Fremdgehen ist jetzt aber erst einmal eine Unterstellung - und soll zudem in heterosexuellen Beziehungen ja durchaus auch vorkommen.
21.10.2020 10:51 Uhr
Sorry verklickt, Lifthi.
21.10.2020 10:51 Uhr
Zitat:
Maximal ist das ein Grund eine Ehe aufzulösen, aber dafür eine Geldstrafe festzusetzen finde ich höchst unpassend.


Genau so. Die Nichtigkeit der Eheschließung festzustellen ist nach meinem Empfinden noch ok.
Die Geldstrafe hingegen ist lächerlich.
21.10.2020 10:53 Uhr
Ich sehe so einige geschiedene Ehe vor uns, wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzen sollte. Wie viele Männer (vermutlich auch Frauen) verleugnen ihre Homo- oder Bisexualität und flüchten sich in eine Ehe?
21.10.2020 10:55 Uhr
Zitat:
M.E ist das ein schwerwiegender Vertrauensbruch gegenüber der Ehefrau, zudem sie wohl nie ganz ausräumen kann, dass er nicht auch während der Ehe seinen Neigungen, die er wohl nicht unterdrücken kann, auch nachgegangen ist.

Von daher kann ich die Empörung nicht vollziehen, die hier einige Kreise haben.


Ein schwerwiegender Vertrauensbruch wäre es, wenn er der Neigung während der Ehe nachgegeben hätte.

Wenn alle, deren Partner beim gemeinsamen Sex an jemand anderen denken, 3000 Euro bekämen......unglaublich.
21.10.2020 10:56 Uhr
Zitat:
Zitat:


dass er nicht auch während der Ehe seinen Neigungen, die er wohl nicht unterdrücken kann, auch nachgegangen ist.



Welchen Unterschied macht es, ob er während der Ehe mit einer anderen Frau oder einem Mann fremdgeht?


Na ja, das kann altmodische Gemüter schon erschüttern.
21.10.2020 10:56 Uhr
Zitat:
Die Nichtigkeit der Eheschließung festzustellen ist nach meinem Empfinden noch ok.


Nein, das macht ein ganzes Fass an Problemen auf. Bisexuelle sollten nicht zu besonderen Rechtfertigungen genötigt werden, die man auch von Hetero- oder Homosexuellen nicht verlangt.
21.10.2020 10:57 Uhr
Zitat:
Na ja, das kann altmodische Gemüter schon erschüttern.


Besonders lustig, wenn diese altmodischen Gemüter deutlich jünger sind als wir beide. ;-)
21.10.2020 10:59 Uhr
Hmmm, was in dem Bericht über den Urteil steht lässt schon einen eher kruden Rechtsspruch vermuten...allerdings kenne ich weder die genaue Urteilsbegründung noch das spanische Recht, um das zu verifizieren.

Ganz so abwegig wie hier allgemein gedacht ist der Ausspruch aber nun auch wieder nicht. Auch im deutschen Familien- bzw. Eherecht sind Schadensersatzansprüche denkbar, wenn z.B. ein Verlöbnis auf Grundlage einer schwerwiegenden Täuschung eingegangen wurde und hierdurch ein Vermögensschaden entstanden ist. Daraus kann man, auf Rechtsprechung basierend, ganz hervorragend lebensnahe Klausuren basteln, die den Examenskandidaten an den Rand das Wahnsinns bringen.

Einfaches Fremdgehen reicht dafür freilich nicht.
21.10.2020 10:59 Uhr
@J.Bercow

Untreue ist eine Schweinerei.

Die Praxis ist einerlei, im untreuen Charakter liegt die Schweinerei.

21.10.2020 11:00 Uhr
Zitat:
Nein, das macht ein ganzes Fass an Problemen auf. Bisexuelle sollten nicht zu besonderen Rechtfertigungen genötigt werden, die man auch von Hetero- oder Homosexuellen nicht verlangt.


Wir reden hier von einem Prozess, den jermand - vermutölich die Gattin - angestrengt hat. Vor Gericht ist man dann wohl zu einer Aussage verpflichtet. Ich sage ja nicht, dass ich das gut finde - aber juristisch eben wohl sauber. Abgesehen von der Geldstrafe.
21.10.2020 11:03 Uhr
Zitat:
Vor Gericht ist man dann wohl zu einer Aussage verpflichtet.


Ich hoffe sehr auch in Spanien ist man nicht verpflichtet sich selbst zu belasten.
21.10.2020 11:04 Uhr
Zitat:
Sogar der Staatsanwalt hatte sich für die Verwerfung der Anklage ausgesprochen. Die Richterin berief sich bei ihrem Urteil aber auf das Zivilgesetzbuch von 1889. Das sieht die Annullierung einer Ehe vor, wenn diese durch "Betrug" zustande kommt. Vilalta habe seine Homosexualität vorsätzlich verschwiegen, so die Richterin.

"Ich habe meine Frau nie betrogen. Ich war verliebt, als ich sie geheiratet habe", sagte der Verurteilte zu "El Mundo". "Meine Frau weiß, dass ich während der Ehe total heterosexuell war." Die Trennung war 2011 im gemeinsamen Einvernehmen erfolgt, die sexuelle Orientierung des Mannes spielte dabei keine Rolle. Nach der Scheidung seien er und seine Frau gute Freunde geblieben, erklärte Vilalta - auch nachdem er ihr 2016 einen männlichen Partner vorgestellt habe, den sie "sehr nett gefunden" habe. (apa, dpa)


https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/chronik/europa/2079951-Spanier-wegen-verschwiegener-Bisexualitaet-verurteilt.html

Wenn er sie nie betrogen hat und auch das nicht ausgelebt hat, dann ist das wirklich einfach zu kassieren.

21.10.2020 11:05 Uhr
Zitat:
Zitat:
Vor Gericht ist man dann wohl zu einer Aussage verpflichtet.


Ich hoffe sehr auch in Spanien ist man nicht verpflichtet sich selbst zu belasten.


*seufz*
Ok, Du hast recht und gut ist.

Ich habe das Gefühl, Du willst mich heute missverstehen (nicht nur in dieser Umfrage)- da macht eine Diskussion dann auch keinen Spaß.
21.10.2020 11:06 Uhr
M.E spricht es abseits des Gerichtsurteils nicht für die Vertrauensbasis der Partner, wenn er ihr nicht mal sagen kann, Du Mausal, ich bin Dir treu, aber ich bin bisexuell.

Da liegt der Hund m.E in Wahrheit begraben und diese Ehe konnte nur scheitern.
21.10.2020 11:07 Uhr
Mal eine ganz andere Frage. Warum ist das Verschweigen einer bisexuellen Neigung eigentlich ein schwerwiegender Vertrauensbruch? Ich behaupte mal dass dann mindestens 20% der hiesigen Paarbeziehungen auf so einem Vertrauensbruch fußen würden, denn ich bin fest davon überzeugt, dass bisexuelle Neigungen sehr weit verbreitet sind.
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