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Fragenübersicht Zschäpe-Anwalt kritisiert NSU-Urteil! Zurecht?
1 - 12 / 12 Meinungen
23.04.2020 21:57 Uhr
Ich denke schon, ja. Das Problem ist, dass die ganze Sache sehr politisch bzw. moralisch aufgeblasen wurde, sodass man sich kaum traut eine juristische Wertung vorzunehmen. Aber gerade aus der Abwesenheit Zschäpes bei den Taten eine Mittäterschaft zu konstruieren, ist schon nahezu albern, ja.
23.04.2020 23:35 Uhr
Kann ich juristisch nicht beurteilen. Jedenfalls darf man sagen, dass das spätere Urteil bereits im Vorfeld massiv von nichtjuristischer Seite gefordert wurde und nicht der Eindruck eines fairen, unabhängigen Prozesses entstanden ist.
24.04.2020 00:26 Uhr
Man ist als "Nicht-Jurist" ja fast schon positiv überrascht, das hier mit gesunden Menschenverstand argumentiert wird. Natürlich hat die Frau mit gemacht - das sie all die Jahre nicht gewusst hat, was da getan wurde, ist für mich schlicht undenkbar. Und natürlich ist die Konsequenz in ihrem Handeln, niemals in der nähe zu sein, wenn etwas passiert, ein klarer Hinweis. Hätte sie wirklich gar keine Ahnung gehabt, was da läuft, wäre sie natürlich irgendwann mal mit gereist.

Hier kann man unser perverses und für jeden mit gesundem Menschenverstand erschreckendes Rechtssystem besichtigen - dieser Anwalt will weiter das perverse Rechtssystem fort führen, in dem man jedem verdächtigen die ultimative Dummheit und Ahnungslosigkeit attestiert und jeden freispricht, dem nicht ohne jeden winzigsten Zweifel bewiesen werden kann, das er kein völliger Idiot ist, der gar nichts mitbekommt ...

Einen Rechtsstaat, wie Wolfgang Heer in will, gehört auf den Müllhaufen der Geschichte. Dieses System, in dem man über Monate und Jahre nach jeder denkbaren Entschuldigung sucht, die ein krankes Juristenhirn sich ausdenken kann, während die Opfer vor Gericht noch einmal geschändet werden, ohne das irgendjemand ihnen beisteht, führt doch unter anderem überhaupt erst dahin, das so mancher brave Bürger aus eigene Erfahrung gewisse Sympathien hegt für Leute wie Zschäpe, weil auch sie ja in wahrheit diesen Rechtsstaat verachtet, auch wenn sie nun so feige ist und sich solcher Anwälte bedient, um vielleicht doch noch frei zu kommen.
24.04.2020 01:50 Uhr
ich habe das nur nebenbei verfolgt, aber was in den nachrichten kam, war schon eine vorverurteilung
ich glaube nicht das das urteil richtig war
24.04.2020 09:44 Uhr
Wie ich schon in meiner Ablehnung der Umfrage in der Rezension schrieb: Woher sollen wir das wissen? Ich zumindest kenne die ständige Rechtsprechung des BGH nicht.
24.04.2020 11:14 Uhr
Zitat:
Aber gerade aus der Abwesenheit Zschäpes bei den Taten eine Mittäterschaft zu konstruieren, ist schon nahezu albern, ja.

Wieso albern? Schließlich hat man ja auch aus der Abwesenheit von Beweisen, daß Mundlos und Böhnhardt an manchen Taten beteiligt waren, konstruiert, daß sie die alleinigen Täter sind.
24.04.2020 11:17 Uhr
Der gesamte Prozess war eine Farce und hat wohl wenig zur Wahrheitsfindung beigetragen.

Daher verwundert es nicht, dass der Anwalt das daraus resultierende Urteil kritisiert.
24.04.2020 11:37 Uhr
Der Artikel gibt leider relativ wenig her, um das angemessen einschätzen zu können. Der Verweis auf konträre Rechtsprechung des BGH zu Fragen von Täterschaft und Teilnahme kann sich ebenso als anwaltliche Rauchbombe herausstellen. Man muss dazu wissen, dass der Komplex Täterschaft und Teilnahme im materiellen Strafrecht zu den eher umstrittenen Komplexen gehört, es gibt zwar eine gefestigte Rechtsprechung beim BGH, die allerdings auch Spielräume lässt. Ich gehe nicht zu sehr ins Detail, weil es die meisten hier wohl entweder nicht interessiert oder aus politischem Reflex heraus abgelehnt wird, die wenig differenzierten Beiträge in der bisherigen Diskussion lassen jedenfalls eher darauf schließen, dass man die Frage hier lieber politisch beantworten will. Letztlich kommt es beim BGH darauf an, ob die konkreten Umstände - Tatbeitrag, Tatherrschaft - auf ein Handeln mit Täterwillen hindeuten und das würde ich auf Grundlage dessen, was hier bekannt ist, nicht ausschließen. Zur Möglichkeit einer Verurteilung als Täter trotz ständiger räumlicher Abwesenheit zum Tatort gibt es mindestens ein BGH-Urteil, dass sich im Bereich der Vermögensdelikte bewegt.

Es wäre darum interessant zu wissen, welche Passage genau angegriffen wird, das werden wir wohl aber erstmal nicht erfahren.

Aber auch ganz allgemein gesprochen würde ich immer die Frage stellen, ob die Aussage „Das Urteil widerspricht völlig obergerichtlicher Rechtsprechung“ die juristische Wahrheit 1:1 wiedergibt oder die Überspitzung (völlig zulässige) Verteidigungsstrategie ist.

24.04.2020 12:10 Uhr
Als Anwalt der Angeklagten ist er natürlich befangen bzw es ist sein Job, seine Mandantin bestmöglich zu vertreten.

Ob seine Sicht der Dinge zutrifft, wird am Ende ein Gericht entscheiden...
24.04.2020 12:41 Uhr
Zitat:
das sie all die Jahre nicht gewusst hat, was da getan wurde, ist für mich schlicht undenkbar.


Ich hab eine Arbeitskollegin die hat nach zig Jahre nicht gemerkt das ihr Mann noch eine zweite Familie hat.
Alles ist möglich
24.04.2020 13:10 Uhr
Zitat:
Und natürlich ist die Konsequenz in ihrem Handeln, niemals in der nähe zu sein, wenn etwas passiert, ein klarer Hinweis.

Sag mal, Du warst doch auch nie in der Nähe, wenn diese Anschläge usw. verübt wurden? Bist Du vielleicht auch ein Mittäter?

Sorry, aber den hast Du Dir verdient.
24.04.2020 13:18 Uhr
Zitat:
Aber gerade aus der Abwesenheit Zschäpes bei den Taten eine Mittäterschaft zu konstruieren, ist schon nahezu albern, ja.


Es wurde wohl viel eher aus der Abwesenheit und dem Hinzutreten weiterer Indizien eine Mittäterschaft konstruiert, oder nicht? Die Frage ist ernst gemeint, ich habe das Urteil nicht gelesen.

Systematische Unterstützung dadurch, ein stärkendes Backup im Hintergrund zu sein kann schon eine Mittäterschaft begründen.

Das ist wohl eher ein Fall auf der Kippe und kein so eindeutiger, wie hier in dieser Diskussion vermutet wird.
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