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Fragenübersicht Findest Du es richtig, dass man als volljähriger Schüler nun die legalisierten Drogen in den Schulbetrieb mitbringen darf?
1 - 10 / 10 Meinungen
27.04.2024 12:52 Uhr
Ich nehme an, dass noch eine Verwaltungsvorschrift kommen wird, die das unterbindet. Die Geruchsbelästigung wäre sonst zu groß. Selbst im rohen Zustand.
27.04.2024 13:01 Uhr
Als allgemeine Gesetzeslage ist das richtig. Vermutlich werden Hausordnungen und oder entsprechende Erlasse der Schulbehörden das konkret unterbinden, was dann ebenfalls sinnvoll ist.
27.04.2024 15:12 Uhr
Ich finde es sehr faul, erst von seinem Hausrecht keinen Gebrauch zu machen und sich dann über seine eigene Unfähigkeit zu beschweren.
27.04.2024 17:22 Uhr
Viele Schulen haben das ja bereits über ihre Hausordnungen untersagt. Ansonsten ist das Mitführen ohne den Konsum weitgehend sinnfrei.
27.04.2024 17:32 Uhr
Volljähriger Schüler

Ich war mit 15 schon im Job-:)

Scherz beiseite

Ich kamm mich erinnern das zu meienr schulzeit auf dem Pausenhof noch geraucht wurde das war seinerzeit ab 16 absolut legal.
Hat mich aber nie gereizt.

Ich finde aber schon das die Schueln kein Ort auch von Genussdrogen sein sollten.
Abef im Privatem finde ich selbst die 18er Freigabe bei Cananbis unrealisitisch da es bereits etliche 16/17 jährige konsumieren.
Harter Alk und Tabak sollte aber unbedingt mit einer hohen altergrenze versheen werden.
Bei Bier, Wein und Canabis und zwar soclhen mit niedrigerem THC-Wert finde ich es entspannter.
27.04.2024 17:48 Uhr
Zitat:
Viele Schulen haben das ja bereits über ihre Hausordnungen untersagt. Ansonsten ist das Mitführen ohne den Konsum weitgehend sinnfrei.


Ja, man kann es machen wie bei Alkohol, der ist nach unserer Hausordnung auch verboten, das wird aber z.B. beim Abistreich von allen Seiten ignoriert.

Und sicher wollen sich nicht wenige nach Unterrichtsschluss einen anstecken, um runterzukommen, und dafür müssen sie das Zeug ja dabeihaben....
27.04.2024 17:53 Uhr
Zitat:
Ich war mit 15 schon im Job-:)


Ein paar Jahre mehr wären von Vorteil gewesen.
27.04.2024 17:54 Uhr
Zitat:
Und sicher wollen sich nicht wenige nach Unterrichtsschluss einen anstecken, um runterzukommen, und dafür müssen sie das Zeug ja dabeihaben....


Ja, aber das machen die doch eh schon ;-). Und das war und bleibt illegal. Im Prinzip ändert sich für diese Klientel nix. Oder sehe ich das falsch?
28.04.2024 09:37 Uhr
Was jemand in seinen Taschen hat, geht niemanden etwas an - es hervorzuholen, zu konsumieren oder gar weitergeben müssen aber natürlich geahndet werden.
28.04.2024 15:54 Uhr
Zitat:
Was jemand in seinen Taschen hat, geht niemanden etwas an - es hervorzuholen, zu konsumieren oder gar weitergeben müssen aber natürlich geahndet werden.

Was ein Blödsinn.
Ob etwas geahndet gehört, hat wenig damit zu tun, wo es sich befindet. Es geht darum, welche Gefahr es darstellt. Waffen z.B. können auch verdeckt getragen eine Gefahr darstellen, Rauschgift kann auch blickdicht verstaut eine Störung (z.B. durch Gerüche) darstellen.
Wird von befugter Seite (z.B. des Gesetzgebers) festgestellt, dass bestimmte Gegenstände oder Stoffe eine Gefahr darstellen, können entsprechende Verbote festgelegt werden. Wird die Gefahr nicht festgestellt, spricht grundsätzlich auch nichts dafür, dass die Hervorholung, der Konsum oder die Weitergabe "natürlich geahndet werden" muss.
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