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Fragenübersicht Wie würdest Du argumentieren, wenn Du ein Anwalt im Rahmen des Nürnberger Hauptkriegsverbrecher gewesen wärest?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
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29.05.2023 12:25 Uhr
Das hängt natürlich vom Angeklagten ab. Bei Keitel hätte ich auch den reinen Verwaltungscharakter seiner Position betont ohne eigenen Gestaltungsspielraum und als "einfacher" Gehilfe. Hat aber bekannterweise nicht funktioniert.
Ob man empfohlen hätte, eine eigene Schuld einzugestehen, hinge natürlich auch davon ab, inwieweit der Mandant in den Holocaust eingebunden war. Bei Speer hat es funktioniert, weil man zu wenig wusste.
29.05.2023 12:26 Uhr
Ich würde einfach darauf achten, dass die Regeln nicht verletzt werden.

So gut wie die Verteidiger der SA möchte ich gar nicht sein. Urteil: keine verbrecherische Organisation. Heilige Scheiße, das war mir gar nicht bewusst.

Begründung: nach der Röhm-Affaire zu unbedeutend. *hust*
29.05.2023 12:30 Uhr
Zitat:
Heilige Scheiße, das war mir gar nicht bewusst.

Begründung: nach der Röhm-Affaire zu unbedeutend. *hust*


Fällt mir auch jetzt erst auf, wo du es sagst. Wahrscheinlich hat man auch an die praktischen Konsequenzen gedacht. Jedem SA-Mann, der da 1933 irgendwo mitgelaufen ist, das Stigma, Mitglied in einer verbrecherischen Organisation zu sein, in die Nachkriegszeit mitzugeben war wohl im Gegensatz zur SS zu viel. Bei der SS war es aufgrund der Einbindung in den Völkermord eindeutig.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.05.2023 12:30 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.05.2023 12:33 Uhr
Werter hoher Gerichtshof!

Im Rahmen der Anklageschrift werden verschiedene Verträge genannt deren Bruch seitens des Reiches begangen wurden. Hohes Gericht nun ist es aber so, dass hier 2 Punkte zum Tragen kommen, die diese Anklage ad absurdum führen.

In keinem der genannten Verträge ist eine Sanktionsmöglichkeit vorgeseheny

Weder in den Statuten des Völkerbundes noch in den Statuten der heuer im Sommer gegründeten Organisation finden sich Grundlagen, die einen Gerichtshof wie diesen legitimieren.

Zudem gibt es den juristischen Grundsatz, dass nur strafbar, was zum Zeitpunkt der Tat strafbar war. Hier gibt es keine Grundlagen völkerrechtsverbindlichen Charakters.

Sprechen Sie Recht, aber schaffen sie kein neues Unrecht indem sie illegitim etwas zusammenschustern, was auf keiner gesunden Basis steht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.05.2023 12:35 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.05.2023 12:37 Uhr
Zitat:
Werter hoher Gerichtshof!

Im Rahmen der Anklageschrift werden verschiedene Verträge genannt deren Bruch seitens des Reiches begangen wurden. Hohes Gericht nun ist es aber so, dass hier 2 Punkte zum Tragen kommen, die diese Anklage ad absurdum fühlen,

In keinem der genannten Verträge ist eine Sanktionsmöglichkeit vorgesehen,

Weder in den Statuten des Völkerbundes noch in den Statuten der heuer im Sommer gegründeten Organisation finden sich Grundlagen, die einen Gerichtshof wie diesen legitimieren.

Zudem gibt es den juristischen Grundsatz, dass nur strafbar, was zum Zeitpunkt der Tat strafbar war. Hier gibt es keine Grundlagen völkerrechtsverbindlichen Charakters.

Sprechen Sie Recht, aber schaffen sie kein neues Unrecht indem sie illegitim etwas zusammenschustern, was auf keiner gesunden Basis steht.


Damit hättest du zwar formal Recht gehabt, aber es war klar, dass die Siegermächte auf nulla poena sine lege nicht eingehen würden. Eine erfolgsversprechende Strategie wäre es auf jeden Fall nicht gewesen, die Karte "Siegerjustiz" zu spielen. Erfolgsversprechender war es, die emotionale Schiene zu fahren. Wie bei Speer, das ist einer von uns, der ist kultiviert, feingeistig, hat keine Neigung zu Gewalt oder Sadismus, gesteht eine Mitverantwortung ein, das hat gezogen.
29.05.2023 12:40 Uhr
Ich würde zunächst davon ausgehen,dass der Zeuge Naujocks zu dem getürkten Überfall auf den Sender Gleiwitz nicht aussagen kann.

Und dann würde ich ganz einfach sagen:

"Herr Vorsitzender. Polen hatte in der Nacht auch mit bereits regulären Soldaten geschossen. Seit 5 Uhr 45 wurde dann zurück geschossen und wir sahen uns gezwungen, Bombe mit Bombe zu vergelten. Die Opfer der polnischen Bevölkerung tun dem Herrn Angeklagten außerordentlich leid.

Aber bedenken Sie nun die Fakten: während wir uns unter dem Druck der Ereignisse immer tiefer nach Polen hinein bewegen mussten, um diesen ganzen Überfall auf den Sender Gleiwitz abzuwehren, erklärten uns am 3. September 1939 England und Frankreich den Krieg. Und französische Truppen rückten teilweise ins Saarland ein.

Ich bin der Meinung, Hohes Gericht, dass doch vollkommen klar ist, wer da wen angegriffen hat."


Die ganze Sache bricht natürlich zusammen, wenn Naujocks aussagt. Der Zeuge muss daher so schnell wie möglich gefunden werden, damit er kleinen Blödsinn redet.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.05.2023 12:45 Uhr. Frühere Versionen ansehen
29.05.2023 12:44 Uhr
Ich verweigere das Mandat!
29.05.2023 12:45 Uhr
Ich würde niemals Nazis anwaltlich vertreten.
29.05.2023 12:48 Uhr
Zitat:
Ich verweigere das Mandat!


Ja natürlich. Anteros würde noch nicht einmal Ernst Röhm verteidigen. Und das ist auch völlig in Ordnung so
29.05.2023 12:48 Uhr
Zitat:
Werter hoher Gerichtshof!

Im Rahmen der Anklageschrift werden verschiedene Verträge genannt deren Bruch seitens des Reiches begangen wurden. Hohes Gericht nun ist es aber so, dass hier 2 Punkte zum Tragen kommen, die diese Anklage ad absurdum führen.

In keinem der genannten Verträge ist eine Sanktionsmöglichkeit vorgeseheny

Weder in den Statuten des Völkerbundes noch in den Statuten der heuer im Sommer gegründeten Organisation finden sich Grundlagen, die einen Gerichtshof wie diesen legitimieren.

Zudem gibt es den juristischen Grundsatz, dass nur strafbar, was zum Zeitpunkt der Tat strafbar war. Hier gibt es keine Grundlagen völkerrechtsverbindlichen Charakters.

Sprechen Sie Recht, aber schaffen sie kein neues Unrecht indem sie illegitim etwas zusammenschustern, was auf keiner gesunden Basis steht.


Tatsächlich wurde so argumentiert aber es wurde abgewiesen.

Zitat:
Zu Prozessbeginn legten alle Verteidiger eine gemeinsame Denkschrift vor, die die juristischen Grundlagen des Prozesses in Frage stellten. Insbesondere ging es um die Strafbarkeit „der Entfesselung des ungerechten Krieges“. Die Verteidigung machte geltend, dass „soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, […] der gegenwärtige Prozess keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht [hat], sondern ein Verfahren [ist], das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht, das erst nach der Tat geschaffen wurde“. Der Vorsitzende Richter des Internationalen Militärgerichtshofs, Sir Geoffrey Lawrence lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, im Briand-Kellogg-Pakt von 1928 hätten sich 15 Staaten, darunter auch Deutschland, dafür ausgesprochen, den Krieg als „Werkzeug nationaler Politik“ zu ächten und zwischenstaatliche Konflikte nur „durch friedliche Mittel“ beizulegen.


Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher
29.05.2023 12:50 Uhr
@Anteros und Kreuzeiche, das ist ja nett. Aber möglicherweise hättet Ihr so eine Verurteilung unmöglich gemacht. Ohne Verteidigung keine Strafe.
29.05.2023 12:50 Uhr
Zu Ernst Kaltenbrunner, dem Chef des Reichssicherheitshauptamtes, fiel dem Verteidiger jedenfalls folgendes Argument ein: "Er mochte die polizeiliche Laufbahn nicht."
29.05.2023 12:55 Uhr
Lieber Richter seid gnädig und fein
Und schick uns unbeschadet wieder heim
Sind von Völkermord und Angriffskrieg rein
Das war doch nur der Adolf das alte Schwein
29.05.2023 12:55 Uhr
Zitat:
Zitat:
Ich verweigere das Mandat!


Ja natürlich. Anteros würde noch nicht einmal Ernst Röhm verteidigen. Und das ist auch völlig in Ordnung so


Diese feiste SA-Ratte würde ich nie und nimmer verteidigen. Du hast natürlich nicht auf seine sexuelle Orientierung angespielt, als du mich mit ihm in Verbindung brachtest, Teilnehmer - oder?
29.05.2023 12:57 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ich verweigere das Mandat!


Ja natürlich. Anteros würde noch nicht einmal Ernst Röhm verteidigen. Und das ist auch völlig in Ordnung so


Diese feiste SA-Ratte würde ich nie und nimmer verteidigen. Du hast natürlich nicht auf seine sexuelle Orientierung angespielt, als du mich mit ihm in Verbindung brachtest, Teilnehmer - oder?


Man kann sich auch was einbilden, wenn man möchte.
29.05.2023 12:58 Uhr
Selbst in solch ekeligen Umfragen können einige des Hirnes verlustig gegangene Gestalten auf dieser Plattform ihre diskriminierenden Kommentare nicht unterlassen.

29.05.2023 13:00 Uhr
Zitat:
Man kann sich auch was einbilden, wenn man möchte.


Wie blind und blöd bist Du eigentlich? Welche andere, als eine diskriminierende Motivation sollte dieser Spinner namens Teilnehmer denn bitteschön haben um mich in einem Beitrag mit dem bekanntesten schwulen Nazi zu nennen?

Pack Dir an Deine inzwischen wohl sehr weiche Birne, Du Wiener Hamsterverschnitt.
29.05.2023 13:02 Uhr
Zitat:
Pack Dir an Deine inzwischen wohl sehr weiche Birne,


Warum musst Du immer so ausfallend werden. Das hat mir dieser Umfrage nichts zu tun, die für historisch interessierte Menschen gedacht war, die auch sich gerne geistig spielen.
29.05.2023 13:03 Uhr
Zitat:
Zitat:
Pack Dir an Deine inzwischen wohl sehr weiche Birne,


Warum musst Du immer so ausfallend werden. Das hat mir dieser Umfrage nichts zu tun, die für historisch interessierte Menschen gedacht war, die auch sich gerne geistig spielen.


Weil Du es verdient hast, das man Dir mal bezüglich Deiner Kommentare und mit Kumpanen angerührten Meinungskacke gehörig die Leviten liest.
29.05.2023 13:04 Uhr
Zitat:
die auch sich gerne geistig spielen.


Wenn kranke Geister spielen, sollen sie sich in die dafür vorgesehenen Anstalten begeben. Wer dann auch noch mit Wollust diskriminierend unterwegs ist, sollte diesen Vorgang beschleunigen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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