Parteien - Initiativen - Moderatoren

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Die Regeln zu Parteien - Initiativen - Moderatoren geben die Kriterien für die Gründung neuer Parteien und für das Bestehen existierender Parteien wieder, definieren die Aufgaben der Moderatoren und erklären Initiativen. Als besonders wichtige Regelung sind sie im dol2day-Gesetzbuch zu finden.

Die Parteienrichtlinie wurde in ihrer aktuellen Form durch ein Doliszit am 08.11.2013 beschlossen. Die aktuelle Fassung des Leitfadens Moderatoren und Initiativen trat am 14.05.2008 in Kraft.

Parteienrichtlinie

I. Dol-Parteien

1. Eine Dol-Partei ist eine Gruppe von aktiven Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration und einem politischen Programm. Das Programm darf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden, soll mindestens 500 Wörter umfassen und muss sich von den Programmen anderer Dol-Parteien deutlich unterscheiden.

2. Jede Partei kann, unabhängig von ihrer Größe, einen Kanzlerkandidaten unterstützen und Parteien haben gewisse Vorrechte, z.B. beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.

Mindestmitgliederzahl

3.1 Die Dol-Parteien müssen jedoch bestimmte Pflichten erfüllen, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten:

  • Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1% der aktiven Doler fallen.
  • Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Sofern die Partei an der letzten Wahl teilgenommen hat und innerhalb der letzten 28 Tagen Ihre Startseite aktualisiert hat, wird die Rückstufung aufgeschoben.
  • Bei der Berechnung der aktiven Mitglieder werden grundsätzlich nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die das aktive Wahlrecht haben und innerhalb der letzten vier Wochen angemeldet waren. Die entsprechende Anzahl wird auf der Startseite der Parteien ausgewiesen. Um Parteiwechsel zur kurzfristigen Parteirettung zu unterbinden, gelten nur diejenigen Accounts als Parteimitglieder im Sinne dieser Richtlinie, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.

3.2 Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht:

  • Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day,
  • daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien,
  • die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.

3.3 Die Berechnungen erfolgen nach den aktuell gültigen Richtlinien und sind bindend.

II. Gründung von Dol-Parteien

Bedingungen und Kontrollrat

1. Wer eine Partei gründen möchte, muss das passive Wahlrecht besitzen und darf keine aktive Verwarnung vor dem Schiedsgericht haben.

2.1 Die neu zu gründende Partei muss alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einem Kontrollrat aus 5 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Der Kontrollrat überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 2 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.

2.2 Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 60 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen und gibt dann im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion ab.

3.1 Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden:

  • Das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widersprechen.
  • Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein und es darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
  • Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein.

3.2 Es muss eine vorläufige Satzung eingereicht werden, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.

Gründungsphase

4. Wenn die Überprüfung abgeschlossen ist und es keine Hinderungsgründe gibt, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Gründer haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die folgenden Gründungskriterien zu erfüllen:

Unterstützer und Gründungsmitglieder

4.1. 3% der aktiven Doler, mindestens aber 21 aktive Doler, müssen die Neugründung unterstützen. Dazu erklären sie ihre Unterstützung öffentlich durch Eintragung in eine Unterstützerliste.

4.2. Zum Zeitpunkt der Gründung müssen mind. 1% der aktiven Doler, mindestens aber 7 aktive Doler, als Gründungsmitglieder in die Partei eintreten. Zukünftige Gründungsmitglieder sind auf der Unterstützerliste entsprechend auszuweisen.

4.3. Ein Doler kann gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste als Gründungsmitglied stehen.

4.4 Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.

4.5. Die Gründung von Parteien, die sich als Pendant einer im Bundestag oder im Europaparlament vertretenen Partei oder Fraktion verstehen, wird von der Redaktion besonders gefördert. Diese Parteien werden entsprechend beworben und können bei Rückstufung bzw. Gründung besondere Regelungen mit der Redaktion vereinbaren.

Gründer

5.1 Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.

5.2 Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 4 Wochen nicht verlassen.

III. Auflösung von bestehenden Parteien

1.Eine Partei kann sich durch einen satzungsgemäßen Beschluss selbst auflösen.

2.Eine Partei kann von der Redaktion aufgelöst werden, wenn sie in ihrer Gesamtheit gegen die Regeln von dol2day verstößt.

3. Eine Partei, die binnen 28 Tagen mindestens 14mal unter der Mindestanzahl der Mitglieder (laut I. 3.) liegt, verliert ihren Parteistatus.

4. Parteien, die ihren Parteistatus verlieren oder sich selbst auflösen, werden zur Initiative umgewandelt. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.

IV. Ausschlüsse

1. Wenn eine Gründung scheitert oder eine Dol-Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann frühestes nach zwei Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden.

2. In allen Entscheidungen über Parteigründungen und Parteirückstufungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.


Mods und Initiativen

Moderatoren

Die Moderatoren helfen und entlasten die Redaktion bei der Administration von dol2day. Sie tauchen in der Liste der Online-Doler ganz oben auf. Du erkennst sie am (M) vor ihrem Namen. Sie nehmen der Redaktion folgende Aufgaben ab:

  • (1) Initiativen gründen
  • (2) Initiativen, die keinen Admin mehr haben, einen Admin geben
  • (3) den PV-Chat-Zugang einrichten
  • (4) dol-Photos hochladen
  • (5) RL-Termine eintragen
  • (6) Meinungen in Umfragen und Tagebüchern/Gästebüchern sowie ganze Umfragen eigenständig unsichtbar machen. (Unsichtbar gemachte Beiträge können nur von Moderatoren und der Redaktion eingesehen werden und z.B. in Schiedsgerichtsverfahren verwendet werden)
  • (7) Doler, die unkontrolliert spammen oder pöbeln für max. 24 Stunden die Möglichkeit nehmen, Meinungen in öffentlichen Foren zu schreiben. Diese Doler können jedoch weiterhin Meinungen bewerten und in internen Foren von Initiativen und ihrer Partei mitdiskutieren.

Moderatoren können nicht in Parteien oder Initiativen schauen, in denen sie nicht Mitglied sind. (Die Redaktion kann das jedoch)

Initiativen

Initiativen sind kleine Diskussionsgemeinschaften mit einem oder mehreren Administratoren.

Wenn Du selbst eine Initiative gründen möchtest, wendest du dich am besten an die Moderatoren. Dazu schreibe ihnen bitte eine Mail, die folgenden Inhalt hat:

Name der Initiative: Kürzel der Initiative: Gründer der Initiative: Kategorie:

Als Kategorien stehen dir folgende Bereiche zur Verfügung:

  • 1: Sonstige
  • 2: Politik
  • 3: dol2day
  • 4: Sport
  • 5: Spaß
  • 6: Lokales
  • 7: Studium
  • 8: Schule
  • 9: Unterhaltung
  • 10: Institutionen
  • 11: Kultur

Bitte begründe zudem, warum Du die Initiative gegründet haben möchtest.

Bevor Du eine Mail an die Moderatoren schreibst, ist es wichtig, dass du dir folgende Hinweise durchliest:

  • Initiativen, die gegen die Doliquette verstoßen, werden nicht gegründet.
  • Bitte schaue vorher nach, ob es eine ähnliche Initiative gibt. Wenn ja, tritt bitte dort ein und versuche, Deine Idee dort umsetzen.


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