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Fragenübersicht Hast du angesichts höherer Bußgelder dein Verhalten im Straßenverkehr geändert?
1 - 18 / 18 Meinungen
02.05.2020 14:46 Uhr
Geht nicht mangels Auto und Führerschein.
Ich finde es aber gut. Wir sind in Deutschland auch nach dieser Verschärfung noch mit die Sanftesten in Europa. Anderswo ist auch schon mal das Auto konfisziert ...

[Autofahrershitstorm in ...3...2...1]

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.05.2020 15:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.05.2020 14:46 Uhr
Ich bin seither nur 1x gefahren - da bin ich tatsächlich etwas langsamer gefahren als sonst. Ein Fahrverbot käme mir nicht gerade gelegen, zumal ich erst im Herbst ein 1-monatiges ertragen musste.
02.05.2020 14:53 Uhr
Ich bin seitdem nicht viel gefahren, einmal einkaufen, wenn ich mich richtig erinnere.

Wer auf Rad- und Fußwegen parkt oder hält ist entweder ignorant oder blind. Das habe ich vorher schon nicht gemacht.

Ich werde versuchen, mit noch genauer an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und v.a. das "Ausrollen" auf der Autobahn einzuschränken. Normalerweise rolle ich auf Baustellen zu und am ersten 80-Schild reicht es normalerweise nicht für 80, also wird zukünftig gebremst.

(Übrigens auch erstaunlich - es gibt auch fast 50 Jahre nach Errichtung der Blitzer und nach unzähligen Medienberichten immer noch Leute, die den Elzer Berg zu schnell runter fahren. Denen ist dann halt auch nicht zu helfen.)
02.05.2020 14:56 Uhr
Ich halte mich grundsätzlich an die Verkehrsregeln.
02.05.2020 16:08 Uhr
Nö, ich hab da auch nicht groß was zu ändern.
02.05.2020 16:30 Uhr
Für Radfahrer gab es ja kaum Verschärfungen, da muss ich deshalb auch nicht zu viel anpassen - ich halte mich sowieso an den ganz überwiegenden Teil der Verkehrsregeln. Allerdings bin ich gespannt, wann von der Polizei, wir haben hier ja eine eigens zuständige Polizeieinheit, mal konsequent kontrolliert, ob Pkw-Fahrer den vorgeschriebenen Mindestabstand zu Radfahrern einhalten. Das gäbe sicher in Masse Knöllchen.

Auto bin ich seitdem noch nicht gefahren, die neuen Regeln zur Überschreitung der Geschwindigkeit bis 20 km/h sind aber etwas, was mich ehrlicherweise betrifft und da werde ich mich anpassen müssen. Ist aber ok, wie profondo schon sagte - unser Straßenverkehrsrecht ist in manchen Bereichen so lächerlich lasch, dass da noch vieeeeel Luft nach oben ist.
02.05.2020 17:33 Uhr
Zitat:
Allerdings bin ich gespannt, wann von der Polizei, wir haben hier ja eine eigens zuständige Polizeieinheit, mal konsequent kontrolliert, ob Pkw-Fahrer den vorgeschriebenen Mindestabstand zu Radfahrern einhalten. Das gäbe sicher in Masse Knöllchen.


Der erste Polizist, der mich deswegen anhält, darf mir dann mal vormachen, wie das in mancher Straße gehen soll. So manchen Polizisten möchte ich da auch mal im Schritttempo hinterherfahren sehen, um überholen zu vermeiden.

Kann eigentlich geahndet werden, wenn ein Radfahrer meint, die halbe Straße in ihrer Breite zu brauchen, weil er sich nicht entscheiden kann rechts zu fahren? Viele von denen fahren als hätten sie nen Kasten Kölsch intus.
02.05.2020 17:40 Uhr
Zitat:
Zitat:
Allerdings bin ich gespannt, wann von der Polizei, wir haben hier ja eine eigens zuständige Polizeieinheit, mal konsequent kontrolliert, ob Pkw-Fahrer den vorgeschriebenen Mindestabstand zu Radfahrern einhalten. Das gäbe sicher in Masse Knöllchen.


Der erste Polizist, der mich deswegen anhält, darf mir dann mal vormachen, wie das in mancher Straße gehen soll. So manchen Polizisten möchte ich da auch mal im Schritttempo hinterherfahren sehen, um überholen zu vermeiden.

Kann eigentlich geahndet werden, wenn ein Radfahrer meint, die halbe Straße in ihrer Breite zu brauchen, weil er sich nicht entscheiden kann rechts zu fahren? Viele von denen fahren als hätten sie nen Kasten Kölsch intus.


Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer, was aber nicht heißt, dass sie auf der Straße soweit rechts wie nur irgendwie möglich fahren müssen. Je nach Begebenheiten ist der geforderte Abstand zum rechts parkenden Auto oder zum Spurende rechts 0,8 - 1,2 m gemessen vom Lenkerende aus. Das führt bei vielen Straßen dazu, dass Autofahrer nicht überholen können, ohne den gebotenen Mindestabstand einzuhalten. Aber ehrlicherweise: Wenn es keinen Radweg gibt, ist das auch nicht das Problem des Radfahrers. Wenn unbedingt gewollt ist dass Rad und Auto sich die Straße teilen, ist die Konsequenz, dass man sich in manchen Bereichen am langsameren Verkehrsteilnehmer orientieren muss.

Unabhängig davon meine eigene Erfahrung: Wenn du soweit es geht rechts fährst wirst du mit ganz abenteuerlichen Manövern überholt. Ich finde es ja gar nicht so schlimm, wenn der (nun ja vorgeschriebene) Abstand Auto - Rad nicht eingehalten wird, würde man beim Überholen wenigstens bremsen um das Risiko kalkulierbarer zu machen. Passiert aber fast nie. Man lernt daraus und achtet dann genau darauf, diesen Meter zur rechten Spur nicht zu unterschreiten. Meine Lust auf Knochenbrüche wegen unachtsamer Verkehrsteilnehmer ist klein

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 02.05.2020 17:41 Uhr. Frühere Versionen ansehen
02.05.2020 17:40 Uhr
Zitat:
Der erste Polizist, der mich deswegen anhält, darf mir dann mal vormachen, wie das in mancher Straße gehen soll.


In manchen Strassen geht es nicht.

Zitat:
So manchen Polizisten möchte ich da auch mal im Schritttempo hinterherfahren sehen, um überholen zu vermeiden.


Ich wohne in einem mittelalterlich geprägten Stadtteil, da ist es teilweise überhaupt nicht möglich einen Radfahrer zu überholen ohne über ihn drüber zu fahren.
Und ja teilweise heisst es dann Schritttempo.
02.05.2020 17:44 Uhr
Zitat:
Der erste Polizist, der mich deswegen anhält, darf mir dann mal vormachen, wie das in mancher Straße gehen soll. So manchen Polizisten möchte ich da auch mal im Schritttempo hinterherfahren sehen, um überholen zu vermeiden.


Ich fahe mit dem Rad im Wohngebiet, wo die Straßen sowieso schmal sind und auf mind. einer Seite Autos parken, ganz vorsätzlich in der Mitte, um Autofahrer daran zu hindern, sich irgendwie vorbeiquetschen zu wollen und mich dann mit dem Spiegel umhauen.
02.05.2020 17:49 Uhr
Zitat:
Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer,


Auch in der Stadt???
Auf der Autobahn trifft man sie ja seltener.
02.05.2020 17:59 Uhr
Zitat:
Für Radfahrer gab es ja kaum Verschärfungen

Leider. Die rasenden Ganzkörperkondomträger auf Land- und Bundesstraßen sind eine wahre Pest.
Der Radweg neben der Straße ist oft mehr als 2 m breit und die Deppen haben nichts besseres zu tun als nebeneinander fahrend die gesamte Spur über Kilometer zu blockieren.
Von irgendwelcher Ausstattung wie Licht, Reflektoren o.ä. muss man gar nicht erst reden.Aber dann pöbeln wie nix wenn man vorbeifährt.
02.05.2020 18:39 Uhr
Zitat:
Zitat:
Für Radfahrer gab es ja kaum Verschärfungen

Leider. Die rasenden Ganzkörperkondomträger auf Land- und Bundesstraßen sind eine wahre Pest.
Der Radweg neben der Straße ist oft mehr als 2 m breit und die Deppen haben nichts besseres zu tun als nebeneinander fahrend die gesamte Spur über Kilometer zu blockieren.
Von irgendwelcher Ausstattung wie Licht, Reflektoren o.ä. muss man gar nicht erst reden.Aber dann pöbeln wie nix wenn man vorbeifährt.



Jo, auch auf der Radlerseite gibt’s - wen überrascht es - Trottel...
02.05.2020 18:46 Uhr
Ich mußte meinen Fahrstil nicht ändern, denn ich fahre stets zur vollsten Zufriedenheit meiner Mitfahrer eher defensiv. Aber über Radfahrer kann ich mich schon aufregen, die auch gerne dann mal über rot fahren, wenn eine Radfahrerampel rot zeigt. Besonders in der Nähe der Universität kann man viele Verstöße von Radfahrern beobachten.

Ich habe Nachsichtigkeit gegenüber Verkehrsverstößen von Radfahrern schon immer für die falsche Strategie bei der Förderung des Radfahrens gehalten, aber ich glaube, das ist hier wohl nicht das Thema...
03.05.2020 01:46 Uhr
Nein. Ich muss halt noch besser aufpassen und aufmerksamer fahren. Innerorts ist klar, nie mehr als 20 zu viel, aber da hab ich mich auch bisher immer daran gehalten. Außerorts gilt das so jetzt nicht mehr, 20 zuviel kostet 60 Euro, 21 zuviel 70. Nur 25 mehr darf man halt nicht überschreiten.
03.05.2020 09:12 Uhr
Da ich IMMER und ÜBERALL vorschriftsmäßig handele - NEIN.
04.05.2020 17:18 Uhr
Nein. Ich fahre weiterhin erkennbar für den Straßenverkehr charakterlich ungeeignet.
04.05.2020 17:50 Uhr
Zitat:
Der erste Polizist, der mich deswegen anhält, darf mir dann mal vormachen, wie das in mancher Straße gehen soll.


Das wäre Aufgabe eines Fahrlehrers, vielleicht nimmst du nochmal Stunden, wenn du dir im Straßenverkehr unsicher bist ;-)
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