Innere Organisation der iGeL: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 8. März 2006, 13:04 Uhr
Die iGeL hat keine Satzung. Dennoch sind im Laufe der Zeit eine Anzahl von Verfahren festgeschrieben worden, die innerparteiliche Abstimmungen, Mitgliederaufnahme und Administration regeln.
Inhaltsverzeichnis
Wer hat in der iGeL das Sagen?
Niemand bzw. Alle! Die iGel versteht sich als basisdemokratische Partei nach dem Grundsatz "keine Macht für Niemand". Demzufolge haben alle Mitglieder die gleichen Rechte innerhalb der Partei.
Die iGeL verzichtet auf eine herkömmliche Parteistruktur mit Vorstand. Für notwendige Administrationsarbeiten innerhalb der Partei (Aufnahme von Mitgliedern, Löschung von Inhalten, Starten von Abstimmungen, etc.) werden 7 AdministratorInnen benannt, die jeweils nach einem Monat ihre Administrationspflichten im Rotationsprinzip weitergeben. Auf der HomePage sind AnsprechpartnerInnen genannt, an die sich die DolerInnen wenden können, um mehr über die iGeL zu erfahren. Jedes Mitglied kann sich als AnsprechpartnerIn benennen lassen.
Wie funktioniert unser Rotationsprinzip?
Ganz einfach! Im Forum der iGeL gibt es einen entsprechenden Thread mit einer Liste, in der an erster Stelle die 5 AdministratorInnen (mit Antrittsdatum) benannt sind und in die sich jedes Mitglied hinten dazuschreiben kann. Jede/r AdministratorIn gibt nach einem Monat Amtszeit (bei Bedarf auch früher) die Administrationsrechte einfach an das nächste freie Mitglied auf der Liste weiter, versieht in der Liste dieses Mitglied mit dem aktuellen Datum, nimmt sich selbst als AdministratorIn aus der Liste und schreibt sich (wenn gewünscht) selbst wieder an das Ende der Liste dazu.
Wie trifft die iGeL Entscheidungen?
Am allerliebsten innerhalb von Diskussionen! Jedes Mitglied hat dabei das Recht, durch Zustimmung oder Ablehnung daran teilzuhaben, oder eine Abstimmung einzufordern. Entscheidungsfindungen dauern dabei mindestens 24 Stunden, um möglichst viele daran teilhaben zu lassen.
Gibt es keine Ablehnung und keine Forderung nach Abstimmung, so gilt die Entscheidung bei X Zustimmungen als angenommen.
Ab einer Ablehnung oder einer Forderung nach Abstimmung verlängert sich die Frist automatisch auf 48 Stunden. Jede Ablehnung und Forderung nach Abstimmung erhöht dabei die benötigte Anzahl X an Zustimmungen um den Wert 1, um die Entscheidung anzunehmen.
Gibt es nach Ende der Fristverlängerung X Ablehnungen ohne Forderung nach Abstimmung, so gilt die Entscheidung als abgelehnt. Bei X Ablehnungen und/oder Forderungen nach Abstimmung kommt es zu einer entsprechenden Abstimmung. Eine Forderung nach Abstimmung sollte aber nur dann erfolgen, wenn sie durch eine hohe Anzahl an Zustimmungen gegenüber den Ablehungen gerechtfertigt erscheint, oder wenn man jedenfalls der Meinung ist, dass eine Entscheidung durch eine Abstimmung zu legitimieren ist.
Die Anzahl X: Sie beträgt 3 bei weniger als 40 aktiven Mitgliedern, 4 zwischen 40 und 50 und 5 bei mehr als 50 aktiven Mitgliedern.
Wie stimmt die iGel ab, wenn sie abstimmt?
Abstimmungen haben für uns dann Sinn, wenn es erforderlich scheint, dass auch jene Mitglieder an Entscheidungen teilhaben, die an der Diskussion selbst nicht teilnehmen oder teilgenommen haben. Sie müssen daher immer auch einen Hinweis zur entsprechenden Diskussion beinhalten und per Rundmail angekündigt werden.
Abstimmungen über Personen haben geheim stattzufinden, Abstimmungen über Inhalte erfolgen öffentlich.
Grundsätzlich gelten dabei einfache Mehrheiten (50% + 1). Es können aber auch 2/3-Mehrheiten erforderlich sein, wenn sie ausreichend begründet erscheinen.
Die Dauer einer Abstimmung mit einfacher Mehrheit beträgt 2 Tage, jene mit 2/3-Mehrheit 3 Tage. Sie kann aber bezogen auf den Anlassfall auch verlängert werden.
Wie wird man Mitglied in der iGeL?
Um Mitglied in der iGeL (oder der Initiative iGeL) zu werden, sollte man sich grundsätzlich mit unserem Selbstverständnis identifizieren. Ein einigermaßen aufschlussreiches Profil und entsprechende Meinungen sind uns hilfreich, über eine Aufnahme zu entscheiden.
Da wir keine Ämter innerhalb der iGeL vergeben, entscheiden alle Mitglieder über eine Neuaufnahme mit. Zu diesem Zweck ist von den AdministratorInnen im entsprechenden Aufnahmethread der Nickname und ein Link auf das Profil zu veröffentlichen, um uns die Entscheidung zu erleichtern. Wenn man den Beitrittsgrund per Mail an eine/n AnsprechpartnerIn schickt, wird auch dieses dort veröffentlicht. Mitglieder der Initiative iGeL werden dabei ohne Entscheidungsfindung sofort in die iGeL aufgenommen. Sollte im Rahmen der Entscheidungsfindung eine Abstimmung notwendig sein, erfordert diese eine einfache Mehrheit. Im Falle einer Ablehnung sind die AdministratorInnen dazu angehalten diese der/dem AntragstellerIn mitzuteilen und die erfolgte Mitteilung im Thread kund zu tun.
Ausschluß von Mitgliedern
Ein Antrag auf Ausschluß sollte nur wirklich gut begründet in einem eigenen Thread gestellt werden. Erst nach ausreichender Diskussion und entsprechender Entscheidung, dem Antrag auch statt zu geben, kommt es dann tatsächlich zu einer Abstimmung mit benötigter 2/3-Mehrheit, ob der Ausschluß durchzuführen ist.
Beteiligt sich die iGeL an Wahlen?
Grundsätzlich steht es jedem Mitglied frei, sich an Koalitionen, Bündnissen oder DOL-Wahlen so zu beteiligen, wie es selbst richtig und wichtig erscheint. Ein wenig Bezug auf das eigene Selbstverständnis der iGeL kann dabei natürlich nicht schaden.
Die Entscheidung als iGeL selbst eine/n KanzlerkandidatIn aufzustellen, an einem Bündnis teilzuhaben oder eine andere KanzlerInnenkandidatur offiziell zu unterstützen, bedarf aber neben einer ausreichenden Diskussion zur Meinungsfindung immer einer Abstimmung mit 2/3-Mehrheit und einem notwendigen Quorum von 2/3 der aktiven Mitglieder. Die iGeL behält sich vor, diese Entscheidung dann zu treffen, wenn sie tatsächlich ansteht.
Warum gibt es die iGeL überhaupt?
Die iGeL ist der Meinung, dass die Gründung einer neuen Partei immer dann Sinn macht, wenn sich genügend Mitglieder finden, die sich in ihr zusammenfinden und auch die notwendige Aktivität aufbringen, um an Statements und Parteiprogramm derselben mitzuarbeiten.
Startseite/offizielle Statements
Die iGeL wird bemüht sein, zu aktuellen Themen Stellung zu nehmen. Diese offiziellen Statements erfordern neben einem ausgereiften Vorschlag eine entsprechend schnelle Entscheidungsfindung, um möglichst aktuell veröffentlicht zu werden.
Parteiprogramm
Jedes Mitglied ist aufgerufen sich aktiv an der Erstellung und Änderung des Parteiprogramms zu beteiligen, um die iGeL gut nach aussen zu präsentieren und unsere Vorstellungen klar zu machen. Die Übernahme ins Parteiprogramm bedarf einer offenen Abstimmung mit einfacher Mehrheit über 3 Tage.
Auflösung der iGeL
Die iGeL ist bestrebt, sich selbst immer wieder zu hinterfragen. Darum führt sie vierteljährlich eine Abstimmung darüber durch, ob es Sinn macht, sich weiter als Partei zu organisieren. Findet diese Abstimmung keine einfache Mehrheit, löst sich die iGeL als Partei auf.