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Fragenübersicht Hättest Du gedacht, dass Mütter bei Bewerbungen so offensichtlich benachteiligt werden?
1 - 17 / 17 Meinungen
21.05.2020 15:23 Uhr
Nein, es überrascht mich nicht. Und ja, es benachteiligt Mütter
Aber wie will man das über das AGG ändern? Man kann ja kaum daraus ableiten, dass ein Unternehmen einen statistischen Querschnitt der Bevölkerung einlädt und am Ende die Mitarbeiter auch ein Abbild der Gesamtbevölkerung bilden.
21.05.2020 17:06 Uhr
Mutter gilt im AGG nicht als Diskriminierungsgrund. Aber das deutsche Recht ist pfiffig: Über den Umweg der sogenannten indirekten Geschlechterdiskriminierung: (Nur Frauen können Mütter werden - ergo sind über die Diskriminierung der Mütter automatisch Frauen diskriminiert) kann tatsächlich das AGG greifen.

Schon vor Jahren hat das Bundesarbeitsgericht in seinen Urteilen darauf hingewiesen, dass Betriebsräte im Rahmen ihrer Kontrollfunktion und ihrer Mitwirkung beim §99BetrVG (Einstellung) darauf achten sollen, wie die Bewerberstruktur aussieht und wie sich das tatsächliche Einstellungsverhalten der Arbeitgeber gegenüber den EU-Richtlinien zur Gleichstellung und den einschlägigen Normen des AGG verhält. So führte das BAG aus, das es bereits als Indiz ausreicht, dass der Prozentsatz von zum Bewerbergespräch eingeladenen Müttern - sofern im Missverhältnis - zur Verweigerung der Einstellung eines anderen Bewerbers ausreicht.

Problem: Welcher Betriebsrat macht sich die Mühe eine Statistik zu führen. Übrigens inzwischen vielfach Anlass zu Kritik, dass die Interessenvertreter das oft nicht tun und meinen, sie müssten einfach immer nur ad hoc entscheiden und ihr Betriebsratsdasein bestünde nur aus Meetings und dem Standardschriftverkehr.
21.05.2020 17:23 Uhr
Lieber blauer Volksablehner: Was genau war an meiner Ausführung unrichtig?

Als Dozent für Arbeitsrecht bin ich immer daran interessiert, mein Wissen zu bereichern und in meine Seminare dann Korrekturen einfließen zu lassen.

Von daher freue ich mich über die Richtigstellung meines Beitrages und verbleibe mit spannender Erwartung...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.05.2020 17:23 Uhr. Frühere Versionen ansehen
21.05.2020 18:01 Uhr
Zitat:

Problem: Welcher Betriebsrat macht sich die Mühe eine Statistik zu führen


Wäre mir neu, dass der Betriebsrat derjenige in der Pflicht wäre, wenn es zu einer agg Klage kåme
21.05.2020 18:14 Uhr
Zitat:
Wäre mir neu, dass der Betriebsrat derjenige in der Pflicht wäre, wenn es zu einer agg Klage kåme


Der Betriebsrat wird bei Individualklagen (meist immaterieller Schaden) nicht unbedingt hinzugezogen. Macht er selbst aber von seinem Recht Gebrauch gem. §99 BetrVG eine Einstellung zu verweigern und der Arbeitgeber klagt gegen die Begründung (In dem Fall - wg. Gesetzesverstoß aus AGG) , dann kriegt der Betriebsrat und sein Anwalt Arbeit.
21.05.2020 18:20 Uhr
Was viele Betriebsräte nicht wissen (aus meiner Erfahrung): Dem Betriebsrat sind nicht etwa nur die Bewerbungsunterlagen der zum Einstellungsgespräch gebetenen Bewerber/innen zuzuleiten, sondern tatsächlich alle.

Jetzt kann das je nach Firma ein hoher Aufwand sein - und der Betriebsrat soll ja nicht die Auswahlarbeit der Personalabteilung ersetzen: Deshalb empfehle ich den Gremien immer, sich die Bewerbungsakten der engeren Auswahl anzusehen und vom ganzen Rest eine Statistik (Kurzzusammenfassung) anzufordern, die die Merkmale des AGG enthält - also:

Alter, Geschlecht, Nationalität, Ethnie, Bildungsstand, Kinder etc...

Vorbildliche Personalabteilungen liefern das dann in einer kleinen Excel-Datei.
Bei großen Unternehmen sollte der Betriebsrat dann aber trotzdem ab und zu eine Stichprobe ziehen.
22.05.2020 01:06 Uhr
Das mag ja alles stimmen, nur liegt das primäre Interesse eines Unternehmens nicht darin, die Bewerberauswahl gerecht zu gestalten, sondern Leute zu finden, die zur Firma passen, zuverlässig Leistung liefern, selten ausfallen usw.

Das liegt auch im Interesse der übrigen Angestellten, die ansonsten die Ausfallzeiten der Kollegen ersetzen müssen.

Und das wird kein Betriebsrat ändern (zumal er ja auch die Interessen der Arbeitnehmer vertritt).

Was einzig und alleine helfen würde, wäre, die Einstellung der Gesellschaft zu Vätern und Müttern zu ändern. Im Arbeitsrecht mögen sie gleichgestellt sein, in der Praxis aber wird einer Mutter viel eher zugestanden, Elternzeit zu nehmen oder mit einem kranken Kind zu Hause zu bleiben, als einem Vater.

Erst wenn sich das ändert, werden auch Mütter gleiche Chancen beim Bewerben haben.
22.05.2020 08:49 Uhr
Natürlich,
Mütter fallen auch dauernd aus.
22.05.2020 08:52 Uhr
War doch klar, dass man Frauen durchaus benachteiligt sieht und behandelt.

Mütter haben eine Pflegeverpflichtung, Mütter könnten wieder schwanger werden, Mütter können Pflegeurlaub nehmen, Mütter sind immer abgelenkt.

Das schwirrt schon im Kopf eines Personalchefs.
22.05.2020 09:16 Uhr
Zitat:
Mütter fallen auch dauernd aus.


So mancher Mutter wünschte ich, sie würde bei Dir mal "ausfallend"

Zitat:
Mütter haben eine Pflegeverpflichtung, Mütter könnten wieder schwanger werden


Tolle Erkenntnis - na und? Der EuGH und auch das BAG (Bundesarbeitsgericht) haben bereits zigmal betont, dass das kein Grund zur Behinderung in der Berufswelt sein darf.

Zitat:
Mütter sind immer abgelenkt.


Das ist falsch. Es gibt diverse wissenschaftliche Studien, die gerade die Konzentrationsfähigkeit von Frauen und Müttern besonders hervorheben.

Völlig konträr dazu solltest Du mal erleben, was passiert, wenn Mutter schwanger ist und der Zeitpunkt der Entbindung näher rückt - abgelenkter kann auf der Arbeit kein Mann sein - die mutieren zu Nervenbündeln mit Fehleranfälligkeiten im hohen Bereich - alles bereits wissenschaftlich erwiesen.

Ergo: In der Beurteilung von Frauen in der Arbeitswelt gelten immer noch patriarchalisch geprägte Vorurteile und männliche Dominanzstrategien ohne sachliche Grundlage.

22.05.2020 10:16 Uhr
Bei der Textinterpretation bist Du gescheitert.

Ich habe nicht meine Gedanken wiedergegeben, sondern lediglich das was sicher bei einigen Personalchefs durchschlägt in der Denkweise.
22.05.2020 11:21 Uhr
Zitat:
sondern lediglich das was sicher bei einigen Personalchefs durchschlägt in der Denkweise.


Hm - wenn ich mir die Historie Deiner Beiträge so vor Augen führe - aber sei´s drum...
24.05.2020 17:19 Uhr
Zitat:
So mancher Mutter wünschte ich, sie würde bei Dir mal "ausfallend"


Werden sie,
aber als alter MILF Hunter anderst als du dir vorstellst.
24.05.2020 19:00 Uhr
Die Frage ist aber, warum es nicht auch Väter betrifft, die haben doch auch Elternrechte.
25.05.2020 05:10 Uhr
Meine praktische Erfahrung im Job sagt: Mit Müttern haste halt mehr Ärger. Ständig überfordert, mit den Gedanken mehr zuhause als im Job, deutlich häufiger krank als andere, bevorzugt in den Schulferien oder in diesen Zeiten mit wenig Schulbetreuung (gern auch in der Variante "Urlaub nehmen und dann aus dem Urlaub heraus krank melden").
Da können seltsame Studien noch so häufig was anderes herlügen.

Mit Vätern gibt's diese Probleme bei uns übrigens so gut wie nie. Liegt bestimmt daran, dass das alles verantwortungslose Arschlöcher sind.
11.06.2020 01:16 Uhr
Frau Prof. Allmendinger wieder auf der Jagd nach dem bösen alten weißen Mann.

Derlei kann ich bei den Müttern meines Bekanntenkreises nicht bestätigen.
allerdings sind die meisten davon auch Akademikerinnen.
Womöglich liegt es daran.

Bei Lehrern werden derzeit überwiegend Frauen eingestellt. In den Auswahlkommissionen für pädagogisches Personal bei Kreisen und Bezirksregierungen sitzen mittlerweile fast nur noch Frauen.
Sollte die in der sog. Studie behauptete Diskriminierung dort vorkommen, läge es an den Frauen selbst.
11.06.2020 01:21 Uhr
Zitat:
Nein, es überrascht mich nicht. Und ja, es benachteiligt Mütter
Aber wie will man das über das AGG ändern? Man kann ja kaum daraus ableiten, dass ein Unternehmen einen statistischen Querschnitt der Bevölkerung einlädt und am Ende die Mitarbeiter auch ein Abbild der Gesamtbevölkerung bilden.


Dann kann man ihnen auch gleich vorschreiben, wen sie einzustellen haben und den freien Arbeitsmarkt komplett abschaffen.

Sie melden einfach ihren Qualifikationsbedarf an die BA, schicken eine Liste ihrer Mitarbeiter mit, aus denen bestimmte Merkmale hervorgehen (Geschlecht, Behinderung, Abstammung, Hautfarbe) und die BA entscheidet dann, ob sie eine Frau, einen Mann, einen anderen Angehörigen eines anderen virtuellen Geschlechts, schwarzen, weißen, gelben oder Zigeuner einstellen muß oder womöglich einen behinderten Zigeuner. Schon bildet jeder Betreib und jede Behörde den tatsächlichen oder eingebildeten Querschnitt der Bevölkerung im Hinblick auf die beschriebenen Merkmale ab.

Im Grunde wie in der DDR. Dahin wollen ja einige ohnehin am liebsten zurück.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 29.06.2020 01:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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