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 |  | 4206 - 4210 / 22489 Abstimmungen |  |  |
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| Denkst Du, dass die deutsche Verfassung einen Schutz vor einer Aktion wie in Seoul darstellt? |
Die Presse vergleicht die österreichische Verfassung. Aber wie sieht es der Doler für Deutschland.
Die südkoreanische Verfassung räumt dem Präsidenten weitreichende Befugnisse ein. Er kann das Kriegsrecht verhängen und Militär mobilisieren, dadurch können Verhaftungen angeordnet und die Grundrechte ausgesetzt werden. Südkoreas Präsident, Yoon Suk-yeol, machte am Dienstag davon Gebrauch, nahm die Entscheidung aber zurück, nachdem das Parlament dagegen gestimmt hatte.
Wie sieht die Rechtslage für solche Situationen in Österreich aus? Könnte der Bundespräsident auch so vorgehen? Nein, erklären Verfassungsrechtler der „Presse“. Begriffe wie „Ausnahmezustand“ und „Kriegsrecht“ finden sich im Verfassungsrecht nicht, sagt Karl Stöger von der Uni Wien: „So etwas haben wir nicht.“ Es gebe kein „ausgeprägtes Notstandsrecht, durch das weite Teile der Verfassung“ ausgesetzt werden können.
Die Regeln seien in Österreich „sehr verstreut“ und würden die Kompetenzen auf mehrere Organe verteilen, schildert Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck. So kann der Bundespräsident in Notfällen, wenn sich der Nationalrat nicht versammeln kann, „vorläufige gesetzÂändernde Verordnungen“ erlassen. Allerdings müsse er hier „auf Vorschlag der Bundesregierung“ agieren, sagt Bußjäger. Solch eine Notfallsgesetzgebung ist aber in gewissen Angelegenheiten auch dem Bund und den Ländern eingeräumt. Stöger verweist darauf, dass in solchen Fällen unter anderem auch dem Innen- und Verteidigungsminister nach dem Sicherheitspolizeigesetz und dem Militärbefugnisgesetz Kompetenzen zuÂkommen.
Die Presse vom 06.12.2024 |
| Ja | 0,0% | (0) | | Nein | 40,0% |   (2) | | In Teilen | 40,0% |   (2) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes | 20,0% |  (1) |  |  | |  |
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| Will die AfD überhaupt etwas in Belangen ihrer Jugend ändern? |
Der AfD-Bundesvorstand will die umstrittene Jugendorganisation nun auflösen. Das würde aber nicht das Ende der intensiven personellen und ideologischen Verflechtungen zur Mutterpartei bedeuten, im Gegenteil. Zwar gilt die JA schon bisher als offizielle Jugendorganisation der AfD, verfügt als eigenständiger Verein aber über „Satzungs-, Programm-, Finanz- und Personalautonomie“, heißt es in den Statuten. Die AfD-Spitze will nun die Schiedsgerichtsbarkeit der Partei auch auf die JugendÂorganisation umlegen. Die JA soll also unter den Schutzschirm der AfD rücken.
„Durchsichtiges Ablenkungsmanöver“
Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, hält die Umstrukturierung der AfD-Jugend für ein „durchsichtiges Ablenkungsmanöver“ im Bundestagswahlkampf. „Es soll nach Disziplinierung der als extremistisch eingestuften Jugendorganisation aussehen, bedeutet aber eine engere Anbindung an die Partei, ohne dass die Positionen verändert würden“, sagte Kramer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Für den AfD-Nachwuchs bedeute das zusätzliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten innerhalb der Partei, erläutert Kramer.
Die Presse vom 05.12.2024 |
| Ja | 0,0% | (0) | | Nein | 33,3% |  (1) | | In Teilen | 33,3% |  (1) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes | 33,3% |  (1) |  |  | |  |
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| Kann man Südkorea als Vorbild für das sehen, was man wehrhafte Demokratie nennt? |
Südkorea ist eine stabile Demokratie. Dienstagnacht wurde das klar: Das Parlament tagte trotz der Präsenz von Sicherheitskräften, stimmte über das Kriegsrecht ab, wie es die Verfassung vorschreibt. Selbst Yoons Parteifreunde richteten sich nach dem Gesetz, distanzierten sich vom Chef. Die Zivilgesellschaft reagierte: Menschen demonstrierten, Medien ließen sich nicht einschüchtern und berichteten.
In einer Zeit, in der Demokratien unter Druck geraten, Ressentiments und Emotionen dominieren, ist Yoons Scheitern ein Lichtblick. Und der disziÂplinierte Widerstand der Südkoreaner ein Vorbild für viele westliche Demokratien.
Die Presse vom 05.12.2024 |
| Ja | 50,0% |   (2) | | Nein | 25,0% |  (1) | | In Teilen | 25,0% |  (1) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes | 0,0% | (0) |  |  | |  |
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| [Parteiprogramme] Wie findest Du den Punkt "Angriffe auf Amtspersonen härter bestrafene“ aus dem Parteiprogramm der AfD? |
| Der immer mehr um sich greifenden Aggressivität gegen Amtspersonen im weiteren Sinne (Polizeibeamte, Feuerwehrangehörige und sonstige Rettungskräfte) ist dadurch zu begegnen, dass tätliche Angriffe auf diesen Personenkreis mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten zu ahnden sind. Hierzu sehen wir auch einen neuen Straftatbestand als erforderlich an, der Polizisten auch dann vor Angriffen besonders schützt, wenn diese Angriffe anlasslos erfolgen. |
| Sehr gut | 33,3% |  (1) | | Gut | 33,3% |  (1) | | In Teilen | 0,0% | (0) | | Weniger | 33,3% |  (1) | | Gar nicht | 0,0% | (0) | | Anders | 0,0% | (0) | | Diskussion | 0,0% | (0) | | Bimbes | 0,0% | (0) |  |  | |  |
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| Was gefällt dir an der Afd am besten? |
| Wirtschaft | 0,0% | (0) | | Sozialpolitik | 0,0% | (0) | | Innere Sicherheit | 50,0% |  (1) | | Migration | 0,0% | (0) | | Gesellschaftspolitik | 50,0% |  (1) | | Umweltpolitik | 0,0% | (0) | | Aussenpolitik | 0,0% | (0) | | Anderes | 0,0% | (0) | | Diskussion | 0,0% | (0) |  |  | |  |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
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