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Fragenübersicht Der Christchurch-Attentäter ist in Neuseeland zu lebenslanger Haft - ohne Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung verurteilt worden - gutes Urteil?
1 - 16 / 16 Meinungen
27.08.2020 18:09 Uhr
Das finde ich angemessen, nach einem Mord an über 50 Personen und weiteren 50 Verletzten.
27.08.2020 18:38 Uhr
Ja, ich halte das für in Ordnung.
27.08.2020 18:45 Uhr
Es wird ihm hoffentlich eine Lehre sein.
27.08.2020 19:35 Uhr
Wäre in Deutschland zum Glück nicht möglich.
27.08.2020 20:49 Uhr
Zitat:
Das finde ich angemessen, nach einem Mord an über 50 Personen und weiteren 50 Verletzten.


Zitat:
Ja, ich halte das für in Ordnung.


Ihr wisst aber schon das so ein Urteil gegen Artikel 1 des Grundgesetz verstösst (Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.).
Einem australischen Gericht kann das egal sein.
Aber das die Prominten FPIler das genauso sehen.

27.08.2020 20:58 Uhr
Kettenhund, in Deutschland gibt es Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe.
Das wurde vom BVerfG und dem EuGH nicht beanstandet, auch was die unbestimmte Länge angeht.
Daher ist deine Behauptung zu Art 1 GG falsch, so pauschal, wie du sie geschrieben hast.
27.08.2020 21:04 Uhr
Zitat:
Kettenhund, in Deutschland gibt es Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe.
Das wurde vom BVerfG und dem EuGH nicht beanstandet, auch was die unbestimmte Länge angeht.
Daher ist deine Behauptung zu Art 1 GG falsch, so pauschal, wie du sie geschrieben hast.


"Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zu den Voraussetzungen eines menschenwürdigen Strafvollzugs, dass dem zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden (BVerfGE 45, 187 <229 und Leitsatz 3 Satz 1>; 113, 154 <164>). Es ist danach mit der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) unvereinbar, wenn ein Verurteilter in der Strafhaft ungeachtet seiner persönlichen Entwicklung jegliche Hoffnung, seine Freiheit wiederzuerlangen, aufgeben muss (vgl. BVerfGE 45, 187 <245>). Dies gilt auch im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe und der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld,"
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/01/rk20100116_2bvr229909.html#:~:text=Nach%20der%20Rechtsprechung%20des%20Bundesverfassungsgerichts,%3B%20113%2C%20154
27.08.2020 21:43 Uhr
Die schwerstmögliche Haftstrafe für dieses Verbrechen ist angemessen, allerdings sehe ich bei tatsächlich lebenslänglichen Haftstrafen durchaus ein Problem.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.08.2020 21:58 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.08.2020 22:26 Uhr
In so einem gravierenden Fall wäre ein Erschießungskommando durchaus nicht unangemessen.
27.08.2020 22:48 Uhr
Zitat:
In so einem gravierenden Fall wäre ein Erschießungskommando durchaus nicht unangemessen.


Ich bin da auch für den Genickschuss.
Deswegen hat mich die Antwortoption

"Nein - zu milde - die Todesstrafe wäre angemessen"

verwundert. Die Todestrafe ist um einiges humaner als echtes Lebenslang.
28.08.2020 17:41 Uhr
Wer über 50 Menschen ermordet, hat kein anderes Urteil verdient.
28.08.2020 17:41 Uhr
Zitat:
Wäre in Deutschland zum Glück nicht möglich.


Doch.
30.08.2020 03:28 Uhr
Richtiges Urteil!
30.08.2020 03:29 Uhr
Zitat:
Die schwerstmögliche Haftstrafe für dieses Verbrechen ist angemessen, allerdings sehe ich bei tatsächlich lebenslänglichen Haftstrafen durchaus ein Problem.


Wundert mich nicht.
30.08.2020 07:59 Uhr
Zitat:


Wäre in Deutschland zum Glück nicht möglich.



Der Typ, der letztes Jahr in Frankfurt ein Kind und seine Mutter vor den ICE gestoßen hat, kommt lebenslang in die Psychiatrie, wie am Freitag entschieden wurde. Es ist in Deutschland also sehr wohl möglich.
30.08.2020 08:01 Uhr
Zitat:
Zitat:


Wäre in Deutschland zum Glück nicht möglich.



Der Typ, der letztes Jahr in Frankfurt ein Kind und seine Mutter vor den ICE gestoßen hat, kommt lebenslang in die Psychiatrie, wie am Freitag entschieden wurde. Es ist in Deutschland also sehr wohl möglich.


OMG! Also nicht ins Gefängnis.
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