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Fragenübersicht Gehen Eigenbedarfsklagen von Neubesitzern gegen langjährige Mieter der jeweiligen Wohnungen für dich in Ordnung?
1 - 9 / 9 Meinungen
15.04.2019 12:01 Uhr
Ich habe die vorinstanzlichen Urteile zu diesem Fall nicht gelesen, gehe aber mal davon aus, dass der BGH hier letztlich anhand von Wertungsfragen im Einzelfall wird entscheiden müssen. Und da möchte ich jetzt nicht ran. Im Allgemeinen setzt das Wohnungsmietrecht ja aber recht hohe Hürden - werden diese bei der Eigenbedarfskündigung eingehalten, ist das wohl zu akzeptieren.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.04.2019 12:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.04.2019 12:06 Uhr
Da es in Deutschland einen recht guten Mieterschutz gibt, tendiere ich dazu, dass das in Ordnung geht.
15.04.2019 12:16 Uhr
Nein, das geht für mich nicht in Ordnung.

Ich bin an weiteren Odachlosen zugunsten Besserverdienender nämlich nicht interessiert.
15.04.2019 12:21 Uhr
Zitat:
Nein, das geht für mich nicht in Ordnung.

Ich bin an weiteren Odachlosen zugunsten Besserverdienender nämlich nicht interessiert.


Die Alternative ist nicht Obdachlosigkeit sondern Umzug.
15.04.2019 12:30 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nein, das geht für mich nicht in Ordnung.

Ich bin an weiteren Odachlosen zugunsten Besserverdienender nämlich nicht interessiert.


Die Alternative ist nicht Obdachlosigkeit sondern Umzug.




In Berlin??

Unter einem Jahreseinkommen von 100.000€?

Mit Demenz im Alter von über 80 Jahren???


Ein schlechter Scherz....
15.04.2019 14:01 Uhr
Wer eine vermietete Wohnung kauft, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass er damit auch das Schicksal des Mieters in Händen hält. Ich persönlich würde die Klausel: "Eigentum verpflichtet" auch darauf ausdehnen, dass bei Härten, die durch Eigenbedarfskündigung entstehen immer zugunsten des von der Härte betroffenen Mieters zu entscheiden wäre.
Entstehen beiden Seiten Härten so wäre vom Gericht zu entscheiden, welche Härte schwerer wiegt.


Ich finde es nach wie vor ungenügend geregelt, wie mit vermieteten Wohnungen zu verfahren ist, die man kauft.

Sämtliche soziale Aspekte blendet nämlich das geltende Recht weitgehend aus.


Unter dem Licht der aktuellen Entwicklung hinsichtlich der Mietsituationen in Ballungszentren (insbesondere der großen Städte), bin ich nur heilfroh bereits Anfang der 2000er Eigentum erworben zu haben.
15.04.2019 18:10 Uhr
Beachtlich, wie lange sich der Streit hinzieht!

Ich hätte an der Stelle des Neueigentümers angeregt, dass man die Wohnungen zu tauschen versucht.
16.04.2019 06:49 Uhr
Wenn man eine bewohnte Wohnung wegen Eigenbedarfs kauft ist das so, als wenn man einen vollbesetzten Gebrauchtwagen erwerben würde.

Warum also passiert das nur bei Wohnungen?

Weil wir in einem potentiell asozialen System leben.
16.04.2019 22:38 Uhr
Natürlich. Der Neubesitzer hat sich die Wohnung ja aus gutem Grund gekauft. Als Mieter hat man dann eben Pech gehabt...
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
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  LPP   Volk, Sonstige
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