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Fragenübersicht Brauchen wir in Deutschland wieder den Generalstreik, um unsere Interessen durchzusetzen?
1 - 15 / 15 Meinungen
05.10.2023 12:42 Uhr
Wo sind die Leute mit den Ideen, die alles schlimm und grausam finden?
05.10.2023 12:45 Uhr
Arbeitnehmer haben laut Grundgesetz über den Artikel 9 die Koalitionsfreiheit. Folglich können sie sich zur eigenen Interessenvertretung in Gewerkschaften zusammenschließen. Wenn der Solidaritätsgedanke innerhalb der werktätigen Bevölkerung so schlecht ausgeprägt ist, dann darf man sich allerdings nicht wundern, dass die Gewerkschaften an Mitgliedern und Gewicht verlieren.
05.10.2023 12:50 Uhr
Zitat:
Arbeitnehmer haben laut Grundgesetz über den Artikel 9 die Koalitionsfreiheit. Folglich können sie sich zur eigenen Interessenvertretung in Gewerkschaften zusammenschließen. Wenn der Solidaritätsgedanke innerhalb der werktätigen Bevölkerung so schlecht ausgeprägt ist, dann darf man sich allerdings nicht wundern, dass die Gewerkschaften an Mitgliedern und Gewicht verlieren.


Warum Koalitionsfreiheit und nicht Streikfreiheit? Interessant wäre zu diskutieren wo die Grenzen des Streikrechts liegen z. B.
05.10.2023 12:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
Arbeitnehmer haben laut Grundgesetz über den Artikel 9 die Koalitionsfreiheit. Folglich können sie sich zur eigenen Interessenvertretung in Gewerkschaften zusammenschließen. Wenn der Solidaritätsgedanke innerhalb der werktätigen Bevölkerung so schlecht ausgeprägt ist, dann darf man sich allerdings nicht wundern, dass die Gewerkschaften an Mitgliedern und Gewicht verlieren.


Warum Koalitionsfreiheit und nicht Streikfreiheit? Interessant wäre zu diskutieren wo die Grenzen des Streikrechts liegen z. B.



Das Streikrecht ist nicht gesetzlich normiert. Es unterliegt daher der Rechtsprechung. Diese hat auch entsprechend häufig damit zu tun. In allen Köpfen dürften noch die Klagen der Arbeitgeber beim Bahn- oder Lufthansa-Streik sein...
05.10.2023 12:56 Uhr
Ge­werk­schaf­ten wären oh­ne ei­ne ef­fek­ti­ve und recht­lich an­er­kann­te Streikmöglich­keit nur ein lahmer Papiertiger. Sie könnten mit der Ar­beit­ge­ber­sei­te nicht „druck­voll ver­han­deln“. Daher ist die Streik­frei­heit als Grund­recht von der Ko­ali­ti­ons­frei­heit (Art.9 Abs.3 GG) mit um­fasst.
05.10.2023 13:44 Uhr
Tatsächlich kann ich der Idee von politischen Streiks einiges abgewinnen.
05.10.2023 13:48 Uhr
> Unwetterkatastrophen

Bitte demonstriert dagegen
05.10.2023 13:52 Uhr
Zitat:
> Unwetterkatastrophen

Bitte demonstriert dagegen


Also vor dem Olymp?
05.10.2023 14:01 Uhr
Nun, auf eine Art finde ich die Idee sympathisch. Aber ich würde es nicht gegen die Politik gerichtet sehen wollen. Sicher nicht für mehr unbezahlbaren Klimaschutz. Sondern für Tarifabschlüsse, die nicht unter Inflationsausgleich sein dürfen.
05.10.2023 15:17 Uhr
Zitat:
Tatsächlich kann ich der Idee von politischen Streiks einiges abgewinnen.


Das ist übrigens auch unter Gewerkschaftern ein Thema. Ich hatte mal mit einem Funktionär der IG BAU ein Gespräch darüber. Aber solange IG Metall und ver.di da nicht mitziehen, ist es wahrscheinlich hoffnungslos.

Nebenbei möchte ich daran erinnern, dass es tatsächlich in der Bundesrepublik schon politische Streiks gegeben hat. Beim Misstrauensantrag gegen Brandt. Das dürfte ein brauchbarer Präzedenzfall sein.
05.10.2023 16:42 Uhr
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Arbeitnehmer haben laut Grundgesetz über den Artikel 9 die Koalitionsfreiheit. Folglich können sie sich zur eigenen Interessenvertretung in Gewerkschaften zusammenschließen. Wenn der Solidaritätsgedanke innerhalb der werktätigen Bevölkerung so schlecht ausgeprägt ist, dann darf man sich allerdings nicht wundern, dass die Gewerkschaften an Mitgliedern und Gewicht verlieren.


Warum Koalitionsfreiheit und nicht Streikfreiheit? Interessant wäre zu diskutieren wo die Grenzen des Streikrechts liegen z. B.



Das Streikrecht ist nicht gesetzlich normiert. Es unterliegt daher der Rechtsprechung. Diese hat auch entsprechend häufig damit zu tun. In allen Köpfen dürften noch die Klagen der Arbeitgeber beim Bahn- oder Lufthansa-Streik sein...


Es gibt kein "Streikrecht" im Sinne des Wortes. Es lässt sich auch nicht von einem Gesetz ableiten, da spielen nämlich auch Klauseln in TV's eine Rolle, insbesondere eine Arbeitskampfmaßnahme bei politischen Forderungen. Aber da können sich Staat und Unternehmen auch ein Gesetz aus der Ära Bismarck zu Hilfe nehmen und die Präsidenten in Kollektivhaft nehmen. Vieles ist abhängig von "Verhältnismäßigkeit". Ich denke das Thema ist komplexer.
05.10.2023 16:48 Uhr
Zitat:
Zitat:
Tatsächlich kann ich der Idee von politischen Streiks einiges abgewinnen.


Das ist übrigens auch unter Gewerkschaftern ein Thema. Ich hatte mal mit einem Funktionär der IG BAU ein Gespräch darüber. Aber solange IG Metall und ver.di da nicht mitziehen, ist es wahrscheinlich hoffnungslos.

Nebenbei möchte ich daran erinnern, dass es tatsächlich in der Bundesrepublik schon politische Streiks gegeben hat. Beim Misstrauensantrag gegen Brandt. Das dürfte ein brauchbarer Präzedenzfall sein.


Daran kann ich mich nicht erinnern. Der letzte politische Streik der mir bekannt ist war der Streik um die Lohnfortzahlung im Kankheitsfall 1956/ 57. Und jeder größere Streik hat neue Anpassungen hervorgerufen.
05.10.2023 17:09 Uhr
Hier übrigens ein interessanter Artikel bzw. ein Interview:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/interview-dissertation-streik-politisch-grundgesetz-ziele-naehe-arbeitsrecht/

"Theresa Tschenker promovierte zum Thema "Politischer Streik – Rechtsgeschichte und Dogmatik des Tarifbezugs und des Verbots des politischen Streiks" bei Prof. Dr. Eva Kocher am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches und Deutsches Arbeitsrecht, Zivilverfahrensrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Derzeit macht sie ihr Referendariat am Kammergericht Berlin."
05.10.2023 18:51 Uhr
Wer als Arbeitnehmer seine Interessen im Hinblick auf das Aushandeln von Gehältern und anderen Arbeitsbedingungen verfolgen will, der mag sich gewerkschaftlich organisieren.

Wer den Klimawandel bekämpfen will, der mag die grüne Partei wählen und sich für konkrete Vorhaben einsetzen, die dem Klimaschutz dienen, auch wenn sie mit Vorgaben und Erschwernissen verbunden sind.

Allgemeine Straßen-Demos ohne konkretes Programm werden nicht viel mehr können, als Stimmungen zu vermitteln oder zu erzeugen. Das ist letztlich zu wenig.
05.10.2023 20:56 Uhr
Zitat:
Wer als Arbeitnehmer seine Interessen im Hinblick auf das Aushandeln von Gehältern und anderen Arbeitsbedingungen verfolgen will, der mag sich gewerkschaftlich organisieren.

Wer den Klimawandel bekämpfen will, der mag die grüne Partei wählen und sich für konkrete Vorhaben einsetzen, die dem Klimaschutz dienen, auch wenn sie mit Vorgaben und Erschwernissen verbunden sind.

Allgemeine Straßen-Demos ohne konkretes Programm werden nicht viel mehr können, als Stimmungen zu vermitteln oder zu erzeugen. Das ist letztlich zu wenig.


Klimawandel bekämpft sich auch ganz gut im Betrieb. Insbesondere die großen Energiekonzerne und Automobilindustrie haben ein Interesse daran Beschäftigte gegeneinander auszuspielen. Forderungen nach dem Aus von Kohle oder Verbrennungsmotoren zwingt diese Branchen schließlich dazu diese Bemühungen zu boykottieren. Und wie man an RWE gut sehen konnte haben sie jede Menge Unterstützer in der Landesregierung. Und wenn nicht werden Wege gefunden.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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