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Fragenübersicht Der Betriebsrat kann nicht verlangen, dass im Unternehmen deutsch gesprochen wird. Wie bewertest du dieses Gerichtsurteil?
1 - 8 / 8 Meinungen
13.08.2020 14:54 Uhr
Das Urteil ist gerechtfertigt.

Wenn Mitarbeiter nicht ausreichend deutsch sprechen, dann muss eben eine Alternative gesucht werden.
Eventuell wäre auch der Einsatz eines Dolmetschers sinnvoll, wenn es im Betrieb einen solchen gibt.

Der Betriebsrat kann nur verlangen, dass der Arbeitgeber dem Betriebsrat alle Unterlagen in deutscher Sprache zur Verfügung stellt.
13.08.2020 14:57 Uhr
Wenn für eine Stelle entsprechend gute Englischkenntnisse nötig sind, dann kann man das Vorstellungsgespräch auch auf englisch führen. Dann sollte der Mitarbeiter auch zukünftige Gespräche auf englisch hinbekommen.

Schwierig stelle ich es mir vor, wenn ein Mitarbeiter lange Jahre seine Personalgespräche nur auf deutsch geführt hat und auf einmal einen neuen Vorgesetzten bekommt, der nur englisch spricht. In diesem Fall muss sichergestellt werden, z.B. mithilfe eines Dolmetschers, dass das Gespräch angemessen stattfinden kann.
13.08.2020 17:13 Uhr
Absolut ok, das sollte jedes Unternehmen selbst entscheiden können.
13.08.2020 17:42 Uhr
Werden Personalgespräche oder auch Besprechungen mit Mitarbeitenden oder Betriebsratsmitgliedern übersetzt, liegt keine Verletzung der Mitbestimmungsrechte vor.

---das ist der Tenor des Urteils---

und genau darauf kommt es an. Es muss gewährleistet sein, dass sowohl die Belegschaft, als auch Bewerber (sofern Englisch nicht Einstellungsvoraussetzung ist) verstehen können, was in der Kommunikation stattfindet.

Sofern also der Arbeitgeber das "Verstehen" durch Dolmetcher sicherstellt oder eben als "Bürosprache" Englisch als gegeben anzunehmen ist, geht das Urteil völlig in Ordnung.

Anders sieht die Welt aus, wenn die Mitarbeiter durch die Sprachnutzung Englisch nicht sicher informiert werden können. Da könnte der Betriebsrat - und das eben nicht über §87 Abs.1 Nr1 (Fragen der Ordnung des Betriebes), sondern über §23 BetrVG: "dem Arbeitgeber ist aufzugeben eine Handlung vorzunehmen, oder eine Handlung zu unterlassen" - vorgehen.

Ich sehe Letzteres als erfolgsversprechend an, denn dann wäre eine rein englische Sprachgebrauchsregel zu unterlassen und ggf. der Dolmetcher über das Urteil erzwingbar (...dem Arbeitgeber aufzugeben).
13.08.2020 19:17 Uhr
Wir kehrten einem solchen Unternehmen sofort auf nimmer Wiedersehen den Rücken. Sowohl als Arbeitnehmer, als auch als Lieferant, Auftraggeber oder Kunde.

A Frechheit, sowas.
13.08.2020 20:59 Uhr
Es gibt Firmen wo intern auf englisch kommuniziert wird, weil sehr viel in Zusammenarbeit mit Filialen oder Geschäftspartnern im Ausland gemacht wird.

Die Frage ist halt, ob alles übersetzt wird, und ob dabei nicht was verlorengeht. Wenn ein langjähriger Mitarbeiter plötzlich das Gefühl bekommt, daß er nicht mehr alles mitkriegt, weil alle anderen nur noch englisch reden (was vorher nicht der Fall war), ist das schon kritisch.
14.08.2020 12:17 Uhr
Ja, englisch ist das Zeichen für Spitzenfirmen. Siehe Air Berlin und Wire Card. Die haben einen Deutschen auch gar nicht nötig. Alle sprechen ja englisch, vor allem die Osteuropäer. Nur bei mir gilt: Anglicae non leguntur.
19.08.2020 18:46 Uhr
Befindet sich die Filiale in Deutschland und es herrscht Publikumsverkehr, der fast ausschließlich deutsch spricht, stellt sich die Frage, warum eine Person als Filialleiterin eingestellt wird, die praktisch keinerlei Kundenkontakte haben kann.

Vergleichbares gilt, wenn in der Filiale praktisch fast nur Deutsche beschäftigt sind.

Unter diesen Umständen müßte der Arbeitgeber eigentlich ein ausgeprägtes Interesse daran haben, daß auch die Führungskräfte der Landessprache mächtig sind, weil sie sonst praktisch von einem großen Teil der Alltags- und informellen Kommunikation ausgeschlossen sind.

Anders verhält es sich, wenn es sich z.B. um eine Telefonzentrale handelt, die auch ausländische Kunden betreut und englische Sprachkenntnisse deshalb für einen nennenswerten Teil der Belegschaft täglicher Arbeitsalltag sind.

Dann sind fehlende deutsche Sprachkenntnisse von Führungskräften nicht schön und werden von mir abgelehnt. Dennoch kann man dann von der Belegschaft ausreichend Englisch-Kenntnisse erwarten, um den Arbeitsalltag (zu dem auch Mitarbeitergespräche gehören) angemessen bewältigen zu können.
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