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Fragenübersicht Drastischer Anstieg bei Klagen gegen Asylbescheide. Möchtest Du dazu etwas sagen?
1 - 16 / 16 Meinungen
08.09.2025 11:32 Uhr
Dazu kann man nicht viel sagen, da der verlinkte Artikel im Hintergrund nicht erläutert, was der inhaltliche Grund für die Klagen ist.

Bei der Fehleranfälligkeit deutscher Verwaltungen ist es eine zwangsläufige Folge, Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen.
08.09.2025 11:33 Uhr
Zitat:
Dazu kann man nicht viel sagen, da der verlinkte Artikel im Hintergrund nicht erläutert, was der inhaltliche Grund für die Klagen ist.

Bei der Fehleranfälligkeit deutscher Verwaltungen ist es eine zwangsläufige Folge, Verwaltungsentscheidungen überprüfen zu lassen.


Das ist wohl richtig.
08.09.2025 11:33 Uhr
Man fragt sich freilich, wer die Kosten für solche Verfahren trägt.
08.09.2025 11:39 Uhr
Auch hier zeigt sich, dass sich die Asylpraxis in weiten Teilen zu einem dysfunktionalen System entwickelt hat.





08.09.2025 15:31 Uhr
Wenn Entscheidungen schneller getroffen werden, gibt es halt auch mehr Entscheidungen, gegen die man rechtlich vorgehen kann. Ganz normaler Vorgang, der sich aus dem Hintergrundartikel mit etwas Hirnschmalz ableiten lässt.

Natürlich ist es für die dolsche Rechte ein "dysfunktionales Sytem", wenn Asylbewerber ihre Rechte durchzusetzen versuchen.

Für Arier nennt man die selbe Situation Rechtsstaat.
08.09.2025 15:45 Uhr
Zitat:
Man fragt sich freilich, wer die Kosten für solche Verfahren trägt.


So, fragt man sich das? Ich tippe exklusiv auf AfD-Wähler und Mitglieder der KDP bei dol.
08.09.2025 15:53 Uhr
Zitat:
Wenn Entscheidungen schneller getroffen werden, gibt es halt auch mehr Entscheidungen, gegen die man rechtlich vorgehen kann. Ganz normaler Vorgang, der sich aus dem Hintergrundartikel mit etwas Hirnschmalz ableiten lässt.

Natürlich ist es für die dolsche Rechte ein "dysfunktionales Sytem", wenn Asylbewerber ihre Rechte durchzusetzen versuchen.

Für Arier nennt man die selbe Situation Rechtsstaat.


Was für die Einen ein ganz normaler Vorgang ist, ist für Andere die selektive Anwendung des geltendes Rechtes, während bei der Einreise und dem Aufenthalt die Regeln des Rechtstaates bewusst missachtet werden, versucht man dann ,wenn es genehm ist, wieder auf das Recht zuzugreifen.
Diese Beliebigkeit ist nicht akzeptabel, entweder gelten die Regeln immer, oder jeder sucht sich jetzt selbst aus, was für ihn passend ist und im Zweifel klagt man später halt.

Richtig, für die eigenen Bürger gelten die Regeln immer, der kann sich nicht auf die Schnelle eine neue Identität aussuchen.

08.09.2025 15:55 Uhr
Zitat:
So, fragt man sich das? Ich tippe exklusiv auf AfD-Wähler und Mitglieder der KDP bei dol.



Vielleicht auch die Bürger, deren Verfahren und Klagen nicht mehr so schnell bearbeitet werden, weil die Amtsgerichte jetzt mit dieser Klageflut überlastet werden.

Aber es gibt ja Menschen, die glauben der Goldesel im Keller bezahlt alles und die notwendigen Mittel fehlen nicht an anderer Stelle.
08.09.2025 15:55 Uhr
Zitat:
Man fragt sich freilich, wer die Kosten für solche Verfahren trägt.


Ein Blick ins Gesetz hilft bei der Wahrheitsfindung.
Nach §83b AsylG werden keine Gerichtskosten erhoben, wenn es um Klagen nach diesem Gesetz geht.
Anwälte werden entweder durch Familien oder NGO bezahlt. ProAsyl verfügt zB über einen Rechtshilfefonds.
08.09.2025 15:56 Uhr
Zitat:
ist für Andere die selektive Anwendung des geltendes Rechtes, während bei der Einreise und dem Aufenthalt die Regeln des Rechtstaates bewusst missachtet werden, versucht man dann ,wenn es genehm ist, wieder auf das Recht zuzugreifen.


Du widersprichst dir.

Ob etwas geltendes Recht ist oder nicht, entscheidet in einem Rechtsstaat immer noch ein Gericht. Mag dich ärgern, ist aber so.

Und es entscheidet nicht irgendein Behördenvertreter am Straßenrand. Mag dich ärgern, aber auch das ist so.
08.09.2025 15:56 Uhr
Zitat:
Zitat:
So, fragt man sich das? Ich tippe exklusiv auf AfD-Wähler und Mitglieder der KDP bei dol.



Vielleicht auch die Bürger, deren Verfahren und Klagen nicht mehr so schnell bearbeitet werden, weil die Amtsgerichte jetzt mit dieser Klageflut überlastet werden.

Aber es gibt ja Menschen, die glauben der Goldesel im Keller bezahlt alles und die notwendigen Mittel fehlen nicht an anderer Stelle.


Hase, Klagen nach dem AsylG werden vor den Verwaltungsgerichten geführt.
Welche Kammer des Amtsgerichts sollte denn auch schon dafür zuständig sein?
08.09.2025 15:58 Uhr
Zitat:
Nach §83b AsylG werden keine Gerichtskosten erhoben, wenn es um Klagen nach diesem Gesetz geht.
Demnach zahlt es die Allgemeinheit.

Allerdings dürfen sich auch diejenigen, die im juristischen Bereich berufstätig sind, überlegen, ob es noch zeitgemäß ist, zig Tonnen von Papier zu füllen oder ob es dafür im Jahr 2025 nicht bessere Möglichkeiten gibt, die die gesamte Prozedur vereinfachen und beschleunigen.
08.09.2025 16:07 Uhr
Zitat:
Zitat:
Nach §83b AsylG werden keine Gerichtskosten erhoben, wenn es um Klagen nach diesem Gesetz geht.
Demnach zahlt es die Allgemeinheit.

Allerdings dürfen sich auch diejenigen, die im juristischen Bereich berufstätig sind, überlegen, ob es noch zeitgemäß ist, zig Tonnen von Papier zu füllen oder ob es dafür im Jahr 2025 nicht bessere Möglichkeiten gibt, die die gesamte Prozedur vereinfachen und beschleunigen.


Auch hier hilft mal wieder ein Blick ins Gesetz: §55d VwGO und 46g DRiG verpflichten die Gerichte, von der Papierakte auf die eAkte umzustellen.

Gerade die VG, die mit vielen Asylverfahren zu tun haben, haben die eAkte schon lange vor der Verpflichtung eingeführt, eben weil die Kommunikation mit anderen teilhabenden Stellen (zB BAMF) reibungsloser gestaltet werden sollte (Seite 5 auf: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Behoerde/Informationszentrum/Entscheiderbrief/2022/entscheiderbrief-05-2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2&utm_source=chatgpt.com)

Und für alle anderen Beteiligten (Rechtsanwälte, Behörden, etc) gibts das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), über das die Kommunikation läuft.
08.09.2025 16:10 Uhr
Zitat:
Und für alle anderen Beteiligten (Rechtsanwälte, Behörden, etc) gibts das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach), über das die Kommunikation läuft.


Mir ging es nicht um die Kommunikationsform, sondern um das, was kommuniziert wird. Wann immer ich mit solchen Dingen konfrontiert bin, ist es langwierig, umständlich und auf eine Weise, die mir als Bürger überhaupt nicht unmittelbar hilft.
08.09.2025 16:16 Uhr
Zitat:
und auf eine Weise, die mir als Bürger überhaupt nicht unmittelbar hilft.


Ergänzung: ... und auf eine Weise, die mich an der Kompetenz der Behörde grundsätzlich zweifeln lässt.

Z.B. wurde zuletzt mal angemerkt, dass ich meinen Widerspruch per DE-Mail einreichen könne. Selbst das BSI listet auf seiner Webseite nur noch einen einzigen Anbieter für diesen Dienst auf.
08.09.2025 16:19 Uhr
Wenn die Daumenschrauben angezogen werden, und teilweise eben auch bar jeder Grundlage, wundert es nicht, wenn die Zahl der Klagen zunehmen. Wenn dann auch noch bei den Ausländerbehörden Leute arbeiten sollten, die es als ihren Auftrag ansehen, möglichst viele loszuwerden, erhöht das die Klagen noch einmal zusätzlich. Wenn es bei den Ausländerbehörden nur halb so seltsam zugeht wie bei den Sozialbehörden, werden erschreckend viele Ablehnungen nicht den Anforderungen entsprechen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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