In dieser Kategorie existieren keine Unterbereiche.
Unterkategorie vorschlagen
Hinweis für Gäste
Um an den Umfragen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Anfang-54206 - 4210 / 22490 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  EvaHulzinger  05.12.2024 09:13 Uhr
[Parteiprogramme] Wie findest Du den Punkt "Opferschutz statt Täterschutz“ aus dem Parteiprogramm der AfD?
Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern. Nicht therapierbare alkohol- und drogenabhängige sowie psychisch kranke Täter, von denen erhebliche Gefahren für die Allgemeinheit ausgehen, sind nicht in psychiatrischen Krankenhäusern, sondern in der Sicherungsverwahrung unterzubringen. Lockerungen und Urlaube im Strafvollzug dürfen nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich sein. Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt- und Drogenkriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher. Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, Ausländische Straftäter müssen viel schneller als bisher abgeschoben werden. indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen. Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu entschärfen. Außerdem sind durch Vereinbarung mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können. Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung abzuschaffen, den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts zu forcieren.
 Sehr gut40,0%  (2)
 Gut0,0%  (0)
 In Teilen40,0%  (2)
 Weniger0,0%  (0)
 Gar nicht0,0%  (0)
 Anders0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes20,0%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [0]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  EvaHulzinger  05.12.2024 09:10 Uhr
Denkst Du, dass die deutsche Verfassung einen Schutz vor einer Aktion wie in Seoul darstellt?
Die Presse vergleicht die österreichische Verfassung. Aber wie sieht es der Doler für Deutschland.

Die südkoreanische Verfassung räumt dem Präsidenten weitreichende Befugnisse ein. Er kann das Kriegsrecht verhängen und Militär mobilisieren, dadurch können Verhaftungen angeordnet und die Grundrechte ausgesetzt werden. Südkoreas Präsident, Yoon Suk-yeol, machte am Dienstag davon Gebrauch, nahm die Entscheidung aber zurück, nachdem das Parlament dagegen gestimmt hatte.

Wie sieht die Rechtslage für solche Situationen in Österreich aus? Könnte der Bundespräsident auch so vorgehen? Nein, erklären Verfassungsrechtler der „Presse“. Begriffe wie „Ausnahmezustand“ und „Kriegsrecht“ finden sich im Verfassungsrecht nicht, sagt Karl Stöger von der Uni Wien: „So etwas haben wir nicht.“ Es gebe kein „ausgeprägtes Notstandsrecht, durch das weite Teile der Verfassung“ ausgesetzt werden können.

Die Regeln seien in Österreich „sehr verstreut“ und würden die Kompetenzen auf mehrere Organe verteilen, schildert Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck. So kann der Bundespräsident in Notfällen, wenn sich der Nationalrat nicht versammeln kann, „vorläufige gesetz­ändernde Verordnungen“ erlassen. Allerdings müsse er hier „auf Vorschlag der Bundesregierung“ agieren, sagt Bußjäger. Solch eine Notfallsgesetzgebung ist aber in gewissen Angelegenheiten auch dem Bund und den Ländern eingeräumt. Stöger verweist darauf, dass in solchen Fällen unter anderem auch dem Innen- und Verteidigungsminister nach dem Sicherheitspolizeigesetz und dem Militärbefugnisgesetz Kompetenzen zu­kommen.

Die Presse vom 06.12.2024
 Ja0,0%  (0)
 Nein40,0%  (2)
 In Teilen40,0%  (2)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes20,0%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [6]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  EvaHulzinger  05.12.2024 08:55 Uhr
Will die AfD überhaupt etwas in Belangen ihrer Jugend ändern?
Der AfD-Bundesvorstand will die umstrittene Jugendorganisation nun auflösen. Das würde aber nicht das Ende der intensiven personellen und ideologischen Verflechtungen zur Mutterpartei bedeuten, im Gegenteil. Zwar gilt die JA schon bisher als offizielle Jugendorganisation der AfD, verfügt als eigenständiger Verein aber über „Satzungs-, Programm-, Finanz- und Personalautonomie“, heißt es in den Statuten. Die AfD-Spitze will nun die Schiedsgerichtsbarkeit der Partei auch auf die Jugend­organisation umlegen. Die JA soll also unter den Schutzschirm der AfD rücken.

„Durchsichtiges Ablenkungsmanöver“

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hält die Umstrukturierung der AfD-Jugend für ein „durchsichtiges Ablenkungsmanöver“ im Bundestagswahlkampf. „Es soll nach Disziplinierung der als extremistisch eingestuften Jugendorganisation aussehen, bedeutet aber eine engere Anbindung an die Partei, ohne dass die Positionen verändert würden“, sagte Kramer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Für den AfD-Nachwuchs bedeute das zusätzliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Partei, erläutert Kramer.

Die Presse vom 05.12.2024
 Ja0,0%  (0)
 Nein33,3%  (1)
 In Teilen33,3%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes33,3%  (1)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [2]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  EvaHulzinger  05.12.2024 08:48 Uhr
Kann man Südkorea als Vorbild für das sehen, was man wehrhafte Demokratie nennt?
Südkorea ist eine stabile Demokratie. Dienstagnacht wurde das klar: Das Parlament tagte trotz der Präsenz von Sicherheitskräften, stimmte über das Kriegsrecht ab, wie es die Verfassung vorschreibt. Selbst Yoons Parteifreunde richteten sich nach dem Gesetz, distanzierten sich vom Chef. Die Zivilgesellschaft reagierte: Menschen demonstrierten, Medien ließen sich nicht einschüchtern und berichteten.

In einer Zeit, in der Demokratien unter Druck geraten, Ressentiments und Emotionen dominieren, ist Yoons Scheitern ein Lichtblick. Und der diszi­plinierte Widerstand der Südkoreaner ein Vorbild für viele westliche Demokratien.

Die Presse vom 05.12.2024
 Ja50,0%  (2)
 Nein25,0%  (1)
 In Teilen25,0%  (1)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes0,0%  (0)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [0]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
Von:  EvaHulzinger  05.12.2024 08:43 Uhr
[Parteiprogramme] Wie findest Du den Punkt "Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafene“ aus dem Parteiprogramm der AfD?
Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind. Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen.
 Sehr gut33,3%  (1)
 Gut33,3%  (1)
 In Teilen0,0%  (0)
 Weniger33,3%  (1)
 Gar nicht 0,0%  (0)
 Anders0,0%  (0)
 Diskussion0,0%  (0)
 Bimbes0,0%  (0)
 
Diskutieren im ForumDiskutieren [0]   |   Ergebnis verfolgenFavoriten   |  Rezensionen verfolgenRezensionen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
» Starte Deine eigene Abstimmung in dieser Kategorie und verdiene 500 Bimbes! «
Anfang-54206 - 4210 / 22490 Abstimmungen+5Ende